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BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

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KONZERN-GEWINN- UND -VERLUSTRECHNUNG

C. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Die Abschlüsse sämtlicher einbezogener Unterneh-men sind auf Basis konzerneinheitlicher Bilanzie-rungs- und Bewertungsgrundsätze erstellt.

Der Konzernabschluss wird unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung sowie unter Beachtung der General-norm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln, aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Bei der Erstellung wird der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.

Die in den Konzernabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der einbezo-genen Tochterunternehmen werden, sofern nicht anders angegeben, gemäß § 260 ugb nach den auf den Jahresabschluss des Mutterunternehmens anzuwendenden Bewertungsmethoden einheitlich bewertet. Bei der Bewertung der einzelnen Vermö-gensgegenstände und Schulden wird der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Konzerns unterstellt.

Dem Vorsichtsgrundsatz wird Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die im Geschäftsjahr 2007/2008 oder in einem früheren Ge-schäftsjahr entstanden sind, wurden berücksichtigt.

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanla-gen sind zu Anschaff ungs- oder Herstellungskosten bewertet und werden, soweit abnutzbar, entspre-chend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer li-near abgeschrieben. Die geringwertigen

Vermögens-92

WIEN ENERGIE GESCHÄFTSBERICHT 07|08

KONZERNABSCHLUSS

gegenstände mit Anschaff ungskosten bis 400 eur werden im Zugangsjahr zur Gänze abgeschrieben.

Die Abschreibung derivativer Firmenwerte erfolgt linear unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer.

KATEGORIE

Nutzungsdauer (Jahre) Immaterielle Vermögensgegenstände

Konzessionen, Lizenzen, Rechte u. ä. 2–50 bzw.

Vertragslaufzeit

Software 3–5

Sachanlagen

Gebäude und sonstige Baulichkeiten 10–50 Technische Anlagen und Maschinen 5–25 Versorgungsanlagen (Netze, Leitungen) 5–50 Betriebs- und Geschäftsausstattung 3–30

Wärmemessgeräte 5–10

Grundsätzlich wird für Zugänge in der ersten Jahres-hälfte die volle Jahresabschreibung, für Zugänge in der zweiten Jahreshälfte die halbe Jahresabschrei-bung verrechnet.

Außerordentlichen Wertminderungen wird durch au-ßerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.

Im Berichtsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen bei den Sachanlagen und immateri-ellen Vermögensgegenständen vorgenommen.

Bei selbst erstellten Anlagen setzen sich die Her-stellungskosten aus den Einzelkosten zuzüglich angemessener Teile der produktionsnotwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie anteili-ger Kosten für die betriebliche Altersversorgung und für freiwillige soziale Leistungen des Unternehmens zusammen. Zinsen für Fremdkapital zur Finanzie-rung der Herstellung eines Vermögensgegenstandes werden grundsätzlich nicht aktiviert.

Investitionszuschüsse werden unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen und entsprechend der Nutzungsdauer des geförderten Vermögensgegenstandes aufgelöst.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen, soweit sie nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden, sowie die sonstigen Beteiligungen werden zu Anschaff ungskosten abzüglich erforderlicher Abschreibungen bilanziert.

Beteiligungen an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bewertet. Dabei werden dieselben Bewertungsmethoden wie für vollkonsoli-dierte Unternehmen angewandt.

Die Ausleihungen sind mit Anschaff ungskosten bzw.

mit den niedrigeren Barwerten am Bilanzstichtag bewertet.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens werden zu Anschaff ungskosten bzw. zum niedrigeren Wert am Abschlussstichtag bilanziert. Bei Wegfall der Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung werden Zuschreibungen vorgenommen. Die voraussichtli-chen Ausschüttungen des Jahres aus Investment-fonds werden phasengleich vereinnahmt und sind unter den Sonstigen Forderungen ausgewiesen. Für Wertpapiere des Anlagevermögens gilt das gemilder-te Niederstwertprinzip. Wertminderungen werden dann berücksichtigt, wenn sie voraussichtlich von Dauer sind. Zur Beurteilung einer dauernden Wert-minderung wird auf die Höhe der WertWert-minderung abgestellt.

Beträgt die Wertminderung (einschließlich des Betrages, der durch Ausschüttungen an wstw bedingt ist) eine Größenordnung von mehr als rund 10 %, wird eine Abschreibung auf den niedrigeren Kurswert vorgenommen. Die Handhabung trägt der außergewöhnlichen Situation auf den Finanzmärk-ten Rechnung.

Die Gründe für eine anzunehmende Werterholung bei Wertminderungen unter rund 10 % liegen vor al-lem in der Struktur der Portfolios, in den längerfristi-gen Renditeerwartunlängerfristi-gen der einzelnen Assetklassen sowie im Umstand, dass Ausschüttungen erst wieder vorgenommen werden sollen, wenn die Wertaufho-lung gesichert ist.

