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Fachbereich „Gesundheitshilfen“

Hier werden Beratungen und konkrete Hilfen im psy-chosozialen Bereich angeboten. Im Jahr 2013 wurden insgesamt 90 Klienten, die von Sucht- und psychi-schen Erkrankungen betroffen waren, sowie deren Angehörige beraten.

Für einen Teil der Klienten wurden finanzielle Hilfen bei verschiedenen Stiftungen beantragt, um Notlagen zu mildern oder Wohnraum würdig zu gestalten, falls der oder die Betroffene in einem ver-wahrlosten oder vermüllten Haushalt lebten.

In einigen Fällen war die Beantragung einer gesetzli-chen Betreuung erforderlich, da eine eigenständige Lebensführung ohne Eigengefährdung oder Gefähr-dung Anderer vorübergehend oder dauerhaft nicht gewährleistet war.

In Bereich der Gesundheitshilfen wird zum Groß-teil „aufsuchende Arbeit“ geleistet (Hausbesuche).

Kooperationen mit dem Fachbereich „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“, dem ärztlichen Dienst im Haus sowie der Polizei sind für die Fälle von Ei-gen- und Fremdgefährdung häufig unumgänglich.

Weitere Kooperationspartner waren Mitarbeiter des Veterinärwesens im Haus, Vertreter einer Gesund-heitskasse, das Isar-Amper-Klinikum, freie Bera-tungsstellen (zur Vermittlung von Hilfen), Angehöri-ge und Nachbarn.

Die Arbeit mit dem betroffenen Personenkreis erfordert sehr viel Geduld und Feingefühl. Beson-ders schwierig ist es bei diesem Klientel, Kontakte aufzubauen und zur Annahme von Hilfen zu moti-vieren, wenn die von Erkrankung bedrohten oder bereits erkrankten Menschen lange Zeit in Iso-lation leben; meist zeigen sie keine Krankheitsein-sicht und lehnen eine ärztliche Behandlung ab.

Oft muss erst ein Problembewusstsein beim Klienten und auch bei dessen Umwelt geschaffen werden, um ein soziales Netzwerk zu errichten, in dem die Betrof-fenen wieder Sinn und Würde erfahren.

Tuberkulosefürsorge

Die Tuberkulose unterliegt der Meldepflicht des In-fektionsschutzgesetzes, wobei sowohl das Labor den Krankheitserreger als auch der diagnostizierende Arzt die Erkrankung und den Tod an Tuberkulose melden müssen. Da es sich bei der Tuberkulose um eine Tröpfcheninfektion handelt, ist meist zunächst die Lunge als erstes Filterorgan befallen.

Von dort aus kann jedoch je nach Abwehrlage des Organismus jedes weitere Organsystem erkranken.

In den Jahren 2012 und 2013 kam es zu einem deut-lichen Anstieg der Fallzahlen gegenüber 2011. Wäh-rend 2011 zwei Neuerkrankungen gemeldet wurden, waren es in den Jahren 2012 und 2013 jeweils 9 TB-Fälle. Die ansteckungsfähigen Formen der Lun-gentuberkulose erfordern je nach Fall mehr oder we-niger intensive Umgebungsuntersuchungen bei den engen Kontaktpersonen. Einzelheiten können der Übersicht in Tabelle 1 entnommen werden.

tabelle 1

zeigt die entwicklung der tuberkulose-Fürsorge der Jahre 2011 – 1. Quartal 2014

Jahre: 2011 2012 2013

TB-Erkrankte (=Indexfälle) 2 9 9

Umgebungsuntersuchung 75 222 125

Röntgen-Untersuchung der Lunge 6 10 20

UMF/Asylbewerber 5 16 34

TB-Fälle auf internationalen Flügen/Kontaktpersonen 2 / 74 KP 3 / 55 2 / 7

neben einem Befall der lunge können auch

andere Organsysteme gleichzeitig mit betroffen sein.

tabelle 2

zeigt die Verteilung auf die verschiedenen Organsysteme.

Organbeteiligung Jahre

2011 2012 2013

Lunge 2 8 6

Rippenfell 1 2

Lymphknoten (außerhalb der Lunge)

Urogenital-Trakt 1

Gehirn 1

Knochen 1

Die Zunahme der im Landkreis Erding aufgenom-menen Asylbewerber schlägt sich auch im Bereich der Tuberkulose nieder. Seit 2012 treten immer mehr Behandlungsfälle auf und kontrollbedürf-tige Befunde müssen überwacht werden. Hierbei ist eine enge Zusammenarbeit mit der Ausländer-behörde erforderlich. Der prognostizierte Anstieg der Asylbewerber, die noch im Laufe des Jahres 2014 in den Landkreis Erding kommen, wird uns vor weitere Herausforderungen stellen.

