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Bestattungssitten .1 Lage im Grab

Im Dokument Die Godesburg (Seite 49-52)

7.1 Die Gräber

7.1.5 Bestattungssitten .1 Lage im Grab

Steinplattengräbern nutzte. Hierzu gehören auch immer wieder Stücke aus Rotsand-stein248. Alternativ wäre daran zu denken, dass die Seitenwände während der Pla-nierungsarbeiten auf der Bergkuppe abgetragen worden sein könnten.

Dass sich die Wiederverwendung antiker Sarkophage oder Sarkophagteile nicht auf die Merowingerzeit beschränkte, belegen verschiedene Beispiele. In St. Pantaleon, Köln, ent-hält Grab 666 einen sekundär verwendeten Buntsandsteinsarkophag, dessen Fußende mit Ziegeln verlängert werden mußte (nicht vor 8. Jahrhundert)249. Eine Sandsteinabdeckung findet sich auch bei dem romanischen oder älteren, mittelalterlichen Grab i aus Morken (Rhein-Erft-Kr.)250.

Andererseits müssen Rotsandsteinsarkophage nicht nur wiederverwendete Altstücke sein, denn sie werden auch noch von der späten Karolingerzeit bis in die Salierzeit her-gestellt. Diese werden durch geriefelte, geometrische, flächige Abspitzungen an den Sei-ten charakterisiert. Der Rotsandsteinsarkophag 731 in St. Pantaleon, Köln, wird von FUSSBROICH aufgrund seiner Form und Ornamentik nicht nach 980 eingeordnet. Als fest datiert gilt der Sarkophag Bischofs Bernulf von Utrecht (+ 1054)251.

Da die Seitenwände des Sarkophagfragments 44 fehlen, ist nicht mehr zu überprüfen, ob diese die typische Ornamentik der späteren Exemplare aufwiesen. Insofern kann nicht mehr entschieden werden, ob es sich um den Rest eines gräberfeldzeitlichen Trogs han-delt oder um ein Altstück. Der fragmentarische Zustand legt jedoch nahe, dass es sich um ein älteres Stück in sekundärer Verwendung als Seitenteil bzw. Abdeckung eines Platten-oder Trockenmauergrabes handelt252.

7.1.5 Bestattungssitten

sind die Arme bei den jüngeren Bestattungen angewinkelt, so dass die Hände auf Becken oder Unterleib liegen254. Dieses Bild wird durch die Befunde in Breberen und Doveren (Kr. Heinsberg) bestätigt. THOLEN unterscheidet in der jüngeren Grabgruppe von Brebe-ren ältere Bestattungen mit gestreckten Armen von solchen mit im Becken gekreuzten ohne jedoch auszuführen, ob diese zeitliche Unterteilung durch stratigraphische Beobach-tungen gestützt wird255. In Doveren hingegen weisen die Bestattungen der jüngsten bis in das Spätmittelalter datierenden Grabgruppe ausschließlich über dem Becken gekreuzte Arme auf, während die Toten in den älteren Gruppen mit ausgestreckten Armen bestattet zu sein scheinen. Dieselbe Entwicklung konnte außerhalb des Rheinlands auch beim Klo-ster Barthe (Landkr. Leer) belegt werden256. Die Lage der Arme ist jedoch kein absolutes Datierungskriterium, da sich seit der Merowingerzeit auch immer wieder Beispiele für im Schoß gefaltete oder abgelegte Arme finden lassen257. Die Skelette auf der Godesburg weisen also Armhaltungen auf, die vom frühen bis zum späten Mittelalter verbreitet sind.

7.1.5.2 Nach- und Doppelbestattungen

Nachbestattungen lassen sich in den Gräbern 20, 36 und 37 beobachten258. Während in Grab 37 die Reste einer älteren Bestattung an die Seite der Steineinfassung geschoben wurde, ist die Nachbestattung in Grab 20 über einem älteren Skelett niedergelegt worden.

