• Keine Ergebnisse gefunden

Beleuchtung .1 Gestaltungsempfehlung

Im Dokument Bildschirmarbeit in Leitwarten (Seite 189-193)

NE 66: Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen in Messwarten und Leitständen

5.6.2 Beleuchtung .1 Gestaltungsempfehlung

Die Beleuchtungsbedingungen am Leitwartenarbeitsplatz müssen der Sehaufgabe angemessen sein.

5.6.2.2 Anlass für die Gestaltungsempfehlung

Die Beleuchtungsbedingungen sind die Voraussetzung für eine sichere Wahrneh-mung und Informationsverarbeitung. Daher sind sie für die Sicherheit, die Leistungs-fähigkeit und das Wohlbefinden der Operateure von großer Bedeutung.

Die Ergebnisse aus den vorliegenden Untersuchungen zeigten, dass die Leitwarten-operateure häufig bei (selbst gewähltem) Dämmerlicht arbeiten. Die Beleuchtungs-bedingungen in der Leitwarte sind somit häufig operateurgesteuert suboptimal. Die Untersuchungen in den Leitwarten machten allerdings auch deutlich, dass die Ausle-gungen der Beleuchtungsanlagen meist auch keine ausreichenden Beleuchtungs-stärken am Arbeitsplatz ermöglichten.

Bei den Ergebnissen fiel ebenfalls auf, dass die Verteilung der Beleuchtungsstärke und das erforderliche Niveau auf der Arbeitsfläche nur selten erreicht werden. So werden an einigen Arbeitsplätzen, entgegen ergonomischen Empfehlungen, die höchsten Beleuchtungsstärken unmittelbar an den Bildschirmgeräten und nicht auf den davor liegenden Arbeitsflächen gemessen.

5.6.2.3 Allgemeine und spezifische Gestaltungsempfehlungen

Die zu empfehlende horizontale Beleuchtungsstärke ist abhängig von der Art der Sehaufgabe. Arbeitsplätze allgemein und somit auch die in Leitwarten müssen mit einer Beleuchtungsstärke von mindestens 300 Lux ausgeleuchtet sein (ASR A3.4:2011). Für die speziellen Aufgaben und Arbeitsbedingungen in Leitwarten wird jedoch ein höheres Niveau der Beleuchtungsstärke von mindestens 500 Lux gefor-dert (vgl. NE 66: 1996; DIN EN ISO 11064-6:2005; ASR A3.4:2011), das nicht unter-schritten werden sollte. Bei Schreib- und Lesetätigkeit sind jedoch an den dafür vor-gesehenen Arbeitsflächen höhere Beleuchtungsstärken (500 bis 750 Lux) zu emp-fehlen (DIN EN ISO 11064-6:2005). Unmittelbar bei den Bildschirmen sollte die Be-leuchtungsstärke etwas geringer sein (DIN EN ISO 11064-6:2005; Nicholl, 2009), insbesondere wenn CRT-Monitore verwendet werden und mit Negativdarstellung gearbeitet wird (abhängig von der Aufgabenstellung im Bereich von 300 bis 500 Lux), da zu hohe Leuchtdichten die visuelle Wahrnehmung auf den Bildschirmgeräten er-schweren können.

Für angemessene Beleuchtungsbedingungen in Leitwarten trägt, neben der Aus-leuchtung der Arbeitsflächen, auch die allgemeine RaumbeAus-leuchtung bei. Bei indirek-ter Beleuchtung strahlt das von den Raumleuchten ausgehende Licht gegen die De-cke oder die Wände und wird von diesen diffus reflektiert (Hartmann, 1993; BGI 856:2009; Nicholl, 2009; BGI 650:2012; Sonntag et al., 2012). Dadurch werden stö-rende Spiegelungen und Blendungen auf hellen, glatten Oberflächen (z. B. Bild-schirmen, Arbeitsflächen) vermieden. Diese Beleuchtung erlaubt dadurch eine flexib-lere Anordnung der Arbeitsplätze im Wartenraum.

Die Ausleuchtung der Arbeitsplätze sollte durch Zusatzleuchten unterstützt werden.

Das heißt die Allgemeinbeleuchtung sollte zweckmäßigerweise durch individuell ein-stellbare Leuchten direkt am Arbeitsplatz ergänzt werden, um eine gute und gezielte Ausleuchtung des Arbeitsplatzes zu erreichen und es dem Leitwartenoperateur zu ermöglichen, die Beleuchtungsverhältnisse den eigenen Bedürfnissen besser anpas-sen zu können (DIN EN ISO 11064-6:2005), ohne dabei die Operateure an den be-nachbarten Arbeitsplätzen zu stören.

