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Christoph Dahl Walter Leibold

Im Dokument stiften Zukunft (Seite 132-142)

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Baden-Württemberg Stiftung 2011

I . / A l l G E M E I N E S

Der Jahresabschluss der Baden-Württemberg Stif-tung gGmbH wurde nach den Vorschriften des Han-delsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften einschließlich der ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes erstellt.

Die Baden-Württemberg Stiftung gGmbH, Stuttgart, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne von § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung, soweit diese geeignet sind, die Zukunftsfähigkeit des Landes Baden-Württemberg zu sichern. Sie ist selbst-los tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirt-schaftliche Ziele. Die Gesellschaftszwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Durchführung und Finanzierung von einzelnen Projekten, geeigne-ten Veranstaltungen und Vergabe von Stipendien im vorgenannten Sinne.

Gemäß § 265 Abs. 5 Satz 2 und Abs. 6 HGB ist zu vermer-ken, dass in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlust-rechnung gegenüber den Gliederungsvorschriften der

§§ 266, 275 HGB neue Posten hinzugefügt und Umgliede-rungen vorgenommen worden sind. Die Abweichungen werden mit dem besonderen Gegenstand und der Art der Finanzierung der Baden-Württemberg Stiftung gGmbH und der dadurch verbesserten Klarheit und Übersicht-lichkeit der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage begründet.

I I . A N G A B E D E R A U F D I E P o S T E N D E R B I l A N Z U N D G E W I N N - U N D V E R l U S TR E c H N U N G A N G E W A N D T E N B I l A N Z I E

-R U N G S - U N D B E W E -R T U N G S M E T H o D E N Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und ggf. außerplanmäßige Abschreibungen, angesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear. Die zugrunde gelegten Nutzungsdauern betragen bei Gebäu-den 40 beziehungsweise 50 Jahre, bei Mietereinbauten 8 Jahre, bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung zwi-schen 3 und 13 Jahre und bei immateriellen Vermögens-gegenständen zwischen 3 und 5 Jahren.

Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des

§ 6 Abs. 2 EStG bis zu einem Wert von EUR 150,00 werden einzeln aktiviert und über die gewöhnliche Nutzungs-dauer abgeschrieben.

Für die Jahre 2008 und 2009 wurden geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert von über EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 in einem Sammelposten aktiviert und über fünf Jahre linear abgeschrieben.

Die Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Außerplan-mäßige Abschreibungen wurden nicht durchgeführt (vgl. IV Tz. 6.).

Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegen-ständen werden alle erkennbaren Einzelrisiken individuell berücksichtigt. Mit Ausnahme des Körperschaftsteuer-guthabens (Bilanzierung i. H. d. Barwerts; Abzinsung mit 1,70 %) sind die Forderungen zum Nennwert bilanziert.

Die Rückstellung für Pensionen wird mit dem Erfüllungs-betrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB).

Es wurden folgende Annahmen zugrunde gelegt:

Zins zum 31. Dezember 2011: 5,14 % entsprechend dem von der Deutschen Bundesbank gem. § 253 Abs. 2 HGB für Dezember 2011 veröffentlichten Rechnungszins für eine Restlaufzeit von 15 Jahren

Rentensteigerung: dreijährlich 3,0 %, erstmals zum 31. Dezember 2012

Finanzierungsendalter: 63 bzw. 62

Biometrie: Richttafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck Fluktuation: 0 %

Witwenrentenanwartschaft: individuell Waisenrentenanwartschaft: nicht berücksichtigt Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung ungewissen Verpflichtungen und erkennbaren Risiken und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sie-ben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB).

Die zurückgestellten Beträge sind einzeln ermittelt.

A n h a n g f ü r d a s

G e s c h ä f t s j a h r 2 0 1 1

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Der Satzungszweck wird im Rahmen von einzelnen Pro-jekten, geeigneten Veranstaltungen und Vergabe von Stipendien verwirklicht. Die Passivierung erfolgt grund-sätzlich nach folgender Systematik:

Eine dem Grunde und der Höhe nach bestimmte und verpflichtende Zusage an Leistungsempfänger ist unter zweckgebundene Mittel für Projekte erfasst. Wenn sich die Baden-Württemberg Stiftung gGmbH zur Erbringung satzungsmäßiger Leistungen gegenüber einem Dritten (z. B. Projektpartner) verpflichtet und diese Leistung hin-sichtlich ihrer Höhe ungewiss ist, so sind diese Beträge ebenfalls hierunter erfasst. In geringem Umfang sind Aufwendungen für eigenes Personal enthalten, welche in den jeweiligen Budgetfestsetzungsbeschlüssen pauschal enthalten sind.

