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APK und TAB-Projekt APK und TAB-Projekt

APK und TAB-Projekt

Individuelle Beratung und Information so frühzeitig wie möglich (z.B. für

Krankenhauspatienten – bereits bei Aufnahme in der Klinik und in regelmäßiger Wiederholung)

Stellenwert der individuellen Hilfeplanung (mittels IBRP)

Schaffung von regionalen Organisationsstrukturen zur Planung und Durchführung von übergreifender Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Hilfe-Angebote

Rehabilitation und Arbeitsplätze möglichst nicht in Sondereinrichtungen -vorrangig ist "training on the job". ....Prinzip "Erst platzieren, dann trainieren"

Rehabilitation und Vermittlung in Arbeit nicht auf hochschwellige Arbeit (...) beschränkt - sondern alle Stufen von Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit zu berücksichtigen

Leistungsgerechte Vergütung

Aufbau und Ausbau betrieblicher Prävention / Erhalt des Arbeitsplatzes bei psychischer Erkrankung

EMPFEHLUNGEN

mit (schweren) psychischen Erkrankungen

Der Ansatz »erst platzieren, dann trainieren« wurde vor allem in den letz-ten Jahren mit der Publikation der S3-Leitlinie psychosoziale Therapien (DGPPN, 2012, 2019) und der damit aufgezeigten hohen Evidenz dieses beruflichen Rehabilitationsansatzes wieder ganz intensiv aufgenommen und hat in der gesamten Rehabilitations- und psychiatrischen Versorgungsszene für intensive und bis heute anhaltende Diskussionen gesorgt.

Der von der APK angeschobene Prozess mit dem erwähnten TAB-Projekt hat innovative Ideen vorgelegt, einen starken Impuls zur grundsätz-lichen Neuausrichtung der Hilfen zur Teilhabe gesetzt und sich gesetzlich im persönlichen Budget, in der Unterstützten Beschäftigung und im Bun-desteilhabegesetz ausgewirkt. Tatsächlich in die Regelversorgung ist nur ein begrenzter Teil übergegangen und dies auch nur in bestimmten Regionen, keinesfalls flächendeckend.

APK und TAB-Projekt APK und TAB-Projekt

In (größeren) Modellregionen innovative Ansätze zur beruflichen Teilhabe pilotiert (z.B. Teilhabekonferenzen mit breiter Beteiligung verschiedener Akteure)

Bahnung/ Unterstützung verschiedener Aktivitäten, z.B.:

Implementierung des betrieblichen Eingliederungsmanagements/ Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Führungskräften / Betriebsräten...

Stärkere regionale Kooperationen zwischen Fallmanagement (incl. den Servicestellen) der Leistungsträger und dem

sozialpsychiatrischen Hilfesystem/

Hilfeplankonferenzen

Unterstütze Beschäftigung (BAG UB):

ausgelagerte Werkstattplätze, Integrationsabteilungen in Betrieben, unterstützend: Budget für Arbeit, moderne Jobcoachingmodelle; schrittweise betriebliche Öffnung der BFW und der BBW und Stärkung der betrieblichen Reha- Aus und Weiterbildung

? Nachhaltig

? Transfer Regelversorgung

Abb. 5

Es ist mehr als an der Zeit vom Denken und Fordern ins Handeln zu kom-men. Die heutige gemeinsame Bundesinitiative »Offensive Psychische Ge-sundheit« kann hier ein wesentlicher Initiator sein, Teilhabe – hier berufliche Teilhabe – für die Gruppe der schwer psychisch erkrankten Menschen in den Mittelpunkt unserer gemeinsamen Anstrengungen zu stellen.

Katarina Stengler

Teilhabe ist setting-, sektoren-, träger- und einrichtungsübergreifend.

Teilhabe ist das, was die UN-Behindertenrechtskonvention (UN BRK) fordert, wozu sich die Bundesrepublik Deutschland bereits 2009 bekannt und zur Umsetzung der UN BRK Forderungen verpflichtet hat.

Das 2016 verabschiedete Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat diese For-derungen aufgenommen und hat u. a. Möglichkeiten geschaffen, mindestens im Rahmen von Modellprojekten, diesen Teilhabebemühungen, wie wir sie heute hier beschreiben, sehr nahe zu kommen (siehe Referenz rehapro-homepage: www.modellvorhaben-rehapro.de/DE/Home/home_node.html ).

