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Abwicklung staatlicher Förderprogramme

Vertragsnaturschutzprogramm / erschwernisausgleich

Im Rahmen des Vertragsnaturschutzes/Erschwer-nisausgleichs werden auf freiwilliger Basis mit den Grundstückseigentümern oder Pächtern Bewirt-schaftungsvereinbarungen zugunsten des Natur-schutzes abgeschlossen, bei denen der arbeitswirt-schaftliche Mehraufwand ausgeglichen wird. Im Landkreis Erding werden derzeit ca. 400 ha nach dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm

gefördert. Das ist nahezu eine Verdoppelung der Vertragsflächen innerhalb des Berichtszeitraumes die vor allem mit geänderten agrarpolitischen Be-dingungen u. a. mit dem so genannten „Greening“, der Forderung nach unterschiedlichen Extensivie-rungsmaßnahmen, begründet ist. Das Landrat-samt als Untere Naturschutzbehörde ist dabei be-teiligte Fachbehörde. Sie ist für die Beratung und Betreuung der Landwirte und für die Zuteilung und Verwaltung der staatlichen Mittel zuständig.

Gefördert werden bevorzugt naturschonende Be-wirtschaftungsweisen und Pflegemaßnahmen zur Sicherung und Entwicklung ökologisch wertvoller Lebensräume wie Mager- und Trockenstandorte am Freisinger Buckl bei Gaden oder die Tüffhügel bei Wörth. Ebenso von Bedeutung ist die Pflege von Feuchtgebieten im Viehlaßmoos, Eittinger Moos, und den Kalktuffflächen in Eichenried.

Aber auch die von Menschen geschaffenen Kul-turlandschaften und Landschaftsteile von beson-ders charakteristischer Eigenart mit ausgeprägter Hecken- und Hangstruktur, Hohlwege, Terrassen und Raine, Stein- und Erdwälle, Streuobstwiesen werden in die Erhaltungs- und Entwicklungspfle-ge Entwicklungspfle-genommen. Die Höhe der Förderung setzt sich dabei aus der Kombination unterschiedlicher Auf-lagen und deren Vergütungssätzen pro ha zusam-men. Die häufigste Kombination im Landkreis Er-ding bei der Bewirtschaftung von Wiesen ist eine Mahd mit Schnittzeitpunktauflage, meist nach dem 1. Juli und einem Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutz. Hierfür erhalten die Antragsteller im Durchschnitt 500 Euro pro ha und Jahr. Die Förderung wird in Form jährlicher Zuwendungen für den jeweiligen 5-jährigen Bewilligungs- und Verpflichtungszeitraum gewährt.

landschaftspflegemaßnahmen

Im Berichtszeitraum wurden im Landkreis Erding ca. 85.000 Euro für verschiedene Landschaftspfle-gemaßnahmen ausgegeben. Jährlich werden bspw.

allein im wertvollsten Rest des ursprünglichen Erdinger Mooses, im Naturschutzgebiet „Viehlass-moos“ ca. 10 ha Streuwiesen gemäht und zuge-wachsene Flächen entbuscht. Der Landkreis Erding tritt dabei als Träger dieser Landschaftspflegemaß-nahmen auf und wurde dabei durch Zuwendungen der Regierung von Oberbayern in Höhe von ca.

26.000 Euro unterstützt. Für einige Landschafts-pflegemaßnahmen konnten auch einschlägige Ver-eine und Verbände als Träger gewonnen werden.

Entbuschte Streuwiese im Moos

Zusätzlich wurden seit 2011 ca. 25 landschafts-pflegerische Kleinstmaßnahmen (z. B. Hecken-pflanzungen, Pflege von Kopfweiden, Anlage von Feuchtbiotopen) mit einem Kostenaufwand von insgesamt 25.000 Euro durchgeführt. Die dafür er-forderlichen Mittel wurden gänzlich von der Regie-rung von Oberbayern zur Verfügung gestellt. Von den vom Bayerischen Naturschutzfonds verwal-teten Ersatzzahlungen für Eingriffe in Natur und Landschaft wurden ca. 15.000 Euro für verschie-dene Maßnahmen, die der Biotopherstellung die-nen (z. B. Anlage von Streuobstwiesen oder Arten-hilfsmaßnahmen wie z. B. Nisthilfen für gefährdete Tierarten) eingesetzt.