Wird eine Leistungszusage unter dem Vorbehalt erteilt, dass zur Leistungserbringung genügend Mittel zur Ver-fügung stehen müssen, so handelt es sich – soweit diese Mittel zum Abschlussstichtag noch nicht vorhanden sind – um eine Verpflichtung, die erst nach Zugang bezie-hungsweise Erwirtschaftung der Mittel zu bilanzieren ist.

Gleiches gilt für Maßnahmen, die erst in einem späteren Geschäftsjahr zur Ausführung kommen. Derartige auf-schiebend bedingte Verpflichtungen werden im Anhang unter der entsprechenden Position angegeben.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Erfül-lungsbeträgen passiviert.

I I I . A N G A B E N U N D E R l ä U T E R U N G E N Z U E I N Z E l N E N P o S T E N D E R B I l A N Z U N D

G E W I N N - U N D V E R l U S T R E c H N U N G 1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens nach

§ 268 Abs. 2 HGB sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahrs sind in der Anlage zur Bilanz dargestellt.

Bei den ausgewiesenen Wertpapieren handelt es sich um Anteile an sieben Spezialfonds, die bei verschiedenen Kapitalanlagegesellschaften gehalten werden.

2. Umlaufvermögen

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten in erster Linie ein Körperschaftsteuerguthaben sowie Ansprüche aus der Umsatzsteuer und Zinsforderungen. Die sons-tigen Vermögensgegenstände beinhalten Forderun-gen geForderun-gen den Gesellschafter in Höhe von TEUR 698 (Vj. TEUR 710).

Die ratierlich fällig werdende Forderung aus dem Körper-schaftsteuerguthaben beträgt TEUR 4.947 (Vj. TEUR 5.559).

Hiervon entfallen TEUR 4.087 auf Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Sämtliche anderen Forderungen und sonstigen Ver-mögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beste-hen in Höhe von TEUR 357 (Vj. TEUR 225) gegenüber dem Gesellschafter.

Bei den Wertpapieren des Umlaufvermögens handelt es sich um eine Schuldverschreibung in Höhe von TEUR 10.000 sowie Anteile an einem Geldmarktfonds in Höhe von TEUR 47.211.

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3. Sondervermögen

Der Posten Sondervermögen betrifft die rechtlich unselbstständigen Stiftungen Artur Fischer Erfinder-preis Baden-Württemberg, KulturErfinder-preis Baden-Würt-temberg der Volksbanken Raiffeisenbanken und der Baden-Württemberg Stiftung gGmbH sowie die Stiftung Kinderland Baden-Württemberg. Alle rechtlich unselbst-ständigen Stiftungen wurden durch die Baden-Württem-berg Stiftung gGmbH gegründet.

Die Sondervermögen werden in einem Nebenbuch mit eigenen Buchungs- und Bilanzkreisen geführt. Die Ergeb-nisse der einzelnen Sondervermögen werden anteilig zugunsten beziehungsweise zulasten der jeweiligen Son-dervermögen verwendet.

Auf der Aktivseite kommen die Vermögensgegenstände der rechtlich unselbstständigen Stiftungen zum Ausweis, soweit diese nicht gesondert geführt werden. Die Sonder-vermögen auf der Passivseite weisen die Anteile der frem-den Stifter am Vermögen der rechtlich unselbstständigen Stiftungen aus. Die Anteile der Baden-Württemberg Stif-tung gGmbH an den rechtlich unselbstständigen Stiftun-gen werden unter den GewinnrücklaStiftun-gen im EiStiftun-genkapital ausgewiesen.

4. Eigenkapital

Die Anteile der Baden-Württemberg Stiftung gGmbH an den rechtlich unselbstständigen Stiftungen werden unter den Gewinnrücklagen ausgewiesen.

Die Entwicklung stellt sich wie folgt dar:

Zweckgebundene Gewinnrücklagen Anteil BW

Stiftung in %

1.1.2011 in EUR

Zugänge in EUR

Eigenergebnis-anteil in EUR

31.12.2011 in EUR

Artur Fischer Erfinderpreis

Baden-Württemberg 50,0 390.368,69 400.000,00 – 25.732,10 764.636,59

Stiftung Kulturpreis

Baden-Württemberg 50,0 275.175,37 0,00 – 4.835,51 270.339,86

Stiftung Kinderland

Baden-Württemberg 99,02 51.474.062,47 200.000,00 – 65.503,22 51.608.559,25

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Baden-Württemberg Stiftung 2011

