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Alle jene Einkünfte sind steuerbare Einkünfte, die aus dem Einsatz der Produktivkräfte des einzelnen abgeleitet sind. Diese

Im Dokument Theorie und Politik der Personalsteuern (Seite 130-183)

produk-tionswirtschaftlich orientierten Einkommensbegriffe ergaben sich aus dem Interesse, die Quellen der ökonomischen Wertschöpfung we-gen der Dauerhaftigkeit der Steuerquellen erhalten zu wollen.

24) B. Fuisting

1902,

s.

110:

Einkommen ist die "Gesamtheit der Sachgüter, welche in einer bestimmten Periode ••. dem Ein-zelnen als Erträge

(!

HDH) dauernder Quellen der Gütererzeu-gung zur Bestreitung der persönlichen Bedürfnisse für sich und für die auf den Bezug ihres Lebensunterhaltes von ihm ge-setzlich angewiesenen Personen .•• zur Verfügung stehen."

25)

A. Held

1872;

w. Vocke

1894;

w. Lexis

1906;

W.G.F. Rescher

1922;

W. Lotz

1931. -

Mit der prod.wirtsch. Zugangsart hängt

die periodische Zugangsweise eng zusammen, ist aber nicht

iden-tisch, denn auch "windfall gains" sind prod.wirtschaftliche.

Die Quellentheorie läßt sich auch als ein Theorieansatz vom Rein-ertrag261 der einzelnen Produktionsfaktoren formulieren (Reiner-tragslehre), wonach nur die regelmäßigen und betriebsgewöhnlichen Einnahmen zum Rohertrag führen, von dem die betriebsgewöhnlichen und zur Erzielung der Erträge notwendigen Ausgaben abgezogen wer-den. D. Schneider (1978b,

s.

46ff.) betrachtet die Aufzählung der sieben Einkunftsarten des deutschen Einkommensteuerrechts als Aus-fluß dieser Lehre. Er hebt für die Quellentheorie drei Merkmale hervor 27 ): Das "Trennungsprinzip", wonach die Früchte vom Vermögens-stamm getrennt zu betrachten sind und das die Periodizität der Früchte begründet; das "Nettoprinzip", wonach die Aufwendungen zum Gewinnen der Früchte nicht zu den Früchten zählen; das "Ermitt-lungsprinzip", welches als das der Quellentheorie angemessene Ver-fahren die Einnahmen-Ausgaben-Überschußermittlung verlangt, denn ein Vermögensvergleichsverfahren würde Wertminderungen und -erhö-hungen ertragswirksam machen.

Der auf diese Weise ermittelte Einnahmenüberschuß soll also erstens nur produktionswirtschaftliche Ergebnisse erfassen und zweitens den "Vermögens"stamm erhalten, weshalb Veräußerungsgewinne aus dem Vermögen nicht zu den Einnahmen, Verluste aus dem Vermögen nicht zu den Ausgaben gerechnet werden. Sowohl die Bestandserhal-tung wie auch die conditio sine qua non produktionswirtschaftli-ehe. Aktivitäten darf man als "Dominanz d e s A 1 1 o -k a t i v e n" in dieser Lehre bezeichnen. Die Ein-kommensquel- Einkommensquel-len der QuelEinkommensquel-lentheorie sind definitionsgemäß "Ertrags"-QuelEinkommensquel-len, was abermals den allokativen Gehalt dieser Theorie unterstreicht. 28 )

26) Siehe die oben wiedergegebene Definition von B. Fuisting:

"Erträge" aus ..• der Güter-"Erzeugung".

27) Dies allerdings an einer anderen Stelle: 1981, S. 149 28) Streng genommen sind auch die Einkunftsarten des deutschen

Einkommensteuergesetzes Faktorertragsarten, was zumindest der "Summe der Einkünfte" (§ 2, Abs. 3 EStG) allokativen Ge-halt verleiht. Da eine allgemeine Einkommensdefinition fehlt, muß man also im Aufbau dieser Norm die Wirksamkeit der alten Quellentheorie vermuten.

Die Quellentheorie formuliert als Einkommen nur, was meßbar ist.

