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Allgemeine Schwangerenberatung

Ein Kind zu bekommen, ist etwas Phantastisches.

Das „Wunder des Lebens“ lässt sich bereits während der Schwangerschaft hautnah spüren und nur weni-ge Ereignisse verändern den Alltag und die Lebens-planung so grundlegend wie Familienzuwachs. Aber,

„andere Umstände“ bringen auch Unsicherheiten, viele Fragen, Probleme und Befürchtungen mit sich.

Die staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwan-gerschaftsfragen am Landratsamt Erding berät Frau-en und Männern zu allFrau-en die Schwangerschaft und Geburt eines Kindes begleitenden Fragen. Es gibt auf Grund der unterschiedlichen Ausgangssituatio-nen, in denen sich schwangere Frauen und Paare be-finden, einen grundsätzlichen Unterschied zwischen

• allgemeiner schwangerschaftsberatung

• schwangerschaftskonfliktberatung nach stGB § 219 Nach dem Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangeschaftskonflikten (SchKG) und dem Bayerischen Schwangerenberatungsgesetz (Bay-SchwBerG) hat jede Frau und jeder Mann das Recht, sich zu Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine Schwanger-schaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fra-gen von einer hierfür vorgesehenen Beratungsstelle informieren und beraten zu lassen. Zum Anspruch auf Beratung gehört auch die Nachbetreuung nach einem Schwangerschaftsabbruch oder nach der Ge-burt des Kindes bis zum 3. Lebensjahr des Kindes.

Das Team der Beratungsstelle am Landratsamt Er-ding besteht aus Sozialpädagoginnen mit Zusatzaus-bildungen für Schwangeren- und Schwangerenkon-fliktberatung, Sexualpädagogik und Paarberatung.

Sie unterliegen in ihrer Beratungstätigkeit der Schweigepflicht. Die Beratungen sind vertraulich, auf Wunsch anonym. Alle Beratungsgespräche sind kostenlos. Soweit erforderlich können im Einver-nehmen mit der Klientin andere Personen zur Be-ratung hinzugezogen werden. BeBe-ratungstermine au-ßerhalb der üblichen Sprechzeiten und Hausbesuche sind möglich.

Allgemeine Schwangerenberatung

Die Beratung umfasst informationen über

• die schwangerschaft betreffenden Fragen oder problemen,

• sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung,

• bestehende familienfördernde leistungen und hilfen für Kinder und Familien,

• Vorsorgeuntersuchungen bei schwangerschaft und die Kosten der entbindung,

• soziale und wirtschaftliche hilfen für schwangere, insbesondere finanzielle leistungen sowie hilfen bei der suche nach Wohnung, arbeits- oder ausbildungsplatz,

• hilfsmöglichkeiten für behinderte menschen und ihre Familien, die vor und nach der Geburt eines in seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheit geschädigten Kindes zur Verfügung stehen,

• lösungsmöglichkeiten für psychosoziale Konflikte in Zusammenhang mit einer schwangerschaft,

• die rechtlichen und psychologischen Gesichtspunkte in Zusammenhang mit einer adoption,

Die Schwangere ist bei der Geltendmachung von Ansprüchen sowie bei der Wohnungssuche, bei der Suche nach einer Betreuungsmöglichkeit für das Kind und bei der Fortsetzung ihrer Ausbil-dung zu unterstützen. In jeder Beratung wird in-dividuelle, problem- und lösungsorientierte Hilfe angeboten.

Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB

Im persönlichen Gespräch erhalten Frauen bzw.

Paare Informationen zur Klärung ihrer Situation und Unterstützung bei der Entscheidungsfindung.

Die Beratung umfasst die Mitteilung über Metho-den zur Durchführung eines Schwangerschaftsab-bruchs, die physischen und psychischen Folgen ei-nes Abbruchs und die damit verbundenen Risiken.

Die nach § 219 StGB notwendige Beratung ist er-gebnisoffen zu führen. Sie geht von der Verant-wortung der Frau aus. Die Beratung soll ermuti-gen und Verständnis wecken, nicht belehren oder bevormunden. Die Schwangerenkonfliktberatung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens.

Zusammenfassung der entwicklung in der Beratung im Berichtszeitraum

Für den Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013 zeigen die Fallzahlen, dass die Zahl der Klientinnen/

Klienten unverändert hoch ist.