Schutzgebiete

allgemein

Eine weitere Aufgabe der Unteren Naturschutzbe-hörde ist die Betreuung und Überwachung (Schutz und Pflege) zahlreicher Schutzgebiete und -objekte sowie der damit einhergehenden Bearbeitung von Verstößen, Erlaubnissen, Ausnahme- und Befrei-ungsanträgen.

naturschutzgebiete, landschaftsschutzgebiete, einzelobjekte

Folgende durch Rechtsverordnung festgelegte Schutzobjekte befanden sich zum Ende des Berichts-zeitraumes im Landkreis Erding:

naturschutzgebiete:

Freisinger Buckl 23,5 ha Gfällach 2,4 ha Isarauen bei Hangenham 45,0 ha Kerngebiet Oberdingermoos 148,0 ha Notzingermoos 147,0 ha Viehlaßmoos 242,5 ha Vogelfreistätte Eittinger Weiher 24,0 ha Zengermoos 248,0 ha

Die Naturschutzgebietsfläche beträgt insgesamt 880,4 ha, dies entspricht ca. 1 Prozent der Landkreisfläche.

landschaftsschutzgebiete:

Eicherloh und Umgebung 433 ha

Isarauen 286 ha

Isental 2050 ha Kempfinger Lohe 13 ha Klösterlschwaige 0,14 ha Notzinger Weiher u. Umgebung 100 ha Quellgebiet der Schwillach 164 ha Sempt- und Schwillachtal 1550 ha Die Landschaftsschutzgebietsfläche beträgt damit insgesamt 4.596,14 ha, dies entspricht ca. 5,3 Prozent der Landkreisfläche.

Zusätzlich befinden sich insg. 101 geschützte Einzel-objekte auf dem Gebiet des Landkreises Erding (87 Naturdenkmäler, 14 Landschaftsbestandteile).

Fauna-Flora-habitat-Gebiete (FFh-Gebiete)

Folgende bei der EU-Kommission in die dortige Liste eingetragenen bzw. gemeldeten FFH-Gebiete befinden sich ganz bzw. anteilig im Gebiet des Land-kreises Erding:

Isarauen von Unterföhring bis Landshut 340 ha Moorreste im Erdinger Moos, Viehlassmoos 240 ha Moorreste im Erdinger Moos, Eittinger Weiher 23 ha Strogn, Hammerbach, Köllinger Bach 328 ha Aufgelassene Sandgrube östlich Riding 3 ha

Gräben und Niedermoorreste

im Erdinger Moos, Gfällach 11 ha Ismaninger Speichersee und Fischteiche 86 ha Isental mit Nebenbächen 766 ha Fledermauskolonie in Schwindkirchen 0,1 ha

Vogelschutzrichtlinie

Ziel dieser EU-Richtlinie ist es alle wildlebenden Vogelarten und ihre Lebensräume in Europa lang-fristig zu schützen und zu erhalten. Im Landkreis Erding liegt ein kleiner Teil des Vogelschutzgebiets

„Ismaninger Speichersee und Fischteiche“ (insg.

1.010 ha) und das großräumige Vogelschutzgebiet

„Nördliches Erdinger Moos“ (4.575 ha). Bei letzte-rem Schutzgebiet, das ja ursächlich auf die Planung der 3. Start- und Landebahn zurückgeht, zeigt es sich, dass nicht nur diese Großbaumaßnahme,

son-dern insbesondere auch die klassische Landnutzung mit den Erhaltungszielen zunehmend kollidiert. Mit speziellen Verträglichkeitsprüfungen werden dabei entsprechende Vorhaben, bis hin zum Umbruch von Wiesen und Weiden, auf ihre rechtliche Zulässigkeit hin untersucht.

Bibermanagement

Das vierstufige Bayerische Bibermanagement, das begleitend zur Wiedereinbürgerung des Bibers in Bayern eingeführt wurde und das in den Arbeitsbe-reich des Artenschutzes fällt, ist eine anspruchsvolle Aufgabe der Unteren Naturschutzbehörde. Der Bi-ber ist besonders und streng geschützt nach Bun-desnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Ziel des Bibermanagements ist es, den Biber als Bestandteil der bayerischen Kultur-landschaft zu erhalten und gleichzeitig durch geeig-nete Maßnahmen auf eine Minimierung der Schä-den in Konfliktbereichen hinzuwirken um letztlich die Akzeptanz bei den Betroffenen zu verbessern.

