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BaföG und BayaföG

Die produktzahlen im Bereich BaföG und BayaföG stellen sich in den Jahren 2011 bis 2013 wie folgt dar:

Jahr

Bewilli-gungen

Ableh-nungen Sonstiges* Auszahlungsbetrag jährlich

2011 276 78 10 732.170,15 €

2012 234 53 8 790.002,96 €

2013 234 92 11 913.587,04 €

*(Widersprüche, Klagen, Strafanzeigen, Amtshilfen)

Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsge-richts haben wir alle Fälle in denen der Bezirk Ober-bayern involviert ist neu aufgerollt. Durch die Um-setzung dieses Urteils kam es zu einem erheblichen Arbeitsaufwand.

In den folgenden Jahren wird diese neue Regelung zusätzlich zu teilweise sehr hohen Nachzahlungen an den Bezirk Oberbayern führen. Der Anstieg des Auszahlungsbetrages im Jahr 2013 ist eine Auswir-kung des Urteils.

aFBG

Die produktzahlen im Bereich aFBG stellen sich in den Jahren 2011 bis 2013 wie folgt dar.

Jahr

Bewilli-gungen

Ableh-nungen Sonstiges Auszahlungsbetrag jährlich

2011 388 41 2 504.341,08 €

2012 428 42 1 633.795,99 €

2013 475 69 0 580.227,44 €

*(Widersprüche, Klagen, Strafanzeigen, Amtshilfen)

Allgemeines

Der Landkreis Erding ist einer den wenigen Land-kreise in Bayern, die eine Erziehungsberatungsstelle in eigener Trägerschaft unterhalten. Die Beratungs-stelle ist zudem eine der ältesten in Bayern (Grün-dung 1952).

Derzeit sind sieben Psychologen und Sozialpädago-gen mit unterschiedlichen therapeutischen Zusatz-ausbildungen an der Beratungsstelle tätig. Als Bera-tungsorte stehen die Hauptstelle in Erding und eine Außenstelle in Dorfen zur Verfügung. Die geleistete Hilfe wird jährlich in einem Tätigkeitsbericht do-kumentiert. Im Berichtszeitraum haben insgesamt über 2000 Familien die Hilfe der Beratungsstelle in Anspruch genommen.

2011 2012 2013

Gesamtzahl der Familien 688 736 683

neu- und

Wiederanmeldungen 417 446 426

Übernahmen

aus dem Vorjahr 271 290 257

Arbeitsweise

Jede Familie erhält bei der Anmeldung einen ersten möglichen Beratungstermin genannt. Dieser Termin liegt bei über 70 Prozent der Anmeldungen inner-halb der ersten zwei Wochen.

Anlass zur Anmeldung ist häufig die Auffällig-keit eines Kindes oder Jugendlichen oder eine Konfliktlage in der Familie. Die Eltern oder auch Jugendliche melden sich aus eigener Motivation oder auf Empfehlung einer anderen Institution wie Kindertagesstätte, Schule, Arzt, Jugendamt oder Gericht.

Die Fachkräfte klären mit unterschiedlichen diag-nostischen Methoden und gemeinsam mit den Fa-milien die Ursachen der Probleme und helfen den Betroffenen mit unterschiedlichen pädagogischen und therapeutischen Methoden bei der Lösung.

Diese Hilfe erfolgt in der Regel in Form von ein bis 20 Beratungsgesprächen mit der Familie oder einzelnen Familienmitgliedern, meistens in den Räumen der Beratungsstelle, bei Bedarf aber auch in der Familie oder in Kindergarten und Schule.

Sonderprojekte

Angeregt durch neuere fachliche Erkenntnisse, vor allem auf dem Gebiet der Bindungsforschung, leg-ten wir in den letzleg-ten Jahren einen besonderen Schwerpunkt der Beratungsarbeit auf die „frühen Hilfen“. Ziel ist dabei, den Familien möglichst früh-zeitig gezielte Unterstützung im Umgang mit Säug-lingen und Kleinkindern anzubieten und so auch

Störungen und problematische Entwicklungen bei den Kindern und im Zusammenleben der Familien bis hin zu Kindeswohlgefährdung und Gewalt zu verhindern.