Auch die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (umF), die im Landkreis Erding in Obhut genommen werden, hat zugenommen. Es zeigt sich jedoch eine Trendwende ab in der Art des Zuzuges. Kamen bis zum Jahre 2012 die meis-ten umF noch über den Flughafen nach Erding, so erfolgt seit zwei Jahren mit Inbetriebnahme der Clearingstelle vorzugsweise die Zuweisung über den Landweg aus Italien und über den zen-tralen Omnibusbahnhof (ZOB) München. Die Herkunftsländer der umF sind: Eritrea, Somalia, Mali, Ägypten, Kongo, Syrien, Libanon, Irak und Afghanistan. Bei allen umF erfolgt neben einer körperlichen Untersuchung ein Tuberkulose-screening zum Ausschluss einer Infektion mittels Bluttest.

Seit dem Jahre 2012 nimmt die Tuberkulosefürsor-gestelle Erding am bundesweiten KoNa-Projekt des Robert Koch-Institutes in Berlin teil. Hierbei geht es um die Kontaktnachverfolgung von Flugpassa-gieren als Tuberkulose-Kontaktpersonen, wenn auf internationalen Fernflügen Tuberkulosefälle bekannt werden. Hierzu sind aufwändige Ermitt-lungen erforderlich mit Informationsaustausch zu den Airlines und internationalen Behörden. Pro Jahr treten ca. ein bis drei dieser Fälle am Flughafen München auf mit einer unterschiedlich hohen Zahl an Kontaktnachverfolgungen (s. Tabelle 1).

Tiergesundheit

tierseuchen

Insgesamt wurden von Mai 2011 bis Dezember 2012 248 Tierseuchenmeldungen abgesetzt. Bei der Bay-erischen Tierseuchenkasse kann für diverse anzei-ge- und meldepflichtige Tierseuchen Antrag auf Entschädigung bzw. Beihilfe gestellt werden.

Die Überprüfung der Kostenrechnungen der Tier-ärzte (40), Entschädigungs-/ Beihilfeanträge (114) und Zuschussanträge (88) sowie die Weiterleitung an die Bayerische Tierseuchenkasse zählen eben-so zu den Aufgaben des Bereichs Tierseuchen wie die Tierseuchenbekämpfung und der Tierverkehr.

Hierzu zählen die Überwachung des nationalen, des innergemeinschaftlichen und des Drittlandver-kehrs mit Tieren, im Rahmen dessen verschiedens-te Gesundheitsbescheinigungen ausgesverschiedens-tellt werden

müssen. Die Erfüllung des Gesundheitsstatus des Betriebes sowie der Gesundheitsstatus des Tieres sind Voraussetzungen für den Handel und müs-sen vor Erteilung einer Gesundheitsbescheinigung überprüft werden.

im vorgenannten Berichtszeitraum wurden Gesundheitsbescheinigungen ausgestellt:

tiere im reiseverkehr (hunde, Katzen etc.) 37

Zucht-, nutz- und schlachttiere im

eu- und Drittlandverkehr 620

nationalen Verkehr 1.399

BhV-1 (Bovine herpesvirus typ 1-infektion)

Mit dem Beschluss der Europäischen Kommission vom 12. Oktober 2011 gilt ganz Bayern als BHV1-frei.

Seit der Anerkennung der BHV1-Freiheit Bayerns müssen alle Rinder, die aus nicht BHV1-freien Re-gionen wie beispielsweise aus anderen deutschen Bundesländern, Tschechien, Frankreich u. a. nach Bayern verbracht werden zusätzliche Gesundheits-garantien in Bezug auf BHV1 erfüllen. Damit soll verhindert werden, dass das BHV-1-Virus wieder nach Bayern eingeschleppt wird und zur Neuinfek-tion der Rinderbestände führt. Die Anerkennung si-chert langfristig Handels- und Exportmöglichkeiten.

