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5. Struktur- und Prozessanalyse: Deutschland, Frankreich und die EU

5.1 Genese und Transformation des „Modells Deutschland“

5.1.2 Die „Bonner“ Bundesrepublik Deutschland

Nach Kriegsende gab es zumindest ökonomisch gesehen keine „Stunde Null“ in Deutschland, also keinen völligen Neuanfang. Die Industrie war, anders als zivile Wohngebiete und Infra-struktur, im Krieg kaum Zerstörungen ausgesetzt gewesen, sodass das Bruttoanlagevermögen 1945 um 20% höher lag als 1936 und nicht einmal 1% der Werkzeugmaschinen zerstört worden waren (Bonder et al 1992, 148; Beckmann 2007, 100). Auch wenn ein Teil der Anlagen als Reparationen demontiert wurde, änderte das nicht grundsätzlich etwas an diesem Befund, zu-mal sich die Reparationen auch weitestgehend auf die Sowjetische Besatzungszone (SBZ) be-schränkten (Wenzel 2001).

Auch in anderer Hinsicht dominierte die Kontinuität: Nur in der SBZ bzw. später der DDR wurden tiefe Umwälzungen der Wirtschaftsstruktur vorgenommen, während in den westlichen Zonen bzw. dann der Bundesrepublik diese Strukturen, einschließlich der Eigentums- und Kon-trollverhältnisse, durch die Entflechtungspolitik der Alliierten nur oberflächlich und oft nicht nachhaltig verändert wurden. An der mittelfristig dominierenden Tendenz zur weiteren Kon-zentration von Eigentum und Kontrolle änderte dies nichts (Beckmann 2007, 102; Fohlin 2005, 234).

In der BRD, auf die wir uns hier beschränken werden, wurde der wirtschaftliche Wiederauf-bau daher von den überkommenen ökonomischen Strukturen getragen. Den Kern dieser

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Strukturen machte das Geflecht der großen, auf den Weltmarkt ausgerichteten Konzerne aus.

Der weiterhin hoher Konzentrationsgrad der Industrie und Banken war dabei Voraussetzung für eine erfolgreiche Weltmarktorientierung und Wiedergewinnung bedeutender Marktanteile, insbesondere in den traditionell wichtigen Branchen Chemie, Elektro, Stahl, Montanindustrie und Maschinenbau. Mit Konzernen wie Bayer, BASF und Hoechst in der Chemie, Siemens, AEG und Grundig in der Elektroindustrie, Volkswagen und Daimler-Benz in der Automobil-branche sowie der Deutschen, Dresdner und Commerzbank im Finanzsektor existierten ausrei-chend große Wirtschaftseinheiten für die Wiedergewinnung des deutschen Weltmachtstatus auf ökonomischem Gebiet – vorerst allerdings auch nur auf diesem.