BW-Stiftung ohne Unter stiftungen in TEUR

Unterstiftungen in TEUR

BW-Stiftung gesamt in TEUR

Erträge aus Beteiligungen und anderen

Wertpapieren des Anlagevermögens 20.508 0 20.508

Erträge aus dem Abgang von Beteiligungen und Wertpapieren 684 0 684

21.192 0 21.192

Sonstige betriebliche Erträge 13.477 184 13.661

Personalaufwand

a) Löhne und Gehälter 1.131 0 1.131

b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für

Altersversorgung und für Unterstützung 295 0 295

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände

des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.686 0 1.686

Projektaufwand 35.205 2.355 37.561

Projekterträge 57 0 57

Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.054 13 6.067

– 9.645 – 2.184 – 11.829

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 6.941 88 7.029

Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1 0 1

Aufw. / Erträge aus Ertragszusage Stiftung Kinderland – 2.031 2.031 0

4.909 2.119 7.028

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit – 4.736 – 66 – 4.801

außerordentliche Erträge 123 0 123

außerordentliche Aufwendungen 0 0 0

Steuern vom Einkommen 0 0 0

Sonstige Steuern 425 0 425

– 302 0 – 302

Ergebnis restliche Sondervermögen:

Stiftung Artur Fischer Erfinderpreis Baden-Württemberg 0 – 51 – 51

Stiftung Kulturpreis Baden-Württemberg 0 – 10 – 10

Jahresüberschuss – 5.037 – 127 – 5.164

Gewinn-/Verlustvortrag Vorjahr 0

Entnahme/Zuführung Sondervermögen 0 127 127

Zuführung Gewinnrücklage aus nicht verwendeten Projektmitteln – 43 0 – 43

Zuführung Gewinnrücklagen 0 0

Zwischensumme Gewinnrücklagen – 43 0 – 43

Bilanzgewinn – 5.080 0 – 5.080

Die Gewinn- und Verlustrechnung der Baden-Würt temberg Stiftung gGmbH für die Zeit vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011 ergibt ohne Berücksichtigung der Unterstiftungen folgendes Bild:

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5. Steuerrückstellungen

Die Steuerrückstellung beinhaltet eine aus der durchge-führten Betriebsprüfung resultierende Umsatzsteuer-schuld für die Jahre 2005–2009. Die Steuerrückstellung aus dem Vorjahr konnte aufgelöst werden, da der Rechts-streit vor dem Bundesfinanzhof gewonnen wurde.

6. Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für die drohende Inanspruchnahme für Dekontaminati-onskosten (TEUR 26.736) gebildet. Des Weiteren kommen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, Rechts- und Prozesskostenrisiko, Personalaufwendungen, interne und externe Kosten des Jahresabschlusses und die Kosten für die Erstellung der Steuererklärungen zum Ausweis.

7. Zweckgebundene Mittel für Projekte Es kommen die noch nicht verbrauchten Beträge für beschlossene und bis zum Ende des Berichtsjahres begon-nene Projekte zum Ansatz.

Von den Verpflichtungen aus laufenden Projekten und Zukunftsoffensiven entfallen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 3.007 (Vj. TEUR 3.252) und TEUR 166.540 (Vj. TEUR 191.441) auf den Gesellschafter.

Die Verpflichtungen aus Zukunftsoffensiven sind formal innerhalb eines Jahres fällig. Bei den laufenden Projek-ten wird mit Mio. EUR 50 (Restlaufzeit bis ein Jahr) und Mio. EUR 60 (Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jah-ren) gerechnet.

Das Volumen der durch den Aufsichtsrat beschlosse-nen Projekte, die noch nicht aufwandswirksam erfasst wurden, beläuft sich auf TEUR 16.020 (Projektobligo) (Vj. TEUR 35.155).

8. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen in Höhe von TEUR 71 (Vj. TEUR 272) gegenüber dem Gesellschafter.

Die Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres nach dem Bilanzstichtag fällig.

9. Erträge aus Beteiligungen und Wertpapieren des Anlagevermögens

Diese Position setzt sich wie folgt zusammen:

10. Erträge aus dem Abgang von Beteiligungen und Wertpapieren

Unter dieser Position werden die realisierten Buchge-winne aus der Veräußerung von Beteiligungen und Wertpapieren des Anlage- und Umlaufvermögens aus-gewiesen. Diese Position stellt einen Teilbetrag der sons-tigen betrieblichen Erträge gem. § 275 Abs. 2 Nr. 4 HGB dar. Die gesamte Position erfüllt ihrer Natur nach die Angabepflicht des § 277 Abs. 4 Satz 3 HGB.

11. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren im Wesentlichen aus Grundstücksvermietungen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 70 enthalten.