KONZERNABSCHLUSS

In Fällen, in denen Abschreibungen vorgenommen werden, erfolgen diese im Sinne des Vorsichtsprin-zips auf den Kurswert zum Bilanzstichtag. Diese Vorgangsweise erfolgt nicht zuletzt auch deswegen, da – im Hinblick auf die aktuell außergewöhnlichen Volatilitäten – die Begrenzung von Risken gegen-über einer raschen Wertaufholung die vorrangigere Zielsetzung sein wird.

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaf-fungs- bzw. Herstellungskosten. Sofern die Werte am Abschlussstichtag – z. B. aufgrund gesunkener Börse- oder Markpreise – niedriger sind, werden diese angesetzt.

Bestandteile der Herstellungskosten sind ausschließ-lich direkt zurechenbare Kosten ( Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne) und anteilige Material und Fer ti -gungs gemeinkosten unter der Annahme einer Voll-aus las tung sowie Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversor-gung. Aufwendungen der allgemeinen Verwaltung und für Fremdkapitalzinsen dürfen nicht aktiviert werden.

Die Ermittlung der Anschaff ungs- bzw. Herstel-lungskosten erfolgt für gleichartige Vermögensge-genstände nach dem gewogenen Durchschnitts-preisverfahren bzw. nach ähnlichen Verfahren. Für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer bzw.

aus verminderter Verwertbarkeit ergeben, werden angemessene Abschläge berücksichtigt.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Ver-mögensgegenstände erfolgt zu Anschaff ungskosten.

Erkennbare Risiken werden durch entsprechende Wertberichtigungen berücksichtigt.

Entgeltlich erworbene co2-Emissionszertifi kate werden unter den Sonstigen Forderungen ausgewie-sen und gemäß dem strengem Niederstwertprinzip bewertet. Unentgeltlich zugeteilte Zertifi kate werden nicht bilanziert.

Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden mit den Anschaff ungskosten oder mit dem niedrigeren Börsekurs zum Bilanzstichtag bewertet.

Die unversteuerten Rücklagen gemäß § 205 ugb werden nach Abzug einer allfälligen Steuerabgren-zung gemäß § 253 (3) ugb als Gewinnrücklagen im Konzernabschluss ausgewiesen.

Die Rückstellungen für Abfertigungen und Rück-stellungen für ähnliche Verpfl ichtungen werden nach fi nanzmathematischen Grundsätzen nach der Methode der laufenden Einmalprämienverfahren und unter Annahme einer Diskontrate von 5,75 % (Vorjahr: 5,0 %), einer Gehaltssteigerung von 3 % (Vorjahr: 3 %) und eines Pensionsantrittsalters von 65 Jahren bei Männern und 65 Jahren bei Frauen ermittelt.

Aufgrund des Wiener Stadtwerke-Zuweisungsgeset-zes, lgbl 17/1999, hat die Gesellschaft der Gemeinde Wien die Pensionsaufwendungen für die ihr zuge-wiesenen Mitarbeiter zu ersetzen. Somit liegt für die Gesellschaft eine mittelbare Pensionsverpfl ichtung vor. Für die Bilanzierung dieser mittelbaren Pensi-onsverpfl ichtungen wendet die Gesellschaft gemäß

§ 211 (2) ugb die Regelungen des Fachgutachtens des Fachsenates für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über die Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung von Pensionsverpfl ichtungen nach den Vorschriften des Rechnungslegungsgesetzes (Fachgutachten Nr. 80, kfs-rl 2) sowie die Änderungen und Ergän-zungen des Fachgutachtens kfs-rl 2 (beschlossen in der Sitzung des Fachsenates für Handelsrecht und Revision vom 5. Mai 2004) an.

Aus der Anwendung der geänderten Grundsätze, insbesondere durch Anpassung der Parameter sowie durch Umstellung der Berechnungsmethode, ergab sich zum Stichtag 30. September 2004 ein Nachdo-tierungsbetrag in Höhe von 415.897 teur. Betreff end die Dotierung des Nachdotierungsbetrages wurde am 26. Juli 2005 eine Vereinbarung zwischen der Ge-meinde Wien und der Wiener Stadtwerke Holding AG getroff en. Diese Vereinbarung bewirkt im Ergebnis, dass der Nachdotierungsbetrag über einen längeren Zeitraum (längstens 25 Jahre) verteilt aufzuholen ist.

Der noch nicht ergebniswirksam erfasste Unter-schiedsbetrag wird gesondert unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.