Gleichwohl werden auch meßbare Größen nicht vollständig erfaßt, soweit sie nämlich einerseits aperiodisch anfallen und andererseits aus dem Vermögenssektor fließen. Man kann sagen: Das Konzept der Meßbarkeit sowie die Dominanz des Allokativen geht somit zu Lasten der Vollständigkeit. Mit dem Hervorheben der auf die prak-tischen Belange abgestellten Kriterien sowie mit der Auslassung von Teilen der Wertschöpfungsquellen erweist sich mithin die Quellentheorie als eine steuerliche, nicht aber als eine wirt-schaftstheoretische Einkommenstheorie.

2. Dennoch hat es nicht an Versuchen gefehlt, den produktions-wirtschaftlichen Einkommensbegriff, der sich ja nicht nur auf die Quellentheorie zurückführen läßt, theoretisch abzuleiten. Ein eigentlich wirtschaftstheoretischer Gehalt des produktionswirt-schaftlichen Einkommensbegriffs wurde durch I. Fisher (1906, 1907 und 1930) und - darauf aufbauend - durch E. Lindahl (1933) zu formulieren versucht.

a) Nach I. Fisher (1930, S. 4 ff.) sind Quellen des Einkommens nur die Geldeinkünfte und die Nutzleistungen von Gütern.291 Da zugleich immer eine ökonomische Aktivität vorliegen muß, um von Einkommen sprechen zu können, scheiden für die Geldeinkünfte distributive Quellen wie Erbschaften und Transfer aus. Die Ein-künfte aus Nutzleistungen, die ebenfalls aus dem allokativen Be-reich stammen, 30) können aus demselben Grunde die nichtmarktli-che Nutzung des Sach- und des Humanvermögens nicht enthalten.

Aber trotz dem Erfordernis der produktionswirtschaftlichen Her-kunft scheiden nach Fisher aus den Nutzleistungen der Kapital-29) Fisher nennt es das "money income" (welches aber nur dann

als solches zu bezeichnen ist, wenn es.zu nichtinvestiven Zwecken ausgegeben werden soll, S. 9) und "income derived from capital goods" (als ein "flow of services",

s.

13).

Diese Formulierung läßt den Schluß zu, daß die Einkommens-quelle ausschließlich im allokativen Bereich liegt.

30) Wir dürfen folgern, daß Nutzungen des privaten Sachvermögens (siehe Ubersicht 3.2: GU DI 1), soweit es produktionswirt-schaftlichem Einsatz zugeführt wird, als allokative Quelle gilt.

güter die capital gains aus, da sie lediglich als Kapitalisierun-gen des Zukunftseinkommens zu gelten haben (S. 24) . 31) Wir erken-nen bei Fisher eierken-nen relativ engen Einkommensbegriff, der erstens auf die produktionswirtschaftliche Herkunft der Zugänge fixiert ist und zweitens unter diesen nur die realisierten Zugänge ent-hält. Die Betonung der Realisierung von Kapitalwertsteigerungen kehrt später aus den Gründen einer korrekten kaufmännischen Ab-rechnung wieder bei D. Schneider (1981, s. 147). Auch hier ist wieder das Interesse an der Kapitalerhaltung so dominant, daß nur realisierte Wertsteigerungen Einkommen sein können, und daß Allo-kationselemente zur Auffüllung eines distributiven Begriffes ver-wendet werden.

b) Dieselbe Dominanz des A 1 1 ok a t i v e n stellen wir bei E. Lindahl (1933, s. 404 f.) fest. Auch er läßt nur die produktionswirtschaftliche Herkunft gelten (S. 405), ge-mindert um produktionsbedingte Abzüge, wie Abschreibungen und Wertminderungen (S. 406); capital gains und losses bleiben aus-geschlossen: "Income as produce is defined analogously to the concept of production. Net income becomes identifiable with the net value which the owners of the factors of production receive as remuneration for their contributions to the productive pro-cess" (S. 404). 32 )

c) Uberraschenderweise erfährt die Uberbetonung des Allokativen in den Einkommensdefinitionen gerade durch einen Kritiker der Einkommensteuer und Befürworter der Ausgabensteuer, nämlich durch N. Kaldor, eine interessante, jedoch klar aus der Besteuerungsab-sicht hervorgehende Ergänzung: In seinem Bestreben, die ökonomi-sche Rolle des Sparens hervorzuheben, votiert er für die produk-tionswirtschaftliche Herkunft des Einkommens und konstatiert eine Interessensharmonie zwischen der Feststellung einer "taxable 31) Hier wird das Bemühen Fisher's deutlich, den

Einkommensbe-griff in Ubereinstimmung mit den Regeln des "bookkeeping"

(S. 18) zu fassen, die eine Aktivierung nicht realisierter Kapitalwertsteigerungen nicht zulassen.

