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Zwei Ereignisse im Jahr 2013 sind besonders zu erwähnen

Am Gründonnerstag 2013 wurde von dem Pop-sänger Justin Bieber ein nur wenige Wochen altes junges Kapuzineräffchen unter Verstoß gegen die tierseuchen- und artenschutzrechtlichen Vorschrif-ten aus den USA mitgebracht (Bild 1). Das Äffchen musste deshalb beschlagnahmt und in Quarantäne untergebracht werden. Dies führte zu internatio-naler Aufmerksamkeit in der Presse. Aufgrund der artenschutzrechtlichen Vorschriften war eine Rück-führung in die USA nicht möglich. Zwischenzeitlich lebt der Affe in einem Tierpark in einer Gruppe von Artgenossen.

Im Jahr 2013 war die Grenzkontrollstelle Flughafen München zweimal Gastgeberin und Mitwirkende im Rahmen der EU-Fortbildungsreihe BTSF – Bet-ter Training For Safer Food/Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel, die seit 2006 regelmäßig für Grenztierärzte durchgeführt werden.

Das Ziel der Veranstaltungen ist es, zu einer Ver-einheitlichung der Kenntnisse und damit einer Vereinheitlichung der Einfuhrkontrollen mit Fokus auf die Lebensmittelsicherheit (Schlagwort: Vom Stall bis auf den Teller), in allen EU-Mitgliedstaaten beizutragen. An der Fortbildung, die neben Präsen-tationen schwerpunktmäßig Workshops unter akti-ver Teilnahme der Grenztierärzte umfasst, nahmen jeweils 40 Grenztierärzte aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten sowie einigen Drittländern teil.

Die praktischen Workshops fanden jeweils an zwei Tagen an der Grenzkontrollstelle Flughafen Mün-chen statt.

Das Tutorenteam bestand aus erfahrenen Grenztier-ärzten aus England, Polen, Österreich und Deutsch-land sowie zwei Vertretern der EU-Kommission DG Sanco (Generaldirektion Gesundheit und Verbrau-cher) und wurde ergänzt durch Dr. Sabine Klee-berg-Ruppert, Dr. Stephan Schranner und Dr. Ilona Steutzger (Bild 2,3,4).

Die Organisation und Durchführung der Veran-staltungen stellt jedes Mal eine große Herausfor-derung dar. Beide Veranstaltungen wurden durch die gute Zusammenarbeit aller an der Grenzkont-rollstelle tätigen Mitarbeiter und durch die Unter-stützung der Lagergesellschaft Cargogate sowie des Zolls im Reiseverkehr zu einem großen Erfolg. Zu danken ist auch den Falknereien Schreyer und Fal-con World sowie dem Tierheim München, die mit ihren Falken bzw. Hunden zur Attraktivität und zum Erfolg des Workshops „Kontrolle lebender Tiere“ beigetragen haben. Für das leibliche Wohl vor Ort hat das Ehepaar Ganslmaier mit typisch bayerischer Gastfreundschaft gesorgt, die alle Teil-nehmer sehr zu schätzen gewusst haben. Im Jahr 2014 werden zwei weitere Veranstaltungen dieser Art in der Grenzkontrollstelle stattfinden.

Tierschutz

Ein weiteres Aufgabengebiet der Veterinärverwal-tung stellt der Bereich Tierschutz dar, mit dessen Überwachung im Landkreis Erding im Schnitt zwei Amtstierärzte und ein Veterinärassistent beschäftigt sind. Der Aufsicht der zuständigen Behörde, dem Veterinäramt, unterliegen sämtliche gewerbliche und unter bestimmten Voraussetzungen auch pri-vate Tierhaltungen. Die Zuständigkeit ist im Tier-schutzgesetz geregelt. Neben der Abarbeitung der Routinekontrollen ist das Veterinäramt ebenfalls verpflichtet, jedem Hinweis mit Tierschutzthematik aus der Bevölkerung nachzugehen.

im Zeitraum vom 01.05.2011 bis 31.12.2013 wurden folgende tierschutzrechtliche Kontrollen durchgeführt:

landwirtschaftliche Betriebe 71 Erst-/182 Nachkontrollen

pferdehaltungen 39 Erst-/54

Nachkontrollen

private tierhaltungen 96 Anzeigen bzw.

Erst-/46 Nachkontrollen

tierpensionen/tierheime 11

Kleintiermärkte/tierbörsen 6

Zoofachhandel 14

ausstellungen/ Zirkusse 9

Grundhandwerkszeug für die tägliche arbeit im tier-schutz ist das tiertier-schutzgesetz; als richtschnur sind hier vor allem § 1 und § 2 tierschutzgesetz ausschlaggebend:

§ 1: niemand darf einem tier ohne vernünftigen Grund schmerzen, leiden oder schäden zufügen.