Außerdem sollen die Bekämpfungskosten durch eine Reduzierung der Untersuchungen und den Wegfall der Impfungen minimiert werden. An der Untersu-chungspflicht der Rinderbestände in Bayern ändert sich zunächst nichts.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wenn Rinder aus nicht BHV1-freien Regionen in ei-nen bayerischen Rinderbestand eingestellt werden:

Betriebe, die Zucht und Mastrinder halten, dürfen nur Rinder einstallen, die 30 Tage unmittelbar vor dem Verbringen in einer genehmigten Isoliereinrich-tung (Quarantäne) gehalten und frühestens ab Tag 21 der Quarantäne mit negativem Ergebnis auf das BHV1-Virus untersucht worden sind. Die amtstier-ärztliche Bescheinigung über die BHV1-Freiheit ei-nes Rindes muss folgenden Zusatz tragen: „Rinder in Übereinstimmung mit Artikel 3 Abs. 1 der Entschei-dung 2004/558/EG der Kommission“.

Basierend der Leistungssatzung wurden 61 Zuschus-santräge im Berichtszeitraum 01.01.-31.12.2013 ge-stellt. Als Konsequenz aus der Anerkennung Bayern als 1. BHV1-freies Bundesland müssen mögliche BHV1-Neueinschleppungen oder Neuerkrankungen besonders aufmerksam verfolgt werden. Von insge-samt 789 Rindern in 45 Betrieben, davon 649 Mastrin-der in 41 Bestände und 140 ZuchtrinMastrin-der in 4 Betriebe, wurde im November 2013 erstmals im Landkreis Er-ding in einem Zuchtbetrieb bei 28 von 30 aus Rumä-nien verbrachten Rindern eine BHV1-Infektion fest-gestellt. Aus tierseuchenrechtlichen Gründen wurde die Tötung der Reagenten angeordnet. Der Landwirt erhält auf Antrag eine Entschädigung nach dem Tier-seuchengesetz Verlust infolge Seuche BHV1.

Genehmigungsfähige sonderregelung für mastrinder in endmastbetriebe (kanalisiertes Verbringen)

Das Verbringen von Mastrindern aus einer nicht BHV1 freien Region in reine Mastbestände nach Bayern ist unter folgenden Bedingungen (d. h. ohne die 30-tägige Quarantäne) ebenfalls grundsätzlich möglich: Der aufnehmende reine Mastbestand ver-fügt über einen gültigen Genehmigungsbescheid der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Veteri-näramt) für das Einstellen von zur Fleischerzeugung bestimmten Rindern aus nicht anerkannt BHV1-freien Regionen. Die amtstierärztliche Bescheini-gung über die BHV1-Freiheit eines Rindes muss folgenden Zusatz tragen: „Rinder in Übereinstim-mung mit Art. 3 Abs. 4 der Entscheidung 2004/558/

EG der Kommission“. Im Zeitraum Oktober 2011 bis 31.12.2012 stellten 35 Landwirte einen Antrag auf Genehmigung (kanalisiertes Verbringen). Es wurden 2.537 Mastrinder (national 1.869 Rinder/

innergemeinschaftlich 668 Rinder) in 54 reine Mast-betriebe und 15 gemischte Betriebe (Zucht u. Mast) verbracht.

Die Bayerische Tierseuchenkasse leistet auf Antrag einen Zuschuss zu den Kosten des Verbringens von Mastrindern in Endmastbetriebe einer BHV1-freien Region in Bayern in Höhe von 25 Euro je verbrach-tem Mastrind.

BVD/mD (Bovine Virus Diarrhoe / mucosal Disease) Im Berichtszeitraum vom 01.05.2011 bis 31.12.2012 wurden 205 BVD-Seuchenmeldungen abgesetzt. Die zum 01.01.2011 in Kraft getretene BVDV-Bekämp-fungsverordnung verpflichtet den Rinderhalter zur Untersuchung aller nach dem Inkrafttreten der Ver-ordnung in seinem Bestand geborenen Rinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensmonates oder spätestens bis zum Zeitpunkt des Verbringens aus seinem Bestand in einen anderen auf BVD zu unter-suchen. Dabei ist es ihm freigestellt, die Rinder im Rahmen der Tierkennzeichnung per Ohrstanze zu beproben oder alternativ eine vom Hoftierarzt gezo-gene Blutprobe dahingehend untersuchen zu lassen.

Ausgenommen von der Untersuchungspflicht auf BVD waren alle Rinder, die zum 01.01.2011 älter als sechs Monate waren und bis spätestens 30.06.2011 in Endmastbetriebe oder direkt zur Schlachtung ver-bracht wurden.