12. Aufwendungen für Altersvorsorge In der Position „Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung“ sind Aufwendungen für Altersver-sorgung in Höhe von TEUR 89 (Vj. TEUR 60) enthalten.

13. Projektaufwand Diese Position setzt sich wie folgt zusammen:

2011 in TEUR

Vorjahr in TEUR Erträge aus Beteiligungen 3.652 3.074 Erträge aus Wertpapieren

des Anlagevermögens 16.856 78.601

Gesamt 20.508 81.675

2011 in TEUR

Vorjahr in TEUR Zuführung zu zweckgebundenen

mitteln für Projekte laut Beschlüssen des Aufsichtsrats

35.155 24.555

Zweckgebundene mittel Dritter 50 45 Projektaufwand

Stiftung Kinderland 2.356 1.764

Gesamter projektaufwand 37.561 26.364

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Der Projektaufwand enthält zu einem geringen Teil mit-budgetierte Personalaufwendungen für eigene, nur fall-weise für Einzelprojekte eingestellte Mitarbeiter. Hierfür sind im Geschäftsjahr 2011 TEUR 476 tatsächlich ange-fallen, welche bereits in den Jahren der entsprechenden Beschlussfassungen aufwandswirksam wurden.

14. Außerordentliches Ergebnis

Aus der Änderung des Zinssatzes bei der Bewertung der langfristigen Forderung aus dem Körperschaftsteuergut-haben resultiert ein außerordentlicher Ertrag in Höhe von TEUR 124.

I V. S o N S T I G E P F l I c H T A N G A B E N 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der wesentlichen sonstigen finan-ziellen Verpflichtungen betrifft insbesondere die Ver-pflichtung aus einem unkündbaren Mietvertrag über vier Jahre für die Geschäftsstelle der Baden-Württemberg Stiftung gGmbH. Davon entfallen TEUR 228 auf eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Der Betrag in Höhe von TEUR 684 entfällt auf eine Restlaufzeit ab einem bis fünf Jahren. Die weiteren sonstigen finanziellen Verpflichtun-gen sind unwesentlich.

2. Derivative Finanzinstrumente

Die Gesellschaft setzt selbst keine derivativen Finanz-instrumente ein.

Im Rahmen der Spezialfonds werden, den Anlagerichtli-nien der Baden-Württemberg Stiftung gGmbH entspre-chend, Derivate, im Wesentlichen Futures, eingesetzt.

3. Angaben zu den Mitgliedern der Unternehmensorgane

Als Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr bestellt:

Christoph Dahl, Stuttgart

Walter Leibold, Ministerialdirigent im Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg, Stuttgart

Die Gesamtvergütung von Herrn Christoph Dahl für das Geschäftsjahr 2011 setzt sich wie folgt zusammen:

Es wurde keine Pensionszusage vereinbart, und es beste-hen keine von Dritten gewährten Zusagen gegenüber dem Geschäftsführer.

Für den Geschäftsführer Walter Leibold wird auf die Angabe der Bezüge gemäß § 286 Absatz 4 HGB verzichtet.

Der Aufsichtsrat setzt sich aktuell aus folgenden Mitglie-dern zusammen:

Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Mit-glied des Landtags, Vorsitzender des Aufsichtsrats (ab 14.06.2011, Vorsitz ab 4.10.2011)

Edith Sitzmann, Mitglied des Landtags, Fraktionsvor-sitzende der Bündnis '90/Die Grünen, Erste stellver-tretende Vorsitzende des Aufsichtsrats (ab 4.10.2011) Minister Dr. Nils Schmid, Mitglied im Landtag,

Stell-vertretender Ministerpräsident und Minister für Finanzen und Wirtschaft (ab 14.06.2011)

Minister Peter Friedrich, Minister für Bundes-rat, Europa und internationale Angelegenheiten (ab 14.06.2011)

Minister Franz Untersteller, Mitglied des Landtags, Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (ab 14.06.2011)

Ministerin Gabriele Warminski-Leitheußer, Ministerin für Kultus, Jugend und Sport (ab 14.06.2011)

Minister Winfried Hermann, Minister für Verkehr und Infrastruktur (ab 14.06.2011)

Ministerin Katrin Altpeter, Mitglied des Landtags, Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren (ab 14.06.2011)

in EUR

Grundgehalt 114.462,26

Sonstige geldwerte Vorteile 3.520,07 117.982,33

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Minister Reinhold Gall, Mitglied des Landtags, Innenminister

Ministerin Theresia Bauer, Mitglied des Landtags, Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst Georg Wacker, Mitglied des Landtags (ab 14.06.2011) Dr. Kai Schmidt-Eisenlohr, Mitglied des Landtags (ab 14.06.2011)