Die „Schreibabyberatung“ richtet sich an Eltern von Säuglingen und Kleinkindern mit unter-schiedlichen Regulationsstörungen wie Schlaf-störungen, übermäßiges Schreien, Fütter- und Gedeih-Störungen. Die Eltern erhalten nach einer diagnostischen Phase mit Schlafprotokol-len, videogestützten Interaktionsbeobachtun-gen, etc. gezielte fachliche Beratung im Umgang mit den Störungen.

Die SAFE-Kurse richten sich an werdende El-tern, die auf ihre Elternschaft vorbereitet und im ersten Lebensjahr des Kindes weiter unter-stützt und begleitet werden. Auf Wunsch des Jugendamtes bieten wir hier auch eine fort-laufende Gruppe speziell für sehr junge, erzie-hungsunerfahrene Eltern an.

Dabei war neben zusätzlicher, besonders intensiver Betreuung auch eine enge Kooperation mit dem Ju-gendamt und anderen Stellen notwendig. Ziel der Maßnahme ist dabei, die Bindung zwischen Eltern und Säugling aufzubauen und zu stärken und so eine drohende Kindeswohlgefährdung zu verhindern (jährlich ca. 20 Familien).

Für Kinder, die den Tod eines Elternteils oder Ge-schwisters erleben mussten, bieten wir Hilfe in einer therapeutischen Trauergruppe.

Ein weiterer Schwerpunkt lag in der Arbeit mit hoch-strittigen Eltern, die im Rahmen von Scheidungs- Sor-gerechts- und Umgangsverfahren vom Familienge-richt an uns verwiesen wurden.

Ziel der Beratung ist dabei, die Eltern für die Situation ihrer Kinder zu sensibilisieren, so dass dann konstruk-tive Formen der Konfliktregelung erarbeitet werden können, die die Kinder möglichst wenig belasten. Seit 1. September 2009 kann das Familiengericht die Eltern im Urteil zur Beratung verpflichten, um so die Eltern-verantwortung und deren Kompetenz zu stärken.

2011 2012 2013

anmeldegrund:

Folgen einer trennung 228 256 265

Beratungen aufgrund eines familiengerichtlichen urteils

(neuzugänge) 25 12 11

Elisabeth Diemer, Christine Haderthauer, Landrat Martin Bayerstorfer

Jubiläum

Am 5. Dezember 2012 feierte die Erziehungsbe-ratungsstelle Erding das 60-jährige Bestehen mit einem Festakt im Großen Sitzungssaal des Land-ratsamtes.

Landrat Martin Bayerstorfer eröffnete die Ver-anstaltung und begrüßte die etwa 100 geladenen Gäste. Anschließend stellte Elisabeth Diemer als Leiterin der Stelle den Gästen die Entstehungsge-schichte der Beratungsstelle vor.

Die Festrede hielt als Ehrengast Staatsministe-rin Christine Haderthauer. Für die musikalische Umrahmung sorgten drei Lehrer der Musikschule Erding. Das gelungene Fest endete mit einem ge-meinsamen Imbiss.

träger und Geschäftsführung:

Das „Jobcenter ARUSO Erding“ wird als gemein-same Einrichtung des Landkreises Erding und der Bundesagentur für Arbeit geführt. Beide Träger kümmern sich um die Arbeitslosengeld II-Bezieher im Landkreis. Das Jobcenters wurde im Berichts-zeitraum von folgenden Geschäftsführern geleitet:

Herrn Peter Stadick (bis 31.08.2011) und Frau Mon-ja Rohwer und Frau Daniela Widl (seit 01.09.2011).

Frau Rohwer und Frau Widl nehmen die Geschäfts-führung in Teilzeit gleichberechtigt wahr. Beide sind Beamtinnen des Landkreises.