Zwischen den Spitzen der deutschen Unternehmerschaft in Industrie, Handel und Finanz war bereits in der Phase der Industrialisierung ein Netzwerk gegenseitiger Kapitalbeteiligungen und Kontrollverhältnisse entstanden, das sich mit zunehmender Konzentration und Zentralisation des Kapitals in der ersten Hälfte des Jahrhunderts immer weiter verdichtet hatte. In diesem Netz, das fast alle der großen Konzerne umfasste, standen die großen Finanzkonzerne wie Deut-sche Bank, Dresdner Bank und Allianz im Zentrum. Um die Finanzkonzerne herum gruppierten sich jeweils einige Industriekonzerne, an denen die Finanzakteure Anteile hielten und in deren Aufsichtsräten sie vertreten waren. Zudem waren die Finanzkonzerne auch untereinander mit wechselseitigen Beteiligungen und sich überschneidenden Aufsichtsratsmandaten verbunden (Beckmann 2007, 103). Damit fungierten die Banken und Versicherungen als organisatorische Zentren und Knotenpunkte des Netzwerkes. Eine allgemein kontrollierende Funktion gegen-über dem Industriekapital übten sie indes nicht aus. In der Regel hielt eine Bank oder Versiche-rung nur eine relativ kleine Minderheit der Aktien eines Industriekonzerns. So befanden sich 1960 nur 8% der Aktien in der BRD im Eigentum einer Bank und weitere 3,4% gehörten Ver-sicherungen. Mit dem Wachstum des Finanzsektors ab den 1980er Jahren stiegen diese Anteile an auf 14,1% für Banken und 7,8% für Versicherungen. Es änderte sich jedoch nichts daran, dass mit einem stabilen Anteil von etwa 40% ein Großteil der Aktien von anderen Industrie-konzernen gehalten wurde. Der Anteil privater Haushalte am Aktieneigentum erlebte, allen il-lusorischen Vorstellungen eines „Volkskapitalismus“ zum Trotz, ebenso wie die Anteile der öffentlichen Hand einen säkularen Niedergang und verringerte sich von etwa 30% in den 1960er Jahren auf etwa 20% 1990 und 10% 2012 (Fohlin 2005, 233; OEE/IODS 2013, 43).

Insgesamt war der deutsche Aktienmarkt jener Zeit maßgeblich durch strategische Anlagen ge-kennzeichnet, bei denen es neben dem Anspruch auf Dividenden und Kursgewinne auch um

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Kontrolle über die Entscheidungen und Strategie des Unternehmens ging. Entsprechend hoch war die Konzentration des Aktieneigentums in den meisten Unternehmen.

Das deutsche System der corporate governance war jedoch zur damaligen Zeit gerade dadurch gekennzeichnet, dass Cashflowrechte und Kontrollverhältnisse auf dem Aktienmarkt nicht in eins fielen, dass also das Prinzip „Eine Aktie, eine Stimme“ im deutschen System der Unternehmenskontrolle kaum Geltung besaß. Dies lag an zahlreichen Sonderregeln wie Mehr-stimmrechtsaktien, Vorratsaktien, Vorzugsaktien und Höchststimmrechten sowie an häufigen informellen Einigungen zwischen Management und Großaktionären. Durch pyramidale Eigen-tümerstrukturen konnte ein Aktionär (z.B. ein Industriekonzern A) zudem mit einem ausrei-chend großen Anteil (z.B. 50%) der Aktien ein Unternehmen B kontrollieren und über dieses, wiederum mit einem entsprechend großen Anteil (50%) ein weiteres Unternehmen C, sodass insgesamt zur absoluten Kontrolle über C nur ein kleinerer Anteil (nämlich 25%) notwendig war. Für Sperrminoritäten reichten noch geringere Anteile aus. Auf ähnliche Weise wirkten sich auch multiple Kontrollketten und Überkreuzbeteiligungen aus (Andres et al 2011, 191;

Fohlin 2005, 264). Hinzu kommt, dass die Aktionärsversammlungen immer nur von einem Teil der Stimmberechtigten besucht wurden und werden, was die Kontrollfähigkeit strategischer Anleger weiter stärkt. Schließlich wurde auch durch die deutsche Sonderregelung des Depot-stimmrechts die Kontrollfähigkeit der Banken potenziert: Damit konnten Banken für ihre Kun-den, die ihre Aktien bei der Bank deponieren, auf der Hauptversammlung des Unternehmens die Ausübung der Stimmrechte übernehmen. Besonders Kleinaktionäre, die eher am Cashflow als an der Kontrolle über den Konzern interessiert waren, machten davon massiv Gebrauch. In bestimmten Fällen ermöglichte dies den Banken absolute Kontrolle: Eine Studie von 24 deut-schen Großunternehmen, deren Aktien sich überwiegend in Streubesitz befanden, ergab 1995, dass die Banken im Durchschnitt nur 13% der Aktien direkt und weitere 10% kontrollierten, aber 84% der Stimmrechte ausübten (Beckmann 2007, 103).