In Grab 36 mit mindestens drei Bestattungen wurde eine ältere Bestattung zur Seite ge-schoben, während eine weitere unter der letzten Nachbestattung liegen blieb. Beide Va-rianten sind auch an anderer Stelle belegt259. Bei Grab 31 erfolgte die Niederlegung der beiden Skelette vermutlich gleichzeitig260.

Auch Nachbestattungen sind keine Ausnahmeerscheinung261. Nach CHRISTLEIN ist die mehrfache Belegung von steingefassten Gräbern „eine Erscheinung, die in auffallender Häufung erst in der späten Merowingerzeit auftritt“262. Im Trierer Land wird sie nicht vor dem 7. Jahrhundert beobachtet263.

Aufgrund des Fehlens von Grabbeigaben ist es auf dem Godesberg unmöglich, zu ent-scheiden, wann die einzelnen Bestattungen eingebracht wurden oder in welchem

zeitli-254. PIEPERS 1981, 85.

255. BÖHNER/THOLEN/USLAR 1950, 199.

256. BÖHNER/THOLEN/USLAR 1950, 205 f. Zu Barthe vgl. BÄRENFÄNGER 1997, 107-109.

257. BÖHNER 1958, 266. Ein Beispiel hierfür ist die Nekropole des 5. bis 8. Jahrhunderts unter St.

Severin in Köln. Wie zu erwarten, waren die meisten Toten mit den Armen ausgestreckt neben dem Körper bestattet worden. Es gab aber auch solche mit angewinkelten Armen und den Händen auf dem Becken, ebenso in Hailfingen (Kr. Tübingen) und Basel-Berner-ring (Schweiz). St. Severin: PÄFFGEN 1992a, 336; Hailfingen: STOLL 1939c, 10; Basel-Berner-ring: MARTIN 1976, 29. Im vorromanischen oder romanischen Grab k in Morken (Rhein-Erft-Kr.) war der Tote ebenfalls mit über dem Schoß zusammengelegten Händen bestattet wor-den. Die anderen Gräber, in denen die Armhaltung rekonstruiert werden konnte, wiesen jedoch neben dem Körper ausgestreckte Arme auf: HINZ 1969, 106-112.

258. Eine am Fußende der Grabgrube 11 dokumentierte Kinderbestattung könnte auch ein zufällig an gleicher Stelle eingetieftes Grab sein. Einen ähnlichen Befund bemerkte jedoch bereits HINZ schon in Morken (Rhein-Erft-Kr., Grab h), wobei auch dort die Bestattung zu gestört ist, um genauere Aussagen zu treffen, vgl. HINZ 1969, 107. Bei Grab 13 lässt die Dokumentation keine genauen Aussagen zu.

259. BÖHNER 1958, 280.

260. Es handelt sich um einen ca. 36-45jährigen Mann und ein 5-6jähriges Kind.

chen Abstand sie in das Grab gelangten. Wenn wie bei Grab 37 die Knochen der älteren Bestattung beiseite geschoben sind, ist wohl davon auszugehen, dass der Leichnam be-reits vollständig verwest war. Fraglich ist dies bei Grab 36, wo Skelett III auf Skelett II aufliegt. Die beiden Toten in Grab 31 wurden vermutlich gleichzeitig niedergelegt, denn Skelett II ruht zwischen den Beinen von Skelett I264.

Es stellt sich die Frage nach der Interpretation der Mehrfachbestattungen. Wie KYLL für die Westeifel herausstellte, sind Nachbestattungen fast ausschließlich beigabenlos. Die Sit-te setzt sich trotz regionaler kirchlicher VerboSit-te des 6. Jahrhunderts durch.