Örtlicher Beirat:

Der seit dem 01.01.2011 installierte „Örtliche Bei-rat“ tagte in den Jahren 2011 bis 2013 jeweils zwei Mal pro Jahr. Er besteht aus derzeit acht Mitgliedern (Bayerisches Rotes Kreuz, DGB Bayern, Diakonie Freising, Handwerkskammer, IHK, Sozialverband Deutschland, ein Arbeitgebervertreter der Region und eine Vertreterin der staatlichen Beratungsstel-le für Schwangerenfragen, Gesundheitsförderung, Suchtberatung und Beratung bei psychischen Stö-rungen des Landkreises Erding). Der örtliche Beirat berät das Jobcenter bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und –maßnahmen.

instrumentenreform zum 01.04.2012:

Zum 01.04.2012 ist eine umfangreiche Änderung im Hinblick auf die Regelungen der arbeitsmarktpoli-tischen Instrumente zur Eingliederung in Arbeit in Kraft getreten. Die Reform hat sowohl Auswirkun-gen für die AAuswirkun-genturen für Arbeit (SGB III) als auch für die Jobcenter (SGB II).

Ziele der instrumentenreform waren und sind:

• mehr Dezentralität – stärkung der örtlichen entscheidungskompetenz.

• höhere Flexibilität – überschaubare, flexibel einsetzbare arbeitsmarktinstrumente.

• Größere individualität – Verbesserung der individuellen Beratung und unterstützung.

• höhere Qualität – stärkung der Qualitätssicherung bei der einbindung von arbeitsmarktdienstleistern.

• mehr transparenz – Verbesserung der adressatenorientierung durch ein klar

gegliedertes und übersichtliches instrumentarium.

arbeitslosigkeit:

Die Zahl der Arbeitslosen in der Region Erding ist seit Jahren erfreulich gering.

Die gute entwicklung des arbeitsmarktes im laufe der Jahre 2011/2012/2013 führte dazu, dass trotz des verfestigten Be-standes an erwerbsfähigen leistungsberechtigten die Gesamtzahl der Bedarfsgemeinschaften (BGs) sowie der erwerbsfä-higen leistungsberechtigten (elbs) nicht auffallend angestiegen ist. Zu Beginn des Jahres 2012 gab es im landkreis erding 1.257 BGs und 1.563 elbs – 2013 waren es 1.269 BGs und 1.569 elbs.

Die Zahl der arbeitslosen im Bereich der Grundsicherung (sGB ii) hat sich im Berichtszeitraum wie folgt entwickelt:

Im Mai 2011 waren im Jobcenter 627 Arbeitslose ge-meldet, im Mai 2012 waren es 600 und im Dezember 2013 589 Arbeitslose. 2012 waren durchschnittlich 584 Menschen im Landkreis arbeitslos – 2013 waren es durchschnittlich 599. Das macht deutlich, dass es

trotz der guten Bedingungen auf dem örtlichen Ar-beitsmarkt immer schwieriger wird, den verfestigten Bestand der Arbeitslosen im SGB II in sozialversi-cherungspflichtige Beschäftigung zu bringen. Die Arbeitslosenquote im SGB II lag jedoch bei kons-tant 0,8 Prozent und befindet sich damit nach wie vor auf einem sehr niedrigen Niveau.

650

600

550

500

450

400

April 11 – Mai 11 – Juni 11 – Juli 11 – Aug 11 – Sep 11 – Okt 11 – Nov 11 – Dez 11 – Jan 12 – Feb 12 – März 12 – April 12 – Mai 12 – Juni 12 – Juli 12 – Aug 12 – Sep 12 – Okt 12 – Nov 12 – Dez 12 – Jan 13 – Feb 13 – März 13 – April 13 – Mai 13 – Juni 13 – Juli 13 – Aug 13 – Sep 13 – Okt 13 – Nov 13 – Dez 13 – Jan 14 –

2-600 2.400 2.200 2.000 1.800 1.600 1.400 1.200 1.000

entwicklung der BGs, elbs und personen im Bereich des Jc erding seit 05/2011

Mai 11 Juli 11 – Sep 11 – Nov 11 – Jan 12 – März 12 – Mai 12 Juli 12 – Sep 12 – Nov 12 – Jan 13 – März 13 – Mai 13 Juli 13 – Sep 13 – Nov 13 –

neukundenprozess:

Zum 01.07.2012 wurde der Neukundenprozess im Jobcenter Erding neu geregelt. Etwa 100 bis 140 Kunden sprechen monatlich im Jobcenter vor. Be-reits bei der ersten Vorsprache des Kunden findet ein „Clearing-Gespräch“ mit einem Mitarbeiter des Leistungsbereichs statt, in dem der Leistungsan-spruch geklärt wird.