Dieses dichte und von außen schwer zugängliche Netzwerk der Unternehmenskontrolle war ähnlich wie das französische ein einziger zusammenhängender Komplex, wenngleich mit ver-schiedenen Zentren bzw. Polen, die sich um die Finanzinstitute gruppierten. Darin unterschied sich diese sogenannte „Deutschland AG“ beispielsweise von dem keiretsu-System in Japan, das durch mehrere, voneinander relativ isolierte Netzwerke gekennzeichnet ist (Ringe 2015, 498).

Einen Unterschied zu Frankreich bildete in der BRD jedoch der starke Einfluss der Banken, erstens aufgrund ihrer rechtlich fixierten Privilegien wie dem Depotstimmrecht, zweitens aber

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aufgrund des im Vergleich höheren Konzentrationsgrades des Bankensektors (Hueglin 1992, 291).

Entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg war die ungebrochene Konkurrenzfähigkeit der modernen Industrien und der ständige Ausbau des westdeutschen Weltmarktanteils für Ka-pitalgüter. In der BRD bildete sich nun zunehmend ein vom Export angetriebenes Wachstums-regime heraus, was auch damit einherging, dass die binnenmarktorientierten Sektoren an Ge-wicht verloren und den exportorientierten tendenziell untergeordnet wurden. So wurden Vor- und Zwischenprodukte für die Exportindustrien in hohem Maße über den Import besorgt, was die heimische Industrie stärker der Weltmarktkonkurrenz aussetzte und zum Senken ihrer Preise zwang. Zugleich profitierte der deutsche Export, insbesondere der von Investitionsgütern davon, dass aufgrund des historischen Verlaufs der Industrialisierung in Form industrieller Cluster die Produktionsapparate in Deutschland ein besonderes Maß an Kohärenz aufwiesen, also die verschiedenen Zulieferer und Etappen der Fertigung eng verbunden waren und rei-bungslos ineinandergreifen konnten (Bonder et al 1992, 150; 164; Pollard 1973). Die seit Jahr-zehnten entstandene Konzentration auf die Produktion von Produktionsmitteln konnte so fort-gesetzt werden: 1952, in dem Jahr, wo die BRD erstmalig einen Exportüberschuss erzielte, machten Investitionsgüter etwa die Hälfte der Exporte aus (Graf 1992, 15f).

Das vergleichsweise hohe Wirtschaftswachstum der Nachkriegszeit konnte sich aber nicht nur auf weitgehend intakt gebliebene Produktionsapparate stützen, sondern basierte auch auf günstigen politischen Bedingungen. Die Erlassung der Auslandsschulden des deutschen Staates und der privaten Schuldner im Londoner Schuldenabkommen ermöglichte die Wiederherstel-lung der Kreditwürdigkeit und die Reintegration in das westliche Finanzsystem (Bonder et al 1992, 150). Noch wichtiger war jedoch die Einbindung der Gewerkschaften in ein korporatis-tisches System der Interessenaushandlung mit verrechtlichten industriellen Beziehungen und einem Leitbild der sozialen Harmonie. Die Gewerkschaften, oder zumindest die Mehrheit ihrer Führung, brachen mit ihren bisherigen, auf Klassenkampf (wenn auch im Rahmen des Kapita-lismus) ausgerichteten programmatischen Vorstellungen und verstanden sich, seit dem Düssel-dorfer Programm von 1963 explizit, auch selbst als systemtragende Kräfte. In den Arbeitskämp-fen drückte sich das als Übergang von einer ofArbeitskämp-fensiven und expansiven hin zu einer produkti-vitätsorientierten, d.h. verteilungsneutralen Lohnpolitik aus (Höpner 2004, 25; Müller-Jentsch 2011, 113ff). Für den deutschen Kapitalismus war dies eine wichtige Erfolgsbedingung, weil damit häufige Unterbrechungen der Produktions- und Lieferketten durch Streiks verhindert