Ein Instrument, welches so definierte Teilhabe unterstützt, wurde von der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) mit dem sog. Teilhabekompass vorgelegt:

eine Initiative, in die Breite der Versorgungsszene und ihrer Akteure zu gehen. Der Teilhabekompass setzt explizit an der Schnittstelle zwischen Akutbehandlung und den Akteuren aus der Rehabilitationsszene an und sensibilisiert für gemeinsame Handlungswege.

Es darf am Schluss dieses kurzen Beitrages der Wunsch geäußert werden, berufliche Teilhabe für schwer psychisch erkrankte Menschen als wesent-liches Ziel gemeinsamer Anstrengungen aller in diesem Feld tätigen Akteure zu begreifen. Das Prinzip, dem wir uns gemeinsam verpflichtet fühlen, heißt Grenzen, Schnittstellen, Segmentierung zu überwinden, um Teilhabe zu ermöglichen.

Die APK-Empfehlungen sind hier nach wie vor von hoher Aktualität und stehen deshalb im Mittelpunkt dieser Tagung, mit der wir, die APK, daran anknüpfen und den Weg über diese Veranstaltung hinaus fortsetzen möchten.

mit (schweren) psychischen Erkrankungen

Neue Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben Kerstin Griese

Lieber Peter Weiß, liebe Regina Schmidt-Zadel, sehr geehrter Herr Professor Bering, sehr geehrter Herr Professor Brieger, meine sehr verehrten Damen und Herren,

herzlichen Dank für die freundliche Begrüßung und Ihre Einladung. Sie führen Ihre Jahrestagung in diesem Jahr unter schwierigen Rahmenbedin-gungen durch, die von der Corona-Pandemie bestimmt werden. Ich kann mir gut vorstellen, wieviel Kraft es gekostet hat, diese Veranstaltung auf die Beine zu stellen. Mein Dank gilt allen, die geholfen haben, diese beiden Tage möglich zu machen. Und ich freue mich, dabei sein zu können.

Das Motto Ihrer diesjährigen Tagung »Psychische Gesundheit fördern – Teilhabe an Arbeit sichern« könnte in diesen Wochen und Monaten nicht passender sein. Zu Beginn der Pandemie lag der Fokus aus naheliegenden Gründen auf den körperlichen Folgen von COVID-19. Erst langsam richtet sich das Augenmerk auch auf die psychischen Risiken. Wir hatten gestern den gemeinsamen Kick-Off für die Offensive »Psychische Gesundheit« mit den Bundesministern Franziska Giffey, Hubertus Heil und Jens Spahn. Mit der Offensive unterstreichen wir zum richtigen Zeitpunkt die gesamtgesell-schaftliche Relevanz des Themas.

Die Offensive »Psychische Gesundheit« ist ganz bewusst umfassend ange-legt. Sie bezieht unterschiedliche Lebenswelten der Menschen ein – Arbeits-welt, Familie, Schule und andere. Wenn wir dabei speziell die Arbeitswelt in den Blick nehmen, zeigen sich derzeit zwei wichtige Entwicklungen.

Erstens: Menschen, die erwerbstätig sind, haben in der Pandemie ein höheres Risiko als zuvor, psychisch zu erkranken. Die Gründe dafür sind vielfältig: Beispielsweise überlange Arbeitszeiten, veränderte Arbeitsbedin-gungen oder Arbeitsplatzunsicherheit.

Wir beobachten seit Jahren steigende Arbeitsausfälle aufgrund psychi-scher Erkrankungen. Und wir müssen davon ausgehen, dass sich dieser Trend in den kommenden Wochen und Monaten noch weiter verstärkt.

So verzeichnete die Krankenkasse DAK-Gesundheit von 2000 bis 2019 einen Anstieg der Ausfalltage wegen Depressionen um 184 Prozent. Das ist eine beunruhigende Entwicklung.

Zweitens: Für Menschen, die bereits vor der Pandemie psychisch krank waren, besteht ein erhebliches Risiko, noch schwerer zu erkranken. Dadurch

würde auch ihre Erwerbsfähigkeit weiter beeinträchtigt werden. Dabei sind Menschen mit psychischen Erkrankungen häufig schon bisher – vor Coro-na – auf Hilfe und soziale Unterstützung angewiesen.

Hinzu kommt, dass die Nachfrage nach Erwerbstätigen durch die COVID19-Pandemie sinkt. Das bedeutet, wir haben es hier mit einer Kom-bination von Faktoren zu tun: Die stärkere individuelle Beeinträchtigung einerseits und die angespannten Bedingungen am Arbeitsmarkt andererseits.