Hans Martin Haller, Mitglied des Landtags (ab 14.06.2011) Andreas Stoch, Mitglied des Landtags (ab 14.06.2011) Peter Hauk, Mitglied des Landtags,

Fraktionsvorsit-zender CDU

Winfried Mack, Mitglied des Landtags

Minister a. D. Prof. Dr. Ulrich Goll, Mitglied des Landtags Elke Brunnemer, Mitglied des Landtags (ab 1. April 2011) Am 14.06.2011 sind folgende Mitglieder ausgeschieden:

Ministerpräsident a. D. Stefan Mappus, Mitglied des Landtags, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Minister a. D. Ernst Pfister, Mitglied des Landtags, Wirt-schaftsminister des Landes Baden-Württemberg (Zwei-ter stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats) Ingo Rust, Mitglied des Landtags (Dritter

stellvertre-tender Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Ministerin a. D. Tanja Gönner, Ministerin für Umwelt, Naturschutz und Verkehr

Minister a. D. Helmut Rau, Mitglied des Landtags, Minister im Staatsministerium des Landes Baden-Württemberg

Minister a. D. Prof. Dr. Wolfgang Reinhart, Mitglied des Landtags, Minister für Bundes-, Europa- und internationale Angelegenheiten des Landes Baden-Württemberg

Ministerin a. D. Prof. Dr. Marion Schick, Ministerin für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden- Württemberg

Minister a. D. Willi Stächele, Mitglied des Landtags, Finanzminister des Landes Baden-Württemberg Ministerin a. D. Dr. Monika Stolz, Mitglied des

Land-tags, Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Senioren des Landes Baden-Württemberg Andreas Hoffmann, Mitglied des Landtags Karl-Wilhelm Röhm, Mitglied des Landtags

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Mitglied des Landtags, Frakti-onsvorsitzender FDP/DVP

Frau Abgeordnete Bärbl Mielich, Mitglied des Landtags, war in der Zeit vom 14.06. bis 30.09.2011 Mitglied des Aufsichtsrats.

An den Aufsichtsrat wurde keine Vergütung geleistet. Es wurden lediglich Reisekosten in Höhe von EUR 170,50 erstattet.

4. Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten Während des Geschäftsjahres waren neben zwei ange-stellten Geschäftsführern durchschnittlich zwanzig Angestellte in der allgemeinen Verwaltung und acht Angestellte, die nur fallweise im Rahmen der Projekt-durchführung eingestellt werden, beschäftigt. Der Per-sonalaufwand für die letztgenannte Gruppe wurde im Projektaufwand erfasst.

5. Anteilsbesitz

Gemäß § 285 Nr. 11 HGB ist über die folgenden Beteili-gungen zu berichten:

Gmbh, Stuttgart 44,0 5.796 192

* Zahlen zum 31. Dezember 2010

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6. Angaben nach § 285 Satz 1 Nr. 19 HGB Bei Anteilen an sechs gehaltenen Sondervermögen im Sinne von § 2 Abs. 3 InvG lag der beizulegende Wert am 31. Dezember 2011 um EUR 25,6 Mio. unter, bei Antei-len an einem anderen Sondervermögen im Sinne von

§ 2 Abs. 3 InvG um EUR 3,4 Mio. über dem Buchwert.

Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht vorzu-nehmen, da es sich nur um temporäre Wertminderungen handelt. Am 31. März 2012 lag der beizulegende Wert von sechs der gehaltenen Sondervermögen um EUR 18,4 Mio.

über dem Buchwert und bei nur noch einem Sonderver-mögen um EUR 4,2 Mio. unter dem Buchwert.

7. Abschlussprüferhonorar

Im Geschäftsjahr 2011 wurde ein Gesamthonorar von TEUR 71 an den Abschlussprüfer geleistet. Dieses wurde ausschließlich für Abschlussprüferleistungen aufgewendet.

8. Ergebnisverwendungsvorschlag

Es wird vorgeschlagen, den Bilanzverlust 2011 in Höhe von TEUR 5.080 auf neue Rechnung vorzutragen. Der Bilanz-verlust ergibt sich nach Berücksichtigung der Zuführung zu den Gewinnrücklagen in Höhe von TEUR 43 (nicht verwendete Projektmittel – ZO) und der Entnahme aus den Gewinnrücklagen in Höhe von TEUR 127 (Verlustan-teil Sondervermögen).

Stuttgart, den 29. Mai 2012

Baden-Württemberg Stiftung gGmbH

Christoph Dahl Walter Leibold

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