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Die vom EVG im Jahre 1985 geäusserte Erwartung, die Zunahme werde an- an-halten und sich insbesondere wegen der Einführung des BVG noch

Im Dokument Jahrgang 1989 (Seite 197-200)

verstär-ken, hat sich bisher nicht erfüllt. Auch die Befürchtung, die feinere Rentenab-stufung in der Invalidenversicherung werde die Gerichte in erheblichem Masse beschäftigen, scheint sich nicht zu bestätigen.

Beschwerde/iille beim E VG, 1987 und Vorjahren

Erledigung in den Vorjahren 1988

1984 1985 1986 1987 Übertrag Eingang Total Erledigt Übertrag von 1987 1988 anhängig auf t989

AHV

275 285 283 330 218 257 475 299 176

IV

643 590 583 574 338 516 854 557 297

EL 44

37 29 44 21 61 82 47 35

BVG - 2 16 12 27 39 12 27

KV 110 115 174 108 90 141 231 130 101 UV 103 90 84 112 89 106 195 95 100

MV 11 9 28 30 20 16 36 23 13

EO 3 1 2 1 2 2 1 1

EL 3 2 4 3 3 3

ALV 161 206 198 144 74 118 192 127 65

Total 1350 1336 1385 1363 862 1247'

2109 12942 815 Davon eingereicht durch Versicherte: 1037, durch Versicherungsträger bzw. Aufsichtsbehörde:

210, Aufteilung nach Sprachen: deutsch 696 = 55,8%: französisch 296 = 23,7%: italienisch 255

= 20,5%.

2 Hievon nach Art. 109 OG (Erledigung im Vorprüfungsverfahren): 51.

Wovon eingegangen 1982: 1, 1984: 3, 1985: 5, 1986: 13, 1987: 108.

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Fachliteratur

Bonfranchi Riccardo: Werkjahr und Berufsfindung. Wege beruflicher Inte-gration lernschwacher Jugendlicher. 161 Seiten, mit ausführlichem Literaturver-zeichnis. Verlag der Schweizerischen Zentralstelle für Heilpädagogik, 6003 Luzern.

Cadotsch Paul: Wann hat die AHV-Ausgleichskasse Kenntnis des im Kon-kurs eines Arbeitgebers erlittenen Schadens? Kritische Bemerkungen zur neuesten Rechtsprechung des EVG über die Verjährung des Schadenersatzanspru-ches gemäss Art. 52 AHVG. Schweizerische Zeitschrift für Sozialversicherung und berufliche Vorsorge, Heft 5/1988, S. 243-262. Verlag Stämpf Ii, 3001 Bern.

Haftung im Heim. Verantwortlichkeit und Versicherungsschutz in Heimen für Be-hinderte. Herausgegeben von der Schweizerischen Arbeitgemeinschaft zur Einglie-derung Behinderter (SAEB) unter Mitarbeit von Alfred Bachmann, Thomas Bickel und Georges Pestalozzi-Seger. 87 Seiten. 1989. Fr. 25.—. SAEB, Bürglistrasse 11, 8002 Zürich.

Heinze Rolf G., 01k Thomas, Hilbert Josef: Der neue Sozialstaat. Analyse und Reformperspektiven. 272 Seiten. 1988. Lambertus Verlag, Freiburg i.Br.

Koller Thomas: Familienrecht und AHV. Bemerkungen zu zwei neueren Urtei-len des EVG. Schweizerische Zeitschrift für Sozialversicherung und berufliche Vor-sorge, Heft 5/1988, S. 229-242. Verlag Stämpfli, 3001 Bern.

Der Sozialstaat unter der Lupe. Wohlstandsverteilung und Wohlstandsum-verteilung in der Schweiz. 356 Seiten. 1988. Fr. 49.—. Herausgegeben von Ren L. Frey und Robert E. Leu. Verlag Helbing & Lichtenhahn, Basel.

Sturny-Bossart Gabriel/Bührli Alois: Sonderschulung zwischen Pädago-gik und Finanzen. 129 Seiten. 1989. Verlag der Schweizerischen Zentralstelle für Heilpädagogik, 6003 Luzern.

Heft 1/1989 der Zeitschrift «Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft» be-fasst sich in mehreren Beiträgen mit dem Thema Bauen und Wohnen für Behin-derte. Preis des Einzelheftes: öS 55.— inkl. Auslandporto. «Behinderte», Alber-strasse 8, A-8010 Graz.

Heft 1/1989 der Informationsschrift «Vorsorge im Betrieb» enthält folgende Bei-träge zum Thema Soziale Sicherung:

- Einführung in die von der Schweiz abgeschlossenen bilateralen Staats- verträge über Soziale Sicherheit (von Verena Brombacher) (S. 2-6);

- Die Grenzgänger in der Sozialversicherung und in der beruflichen Vor- sorge (S. 7-8);

- Das BVG zwischen Einfachheit und Praxisnähe: In Wirklichkeit ist alles komplizierter (S. 9-12);

- BVG und flexibler Altersrücktritt (S. 12-14).

Stelle für Information und Kommunikation der Winterthur-Leben, Römerstrasse 17, 8401 Winterthur.

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Parlamentarische Vorstösse

86.591. Motion Morf vom 1. Oktober 1986

betreffend eine Zweite Säule für Kulturschaffende

Der Nationalrat hat diese Motion (ZAK 1986 S. 618) anlässlich der Frühjahrsses-sion 1989 abgeschrieben, nachdem die seinerzeit beschlossene DiskusFrühjahrsses-sion hier-über innert zwei Jahren nicht stattfinden konnte.