Beides zusammen kann die Teilhabechancen psychisch kranker Menschen am Arbeitsmarkt nachhaltig schwächen. Um das zu verhindern, müssen wir wirksam gegensteuern. Wir haben dafür im Bundesarbeitsministerium ein paar – wie ich finde – sehr gute Lösungsansätze entwickelt. Dazu zählt vor allem das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz. Wir müssen jedoch noch einen Schritt weiter gehen.

Dazu werden wir die Reformen fortführen, die wir mit dem Bundesteil-habegesetz 2016 auf den Weg gebracht haben.

Mit Blick auf die Teilhabe am Arbeitsleben sind das vor allem:

die Regelungen für eine bessere Zusammenarbeit der Reha-Träger,

innovative Instrumente wie das Budget für Arbeit und

das Budget für Ausbildung, das wir 2019 mit dem Angehörigenentla-stungsgesetz eingeführt haben.

Das ist ein guter Weg, den wir konsequent fortsetzen wollen.

Das Bundesprogramm »Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsle-ben – rehapro« ergänzt diesen Reformprozess auf untergesetzlicher EArbeitsle-bene.

Gerade für die Teilhabe psychisch kranker Menschen am Arbeitsleben ist das Programm eine echte Hilfe.

Diejenigen unter Ihnen, die gestern an der Arbeitsgruppe 4 (S. 231) teilge-nommen haben, sind bereits mit rehapro vertraut. Mir ist es besonders wichtig, dass alle Zuhörinnen und Zuhörer gut über das Bundesprogramm rehapro in-formiert sind. Deshalb möchte ich Ihnen nochmals kurz einen Überblick geben.

Ziel des Programms ist es, dass Menschen mit gesundheitlichen Beein-trächtigungen wieder oder mehr arbeiten können. Vor allem aber, dass sie besser als bisher arbeiten können. Wir haben rehapro im Jahr 2018 auf den Weg gebracht. Derzeit fördern wir 55 Modellprojekte bei Jobcentern und Rentenversicherungsträgern. Das Programm hat insgesamt ein Volumen von rund 300 Millionen Euro. Die Laufzeit beträgt maximal fünf Jahre. Es gibt auch bereits erste Analysen der Programmevaluation. Sie zeigen, dass drei Viertel aller Projekte auf Menschen mit psychischen Erkrankungen und

Ab-hängigkeitserkrankungen ausgerichtet sind. Und dass diese Menschen auch besondere berufliche Probleme haben. Mit dem Programm werden somit auch empirisch noch einmal die Herausforderungen belegt, die Menschen mit psychischen Erkrankungen im Arbeitsleben haben. Und die sich schon lange vor Corona gezeigt haben.

Das sehen wir auch im Rentensystem. Seit vielen Jahren ist der Anteil der Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente aufgrund von psychischer Erkrankung erhalten, im Vergleich zu anderen Krankheitsbildern um ein Vielfaches höher. Die Daten der Jobcenter ermöglichen leider keine vergleich-baren Analysen. Aber der Zusammenhang zwischen Langzeitarbeitslosigkeit und psychischer Erkrankung ist auch hier durch zahlreiche Einzel-Studien belegt. Mit rehapro wollen wir nun zusätzliche Erkenntnisse für die Ent-wicklung effektiver und nachhaltiger Lösungsansätze gewinnen. Wir wollen so mittel- und langfristig den Zugang in die Erwerbsminderungsrente und die Eingliederungshilfe senken.

Die Förderrichtlinie für rehapro ist offengehalten. Sie gibt keine spe-zifischen Themen vor, sondern fördert Projekte in den folgenden vier Be-reichen:

Zusammenarbeit der Akteure,

individualisierte Bedarfsorientierung und Leistungserbringung,

frühzeitige Intervention sowie

Nachsorge und nachhaltige Teilhabe.

Wir haben die Richtlinie ganz bewusst so gestaltet. Denn damit werden Ex-perimentierräume für Jobcenter und Rentenversicherungsträger geschaffen, die diese breit nutzen können. Ich denke, das ist im Sinne aller Beteiligten.

Auch hier werden die Ergebnisse und die Wirkung der Modellvorhaben durch eine wissenschaftliche Programmevaluation begleitet. Zusätzlich gibt es unterschiedliche Evaluationen auf Projektebene.