32) Daß Lindahl im übrigen in seiner allokativen Betonung des Einkommens über Fisher hinausgeht und dem Kapital eine sol-che Rolle zumißt, daß er Einkommen schließlich als Zins de-finiert, soll hier nicht weiter vertieft werden; zur Kritik hieran siehe N. Kaldor 1955, s. 58 ff.

capacity", die auf der Dauerhaftigkeit der Einkommensquelle ba-siert, einerseits, und der Definition des Einkommens andererseits, das nur aus dem Produktionsprozeß hervorgeht; der Produktionspro-zeß aber ist wesentlich vorn Sparen und seiner produktionswirt-schaftlichen Motivation abhängig (1955, s. 68 ff.). Die rein al-lokative Interpretation des Einkommens zeigt sich schließlich in seiner Feststellung: "Capital and incorne are thus two different ways of expressing the sarne things, not two different things. " 33 ) Es mag an der geistigen Verwandtschaft der Befürworter der Ausga-bensteuer liegen, daß auch D. Schneider (wie Kaldor ein Vertreter der Ausgabensteuer) als Einkommen nur das gelten läßt, was eine Person durch ihre "Unternehmungstätigkeit" "erwirtschaftet". 341

3. Etwas anders verläuft eine Argumentationsrichtung, die - ähn-lich wie die Quellentheorie - die produktionswirtschaftähn-liche Herkunft des Einkommens mithilfe der makro öko n o m i -s c h e n zu-sammenhänge und Begriffe zu begründen ver-sucht. Die Grundvorstellung, die F. Neumark hierzu entwickelt, ist folgende:

Wenn auch ein Interesse daran besteht, den Einkommensbegriff mög-lichst weit zu fassen, so sind dennoch nicht alle Einnahmen Ein-kommen, sondern nur jene, die zwei "Kriterien" einer "allgemei-nen Einkommenstheorie" gehorchen. Gelten muß erstens, daß die Einkommensbezieher "an der Bildung des Sozialprodukts" teilnehmen und zweitens, daß eben diese Sozialproduktselemente einen "echten (effektiven) Zuwachs an ökonomischer Verfügungskraft des Empfän-gers bewirken" (1961b, S. 32). Schon aus dem ersten Grunde sind Transfers keine Einkommensbestandteile; in dieser Hinsicht ver-wendet Neumark das schon seit I. Fisher bekannte Argument der Ver-meidung "irreführenden Doppelzählung" im Sozialprodukt (S. 32).

Nicht was dem einzelnen an ökonomischen Größen zugeht, was also aus seiner individuellen Sicht seine ökonomische Verfügungskraft erhöht, soll Einkommen sein, sondern nur diejenige ökonomische 33) Ungeachtet seines Bemühens um eine Einkommensdefinition stellt

Kaldor dann fest (S. 70 ff.), daß Einkommen sich korrekt gar nicht definieren lasse; dies ist u.a. der Anlaß, eine Ausga-bensteuer zu fordern.

34) Aus den weiteren Ausführungen Schneiders sowie aus dem Kon-text geht allerdings hervor, daß er nicht einen theoretischen, sondern einen steuerlichen Einkommensbegriff bestimmt, da er auf die Zwecke der Definition der Leistungsfähigkeit abstellt.