Knapp 30 Prozent sehen nach dem Beratungsge-spräch von einer Antragstellung ab. Alle anderen Kunden werden noch am Tag der Erstvorsprache in einem Gespräch mit dem zuständigen Arbeitsver-mittler beraten, um ohne zeitlichen Verzug die für eine Integration in den Arbeitsmarkt erforderlichen Schritte einleiten zu können. Dieses Verfahren hat sich hervorragend bewährt.

möglichkeiten für die Vermittlung in arbeit – eingliederungsleistungen:

Bei der Umsetzung des Auftrages nach dem SGB II kommt den Integrationsfachkräften des Jobcenters ARUSO Erding eine zentrale Rolle zu.

Ihre Aufgabe ist es, die passgenaue Integrationsstra-tegie zu wählen sowie die Kunden zu beraten und zu betreuen damit deren Integrationschancen so hoch wie möglich sind. Die Vermittlung in sozialversiche-rungspflichtige Arbeit steht dabei im Vordergrund.

Daher werden in der Regel passende Arbeitsange-bote unterbreitet. Wenn diese Unterstützung keine Wirkung zeigt oder eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt offensichtlich nicht möglich ist, wird auf andere Maßnahmen und finanzielle Leistungen des SGB II zurückgegriffen.

Die Förderangebote müssen hohen qualitativen Standards genügen und möglichst ortsnah zur Ver-fügung stehen. Sie müssen die individuellen Prob-lemlagen und Bedarfe der zu fördernden Menschen aufgreifen und gleichzeitig die Integrationschancen erhöhen.

insbesondere folgende maßnahmen sind zu erwähnen:

1. aktivierungsmaßnahme/Vermittlungscoaching:

Mit dem Tag der Antragstellung erfolgt die sofortige Mobilisierung des Antragstellers. In der Regel wird jeder Neukunde innerhalb von einer Woche zu einer vierwöchigen Aktivierungsmaßnahme eingeladen.

Gegenstand der Maßnahmen ist die Unterstützung der beruflichen Eingliederung durch Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Die Eigen-bemühungen der Teilnehmer sollen gefordert und gefördert werden. Betriebliche Erprobungen sind möglich.

Diese Maßnahme wird seit 2012 altersübergreifend durchgeführt. Bis Februar 2012 gab es je eine Maß-nahme für junge und eine für ältere Bewerber (unter 30 und über 30 Jahren). Die Zusammenlegung der beiden Altersgruppen erfolgte zum einen wegen des immer knapper werdenden Budgets zum anderen aber auch deshalb, weil man sich durch die Hetero-genität der Gruppe positive Effekte erhofft.

Bildungsträger dieser Maßnahme ist nach erneuter Ausschreibung 2013 das Institut für Personaltrai-ning und Beratung (IPB) in Erding. Die Erfolgsquote in Bezug auf Integrationen beträgt über 50 Prozent.

2. arbeitsgelegenheiten (aGh):

Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die dennoch keine Arbeit finden, gibt es nach wie vor das Ange-bot der Arbeitsgelegenheiten – die sogenannten „Ein-Euro-Jobs“ nach den Vorschriften des § 16 d SGB II.

Die Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit ist gegen-über der Eingliederung in reguläre Beschäftigung nachrangig. Arbeitsgelegenheiten sollen die Beschäf-tigungsfähigkeit der Arbeitssuchenden erhalten oder wieder herstellen und einer drohenden Arbeitsent-wöhnung vorbeugen. In „Ein-Euro-Jobs“ werden hauptsächlich Langzeitleistungsbezieher zugewiesen.

Das Jobcenter ARUSO Erding hatte 2012 insgesamt 75 AGH-Stellen bei verschiedenen Trägern (z.B. Ge-meinden, Landkreis, Wohlfahrtsverbände, gemein-nützige Vereine). Die Besetzungsquote lag zwischen 60 und 75 Prozent. Aufgrund der wiederholt deut-lich reduzierten Mittelzuweisungen durch den Bund erfolgte 2013 erneut eine spürbare Reduzierung, ins-besondere der betreuten Arbeitsgelegenheiten.