Erste Analysen zeigen, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen in den Modellprojekten häufig eine engmaschigere Betreuung und eine beson-dere Unterstützung zur Wiebeson-dereingliederung angeboten wird. Das können Einzelfallbetreuungen oder ein Lotsensystem sein. Wie das aussehen kann, zeigt beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung Nord. Dort geht man im Rahmen des rehapro-Projekts AktiFAME aktiv auf Menschen mit psychi-schen Erkrankungen zu. Der Projektname steht dabei für: Aktiver Zugang, Beratung und Fall-Management bei Versicherten mit hohem Risiko einer Erwerbsminderung.

Kerstin Griese

Statt auf Anträge zu warten, ermittelt die DRV anhand ihrer Versiche-rungsdaten Menschen mit einem hohen Risiko für eine Erwerbsminderung.

Im persönlichen Gespräch wird geklärt, ob und welcher Unterstützungs-bedarf besteht. Die Projekt-Teilnehmenden bekommen dann bis zu einem Jahr lang eine Fallmanagerin oder einen Fallmanager zur Seite gestellt zur individuellen und rechtskreisübergreifenden Begleitung. Die Fallmanager koordinieren die verschiedenen Leistungen und helfen bei den Anträgen.

Das ist ein gutes Beispiel, wie Menschen mit psychischen Erkrankungen im Arbeitsleben konkret besser unterstützt werden können.

Andere rehapro-Projekte konzentrieren sich auf die enge Vernetzung unterschiedlicher Leistungsträger, damit der gesamte Reha-Prozess im Blick bleibt.

Das betrifft insbesondere die Übergänge zwischen der Akutmedizin, der medizinischen und beruflichen Rehabilitation und der Nachsorge.

Beispielsweise arbeitet das Jobcenter Kreis Plön in einem rehapro-Projekt eng mit Tageskliniken und Krankenkassen zusammen. Dadurch soll sicher-gestellt werden, dass Betroffene unmittelbar im Anschluss an die Behand-lung in einer psychiatrischen Tagesklinik weiter begleitet werden. Die Idee dahinter ist, auf diese Art die Motivation aus dem Behandlungserfolg direkt für eine berufliche Wiedereingliederung zu nutzen. Die Betroffenen werden im Rahmen eines zwölfmonatigen Programms eng betreut.

Dabei werden Module aus Arbeitsförderung, Jobcoaching oder Bewer-bungstraining mit Angeboten aus der Gesundheitsförderung, dem Achtsam-keitstraining und anderen therapeutischen Elementen verknüpft. Auf diesem Weg sollen psychisch beeinträchtige Menschen in ihrem eigenen Rhythmus wieder an die Arbeitswelt herangeführt werden.

Das ist ein ganzheitlicher Ansatz, der den unterschiedlichen Heraus-forderungen der Betroffenen auch gerecht wird. So kann es gehen. Schon dieser kleine Ausschnitt aus der Vielfalt der rehapro-Modellprojekte zeigt:

Sie geben Menschen mit psychischen Erkrankungen eine neue berufliche Perspektive. Daran müssen und werden wir weiterarbeiten.

Auf der Internet-Seite des Programms auf www.modellvorhaben-reha-pro.de finden Sie zwei Broschüren, in denen wir Ihnen alle Modellprojekte des ersten Förderaufrufs vorstellen.

Im Mai haben wir einen zweiten Förderaufruf gestartet. Es freut mich sehr, dass Jobcenter und Rentenversicherungsträger wieder eine Vielzahl von Projektskizzen eingereicht haben, die derzeit geprüft werden. Der Projektstart der zweiten Förderrunde soll nach derzeitigen Planungen spätestens Ende

kommenden Jahres sein. Alle Projekte laufen dann bis zum Jahr 2026. Klar ist: Das Programm wird nur erfolgreich sein, wenn gute Ansätze aus den Projekten danach nicht einfach wieder von der Bildfläche verschwinden.

Deshalb haben wir mit rehapro auch einen breit angelegten Lern- und Er-kenntnisprozess angestoßen.

Die große Chance des Programms besteht darin, dass es mit Hilfe dieses Prozesses gelingt, erfolgreiche Praxis-Beispiele für mehr und bessere Teilhabe am Arbeitsleben zu identifizieren und diese Praxis dann zu verstetigen. Einen wichtigen Input werden die Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluationen liefern, aber auch der direkte Austausch mit zentralen Akteuren des Pro-gramms, vor allem mit den Projektträgern und ihren Kooperationspartnern.