5.6.2.4 Wechselwirkungen mit anderen Gestaltungsmerkmalen

Für eine Gestaltung optimaler Beleuchtungsverhältnisse sind viele Faktoren relevant (Hartmann, 1993; BGI 523:2008; BGR 131-1:2008; BGI 856:2009). Dazu zählen u. a.

die Allgemeinbeleuchtung, die arbeitsplatzbezogene Beleuchtung, das Tageslicht, die Lichtschutzeinrichtungen, die Bildschirmgeräte, die Oberflächenbeschaffenheit und Reflexionsgrade von Arbeitstischen, Arbeitsmitteln, Fußböden, Wände und De-cken.

Bei der Auslegung der Beleuchtungsanlage ist auch das wechselnde Tageslicht zu berücksichtigen. So kann es tagsüber nötig sein, die Beleuchtungsstärken in Fens-ternähe aufgrund der Sonneneinstrahlung durch geeignete Lichtschutzeinrichtungen zu begrenzen (Hartmann, 1993; DIN EN ISO 11064-3:2003). Eine anpassbare Be-leuchtung impliziert, dass Leuchten bzw. Lichtbänder getrennt schaltbar sein sollten.

Bei direkter Allgemeinbeleuchtung sollten Leuchten so angeordnet werden, dass stö-rende Reflexionen, Blendungen und Spiegelungen auf den Bildschirmen vermieden werden (DIN EN ISO 11064-6:2005; BGI 650:2012). Als eine grundsätzliche Voraus-setzung sollten matte Oberflächen der Arbeitstische und Arbeitsmittel verwendet werden, da so störende Reflexionen und Spiegelungen zumindest reduziert werden

können (s. a. KAN, 2011). Bei der Anordnung von Leuchten sollte darauf geachtet werden, dass die Leuchten nicht direkt über den Arbeitsplätzen, sondern seitlich da-von angebracht werden, damit der Lichteinfall seitlich da-von oben erfolgt. Zur Vermei-dung von DirektblenVermei-dung sollten Rasterleuchten verwendet werden, die den Blick auf die Leuchtmittel aus der Perspektive des Operateurs verhindern und für eine gleich-mäßige Verteilung der Beleuchtung sorgen. Das macht deutlich, dass eine Änderung der Anordnung der Arbeitsplätze auch eine Änderung des Beleuchtungskonzeptes nach sich zieht. Die Anordnung der Leuchten muss sich daher immer an der Platzie-rung der Arbeitstische und Arbeitspositionen im Raum orientieren.

In Zusammenhang mit der Beleuchtung sind auch die Kontrastverhältnisse selbst-leuchtender Ausrüstung (z. B. Bildschirmgeräte) zur unmittelbaren Umgebung (max.

3:1) sowie zu Randbereichen des Sehfeldes (max. 10:1) zu beachten. Die empfohle-nen Maximalwerte sind einzuhalten, damit große Leuchtdichteunterschiede vermie-den wervermie-den (vgl. Hartmann, 1993; NE 66:1996; DIN EN ISO 11064-6:2005).

Die Wahl zwischen Software mit Positivdarstellung oder Negativdarstellung (vgl. DIN EN ISO 9241-303:2012) sollte in Abhängigkeit von den Beleuchtungsverhältnissen in der Leitwarte erfolgen. In hellen Räumen ist Positivdarstellung erforderlich, um Spie-gelungen und Reflexionen auf den Bildschirmoberflächen zu vermeiden. In abgedun-kelten Räumen dagegen kann auch Negativdarstellung akzeptabel sein. Generell gilt es aber zu berücksichtigen, dass bei Positivdarstellung auf dem Bildschirmgerät hö-here Leuchtdichten der Allgemeinbeleuchtung möglich sind und damit günstiger für Räume ist, in denen hohe Beleuchtungsstärken auftreten können. Das ist in allen Räumen mit natürlicher Außenbeleuchtung durch Fenster der Fall. Durch die Ein-strahlung von Sonnenlicht können Leuchtstärken von mehreren 10.000 Lux auftre-ten. Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Unterschiedsempfindlichkeit für Leucht-dichteunterschiede bei höheren Umgebungsleuchtdichten deutlich höher ist als bei niedrigeren. Damit sind mit Positivdarstellung deutlich günstigere Voraussetzungen für die Lesbarkeit der Anzeigen gegeben.

Selbst wenn die Beleuchtungsanlage optimal ausgelegt ist, besteht grundsätzlich die Gefahr, dass aufgrund der individuellen Einstellungen durch die Leitwartenoperateu-re die ergonomischen Empfehlungen zur horizontalen Beleuchtungsstärke am Ar-beitsplatz nicht eingehalten werden. Daher ist es empfehlenswert, Einstellungen vor-zunehmen, die es ermöglichen, die Beleuchtung lediglich innerhalb bestimmter Grenzen (s. o.) durch die Leitwartenoperateure selbst vornehmen zu lassen. Darüber hinaus sollte den Operateuren durch Schulungen oder Unterweisungen Kenntnisse über ergonomische und optimale Beleuchtungsbedingungen in der Leitwarte und mögliche Auswirkungen bei davon abweichenden Bedingungen vermittelt werden.