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wurden (Bonder et al 1992, 152f). Ein Höhepunkt des korporatistischen Zusammenspiels zwi-schen Staat, Unternehmerschaft und Gewerkschaften wurde angesichts der Wirtschaftskrise von 1966/67 unter der Großen Koalition erreicht, als unter den genannten Akteuren eine Wirt-schaftspolitik zur Erreichung der Ziele des „magischen Vierecks“ (Preisstabilität, Beschäfti-gung, außenwirtschaftliches Gleichgewicht und Wachstum) ausgehandelt wurde, die sich mit dem Stabilitäts- und Wachstumsgesetz von 1967 Elementen einer keynesianischen Globalsteu-erung der Konjunktur bediente. In dieser „konzertierten Aktion“ folgten die Gewerkschaften mit ihren Lohnforderungen den Wachstumsprognosen der Regierung, weshalb 1968 die Lohnquote auf einen Tiefstand abfiel (ebd., 155).

Anders als etwa in Frankreich und vielen anderen Ländern blieb der Keynesianismus in der BRD aber nur eine kurze Episode. Im Allgemeinen bestimmte weniger Keynes die Wirtschafts-politik, als die Ideen ordoliberaler westdeutscher Ökonomen wie Walter Eucken und Alfred Müller-Armack. Demnach soll sich der Staat auf die Wahrung der Wettbewerbsordnung be-schränken, indem er das Privateigentum und eine liberale Wirtschaftsverfassung sichert, den Geldwert stabil hält und Monopolstellungen verhindert. Diese Vorstellungen bildeten den Kern der unter Ludwig Erhard (bis 1963 als Wirtschaftsminister, dann als Bundeskanzler) verfolgten

„Sozialen Marktwirtschaft“, die gegen die „wirtschaftsdemokratischen“ und keynesianischen Zielvorstellungen von SPD und Gewerkschaften durchgesetzt wurde (Dullien/Guérot 2012, 2;

Deppe 2012, 64; Müller-Jentsch 2011, 55ff). Die damit einhergehende Politik der Einschrän-kung von Lohn- und Inflationsentwicklung bediente ebenfalls hauptsächlich die Interessen der Exportindustrie an preislicher Wettbewerbsfähigkeit, während der Binnenmarkt nur schwaches Wachstum aufwies und daher den binnenorientierten Sektoren wenig Entfaltungsmöglichkeiten bot (Bonder et al 1992, 150).

Die in den 1950er Jahren beginnende europäische Integration bot den deutschen Exportkon-zernen zusätzliche Möglichkeiten zum Warenabsatz und machte, bedingt auch durch die terri-torialen Erweiterungen der EWG in den 1970er und 80er Jahren, einen immer wichtigeren An-teil der westdeutschen Exporte aus – von etwa 30% 1960 auf 52% 1990 (Reichardt 1998, 196f).

Allerdings wuchsen ab den 1970er Jahren die Exporte in Länder der Dritten Welt schneller als die in die EWG. So wuchs der Export in industrialisierte westliche Länder 1973-77 zwar im-merhin um 43%, aber der in die OPEC-Staaten (wie z.B. den Iran) um 315% und in „Entwick-lungsländer“ generell um 128% (Simonis 1992, 75). Damit begann schon hier eine

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Entwicklung, die später die Bedeutung der europäischen Einigung für den deutschen Außen-handel relativieren würde.

Schließlich kam der westdeutschen Ökonomie in der Nachkriegszeit auch das währungspo-litische Regime der Epoche zugute. Im Weltwährungssystem von Bretton Woods war die DM wie viele andere westeuropäische Währungen zu einer festen Parität gegenüber dem US-Dollar konvertibel, was während der Existenz dieses Systems eine ständige Unterbewertung der DM und entsprechende preisliche Wettbewerbsvorteile auf dem Weltmarkt bedeutete. Erst mit der Aufhebung der fixierten Wechselkurse 1973 änderte sich das und die DM wertete stark auf.