88.1064. Einfache Anfrage Brelaz vom 14. Dezember1988 betreffend Renten für Afrika-Schweizer

Nationalrat Br6laz hat folgende Einfache Anfrage eingereicht

«In meiner Frage vom 5. Oktober 1988 habe ich daran erinnert, dass Belgien die Menschenrechte sowie die gegenseitigen belgisch-schweizerischen Sozialabkom-men verletzt. Die Antwort des Bundesrates' geht in keiner Weise auf meine drei Fra-gen ein, Fra-genau so wenig, wie auf die meisten FraFra-gen, die von anderen Parlamenta-riern zu demselben Thema gestellt wurden. Das Institut der Einfachen Anfrage setzt voraus, dass man Antworten erhält, also erlaube ich mir, nochmals darauf zurückzu-kommen.

Der Bundesrat scheint allen diesen bilateralen Abkommen, die er selber unterzeich-net hat, keinen juristischen Wert beizumessen und legt praktisch nur die belgischen Argumente dar, die darauf hinauslaufen, die rechtmässigen Ansprüche der schwei-zerischen Anspruchsberechtigten, über die er kein Wort verliert, zu entwerten.

Die hohen Beitragszahlungen der Schweizer geben ihnen das Recht auf Pensionen, die diesen Namen verdienen, die ihnen aber verweigert werden. Das heisst, man versteckt etwas, wofür die Afrika-Schweizer büssen müssen. Der Bundesrat gibt übrigens zu, dass die sozialen Interessen dieser Schweizer anderen wichtigen Inte-ressen geopfert worden sind. Also handelt es sich tatsächlich um eine Ungerechtig-keit, um einen Akt der Willkür. Die Afrika-Schweizer, die darunter leiden, sollte man dafür entschädigen

Da dem nun so ist, ersuche ich den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:

1.-3. Die Fragen, die in meiner Einfachen Anfrage vom 5. Oktober 1988 gestellt worden sind und auf die keine Antwort erfolgt ist.

Wie lange will der Bundesrat noch zuwarten, bis er in dieser Sache einen Ent-scheid fällt und den betroffenen Afrika-Schweizern eine im grossen und ganzen umfassende Kompensation zahlt?

Ist sich der Bundesrat bewusst, dass dieses Recht auf Kompensation unum-stösslich ist, weder reduziert noch auf die Sozialfälle begrenzt werden kann, die

be-reits von den Gemeinden übernommen worden sind?»

1 Vgl. ZAK1989S.19

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Die Antwort des Bundesrates vom 27. Februar 1989 lautet:

«Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 30. Januar 1989 das EDA beauftragt, die Verhandlungen mit Belgien in Absprache mit dem EDI weiterzuführen, um eine vollständige Gleichbehandlung zwischen schweizerischen und belgischen Staats-angehörigen des ehemaligen Belgisch-Kongo, die sich in derselben Situation be-finden, zu erreichen. So hat das EDA den Auftrag erhalten, den Betrag auszuhan-deln, den die Schweiz dem belgischen Staat bezahlen müsste, um diese Gleichbe-handlung sicherzustellen. Die Aufnahme eines entsprechenden Kreditpostens in das Budget müsste zum gegebenen Zeitpunkt von den eidgenössischen Räten ge-nehmigt werden.

Der Bundesrat ist der Meinung, sowohl die Punkte 1 bis 3 der Einfachen Anfrage vom 5. Oktober 1988 als auch die Punkte 4 und 5 der vorliegenden Anfrage beant-wortet zu haben.)>

89.316. Interpellation Etique vom 1. Februar 1989 betreffend die Indexierung der AHV-Renten Nationalrat Etique hat folgende Interpellation eingereicht:

«Die AHV-Rentner und ihre Organisationen greifen immer mehr die Indexierung der AHV-Renten an. Dieses System berücksichtige nicht immer in ausreichendem Masse die Erhöhung der Krankenkassen-Beiträge, was langsam aber sicher die Kaufkraft der Rentner schwächen würde.

Was hält der Bundesrat von dieser Kritik?

Ist sie gerechtfertigt, welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen oder vorzuschlagen, um die Kaufkraft der betroffenen Personen zu erhalten?»

(28 Mitunterzeichner) 89.363. Motion Reimann Fritz vom 8. März 1989

betreffend die Bilanzierungsgrundsätze für die BVG-Vorsorge- einrichtungen

Nationalrat Reimann hat folgende Motion eingereicht:

«Der Bundesrat wird beauftragt, die Bestimmungen über die Finanzierung der Vor-sorgeeinrichtungen im BVG so zu ändern, dass auch Einrichtungen des privaten

Rechts vom Grundsatz der Bilanzierung in geschlossener Kasse abweichen dürfen, sondern sie die entsprechende Deckungslücke von bis zu einem Drittel des nötigen

Deckungskapitals rückversichert haben.

Die Rückversicherung kommt nur bei Liquidation einer Kasse zum Zuge. Der Bun-desrat prüft, ob die Rückdeckung nicht durch den Sicherheitsfonds getätigt werden

kann.» (19 Mitunterzeichner)

89.365. Motion Reimann Fritz vom 8. März1989

betreffend die Anlagevorschriften für die BVG-Vorsorgeeinrichtungen Nationalrat Reimann hat folgende Motion eingereicht:

«Der Bundesrat wird beauftragt, die Anlagevorschriften im Bereich der beruflichen Vorsorge so zu ändern, dass die Vorsorgeeinrichtungen dazu verpflichtet werden, einen Teil ihrer Deckungskapitalien in Hypothekardarlehen zu langfristig festgeleg- ten Zinssätzen anzulegen.» (23 Mitunterzeichner) 197

Im Dokument Jahrgang 1989 (Seite 197-200)