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internetpranger für lebensmittelbetriebe gem. § 40 abs.

1 a lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (lFGB):

Zum 01.09.2012 trat mit § 40 Abs. 1 a LFGB der sog. „Internetpranger“ in Kraft. Die Landkreise in Bayern mussten ab diesem Zeitpunkt Lebensmit-telbetriebe, die gegen lebensmittelrechtliche Vor-schriften verstoßen haben, auf die Internetplattform des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit einstellen. Voraussetzung für eine Veröffentlichung war unter anderem, dass

für die festgestellten Verstöße mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 350 Euro zu rechnen war.

Vom Landratsamt Erding wurde ein Betrieb in das Internet eingestellt.

Dabei wurde in einem Anhörungsverfahren dem betroffenen Betrieb mitgeteilt, dass für die vorgefun-denen Mängel mit einer Geldbuße in der genannten Höhe zu rechnen und daher eine Veröffentlichung geplant ist. Die Stellungnahme des Betroffenen wur-de von uns überprüft und anschließend wur-dem Betrof-fenen in einer “Mitteilung“ mitgeteilt, dass innerhalb von 5 Tagen die Veröffentlichung erfolgt, wenn kei-ne Klage eingelegt wird.

eine Klage wurde nicht eingelegt, es wurden daher u. a.

folgende mängel veröffentlicht:

lebensmittelkühlraum:

• verschimmelte seitenwand,

• angeschimmelte Wasserflaschen,

• verschmutzte bzw. teilweise angeschimmelte ablagegitter, daneben gelagerter Frischfisch,

• verschimmelte elektroverteilerdose und teilweise angeschimmelte Fühler am Kühlaggregat,

• angeschimmeltes lüftungsgitter des Kühlaggregats,

• Kontaminationsgefahr bei der lagerung von mousse au chocolat unabgedeckt neben rohen eiern auf verschmutzten ablagegittern. Zudem befanden sich darunter in unabgedeckten schälchen panna cotta sowie unabgedeckte tomatensoße im eimer neben unreinen Kartonagen und Wasserflaschen am Fußboden.

Im März 2013 hat der Bayerische Verwaltungsge-richtshof in einer Eilentscheidung mitgeteilt, dass bei den Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1 a LFGB an der Verfassungsmäßigkeit und Europarechts-konformität erhebliche Zweifel bestehen. Aus die-sem Grund wurden drei Betriebe, für die bereits die Anhörungen ausgelaufen sind, von uns nicht mehr veröffentlicht. Bis zu einer endgültigen Klärung der Rechtslage wird von den Bayerischen Verwaltungen von weiteren Veröffentlichungen abgesehen.

Zwischenzeitlich ist der „Hygiene-Pranger“ nicht mehr in Betrieb bzw. gegenstandslos. Aber auch im Bereich Tierschutz war das Jahr 2013 sehr ereignis- und arbeitsreich. Bereits Anfang des Jahres musste gegen einen Landwirt aufgrund langfristiger und

gravierender Verstöße gegen das Tierschutzgesetz ein Rinderhaltungsverbot ausgesprochen werden.

Da die Räumung des Bestandes nicht bis zum vor-gegebenen Zeitpunkt erfolgte, musste die Abteilung Veterinärwesen in Zusammenarbeit mit dem Sach-gebiet Gesundheits- und Veterinärrecht und der zu-ständigen Polizeiinspektion ausrücken.

In einer fast ganztägigen Aktion wurden insgesamt knapp 140 Tiere untersucht, verladen und vom Hof gebracht. Besonders tragisch war, dass für ein – wohl kurz vor Eintreffen der Behörden und ohne Beisein des Landwirts – geborenes Kälbchen die rettende Hilfe der Ärzte zu spät kam, ebenso für weitere drei Kühe. Diese mussten durch Einschlä-fern vor weiteren Qualen bewahrt werden. Neben der gesamten Logistik beschäftigte der Vorgang durch Beschwerden, Gerichtsverfahren, Abrech-nung und RechAbrech-nungslegung noch weitere Wochen lang die Verwaltung.

Bereits im Frühjahr 2013 folgte eine ähnlich gelager-te Aktion. Dabei war eine von den Betroffenen als

„Katzenzucht“ bezeichnete Tierhaltung zu räumen.

Die Halter, die sich selbst als „fachkundig“ und als

„Tierzüchter“ bezeichneten, hielten Siamkatzen und Reptilien unter mehr als widrigen Bedingungen.

Es roch stechend nach Katzenurin. Den Reptilien fehlte größtenteils das die Wüstensonne ersetzen-de UV-Licht. Auch hier konnte – nachersetzen-dem bereits Ende 2009 die Bestandsräumung einer dreistelligen Zahl von Vögeln und Kleinsäugern durch das Land-ratsamt Erding erfolgt war – durch behördliche An-ordnungen keine Verbesserung insbesondere bei der Hygiene erreicht werden.

Im Ergebnis musste den Besitzern die Haltung jegli-cher Tiere verboten werden. Da keine termingerechte Beendigung der Haltung erfolgte, mussten wieder-um die Behördenmitarbeiter tätig werden. Dank der Hilfe von Organisationen wie dem Tierschutzverein Erding konnten die meisten Tiere zuerst medizinisch versorgt und dann an gute Stellen abgegeben werden.