Seit dem Stichdatum 01.01.2011 dürfen an sämtli-chen Märkten und „ab Hof“ nur noch Rinder mit BVD-Status gehandelt („BVD-unverdächtig“) wer-den. Der unverdächtige Status ist über den Vermerk im Stammdatenblatt („Rinderpass“) oder über einen HI-Tier-Ausdruck des betroffenen Rindes nachzu-weisen. Untersuchungsbefunde von Rindern, die per Ohrstanze beprobt werden, werden automatisch vom Untersuchungslabor in die HI-Tier eingegeben.

Soll der BVD-Status alternativ zur Ohrstanze per Blutprobe bestimmt werden, oder ist ein bereits in der Ohrstanzbeprobung positives Rind per Blutpro-be nachzuuntersuchen, so ist es dringlich erforder-lich, dass das Ergebnis nach der Befundung in die HI-Tier eingegeben wird und der Tierhalter somit seinen Handelsnachweis hat.

Wird in einem Betrieb bei einem Rind ein positiver BVD-Befund festgestellt, so ist es angezeigt, durch epidemiologische Untersuchungen im Betrieb, den (die) weiteren Dauerausscheider (Virämiker; PI-Tiere) per Blutuntersuchung zu ermitteln, um den betreffenden Bestand schnellstmöglich zu sanieren.

Im Fall eines positiven Befundes kann vom Landwirt für Beihilfezahlungen der Bayerischen Tierseuchen-kasse unter Vorlage des positiven BVD-Befundes und des Tötungsnachweises (TKB-Anstalt/Schlach-tung) ein Antrag auf Ausmerzung gestellt werden.

Der Antrag ist über das Veterinäramt Erding einzu-reichen und wird nach Bearbeitung an die Bayeri-sche Tierseuchenkasse weitergeleitet.

im landkreis erding stellt sich die BVD-Bekämpfungssituation wie folgt dar:

Betriebe mit positiven BVD-Befunden bisher 97

Gesamtzahl der ermittelten BVD-Virus positiven rinder 397

momentan gibt es noch 4 Virämiker in 4 Betrieben.

Verteilung der Virämiker:

Betriebe anzahl der Virämiker

2 20-22

2 16-19

4 11-15

20 5-10

35 2-4

34 1

BVD/mD (Bovine Virus Diarrhoe/mucosal Disease)

Zielstrebige Tierseuchenbekämpfung (persistent mit dem BVD-Virus infizierte Rinder (PI-Tiere = Dau-erausscheider = Virämiker) sind entsprechend der BVD-Verordnung unverzüglich schlachten oder tö-ten zu lassen) führte im Verhältnis zum Berichtszeit-raum Mai 2011 bis Dezember 2012 zu einer deut-lichen Reduzierung von Neuerkrankungen, so dass in obengenanntem Zeitraum lediglich 51BVD-Seu-chenmeldungen zu vermelden sind. Dies entspricht einer Minderung der im Jahr 2013 geborenen PI-Kälber um 75 Prozent.

250 – 200 – 150 – 100 – 50 – 0 –

Mai 2011 bis Dezember 2013 | Januar bis Dezember 2013

Für ab dem 01.01.2013 geborene PI-Kälber wurden die Leistungsvoraussetzungen der Bayerischen Tier-seuchenkasse bei BVD geändert. Die Ausmerzungs-beihilfe wird für ab Januar 2013 geborene PI-Kälber nur noch geleistet im Falle der Tötung/Schlachtung oder des Verendens des PI-Kalbes bis spätestens zum 21. Lebenstag. Gleichzeitig wird die Beihilfe um jeweils 30 Euro erhöht.

psittakose

Die Psittakose-Verordnung in der Fassung der Be-kanntmachung vom 20. Dezember 2001, die durch Artikel 11 der Verordnung vom 13.12.2011 geändert worden ist, wurde am 03.12.2012 aufgehoben.