Das Bayerische Bibermanagement besteht dabei aus vier säulen:

a. Fachkundige Beratung und Betreuung der Betrof-fenen durch die Untere Naturschutzbehörde, Bi-bermanager und Biberberater

b. Schadensverhinderung durch Präventivmaßnah-men und Fördermöglichkeiten

c. Zugriffsmaßnahmen (Fallenfang, Direktabschuss) d. Staatliche Ausgleichszahlungen (Die seit 2008

gewährte freiwillige Ausgleichszahlung wurde ab 2012 um 100.000 Euro auf 350.000 Euro jährlich aufgestockt.)

Aufgrund einer zunehmenden Zahl gravierender Konfliktfälle beschäftigt der Landkreis Erding seit 01.02.2013 drei ehrenamtliche Biberberater. Für den Vollzug der artenschutzrechtlichen Ausnahme-und Befreiungsregelungen ist die untere Natur-schutzbehörde zuständig. Rechtlich zulässig sind nur Einzelfall-Konfliktlösungen im Fall erheblicher wirtschaftlicher Schäden oder Sicherheitsproblemen durch Fang/Tötung sog. „Problembiber“ falls Scha-densprävention allein nicht ausreicht. Zur konse-quenten Umsetzung des Rangverhältnisses Zugriff vor Ausgleich in Bereichen mit erheblicher Gefah-ren- und Schadensneigung, wurde seitens der un-teren Naturschutzbehörde ein landkreisspezifisches Managementkonzept erarbeitet und mit der Regie-rung von Oberbayern als höhere Naturschutzbe-hörde abgestimmt. Dieses Konzept vom November 2013 sieht für 80 Prozent der insgesamt dargestellten 22 Brennpunktbereiche eine Entnahmepriorität vor.

In den restlichen Brennpunkten erfolgt eine Entnah-me nur bei Bedarf bzw. auf Teilflächen. Die geEntnah-melde- gemelde-ten Biberschäden beliefen sich im Landkreis Erding im Berichtszeitraum auf einen Gesamtschaden von 29.512,53 Euro. Davon wurden 22.582,52 Euro durch staatliche Ausgleichszahlungen reguliert. Nach Bei-hilfevorgabe der Europäischen Kommission dürfen seit 2012 nur mehr maximal 80 Prozent der aner-kannten Schäden ausgeglichen werden. Im Berichts-zeitraum wurden im Landkreis auf Rechtsgrundlage der „Artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung (AAV)“ bzw. mit artenschutzrechtlicher Ausnahme-genehmigung 48 Biber gefangen/getötet.

Öffentlichkeitsarbeit

Vorträge, exkursionen

Jährlich werden etwa 20 bis 25 naturkundliche Wanderungen, Fahrradtouren und Fachvorträge durchgeführt. Dabei werden sowohl naturschutz-fachliche wie auch gärtnerische Themen wie etwa:

„Naturschutz im Landkreis Erding“, „Der naturnahe Garten“, „Der Landkreis Erding - seine Naturräu-me, Pflanzen- und Tierwelt“, „Der Biber – genia-ler Baumeister oder Problemtier“ angeboten. Dazu wird jährlich, veranlasst durch das Bayerische Um-weltministerium, die Gemeinschaftsaktion „Bayern Tour Natur“ durchgeführt. Zusammen mit der VHS Erding oder dem ADFC wurde jeweils ein

„Sonn-tagmorgen im Viehlassmoos, in den Isarauen und in Wartenberger Heckenlandschaft mit großer Reso-nanz angeboten und durchgeführt.

unterricht

Regelmäßig werden Unterrichtsstunden am Amt für Landwirtschaft Erding und der Volkshochschule Erding abgehalten. Ein enges Zusammenwirken mit Schulen, Vereinen und Verbänden wird als wichtiger Beitrag zur Verankerung der Ziele des Natur- und Landschaftsschutzes in der Bevölkerung angesehen.