Aber auch hier waren tragische Momente zu bedau-ern; so musste beispielsweise ein beschlagnahmtes Chamäleon wegen einer Wucherung im Kopf einge-schläfert werden.

Den traurigen Abschluss bot die Einfuhr von 20 Hunden und drei Katzen aus den Azoren über den Flughafen München im November 2013. Eine Tier-schutzorganisation hatte gegen eine andere Anzeige erstattet. Die Kontrolle ergab gleich mehrere Proble-me – zu kleine Boxen, Gestank, eine fast verhungerte Hündin mit ihren Welpen, die sie während des Fluges im Frachtraum zur Welt brachte, unstimmige Papiere usw.

Nachdem die Tiere versorgt und in Quarantäne ge-nommen worden waren, stellte sich zwischenzeitlich heraus, dass ein Großteil der vermeintlichen „Retter“

jetzt kein Interesse mehr an der Abholung „ihrer Tie-re“ hatte. Der Grund: dreistellige Rechnungen für die Tierheimunterbringung.

In punkto Verbraucherberatungen ist festzustellen, dass immer mehr Menschen von „Abzocke“, also von ungerechtfertigten Forderungen betroffen sind und sich entsprechend Hilfe holten. Aber auch in Bezug auf Probleme mit gelieferten Waren oder mietrechtli-chen Themen bestand Auskunftsbedarf.

Neben all den Sorgen und ernsten Themen sorgten kleine Kuriositäten für ein „Schmunzeln“. So wollte eine Person aus dem Landkreis Erding partout errei-chen, dass ein Joghurt, welcher noch drei Tage haltbar sei aber den Deckel bläht, vom Landratsamt Erding untersucht wird. Nach mehrfacher Rücksprache war klar: Das Corpus Delicti soll ins Labor.

Schließlich gelang es uns, den Bürger doch zu über-zeugen, dass die Ware im Preis von 30 Cent besser beim Händler umgetauscht wird, statt mit einem ca.

500 Mal so teuren Laborgutachten die Ursache des Problems zu erforschen.

Verkehrswesen

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen:

An klassifizierten Straßen (Bundes-, Staats- und Kreisstraßen) wurden zur Steigerung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrsflusses an folgenden Kreuzungen bzw. Einmündungsstellen im Berichts-zeitraum bauliche Maßnahmen verwirklicht:

a) straßenneubau

• teilabschnitt der st 2086/eD 16 bei haidvocking wegen Bau der autobahnbrücke

• teilabschnitt der st 2085 in langenpreising (von pottenau zur st 2082)

• st 2082 Komplettsanierung der Ortsdurchfahrt neufinsing mit beidseitigem Geh- und radweg b) Kreisverkehre

• B 15 südlich von Dorfen (mit neuanbindung der st 2084)

• st 2331 nördlich von harthofen (neuanbindung des Gewerbegebietes harthofen)

c) Gemeinsame Geh- und radwege

• eD 28 von steinkirchen nach hofstarring

• B 388 von heldering nach taufkirchen

Die durchgeführten Baumaßnahmen mit den dazu erforderlichen Umsetzungen der verkehrsrechtlichen Anordnungen haben sich gut bewährt und tragen zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr bei.

unfallgeschehen

Folgende Unfallzahlen sind in den Jahren 2008 bis 2013 im Landkreis Erding zu vermelden:

Jahr Unfälle

In der Kreistagsperiode 2002 bis 2008 ereigneten sich 20.337 Unfälle mit 75 Toten. Im Vergleich mit der aktu-ell abgelaufenen Legislaturperiode verschlechterte sich die durchschnittliche jährliche Unfallzahl von 3.389 auf 3.977 (+ 588 ~ 17 Prozent). Die Durchschnittszahl der jährlich Verletzten sank dagegen von 802 auf 759 (- 43 ~ 5 Prozent). Die Zahl der Verkehrstoten sank dabei in den vergangenen 6 Jahren auf 55 Personen (- 20 ~ 26,6 Prozent) im Vergleich zum vorhergehen-den 6-Jahres-Zeitraum (75 Tote). Die Unfallkommis-sion des Landkreises Erding ist weiterhin bemüht, auftretende Unfallschwerpunkte durch verkehrsrecht-liche oder bauverkehrsrecht-liche Maßnahmen zu entschärfen, um so die Verkehrssicherheit weiter zu verbessern.

entwicklung des taxiverkehrs

Für die Abwicklung des Taxiverkehrs im Landkreis Er-ding und speziell für den Flughafen München ist das Landratsamt Erding die zuständige Ordnungsbehörde.

Trotz der Einführung von Schrankensystemen, Fahrer-ausweisen und der Installation eines Taxischalters in der vorangegangen Amtsperiode treten am Flughafen immer wieder Unregelmäßigkeiten bei der Abwicklung des Taxiverkehrs auf. Wegen verschiedener Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz (z. B. Fahrtver-weigerungen, Nichtanwesendsein des Fahrers) wurden in den letzten 6 Jahren 28 Bußgeldbescheide (vorher 49) und 102 Verwarnungen (vorher 118) gegenüber Taxiunternehmer bzw. Taxifahrern ausgesprochen. Im Landkreis Erding sind aktuell 138 Taxen zugelassen.

Davon sind 46 in der Flughafengemeinde Oberding und 21 in der Stadt Erding registriert.