Größe, die ihre erweiterte Dispositionsfähigkeit für den einzel-nen aus der makroökonomisch zu verstehenden sozialproduktserstel-lung herleiten kann. Konsequenterweise schließt Neumark sämtli-che Naturaleinkünfte aus dem Einkommensbegriff aus, die nicht über den Markt laufen (S. 36). Er läßt aber für bestimmte Unter-suchungen auch einen "weiteren" Einkommensbegriff zu, der Natu-ralentlohnungen und Eigenverbrauch enthält, wie auch "konventio-nellerweise" den "Mietwert des Wohnens im Eigenheim" (S. 37). 351 Kennzeichnend für die produktionswirtschaftlichen Einkommensbe-griffe ist mithin zum einen ein dominierendes Interesse an allo-kativen Problemen und eine Verwendung allokativer Begriffe, zum anderen die Argumentation mit makroökonomischen Größen, dies alles in einem Bereich des Wirtschaftens, der seiner ökonomischen Struktureigenschaft nach ein einzelwirtschaftlicher, der nach den hier auftretenden Wirkungen ein distributiver ist. So hat denn schon G. v. Schanz (1896) auch den Einschluß von Transfers in den Einkommensbegriff mit dem Hinweis gefordert, daß alle mög-lichen Quellen die "selbständige wirtschaftliche Kraft" einer Person bestimmen und ihre dispositiven Mittel darstellen (S. 5).

Es hat nicht an dem Versuch gefehlt, selbst Transfers mit dem Er-fordernis der produktionswirtschaftlichen Tätigkeit in Uberein-stimmung zu bringen; so will F.W. Gärtner (1898) in der Annahme einer Erbschaft schon eine ökonomische Tätigkeit sehen. Tatsäch-lich greift auch H.C. Simons diesen Gedanken auf und verlangt den Einschluß von Erbschaften und Schenkungen in den Einkommens-begriff, da sich nie prüfen lasse, inwieweit ihnen eine Art von Gegenleistung zugrundeliegt (1938, S. 56 f.). Aber er stellt grundsätzlich in Frage, ob sich überhaupt je eine scharfe Trenn-linie zwischen ökonomischer und nichtökonomischer Tätigkeit zie-hen lasse (S. 51 f.). Als wesentlicher Einwand gegen den produk-tionswirtschaftlichen Einkommensbegriff und gegen quellentheore-tische Interpretationen läßt sich jedoch aus seinen Darlegungen entnehmen, daß mit hier unangebrachten makroökonomischen Volks-einkommensbegriffen und der Vorstellung einer gesamtwirtschaft-lichen Wertschöpfung gearbeitet wird (S. 47 ff.). Demgegenüber ist das persönliche Einkommen nach dem auf die Einzelperson ab-35) Weitere Uberlegungen, etwa der Ausschluß der Betriebsausga-ben und Werbungskosten, unternehmerischer windfall gains and losses lassen erkennen, daß Neumark den Einkommensbegriff auch mit allokativen Begriffen diskutiert wissen will, s. 33,

gestellten Zugangsprinzip zu beurteilen; es hat - in den Worten von Simons - zu tun mit "possessions and exercise of rights", nicht mit "production and predation" (S. 48). 36 ) Für die Zwecke der personalen Einkommensdefinition eignen sich makroökonomische Begriffe nicht (W. Albers 1979a, S. 197 f.; s, auch§ 8 II)•

V. Die vermögen e i n s c h 1 i e ß enden Einkommens-definitionen können nun keineswegs für sich in Anspruch nehmen, die Präponderanz allokativen Denkens im distributiven Bereich überwunden zu haben. Es zeigt sich, daß sie heterogen sind inso-fern, als sie erstens nicht ausnahmslos auf die Verbindung zur produktionswirtschaftlichen Aktivität verzichten, als sie zwei-tens teilweise auch im Denken der Kapitalerhaltung wurzeln.

1. Auf den letzten Punkt ist zuerst einzugehen: Die auf F.B.W.

v. Hermann 37> fußende Schanz'sche Reinvermögenszugangstheorie löst sich - im Gegensatz zur Quellentheorie - völlig von der produktionswirtschaftlichen Tätigkeit als einem einkommensquali-fizierenden Merkmal und zählt jeglichen Zugang an ökonomischen Größen, sogar Transfereinkünfte, aber insbesondere das Vermögens-mehr (= gegenständlicher Vermögensanfall und Zufallsgewinne) zum Einkommen: 38 ) aber sie tut dies - wie die Quellentheorie auch - nur insoweit, wie die Zugänge über den Erhalt des zu Be-ginn des Vermögensvergleichs bestehenden Kapitalstocks hinaus-gehen. Das bedeutet: Die Reinvermögenszugangstheorie, die stets als die breitest mögliche Einkommensdefinition angesehen wird, ist es dennoch nicht, da sie die allokativen Ertragsverwendungs-elemente der Kapitalerhaltung aus der Basis ausgrenzt.