Lassen sie uns dazu weiter im Gespräch bleiben und diesen Weg gemeinsam weitergehen. Wie Sie sehen, haben wir bereits gute Erfahrungen gemacht.

Schon die Förderrichtlinie wurde partizipativ mit Leistungsträgern, Lei-stungserbringern sowie Betroffenen erarbeitet.

Auf diesem besonderen Beteiligungsprozess bauen wir auch in der Pro-gramm-Umsetzung auf. Daran arbeiten wir gemeinsam in einem Beirat mit allen wesentlichen Akteuren und setzen den fachlichen Austausch zwischen den Modellprojekten auch unter den aktuell schwierigen Bedingungen fort.

Unser gemeinsames Ziel ist es, die Teilhabechancen aller gesundheitlich beeinträchtigten Menschen am Arbeitsleben zu verbessern – und das na-türlich nicht nur bis zum Ende der Laufzeit des Programms rehapro. Wenn es uns das gelingt, war das Programm ein Erfolg an dem wir alle unseren Anteil haben. Darauf freue ich mich.

Meine Damen und Herren,

lassen Sie uns weiter gemeinsam dafür arbeiten, dass es Menschen mit psychischen Erkrankungen leichter haben. Dass sie die täglichen Herausfor-derungen besser meistern können. Und dass sie am Arbeitsleben teilhaben können!

Dafür setze ich mich ein und ich baue dabei natürlich auch auf Ihre Unterstützung.

Jetzt bin ich jedoch erstmal gespannt auf die Ausführungen von Pro-fessor Bering und die anschließende Gesprächsrunde mit Herrn ProPro-fessor Brieger.

Für die weitere Veranstaltung wünsche ich Ihnen gutes Gelingen und weiterhin viel Erfolg!

Kerstin Griese

Medizinische Rehabilitation nach SGB V – sozial und medizinisch orientiert

Robert Bering

Es geht in meinem Vortrag um die Ausleuchtung der Grenzen und Mög-lichkeiten der medizinischen Rehabilitation, soweit sie im Sozialgesetzbuch (SGB) V, also aus Sicht der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), verankert ist. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie kann sie sozial und medizinisch orientiert sein?

Ich möchte Ihnen dieses Thema aus drei unterschiedlichen Perspektiven erläutern.

Im ersten Teil geht es um die klinische Versorgungsperspektive. Hier möchte ich ein Modell vorstellen, das wir an der Alexianer Krefeld GmbH in Krefeld und Köln seit bald 20 Jahren praktizieren. Das Angebot ist auf Menschen mit Psychotraumafolgestörungen spezialisiert und reicht von der Akutbehandlung im Krankenhaus bis zur beruflichen Rehabilitation (Bering et al. 2005, 2015).

Der zweite Teil meines Vortrags beschreibt die Sicht des »Ausschusses psychischer Beeinträchtigung« der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR). Die DVfR steht für die Belange von Menschen mit Rehabilitations-bedarf und vertritt den Ansatz der rechtsraumübergreifenden Koordination von Leistungsträgern und Leistungserbringern (DVfR – Das interdisziplinäre Forum für Rehabilitation – www.dvfr.de).

Zum Abschluss meines Vortrages geht es um unseren Studiengang für Rehabilitationswissenschaften an der Universität zu Köln (Humanwissen-schaftliche Fakultät Universität zu Köln – wwwuni-koeln.de) : Was bedeuten die Schlussfolgerungen aus den Teilen eins und zwei für die Ausbildung von wissenschaftlichem und operativem Nachwuchs?

Medizinische Rehabilitation aus Sicht des SGB V

Begrenzen wir uns auf die Perspektive des SGB V, so sind große Teile der Versicherten ausgeschlossen, weil die GKV nachrangig für die medizinische Rehabilitation zuständig ist. An diesem Punkt könnten wir die Diskussion für beendet erklären, weil die Zuständigkeit der GKV quantitativ nur für eine kleine Zielgruppe besteht. Allerdings ist die GKV für besonders vul-nerable Zielgruppen Leistungsträger. Die Leistungsträgerschaft der GKV ist für Kinder/junge Erwachsene sowie für Rentner gegeben. Nicht zu

ver-gessen sind Versicherte, die z. B. auf Grund ihrer chronischen psychischen Erkrankung keinen Rentenversichertenstatus genießen oder das Ziel der Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit nicht bzw. noch nicht erreichbar ist, – diese Zielgruppe hat a priori einen ausgeprägten Teilhabebedarf.