§ 2: Wer ein tier hält, betreut oder zu betreuen hat, 1. muss das tier seiner art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,

2. darf die möglichkeit des tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm schmerzen oder vermeidbare leiden oder schäden zugefügt werden, 3. muss über die für eine angemessene ernährung,

pflege und verhaltensgerechte unterbringung des tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Weitere gesetzliche Grundlagen finden sich in meh-reren Haltungsverordnungen für einzelne Tierarten und Leitlinien sowie in der EU- Gesetzgebung. Ne-ben der Kontrolle des Wohlergehens der Tiere sind im Bereich Tierschutz eine Reihe an tierschutzrecht-lichen Genehmigungen und Auflagen zu erteilen. So sind z. B. nach § 11 Tierschutzgesetz Tierheime, Zoo-händler, Zoos und Tiergärten, Tierzüchter, Reitbe-triebe und Tierhändler erlaubnispflichtig. Neben der Prüfung der Antragsunterlagen und den räumlichen Gegebenheiten sind auch Sachkunde und Zuverläs-sigkeit der verantwortlichen Personen zu prüfen.

Die Sachkundeprüfung im Bereich Pferdehaltung, Hunde- und Katzenhaltung kann im Veterinäramt vor Ort abgelegt werden. Auch viele Eingriffe an Tieren wie z. B. das Amputieren des bindegewebi-gen Endstückes des Schwanzes von männlichen

Rin-dern oder das Schnabelkürzen bei Legehennen sind erlaubnispflichtig. Leider sind auch heute noch sehr viele Missstände in gewerblichen aber auch priva-ten „Hobbyhaltungen“ vorhanden. Es gibt verschie-denste Gründe für Mängel in der Tierhaltung; nicht selten hängen diese auch eng mit der Persönlichkeit des betroffenen Tierhalters zusammen, weswegen grundsätzlich auch oft in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt versucht wird, „sozialverträgliche“

Lösungen zu finden. Diese müssen jedoch dem Tier-schutz Sorge tragen. Hier ein beispielhafter Einblick in unsere Tierschutztätigkeit:

Verbesserung der Kälberhaltung im landkreis

Ein alleinstehender Landwirt führt mit seiner Tante zusammen seit Jahren einen Milchviehbestand.

Das erste Bild zeigt die Art von Kälberhaltung des Betriebs, wie sie bereits seit 1998 in der EU verboten ist. Hier verstößt der Tierhalter gegen die Tierschutz-nutztierhaltungsverordnung und gegen §2 Abs. 2 des Tierschutzgesetzes.

Das Kalb wird hier in seiner artgemäßen Bewe-gung so eingeschränkt, dass davon auszugehen, ist, dass vermeidbare Leiden bis hin zu Schäden im Bewegungsapparat zugefügt werden. Weiter kann man hier erkennen, dass der Liegebereich des Tieres weder trocken noch sauber ist. Es be-steht kein freier Zugang zu rohfaserhaltigen Fut-termitteln wie z. B. Heu.

Der Betriebsleiter weigerte sich strikt, die Anbinde-haltung von Kälbern aufzugeben bzw. umzustellen.

Begründet wurde dies mit „Tradition“ und dem ver-gleichsweise höheren Arbeitsaufwand.

Der Betriebsleiter war erst nach wiederholter Auf-forderung im Rahmen mehrere Betriebsbesuche, begleitet von Verwaltungsmaßnahmen durch die Vertreter des Veterinäramtes, zur Aufgabe der Käl-beranbindehaltung zu bringen. Mittlerweile werden die Kälber in geräumigen Doppelboxen gehalten.

Diese Umstellung führt unmittelbar zu einem grö-ßeren Tierwohl und in der Folge dann auch zu einer besseren Entwicklung der Tiere, was letztendlich wieder dem Landwirt zu Gute kommt.

Bereich arzneimittel

Vorrangiges Ziel der Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln ist es, eine Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier zu verhindern. Erwerb, Ver-schreibung, Abgabe und Anwendung von Arzneimit-teln bei Tieren unterliegen strenge Rechtsvorschrif-ten, die von Tierärzten und Tierhaltern eingehalten werden müssen.