36) Das bezieht sich auf Theoretiker, die das Einkommen produkti-onswirtschaftlich interpretieren und in der Nichtberücksichti-gung der für die Produktion notwend.!.gen Kapitalerhaltung eine Plünderung ("predation") erblicken.

37) 1832, S. 297: bereits v. Hermann formuliert, daß Einkommen die Erhaltung des Vermögensstamms voraussetzt.

38) G. v. Schanz 1896, S. 24: "Wir rechnen also zum Einkommen alle Reinerträge und Nutzungen, geldwerte Leistungen Drit-ter, alle Geschenke, Erbschaften, Legate, Lotteriegewinne, Versicherungskapitalien, Versicherungsrenten, Konjunktur-gewinne jeglicher Art, wir rechnen ab alle Schuldzinsen und

schließlich - was die Nähe des vermögensbezogenen Einkommensbe-griffes zur produktionswirtschaftlichen Tätigkeit betrifft - ist außer auf Musgrave/Musgrave auch auf F. Neumark zu verweisen;

er hält den Einkommensbegriff der Reinvermögenszugangstheorie dem der Quellentheorie für überlegen, möchte jedoch nicht auf einen strengen Bezug der Einkommensentstehung zur Produktion von Gütern verzichten, wie oben im einzelnen ausgeführt wurde (1961b, s. 32 u. 30). Konsequenterweise müssen dann Vermögenszugänge aus Erbschaften und Schenkungen, da sie vom Erben nicht produktions-wirtschaftlich erworben wurden, aus dem Einkommensbegriff aus-scheiden (so auch Neumark 1947, s. 44 f.; vgl. hierzu auch Uber-sicht 3.2 oben, Spalte DI). Realisierte Vermögenswertzuwächse sind daraufhin zu unterscheiden, ob sie zufällig entstanden sind oder der Bildung des Volkseinkommens entstammen; nur letztere sind nach Neumark Einkommen (1947, S. 45). Dieselben Uberlegun-gen sind für die NutzunUberlegun-gen des SachvermöUberlegun-gens anzustellen; der entscheidende Punkt liegt hier bei den nicht realisierten Vermö-genswertsteigerungen. Die Tatsache, daß Neumark diese generell aus dem Einkommensbegriff ausschließt (1947, s. 44), wenn sie auch produktionswirtschaftliche entstanden sein sollten, 391 ist uns Anlaß, das Problem des Einschlusses solcher "capital gains"

grundsätzlicher zu betrachten 40 ) und die Frage des "imputierten"

(zugerechneten) Einkommens gleich anzuschließen.

2. a) Vorauszuschicken ist, daß die "ca pi t a 1 g a ins"

im Zusammenhang mit dem Einkommen nur problematisch wer4en können, wenn man einen Einkommensbegriff formuliert, der als Zugänge nicht nur produktionswirtschaftliche, sondern auch vermögensbe-zogene umfaßt; denn nur dieser kann Wertzuwächse definitorisch in sich aufnehmen. vorauszuschicken ist ferner, daß im strengen 39) Diesmal liegt der Ausschluß nicht in der

produktionswirt-schaftlichen Tätigkeit begründet, sondern darin, daß hier eine effektive Erhöhung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht fehle.

40) Es wird sich zeigen, daß die von M. Lion (1928, s. 287 f.) getroffene Unterscheidung in die Reinvermögens zuwachs -Theorie (der Lehre vom nichtrealisierten Vermögensmehr) und die Reinvermögens - Zugangs - Theorie (der Schanz'schen Lehre vom realisierten Vermögensmehr) sowie schließlich auch das von ihm formulierte "Imparitätsprinzip" von klassifika-torischem Nutzen ist.