Varroose

Wie auch in den Vorjahren wurde durch das Veteri-näramt Erding im Frühjahr die Ermittlung, Bestel-lung und Ausgabe von Varroabekämpfungsmitteln vorgenommen. Dabei wurden im Berichtszeitraum 2011 und 2012 an 151 Imker 760 Medikamente, da-von 585 apothekenpflichtige Medikamente zur Be-handlung von 1.557 Bienenvölkern ausgeben. Im Berichtszeitraum 2013 bestellten 83 Imker des Kreisverbandes Erding für 1.062 Bienenvölker 630 Mittel, davon 450 apothekenpflichtige Medi-kamente die im Mai 2013 ausgeben wurden. Der Landkreis gewährt dem Kreisimkerverband Er-ding einen Zuschuss in Höhe von 25 Prozent der Gesamtkosten.

Fischseuchenverordnung

Im Zuge der Umsetzung der Fischseuchenverord-nung wurden drei genehmigungspflichtige Aqua-kulturbetriebe ermittelt und die erforderliche Genehmigung einer Teichanlage gem. § 4 Fischseu-chenverordnung, Satz- und Speisefische zu halten, abzugeben und zu verbringen erteilt sowie 46 Aqua-kulturbetriebe registriert.

hühnersalmonellen-Verordnung

Zwölf untersuchungspflichtige Betriebe führten in der Zeit vom 01.05.2011 bis 31.12.2012, mittels Sockentupfer, 70 Eigenkontrollen in 119 Herden durch. Sechs Betriebe unterlagen der amtlichen Kontrolle, die im vorgegebenen Zeitraum sieben-mal beprobt wurden. Die erforderliche Quote drei bis vier Eigenkontrollen sowie eine amtliche Kon-trolle pro Jahr wurde wieder erfüllt. 13 untersu-chungspflichtige Betriebe, führten in der Zeit vom 01.01.213 bis 31.12.2013, mittels Sockentupfer, 89 Eigenkontrollen in 40 Herden durch. Sechs Be-triebe unterlagen der amtlichen Kontrolle, die im vorgegebenen Zeitraum sechsmal beprobt wurden.

Die erforderliche Quote drei bis vier Eigenkontrol-len sowie eine amtliche Kontrolle pro Jahr wurde wieder erfüllt. Nach Überprüfung erfolgte im

Rah-men der Tierseuchenbekämpfung die Weiterleitung von 43 Entschädigungs-/Beihilfeanträgen, 29 Kos-tenrechnungen der Tierärzte sowie 61 Zuschussan-trägen an die Bayerische Tierseuchenkasse.

Tierseuchen

schweinehaltungshygiene-Verordnung

Diese Verordnung gilt für alle Betriebe, die Schwei-ne zu Zucht- oder Mastzwecken halten. Sie stellt Anforderungen an die Bauweise des Stalls, seinem Material und seiner technischen Ausstattung. Die Anforderungen sind in Abhängigkeit von der Anzahl der Tierplätze gestaffelt. Jeder Berieb unterliegt der Aufsicht durch das Veterinäramt. Im Jahr 2013 wur-den vom Veterinäramt 14 Kontrollen durchgeführt.

In 4 Betrieben wurden dabei Verstöße festgestellt.

tierverkehr

Zu den Aufgaben zählen die Überwachung des nati-onalen, des innergemeinschaftlichen und des Dritt-landverkehrs mit Tieren, im Rahmen dessen müssen verschiedenste Gesundheitsbescheinigungen ausge-stellt werden. Die Erfüllung des Gesundheitsstatus des Betriebes sowie der Gesundheitsstatus des Tieres sind Voraussetzungen für den Handel und müssen vor Erteilung einer Gesundheitsbescheinigung über-prüft werden.

im vorgenannten Berichtszeitraum wurden für:

tiere im reiseverkehr

(hunde, Katzen, etc.) 15 Zucht-, Nutz- und Schlachttiere im

EU- und Drittlandverkehr 271 nationalen Verkehr 1.195

Ein weiteres Aufgabengebiet der Veterinärverwaltung stellt der Bereich Tierschutz dar, mit dessen Überwa-chung im Landkreis Erding im Schnitt zwei Amtstier-ärzte und ein Veterinärassistent beschäftigt sind. Der Aufsicht der zuständigen Behörde, dem Veterinäramt, unterliegen sämtliche gewerbliche und unter bestimm-ten Voraussetzungen auch private Tierhaltungen. Die Zuständigkeit ist im Tierschutzgesetz geregelt. Neben der Abarbeitung von Routinekontrollen ist das Veteri-näramt ebenfalls verpflichtet, jedem Hinweis mit Tier-schutzthematik aus der Bevölkerung nachzugehen.

Tierärztliche Grenzkontrollstelle