Grundsätzlich unterscheidet das Arzneimittelrecht zwischen Heimtieren und solchen Tierarten, die zur Gewinnung von Fleisch (Fisch), Milch, Eiern oder Honig gehalten werden. Während bei Heimtieren die ordnungsgemäße, sichere und wirksame Behandlung des Einzeltieres im Vordergrund steht, muss bei Le-bensmittel liefernden Tieren sichergestellt werden, dass keine gesundheitsschädlichen Rückstände von

Arzneimitteln in die menschliche Nahrung gelan-gen. Dabei war in letzter Zeit vor allem der Einsatz von Antibiotika in Nutztierbeständen im Fokus des öffentlichen Interesses.

tierärztliche hausapotheken

Im Landkreis Erding werden derzeit 32 tierärztliche Hausapotheken betrieben, die alle zwei Jahre vom Veterinäramt zu kontrollieren sind. Im Zeitraum vom 01.05.2011 bis zum 31.12.2012 wurden fünf dieser tierärztlichen Hausapotheken neu im Land-kreis Erding angemeldet.

Dazu wurde vom Veterinäramt überprüft, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Inbetriebnah-me erfüllt sind, und ob die Räumlichkeiten eine sichere Lagerung und Anwendung von Arzneimit-teln, Impfstoffen und ggf. Betäubungsmitteln (zur Schmerzausschaltung, Narkose und Euthanasie) ermöglichen. Neben den genannten Neuanmeldun-gen wurden im Berichtszeitraum 13 turnusmäßige Kontrollen in bestehenden tierärztlichen Hausapo-theken durchgeführt.

landwirtschaftliche Betriebe

Verschreibungspflichtige Arzneimittel wie z. B. An-tibiotika dürfen nur nach Hinzuziehen eines Tier-arztes eingesetzt werden. Der Tierarzt kann diese Arzneimittel einem Lebensmittel liefernden Tier selbst verabreichen oder sie unter bestimmten Vo-raussetzungen an den von ihm unterwiesenen Tier-halter abgeben, wobei umfangreiche Dokumentati-onspflichten für Tierarzt und Landwirt gelten und der Landwirt die Einhaltung der Wartezeit gewähr-leisten muss. Von Mai 2011 bis Ende 2012 wurden 41 Kontrollen zum Arzneimitteleinsatz in landwirt-schaftlichen Betrieben durchgeführt.

Die Kontrollen erfolgten überwiegend im Zu-sammenhang mit der Überwachungstätigkeit des Milchprüfrings Bayern e.V. und waren kombiniert mit einer Überprüfung der Hygiene bei der Milch-gewinnung. Weitere Gründe für die Kontrolle von Nutztierhaltungen waren Rückstände in Fleisch bzw. Organen (siehe auch Nationaler Rückstands-kontrollplan) oder Überschneidungen mit anderen Rechtsbereichen wie z. B. Tierschutz, Cross Compli-ance oder Tierseuchenbekämpfung.

Futtermittel

Futtermittelprobenahme

Die Abteilung 6 Veterinärwesen ist bei der Überwa-chung des Futtermittelrechts als verlängerter Arm der Regierung von Oberbayern tätig. Die Veterinäras-sistenten ziehen Futtermittelproben einerseits nach einem von der Regierung von Oberbayern vorgege-benen Futtermittelprobenplan und andererseits an-lassbezogen zum Beispiel im Falle des Verdachts einer Beeinträchtigung der Tiergesundheit durch ein Fut-termittel oder in der Annahme einer Gefährdung des Verbrauchers durch Futtermittel.

Die Futtermittelprobenahme erfolgt auf den Ebenen des Herstellerbetriebes, des Handels und der land-wirtschaftlichen Betriebe, bei denen nebst eigens her-gestellten Futtermitteln auch das fertige Produkt im Trog der Tiere beprobt wird.

Somit ist die Rückverfolgbarkeit auch bei der Futter-mittelprobennahme nach dem Prinzip „from stable to table“ stets gewährleistet. Eine Besonderheit des Landkreises Erding stellt der Flughafen München dar, über welchen Futtermittel und Futtermitte-komponenten aus der ganzen Welt eingeführt wer-den. Im Landkreis Erding wurden im Zeitraum von 01.05.2011 bis 31.12.2013 insgesamt 78 Futtermittel-proben entnommen.

Weiterhin wurden im genannten Zeitraum 59 Cross-Compliance Vollkontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben gemeinsam mit einem Vertreter der Regie-rung von Oberbayern durchgeführt. Bei dieser Art von Kontrollen wird der Betrieb in allen Bereichen der Produktion überprüft.

Neben Futtermittelprobenahme und Buchprüfung werden sämtliche Fachbereiche der Tierhaltung wie Tierschutz, Tierkennzeichnung, Lebensmittel- und Arzneimittelrecht in Augenschein genommen.