Wortsinn eine Unterscheidung zwischen Kapital- und Vermögenswert-zuwächsen zu treffen isti denn nur soweit ausdrücklich klarge-stellt wird, unter capital gains den distributiven Begriff des Vermögenswertzuwachses verstehen zu wollen, gehört dieses Thema überhaupt in den Einkommenszusammenhang. Gewöhnlich aber fehlt es an dieser ausdrücklichen Unterscheidung, und "capital gains"

steht für das allgemeine Problem der Vermögenswertzuwächse. vor-auszuschicken ist schließlich, daß die capital gains zum Problem erst dadurch werden, daß man zwischen geldlichen und güterlichen Zugängen unterscheidet und damit die r e a 1 i s i e r t e n von den n i c h t r e a 1 i s i e r t e n Wertsteigerungen trennt. 411 Nur wer sich entscheidet, die durch Wertzuwachs des Kapitals und anderswie entstandenen Unternehmensreserven als Ein-kommen zu bezeichnen,42) hat sich damit auseinanderzusetzen, wem und wie es zuzurechnen isti für denjenigen aber, der die Unter-nehmensreserven als eine allokative Größe erkennt, entsteht ein Einkommensproblem in Verbindung mit den capital gains nicht.

41) Siehe Ubersicht 3.2: GE DI c im Gegensatz zu GU DI 1c: Während realisierte Wertzuwächse (sie sind ja identisch mit "Veräuße-rungserlösen") fraglos zum Einkommen gerechnet werden. - es sei denn, man differenzierte nach der produktionswirtschaft-lichen Auffassung zwischen dem Wertzuwachs durch ökonomische Tätigkeit und jenem durch Glück, Zufall und Nichtstun und bezeichnete nur das erstere als Einkommen - , entsteht das Problem erst bei den nichtrealisierten Wertzuwächsen. Das ausschließlich im allokativen Denken wurzelnde Imparitäts-prinzip, das aus Gründen des Gläubigerschutzes und der kauf-männischen Risikopolitik in Bewertung und Bilanzierung die nichtrealisierten Verluste und Wertminderungen immer, die nichtrealisierte Gewinne und Wertsteigerungen dagegen nie-mals in den Unternehmensertrag hineinrechnet, wird steuer-rechtlich als allgemein geltendes Einkommens-Definitions-Prinzip postuliert; der Fehler, seine allokative Funktion auch für den distributiven Bereich zur Geltung zu bringen, wird leider stets wiederholt und nie als ein solcher er-kannt.

42) Wenn R. Goode (1964, S. 189) feststellt, daß es in einer mo-dernen Wirtschaft unmöglich sei, zwischen ca pi t a 1 gains und anderen Einkommen aus proper t y (Hervorhe-bung HDH; property = Besitz bzw. Vermögen) eine klare Unter-scheidung zu treffen, so mag das auf die realen Verhältnisse zutreffen, so mag das ferner auch für die steuerliche Behand-lung dieser Realität von Bedeutung sein, für die analyti-sche Unteranalyti-scheidung hingegen zwianalyti-schen dem allokativen Kapital-bereich und dem distributiven VermögensKapital-bereich und damit für die systematische Einordnung der c.g. kann das nicht aus-schlaggebend sein.

Außerdem ist die Einkommenseigenschaft strikt zu trennen von der steuerlichen Behandlung der capital gains; wenn sie auch gewöhnlich aperiodisch anfallen (sie ähneln in vielem den "wind-fall gains") und dann von einer progressiven Steuer erfaßt wer-den, so kann das Interesse, eine solche überproportionale Bela-stung vermeiden zu wollen, niemals der Grund dafür sein, die Einkommensqualität zu verneinen. Die Steuervermeidungs- oder -entlastungsstrategie ist nämlich ein Folgeproblem, kein Defi-nitionsproblem.