Der in der Aufgabe von der Idee des Einzelgrabs bezeugte Wandel in den Traditionen bzw. der Vorstellungswelt kann nach KYLL nur mit christlichem Gedankengut in Verbin-dung gebracht werden265. Diese These lässt sich jedoch nicht mit kirchlichen Verboten der Sitte in Einklang bringen. Auch Platzmangel auf den Friedhöfen erscheint als Erklä-rung unzureichend, da die Sitte bereits auf merowingerzeitlichen Reihengräberfeldern entstand. CHRISTLEIN sieht die Ursache von Mehrfachbelegung in Familienbindungen, etwa im Sinne einer Familiengrablege. Entsprechend interpretiert er die Dettinger Gräber als Grablege einer sehr vermögenden Familie266. Ähnlich deutet STOLL die mehrfach be-legten Gräber von Hailfingen (Kr. Tübingen) als Familiengrüfte267. Dennoch muss eine Mehrfachnutzung von steingefassten Gräbern nicht unbedingt auf verwandtschaftliche Beziehungen hinweisen. Denkbar ist auch, dass man bei der Anlage einer neuen Bestat-tung zufällig auf ein älteres Trockenmauergrab o. ä. stieß und dieses wiederverwendete, insbesondere wenn dies, wie in Morken (Rhein-Erft-Kr.), an einer markanten Stelle liegt.

Als Beleg hierfür können die beiden münzdatierten Nachbestattungen des 16. und 17.

Jahrhunderts in Morken, Grab 3, angeführt werden, bei denen wohl kaum verwandt-schaftliche Beziehungen zur fränkischen Erstbestattung angenommen werden können268. Auf dem Godesberg hätte eine Wiederverwendung alter Grabstellen den Vorteil gehabt,

261. Morken, Grab 3 (Rhein-Erft-Kr.), insgesamt lassen sich also in diesem unmittelbar westlich des Kirchenchores gelegenen, frankischen Sarkophag vier Nachbestattungen belegen: HINZ

1969, 64. Noch in fränkischer Zeit erfolgten mehrere Nachbestattungen in Mersheim (Kr.

Düren), Grab 3: SCHEMAINDA 1978, 218. In Mainz-Finthen und St. Severin in Köln lässt sich die Sitte gleich mehrfach belegen, im Bonner Münster ebenso: HAFEMANN/PFEFFER/SELZER u.

a. 1958, 71 f.; PÄFFGEN 1992a, passim; LEHNER/BADER 1932, 10-38: Am häufigsten wurde Grab 56 belegt, in dem sich Reste von vier Bestattungen fanden. Vgl. hierzu KELLER/MÜSSEMEIER

2001, 292 und 295, nach denen das Grab unter Estrich S2 liegt und daher vor der 2. Hälfte des 6. Jahrhunderts angelegt worden sein muss. Für die Westeifel hat KYLL 1961, 180 weitere 20 Gräberfelder mit Nachbestattungen zusammengetragen. In St. Dionysius in Dettingen waren zwei von drei gemauerten Gräbern mehrfach belegt: CHRISTLEIN 1974, 579. Als späte-res Beispiel lässt sich das Tuffsteingrab aus St. Klemens in Solingen (850-1200) anführen:

HINZ 1959, 28 f.

262. CHRISTLEIN 1974, 579. Vgl. KYLL 1961, 180 f.

263. BÖHNER 1958, 280.

264. Es handelt sich um die Überreste eines ca. 36-45jährigen Mannes und eines 5-6jährigen Kindes.

265. KYLL 1961 180 f. Vgl. BÖHNER 1958, 281.

266. CHRISTLEIN 1974, 579 f.

267. STOLL 1939c, 15. Vgl. hierzu auch KOCH 1996, 735 f.

268. HINZ 1969, 64.

dass man die Grabgrube nicht mehr in den Fels eintiefen musste.

Die Mehrfachbelegungen von steingefassten Gräbern oder Sarkophagen sind ein Phä-nomen, das bereits während der späten Merowingerzeit häufiger zu bemerken ist269. Mit der mehrfachen Nutzung der Gräber werden auf dem Godesberg also merowingerzeitli-che Traditionen fortgeführt. Möglimerowingerzeitli-cherweise lassen sich hier Familiengrablegen fassen, aber auch andere Interpretationsmöglichkeiten sind denkbar.

7.2 Steineinfassungen von Gräbern als soziale oder chronologische Indikatoren

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