Erst Ende der 1970er Jahre wurde mit dem Europäischen Währungssystem (EWS) ein neues Wechselkursregime geschaffen, das die Aufwertung der DM wieder begrenzte (Röttger 2011, 38; Leeson 2003).

Für die Weltwirtschaft stellten die Krisen der 1970er Jahre (Zusammenbruch des Weltwäh-rungssystems 1971/73, Ölpreisschocks 1973 und 1979/80, Überakkumulationskrise 1974-75) eine Zäsur dar. Diese Krisen zeigten an, dass der lange Wachstumszyklus der Nachkriegszeit endgültig seine Grenzen erreicht hatte, dass sich diverse Disproportionen und Überkapazitäten bemerkbar machten und das politische und institutionelle Regelwerk sich als ungeeignet erwies, die Interessen der Unternehmen weiterhin zu befriedigen. Der in der westlichen Hemisphäre einsetzende wirtschaftspolitische (und gesamtgesellschaftliche) Paradigmenwechsel hin zu Monetarismus, Privatisierung, Liberalisierung und angebotsorientierter Politik machte sich in Deutschland in den 1970ern und 80er Jahren jedoch nur langsam bemerkbar. Das Kabinett Schmidt betrieb eine Abkehr von der keynesianischen Wirtschaftspolitik und eine Krisenüber-windungsstrategie, die sich auf Exportsteigerung, Sparpolitik, Geldwertstabilität und angebots-orientierte Wirtschaftsförderung stützte (Bonder 1992, 146; Deckwirth 2008, 67). Die Grundsäulen des „Modells Deutschland“ – Korporatismus, Exportorientierung, finanzkapita-listische Netzwerke – blieben aber unangetastet. Dies hing auch damit zusammen, dass in der BRD die Wirtschaftspolitik der „Sozialen Marktwirtschaft“ den Konzepten des Ordoliberalis-mus (Vorrang von Geldwert- und Haushaltsstabilität, Verhinderung von Monopolstellungen) folgte, die dem neuen marktliberalen Paradigma verwandt waren. Diese entsprachen aufgrund der Interessen der Exportindustrie und international tätiger Finanzinstitute ohnehin eher den Strukturen des „Modells Deutschland“ als der Keynesianismus (Becker 2015, 240). Erst mit dem starken Wachstum und dem auch qualitativen Bedeutungszuwachs des Finanzsektors (Kädtler 2012; Serfati 2012; Foster 2010) änderte sich das.

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Um den Währungsturbulenzen nach dem Zusammenbruch des Bretton Woods-Systems Herr zu werden, wurde 1979 das EWS gegründet, das die Fluktuationen der Wechselkurse innerhalb festgelegter Bandbreiten halten sollte. Im EWS fungierte die DM faktisch als Ankerwährung für die anderen Zentralbanken, was bedeutete, dass diese sich an den Entscheidungen der deut-schen Bundesbank orientieren bzw. diese mitvollziehen mussten. Doch auch wenn sich darin eine ökonomische Vorherrschaft der Bundesrepublik ausdrückte, handelten die westeuropäi-schen Zentralbanken nicht aus Zwang so, sondern um für ihre Unternehmen und Finanzmarkt-akteure stabile Wechselkurse, einen stabilen Außenwert der Währung und freien Kapitalver-kehr zu ermöglichen (Deubner 1998, 173). Für die BRD hatte diese faktische DM-Zone die Vorteile niedriger Zinsen, stabiler Außenhandelsbeziehungen sowie, aufgrund ihrer höheren Produktivität und niedrigen Inflation, einer erneuten relativen Unterbewertung der DM, was den deutschen Exportunternehmen ihre Expansionsstrategien erleichterte (Beckmann 2007, 104; Reichardt 1998, 198).

5.1.3 Nach der „Deutschen Einheit“: Wiederaufstieg und Abschied vom „Modell