Zuständigkeiten der GKV können auch für Opfer von Gewaltverbrechen gegeben sein, wenn sie z. B. nach dem Opferentschädigungsgesetz Anspruch auf Heilfürsorge haben.

Wir haben es somit mit der besonderen Situation zu tun, dass einerseits die GKV für weite Teile der Versicherten als Leistungsträger nicht zuständig ist, aber sich auf der anderen Seite Zuständigkeiten für besondere Zielgrup-pen mit besonderen Bedarfen ergeben (s. o.).

Wir haben die Notwendigkeit einer rechtsraumübergreifenden Bedarfs-feststellung des Teilhabebedarfes erkannt. Sowohl die Kick-Off-Veranstal-tung »Offensive Psychische Gesundheit« vom Vortag der Jahrestagung als auch die heutige Einführung durch Frau Staatssekretärin des BMAS Kerstin Griese haben auf die Notwendigkeit der Umsetzung hingewiesen. Sowohl die jüngsten Initiativen des BMAS durch rehapro als auch der Psychiatriedialog des BMG eröffnen Möglichkeiten, die Umsetzung der rechtsraumübergrei-fenden Bedarfsfeststellung und Rehabilitation zu fördern. Beide Initiativen sollten eine Denkweise verkörpern, die über die Grenzen der einzelnen Mi-nisterien hinausgeht.

Entsprechend wird auch mein Vortrag inhaltlich in diese Richtung gehen.

Wir müssen einerseits differenzieren zwischen der Fokussierung auf Leis-tungen der GKV und andererseits müssen wir die Bedarfe der Versicherten im Blick behalten, die von der Zuständigkeit der GKV ausgeschlossen sind.

Deswegen gilt es, diese Mauern zu überwinden.

Unsere Arbeitsthese lautet: Durch die konsequente Umsetzung eines sek-toren- und rechtsraumübergreifenden Fallmanagements gewinnen Menschen mit psychischen Störungen/Beeinträchtigungen Zugang zur medizinischen Re-habilitation.

Allein in dieser Formulierung »psychische Störungen und Beeinträch-tigungen« wird deutlich, dass wir auf der einen Seite Diagnosen von Er-krankung (= Störungen) und auf der anderen Seite die Krankheitsfolgen (=Beeinträchtigungen) unterscheiden; es handelt sich um unterschiedliche Sprach- und Denksysteme. Auf Seiten der Krankenbehandlung berufen wir uns auf das bio-medizinische Modell der Internationalen statistischen Klas-sifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD); zur Beschreibung der Krankheitsfolgen ist ein bio-psycho-sozialer Ansatz

erfor-Robert Bering

derlich, der – nach der WHO – mit Hilfe der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) zu klassifizieren ist.

Die Implementierung dieser unterschiedlichen Sprach- und Denksysteme in den Rechtsräumen der einzelnen Sozialgesetzbücher bereitet ausgespro-chene Schwierigkeiten. In der Regel beginnt der Prozess im Denksystem der ICD und sollte bei der Teilhabebedarfsplanung in der bio-psycho-sozialen Ausrichtung der ICF münden. Allerdings findet diese Transition häufig zu Lasten der Betroffenen nicht statt.

Nach dieser Beschreibung der Problemlage führe ich den Dreiteiler meines Vortrags genauer aus.

Die Einbettung der medizinischen Rehabilitation wird

1. aus Sicht des Versorgungsnetzwerks für Psychotraumatologie Nordrhein, 2. aus Sicht der DVfR und

3. aus Sicht der Lehre und Forschung behandelt.

1. Versorgungsnetzwerk für Psychotraumatologie Nordrhein

Das Versorgungsnetzwerk für Psychotraumatologie im Alexianer Verbund ist aus dem Kölner Opferhilfemodell entstanden, was bis in die 90er Jahre zurückgeht und eigentlich ein »kleines Modellprojekt« eines Lehrstuhls für klinische Psychologie und Psychotherapie der Universität zu Köln war (Prof.

Das Versorgungsnetzwerk für Psychotraumatologie im Alexianer Verbund ist aus dem Kölner Opferhilfemodell entstanden, was bis in die 90er Jahre zurückgeht und eigentlich ein »kleines Modellprojekt« eines Lehrstuhls für klinische Psychologie und Psychotherapie der Universität zu Köln war (Prof.