3. Qualifizierungsmaßnahmen, die durch den europäischen sozialfonds (esF) gefördert werden:

Diese durch den ESF-Fonds geförderten Maßnahmen zielen auf die Qualifizierung der teilnehmenden Kun-den ab, sie dienen aber auch der Aktivierung.

Von Ende 2011 bis Herbst 2012 wurde eine solche Maßnahme vom Träger BfZ in Erding für das Job-center ARUSO durchgeführt. Die ca. 20 Teilnehmer erhielten eine Qualifizierung im Bereich Pflege/

Hauswirtschaft bzw. Kosmetik.

Über 50 Prozent der Teilnehmer konnten im An-schluss an die Maßnahme in sozialversicherungs-pflichtige Beschäftigung integriert werden.

Wegen der erfolgreichen Abschlussquote, insbeson-dere im Bereich Pflege/Hauswirtschaft, wurde die Maßnahme 2012/2013 weitergeführt.

Anstelle der Qualifizierung im Bereich Kosmetik erfolgte eine Qualifizierung für den Lagerbereich, da hier besonders viele freie Stellen auf dem Ar-beitsmarkt zur Verfügung standen. Die Maßnahme schloss im Herbst 2013 erneut mit einer Integrati-onsquote von etwa 50 Prozent ab.

Auch fand zum wiederholten Mal die erfolgreiche Qualifizierungsmaßnahme „Assistentin für Be-triebsmanagement“ bei der VHS in Erding statt.

Diese Teilzeitmaßnahme richtet sich überwiegend an alleinerziehende Frauen.

Beide Maßnahmen tragen der hohen Fachkräf-tenachfrage Rechnung, auch wenn die Teilnehmer keine vollwertige Berufsausbildung absolvieren.

4. „Wege in arbeit“ – maßnahme für langzeitbezieher Da der Personenkreis der sogenannten Langzeitbe-zieher (831 in 12/2012 und 843 12/2013) geschäfts-politisch immer mehr in den Fokus rückt, hat das Jobcenter ARUSO Erding seit September 2012 eine speziell auf die Bedürfnisse dieser Personengruppe zugeschnittene Maßnahme initiiert. Träger ist das BfZ Erding. Diese Maßnahme hat nicht primär die Integration der Teilnehmer auf dem ersten Arbeits-markt zum Ziel, sondern sie soll die Teilnehmer bei der Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit

unterstützen. Hierbei werden die Langzeitbezieher von Sozialpädagogen begleitet.

5. leistungen für Bildung und teilhabe:

Das Jobcenter Erding hat diese Aufgabe seit dem 01.01.2012 auf den Landkreis Erding delegiert. Die Delegation erfolgte aus Gründen der Kundenfreund-lichkeit und im Sinne einer effizienten Verwaltung.

Die Aufgaben nach §§ 28, 29 SGB II werden im Landratsamt im Sachgebiet 22-1 – Senioren, Behin-derte und Soziales – rechtskreisübergreifend wahr-genommen. Auf den Bericht des Sachgebietes wird Bezug genommen. Lediglich die Schulbeihilfe wird zusammen mit dem Arbeitslosengeld II durch das Jobcenter zur Auszahlung gebracht.

6. Beauftragte für chancengleichheit am arbeitsmarkt (Bca):

Seit September 2012 steht dem Jobcenter ARUSO Erding eine Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) zur Verfügung.

Zu ihren Aufgaben gehören die Unterstützung und Beratung von erwerbsfähigen Leistungsberechtig-ten, Kollegen aus dem Bereich Markt und Integrati-on, Arbeitgebern sowie Arbeitnehmer- und Arbeits-geberorganisationen in übergeordneten Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Frau-enförderung sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei beiden Geschlechtern.

Die BCA kümmert sich seit 2012 speziell um die Gruppe der Alleinerziehenden. Um diesem Perso-nenkreis bei dem Thema Kinderbetreuung beratend zur Seite zu stehen, arbeitet die BCA eng mit dem Jugendamt Erding zusammen. Des Weiteren widmet sich die BCA den Wiedereinsteiger/innen nach der Elternzeit.