Auf der Basis dieser Klarstellungen läßt sich angesichts der Mei-nungsvielfalt in der Literatur zunächst eine Gemeinsamkeit er-kennen, die im Gebrauch des "C a p i t a 1 gains" - Begriffes als Ein kommen s - Beqriff liegt. Wir schließen uns - wenn auch widerstrebend - diesen Usancen an und verstehen unter capital gains (fürderhin c.g.) ganz allgemein "Vermögenswertzu-wächse1143l. Den Terminus c.g. vermeiden wir dann, wenn die Gefahr der Unklarheit auftaucht.44) Wir verstehen unter Vermögenswertzu-wächsen "Erhöhungen des Wertes von Vermögensteilen", "soweit sie die Aufwendungen des steuerpflichtigen nach dem Erwerb überstei-gen" (N. Andel 1979a, S. 346). Dabei liegt weder ein Zufluß von Einnahmen noch das Fälligwerden einer Forderung vor (W. Albers

1 97 9a, S. 1 97) .

b) Die Unterschiede, die hinsichtlich der Einkommensqualität der c.g. in der Literatur nachzuweisen sind, lassen sich anhand des Erfordernisses einer produktionswirtschaftlichen Tätigkeit, an-hand der Verfügungsmacht und auch der Zugangsregel markieren.

Zwei grundsätzlich verschiedene Postitionen werden eingenommen: 45 ) 43) Siehe F. Neumarks Ubersetzung des c.g.-Begriffs als

"Zuwachs-gewinneinkommen" (1947, S. 44); siehe ferner seine Klassifi-kation der c.g. als einen Teil der "Vermögenserträgnisse"

bzw. der "fundierten Einkünfte", 1970, S. 197.

44) Die Gefahr, die allokativen Merkmale der c.g. mit den distri-butiven der Vermögenswertzuwächse in einen Topf zu werfen, entsteht z.B. dadurch, daß Musgrave/Musgrave c.g. definieren als "gains which result from the sale of assets other than those held in ordinary conduct of business", 1980, S. 349;

diese Abgrenzung der c.g. von den "operating profits" gilt aber ausschließlich für den betrieblichen Ertragsbereich, er-faßt nicht die Vorgänge im privaten, im Einkommensbereich.

45) Wir erwähnen nur am Rande die frühere Auffassung von F. Neu-mark (1947, S. 44 ff. und 1961b, s. 42 f.), da sie immerhin

Zunächst die rückhaltlose Ablehnung der c.g. als Einkommen durch die Quellentheoretiker und durch I. Fisher; dies aufgrund des Er-fordernisses, Einkommen solle aus produktionswirtschaftlicher Tä-tigkeit hervorgehen. Die Auffassung ist konsequent, weil kein vermögenseinschließender Einkommensbegriff verwendet wird und es den c.g. an der periodischen Wiederkehr aus ständig fließenden Quellen gebricht.

c) Die Gegenposition betrachtet c.g., insbesondere auch nicht-realisierte, eindeutig als Einkommen; sie wurde schon früh von G. v. Schanz, R.M. Haig und H.C. Simons eingenommen. Bei Schanz ergibt sich das klar aus dem Konzept des Vermögenszugangs; die anderen Autoren benutzen zur Begründung der Einkommenseigenschaft neben der Zugangsregel das Institut der Verfügungsmacht. In leb-hafter Auseinandersetzung mit den Quellentheoretikern und I.

Fisher entwickelt Simons, aufbauend auf der Schanz'schen Theorie und auf der Haig'schen Einkommenskonzeption,den modernen "Accre-tion Approach", der nahezu von allen Theoretikern heute übernom-men ist. Einkomübernom-men hat nach Simons (1938,

s.

49 f.) mit Rech -t e n zu tun; die Feststellung des Einkommens beruht auf dem Wert der "porperty rights", über die eine Person verfügt. 4b) Die conditio sine qua non des Einkommens ist "gain" i.S. v. Zunahme

Fisher entwickelt Simons, aufbauend auf der Schanz'schen Theorie und auf der Haig'schen Einkommenskonzeption,den modernen "Accre-tion Approach", der nahezu von allen Theoretikern heute übernom-men ist. Einkomübernom-men hat nach Simons (1938,

s.

49 f.) mit Rech -t e n zu tun; die Feststellung des Einkommens beruht auf dem Wert der "porperty rights", über die eine Person verfügt. 4b) Die conditio sine qua non des Einkommens ist "gain" i.S. v. Zunahme

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