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WIEN ENERGIE GESCHÄFTSBERICHT 07|08

KONZERNABSCHLUSS

Die Rückstellungen für Pensionsverpfl ichtungen wurden zum 30. September 2005 erstmalig nach ias 19 nach dem laufenden Einmalprämienverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Anwendung der Korridormethode berechnet. Für die Berechnung werden folgende Parameter angewendet:

30.9.2008 30.9.2007

IN % Aktive Pensions bezieher Aktive Pensions bezieher

Diskontrate 5,75 5,50 5,0 4,75

Gehaltssteigerung 3,00 0 3,0 0

Pensionserhöhung 1,25 1,25 1,0 1,0

Fluktuationen keine keine keine keine

Pensionsantrittsalter (Frauen/Männer) 65/65 65/65

Sterbetafeln Pagler & Pagler ASVÖ 1999

Abweichend von den oben beschriebenen Verfahren können zur Ermittlung der Pensionsrückstellungen auch andere versicherungsmathematische Verfahren zur Anwendung kommen, die allerdings nur Rück-stellungen betreff en, die einzeln oder in Summe von untergeordneter Bedeutung sind. Für diese wurde entsprechend der Übergangsbestimmung gemäß Art. X Abs 3-4 rlg ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 31 teur (Vorjahr: 46 teur) unter den aktiven Rechungsabgrenzungsposten ausgewiesen.

Die sonstigen Rückstellungen werden unter Bedacht-nahme auf den Vorsichtsgrundsatz in der Höhe des voraussichtlichen Bedarfs gebildet. Für Unterde-ckungen an co2-Emissionszertifi katen wird durch Bildung einer Rückstellung Vorsorge getroff en.

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden zum Umrechnungskurs des Entste-hungstages bewertet. Ergibt jedoch die Umrechnung der Währungsposten zum Kurs des Bilanzstichtages bei Forderungen einen niedrigeren bzw. bei Verbind-lichkeiten einen höheren Betrag, werden Währungs-posten mit den Kursen des Bilanzstichtages bewer-tet, soweit die Beträge nicht kursgesichert wurden.

D. KONSOLIDIERUNGSKREIS

1. Einbezogene Unternehmen

Der Konzernabschluss des Wien Energie Konzerns umfasst jene Unternehmen, die für die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von wesentlicher Bedeutung sind. Die Festlegung des Konsolidierungskreises erfolgte gemäß den Bestimmungen des § 247 (1) ugb.

Die Zahl der voll-, quotenkonsolidierten bzw. „at equity“ einbezogenen Unternehmen ist aus der folgenden Aufstellung ersichtlich:

Stand per 30.9.2007 8 2 6

im Berichtsjahr erstmals

einbezogen – – –

im Berichtsjahr

aus-geschieden – – –

Stand per 30.9.2008 8 2 6

Eine Übersicht über die voll-, quotenkonsoldierten und „at equity“-einbezogenen Unternehmen sowie die nicht konsolidierten Unternehmen ist der Bei-lage 1 des Anhanges zu entnehmen.

KONZERNABSCHLUSS

Wienstrom GmbH und Wien Energie Gasnetz sind als Kommanditisten gemeinsam zu 100 % am Vermögen und am Ergebnis der Wien Energie Vertrieb GmbH

& Co KG beteiligt. Komplementärin ohne Vermö-genseinlage ist die Energie Allianz Austria GmbH.

Auf Basis der für die Energie Allianz Austria GmbH geltenden Vereinbarungen wird die Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG gemeinsam geführt. Gemäß

§ 262 Abs 1 UGB wird die Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG daher im Wege der Quotenkon-solidierung entsprechend dem Anteil am Kapital (Vermögen) zu 100 % in den Konzernabschluss einbezogen.

Aufgrund der zwischen den Gesellschaftern der EconGas GmbH abgeschlossenen Rahmenverein-barung übt die Wien Energie Gasnetz GmbH einen maßgeblichen Einfl uss auf die Geschäfts- und Firmenpolitik der EconGas GmbH aus. Die EconGas GmbH wird daher als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen.

Von der Einbeziehung im Rahmen der Vollkonsoli-dierung wurde bei 14 (Vorjahr: 14) Tochterunterneh-men abgesehen. Ebenso wurde bei 16 UnternehTochterunterneh-men auf die Einbeziehung im Rahmen der Equity-Bewer-tung verzichtet. Die Einbeziehung der oben ge-nannten Gesellschaften ist für die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung (§249 Abs 2, §263 Abs 2 ugb). Bei den nicht in den Vollkonsolidierungskreis einbezogenen Tochterunternehmen handelt es sich überwiegend um Gesellschaften mit geringem Geschäftsvolumen, wobei die Bilanzsumme dieser Tochtergesellschaften insgesamt unter 3 % der Konzernbilanzsumme liegt.

Es wurden in den Konzernabschluss keine auslän-dischen Unternehmen einbezogen und somit keine Fremdwährungsumrechung durchgeführt.

2. Veränderung des Konsolidierungskreises im Abschlussjahr

Im Vergleich zum Geschäftsjahr 2006/2007 ergaben sich keine Veränderungen durch Kon so li die rungs-kreisänderungen.

Im Dokument WIEN ENERGIE HAT VIELE GESICHTER (Seite 99-103)