850

Zahl der ratsuchenden in den Jahren 2009 bis 2013

2013 ist die Anzahl der Personen, die eine Beratung in Anspruch genommen haben, geringfügig hinter der Anzahl der Ratsuchenden aus dem Jahr 2012 zurück-geblieben. Dies erklärt sich aus der ungewöhnlich hohen Zahl der Ratsuchenden im Jahr 2012, denn im Vergleich zu den vorhergehenden Jahren ist die Zahl der Ratsuchenden auf einem ähnlichen Niveau.

Dies spricht u. E. für den guten Bekanntheitsgrad und die sehr gute Akzeptanz der Beratungsstelle in der Bevölkerung. Zunehmend kommen Frauen nicht mehr nur durch die Empfehlung ihres Gynä-kologen bzw. durch die Hebammen oder durch den breit gestreuten Flyer der Beratungsstelle, sondern

insbesondere durch die Weiterempfehlung aus dem privaten Umfeld. Es hat sich in den letzten Jahren zunehmend etabliert, dass der rechtliche Anspruch auf kostenfreie Information, Beratung und Hilfe selbstverständlich so oft und so lange genutzt wird, als dies im Einzelfall erforderlich ist. Für werdende Eltern ist es vielfach eine Selbstverständlichkeit sich zu Fragen von Elternzeit, Elterngeld, gesetzliche und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten rund um die Geburt eines Kindes an eine Beratungsstelle zu wenden und hierzu eine qualifizierte und umfassen-de Beratung in Anspruch zu nehmen.

Die Verteilung der in anspruch genommenen Beratungen hat sich in den letzten Jahren nicht wesentlich verändert. Dies heißt, dass die hälfte der ratsuchenden personen zur allgemeinen schwangerenberatung kommen.

(Tab. 1)

Die hohe Zahl der Beratungsgespräche, an denen die männer teilnahmen, ist 2013 unverändert. (Tab. 1)

Jahre

Die Zunahme der Beratungen mit mitberatenen Partnern erfolgte vor allem bei der allgemeinen Schwangerenberatung: gerade wenn es um wirt-schaftliche Belange geht, besteht bei den Partnern ein großes Bedürfnis nach Informationen.

Die wirtschaftliche situation von Frauen und paaren wird durch die Geburt eines Kindes sehr einschneidend verändert.

Dies spiegelt sich u. a. wieder in der unverändert hohen Anzahl der gestellten Anträge auf finanzielle Unterstützung durch die Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ und anderer Stiftungen. Insbe-sondere die wirtschaftliche Notlage vieler Familien und die von Alleinerziehenden nach der Geburt ei-nes Kindes wird durch die steigende Zahl der Zu-satzanträge (die in der Regel nach Geburt des Kindes gestellt werden) offensichtlich.

anzahl der anträge auf landesstiftungsleistungen

Jahr anträge erstan-träge

Zusatz-anträge

anzahl / Frauen

sonstige anträge 2010 173 90 83 146 € 118.365

2011 151 73 78 128 € 121.692

2012 161 90 71 135 € 115.234

2013 147 78 69 128 € 109.754

Darüber hinaus wurden aus diversen anderen stiftungen (marianne-strauß-stiftung,

landesstiftung „Familie in not“, antenne-Bayern hilft, rotary-erding) anträge gestellt und wie nachfolgend ersichtlich, schenkungen gewährt:

Jahre anträge Gesamtsumme

2009 23 € 19.000,00

2010 20 € 10.143,98

2011 16 € 14.623,00

2012 16 € 21.399,65

2013 30 € 23.788,84

Der anteil der minderjährigen Klientinnen in der Konfliktberatung bleibt auf niedrigem stand.

10 % 8 % 6 % 4 % 2 %

0 % 2009 2010 2011 2012 2013

anteil der minderjährigen in der Konfliktberatung

Analog zu den beiden Vorjahren blieb der Anteil der minderjährigen Klientinnen auf einem niedrigen Stand. Lediglich 4 Prozent aller Frauen in der Kon-fliktberatung waren unter 18 Jahre alt. Wir gehen davon aus, dass vor allem das große Informations-angebot durch die Medien, aber auch die Prävention durch die sexualpädagogische Tätigkeit der Schwan-gerenberatungsstelle an den Schulen zu einem bes-seren Verhütungsverhalten von jungen Frauen und Männern führt und damit zum Rückgang der Teen-agerschwangerschaften beiträgt.