5.6.2.5 Handlungsempfehlungen

Bei der Planung und Einrichtung der Beleuchtungsanlagen ist die resultierende Lichtverteilung auf der Arbeitsfläche genauer zu analysieren und den Sehaufgaben entsprechend zu gestalten. Bei der Beschaffung von Leuchten ist darauf zu achten, dass diese blendfrei sind. Des Weiteren sorgt eine regelmäßige Wartung der Leuchtmittel und Messung der Beleuchtungsbedingungen dafür, dass Leuchtmittel rechtzeitig ausgetauscht werden und Beleuchtungsstärken nicht unter die empfohle-nen Grenzwerte sinken.

Bei unzureichender Auslegung der Beleuchtungsanlage sind allerdings dringend lichttechnische Maßnahmen erforderlich, die sich mit z. B. arbeitsplatzbezogenen

Leuchten nur kurzfristig und mit einem Umbau der Beleuchtungsanlage langfristig umsetzen lassen.

Die Operateure sollten mit Schulungen für unzureichende Beleuchtungsstärken sen-sibilisiert werden und Möglichkeiten zur Anpassung innerhalb von Grenzwerten ein-setzen lernen.

5.6.2.6 Umsetzbarkeit im Gestaltungsprozess

Lichttechnische Maßnahmen können kurzfristig und kostengünstig durch Zusatz-leuchten umgesetzt werden. Die Maßnahmen sollten allerdings langfristig greifen und Wechselwirkungen der Beleuchtungsbedingungen mit anderen Gestaltungsfaktoren im Wartenraum berücksichtigen. Dazu sind ggf. Vorarbeiten oder größere Umbauten erforderlich, die dann auch höhere Kosten verursachen können. Unterweisungen und Schulungen sollten diese Maßnahmen immer begleiten.

5.6.2.7 Weiterführende Literatur

ASR A3.4: Beleuchtung (Technische Regeln für Arbeitsstätten, Arbeitsstättenricht-linie ASR A3.4 des Ausschusses für Arbeitsstätten, ASTA). Dortmund: BAuA 2011 [www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16486/5_A3_04_3.pdf]

BGI 523: Mensch und Arbeitsplatz. Düsseldorf: Vereinigung der Metallberufsge-nossenschaften (VMBG) 2008

[http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgi523.pdf]

BGI 650: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze. Leitfaden für die Gestaltung. Hamburg:

Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) 2012 [http://www.vbg.de/apl/zh/z418/titel.htm]

BGI 856: Beleuchtung im Büro. Hilfen für die Planung der künstlichen Beleuchtung in Büroräumen. Hamburg: Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG 2009

[http://www.vbg.de/apl/zh/bgi856/titel.htm]

BGR 131-1: Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten – Teil 1:

Handlungshilfen für den Unternehmer. Berlin: DGUV 2008 [publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgr131-1.pdf]

DIN EN ISO 9241-303: Ergonomie der Mensch-System-Interaktion - Teil 303: Anfor-derungen an elektronische optische Anzeigen. Berlin: Beuth 2012-03

DIN EN ISO 11064-3: Ergonomische Gestaltung von Leitzentralen – Teil 3: Ausle-gung von Wartenräumen. Berlin: Beuth 2003-06

DIN EN ISO 11064-6: Ergonomische Gestaltung von Leitzentralen – Teil 6: Umge-bungsbezogenen Anforderungen an Leitzentralen. Berlin: Beuth 2005-10

Hartmann, E.: Beleuchtung. In: Schmidtke, H. (Hrsg.): Ergonomie. München: Hanser 1993, 191-211

KAN: Positionspapier der KAN zu Gehäuseglanzgraden an Bildschirmgehäusen (erarbeitet durch Arbeitsschutzexperten unter der Federführung der Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN)). Sankt Augustin: Verein zur Forderung der Arbeitssicherheit in Europa e.V. (VFA), 2011

NE 66: Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen in Messwarten und Leitständen.

Leverkusen: Normenarbeitsgemeinschaft für Mess- und Regeltechnik in der chemischen Industrie (NAMUR) 1996

Nicholl, A.: Environmental factors in the control room. In: Ivergård, T.; Hunt, B.

(Eds.): Handbook of control room design and ergonomics: A perspective for the future. Boca Raton: CRC Press 2009, 177-200

Sonntag, K.; Frieling, E.; Stegmaier, R.: Lehrbuch Arbeitspsychologie. Bern: Huber 2012

5.7 Arbeitsorganisation

Im Dokument Bildschirmarbeit in Leitwarten (Seite 189-193)