Die erfassung der Beratungskontakte weist auf, dass die inanspruchnahme der Fachkräfte in der schwangerberatung weiter zunimmt.

Jahr

Gesamtzahl der persönlichen Beratungskontakte (ohne telefonkontakte)

Kontakte inder Konfliktberatung

Kontakte in der allgemeinen schwangerenberatung

Beratungskontakte in der nachgehenden Betreuung sichtbar an vielen jungen Familien in der Stadt. Die staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwanger-schaftsfragen spürt dies in der regen Inanspruchnah-me des Beratungsangebots. Viele schwangere Frauen und ihre Partner wenden sich mit ihren Fragen, die Schwangerschaft und die Geburt ihres Kindes betref-fend, an uns. Dies spiegelt sich in den beständigen und tendenziell zunehmenden Beratungskontakten wider.

Öffentlichkeitswirksame tätigkeiten im rahmen der schwangerenberatung vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013 sexualpädagogische Konzepte und Veranstaltungen für und mit schüler/-innen, eltern, Jugendgruppen, erzieher/-innen, lehrer/-innen etc.

Erfüllte Sexualität gehört für viele von uns zum Glücklichsein; sie bereichert unser Leben und ist ein wichtiges Ausdrucksmittel unserer Persönlichkeit.

Sexualpädagogik mehr als nur Aufklärung. Unter sexualpädagogischer Arbeit verstehen wir, Kindern und Jugendlichen fachkundig und einfühlsam alters-gemäße Informationen zu vermitteln, Erlebnisse und Erfahrungen verstehen zu helfen und Impulse für ihre weitere Entwicklung zu geben.

Unverändert interessiert und rege wird das sexualpä-dagogisches Angebot für die Hauptschulen im Land-kreis angenommen. Es konnten alle Anfragen, die aus den 8. und 9., sowie den 6. Jahrgangsstufen der Haupt- und Förderschulen im Landkreis kamen, von den beiden in diesem Bereich tätigen Sozialpädago-ginnen angenommen und mit den Jahrgangsstufen entsprechenden Angeboten „bedient“ werden. An vielen Schulen haben sich unsere

Unterrichtseinhei-ten etabliert, werden jedes Jahr angefordert und von den Schülerinnen und Schülern mit Spannung erwar-tet. Jedes Schuljahr werden ca. 500 Schülerinnen und Schüler durch das Angebot erreicht.

außensprechzeiten in Dorfen

Seit 2007 findet regelmäßig an den Dienstagnachmit-tagen (mit Ausnahme der Ferienzeiten) eine Außen-sprechzeit in den Räumen des Krankenhauses Dorfen statt. Das Beratungsangebot dort wird von Jahr zu Jahr verstärkt in Anspruch genommen.

teilnahme am projekt schwanger-in-bayern.de

Seit 2003 ist unsere Beratungsstelle unter www.

schwanger-in-erding.de online. Diese umfangrei-che Informations- und Adressensammlung bietet unter der genannten Adresse einen umfassenden Überblick über die Vielfalt der Angebote und Unter-stützungsmöglichkeiten für Schwangere und junge Familien im Landkreis. Die kontinuierliche Aktuali-sierung erfordert von den Beraterinnen einen erheb-lichen Zeitaufwand.

Babyempfang in der Gemeinde moosinning

Als erste und bislang einzige Gemeinde im Landkreis lud die Bürgermeisterin der Gemeinde Moosinning am 28.04.2013 zu einem Babyempfang in die Räum-lichkeiten der Gemeindeverwaltung. Die Schwange-renberatungsstelle und die Erziehungsberatungsstelle des Landratesamtes waren wie die Kinderbetreuungs-einrichtungen der Gemeinde mit einem Infostand eingeladen und konnten ihr Beratungsangebot den eingeladenen Müttern und Vätern, der im Zeitraum von Mai 2012 bis April 2013 geborenen Kindern, vorstellen.

Sozialmedizinische Assistentinnen