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Äußere Merkmale der Normtexte

Im Dokument ISBN 3-205-20354-2 (Seite 51-54)

1.5 Merkmale der Normtexte

1.5.1 Äußere Merkmale der Normtexte

Die analytische Aktenkunde unterscheidet zwischen äußeren und inneren Merkmalen und überschneidet sich zum Teil mit der systematischen Ak-tenkunde, die eine Kategorisierung der Schriftstücke nach Über-, Unter-oder Gleichordnung vorsieht. Das äußere Erscheinungsbild einer Instruk-tion oder eines anderen Normtextes für die liechtensteinischen Herrschaf-ten hängt jeweils mit dem Stadium des im AkHerrschaf-tenlauf befindlichen Stückes zusammen. Naturgemäß fallen die Aktenstücke in der Auslaufphase, dem letzten Stadium des Aktenlaufs, der Ausfertigung (oder der Reinschrift)133, am Saubersten und Leserlichsten aus. Einige formschöne Exemplare sind aus der ersten Hälfte des17. Jahrhunderts überliefert, die sich von den an-deren Stücken durch die Verwendung von Auszeichnungsschriften (Kanzlei und Fraktur) in Überschrift und Intitulatio abheben. Das Fehlen von Unter-schrift und Siegel weist diese Stücke als ReinUnter-schriften aus, die vermutlich ähnlich wie Formulare als Vorlage für weitere Exemplare dienten und neben dem Inhalt auch die Vorstellung vom Layout transportierten. Danach sind aufwendig gestaltete Instruktionen in den untersuchten Beständen selten, in der geschilderten Form sind sie ohnehin nur für das frühe17. Jahrhundert anzutreffen. Die Tatsache, dass man von dieser Form der Textgestaltung Abstand nahm und zu einfacheren und ökonomischeren Formen überging, markiert das Bewusstwerden darüber, dass sich der Aufwand offenbar nicht lohnte und der Inhalt vorrangig war. Denn abgesehen von den genannten Beispielen fallen die hier edierten Instruktionen insgesamt eher „unspek-takulär“ aus und weisen keine besonders prunkvollen Merkmale auf: Es handelte sich eben um Texte für den Alltag und für den Gebrauch, wich-tig war ihr Inhalt, der sorgfälwich-tig erarbeitet wurde. Dekrete und Ordnungen wurden ebenfalls schlicht gehalten, Mandate, Zirkulare und Patente dagegen wurden im 17. Jahrhundert gelegentlich auf einem Bogen im Kanzleifor-mat (ca.42x33cm), meist unter Hervorhebung der ersten Zeile in Fraktur-oder Kanzleischrift, publiziert, weshalb sich diese Stücke ebenfalls von den restlichen abheben.

Der äußere Charakter der Instruktionen lässt sich ferner durch Schreib-stoff und -werkzeug beschreiben. Geschrieben wurden die liechtensteinischen Herrschaftsinstruktionen mit schwarzer Tinte auf Papier, im Folioformat.134 Papier ist aber nicht gleich Papier: Die Qualität des Papiers variierte und die

133Hochedlinger, Aktenkunde,88.

134Eine Ausnahme bildet die Wirtschaftsreform und Instruktion für Johan Blumenwitz, unten Nr.1.3.3.1, die gebunden im Oktavformat vorliegt.

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Entscheidung, welches Papier für welchen Text verwendet wurde, korrelierte mit dem Anlass und dem Aktenstadium. Zwischen Dekreten, Instruktio-nen und Ordnungen wurde bei der Papierwahl allerdings kein Unterschied gemacht. Für Abschriften und Ausfertigungen griff man üblicherweise zu qualitativ hochwertigerem Papier als beispielsweise für Konzepte, das musste aber nicht zwingend so sein. Das Konzeptpapier unterscheidet sich vom hoch-wertigen Papier durch die grobe Verarbeitung und die nicht beschnittenen Ränder. Korrekturen wurden meist ebenfalls mit schwarzer Tinte oder Gra-phitstift vorgenommen. Bei umfangreichen Instruktionen wurden die Papier-bögen zusammengeheftet, gelegentlich wurden auch mehrere Instruktionen zu einem Konvolut gebündelt135oder zu einem Buch136gebunden.

Jedes Stück ist gekennzeichnet durch sein spezifisches Layout, wodurch es häufig auf den ersten Blick als Konzept oder Ausfertigung einzustufen ist. Neben der halbbrüchigen Seiteneinteilung137, die durch die mittige Fal-tung des Bogens der Länge nach und die Beschreibung der rechten Spalte entstand, bestimmen eine flotte Handschrift, Streichungen, Korrekturen und Vermerke am linken Rand das Layout eines Konzepts. Die halbbrüchige Blattgestaltung wurde ab dem18. Jahrhundert zudem in Schriftstücken der Unterordnung üblich, sodass dem höhergestellten Adressaten Platz für Be-merkungen bzw. Resolutionen blieb.138

Ausfertigungen oder Abschriften zeichneten sich durch eine über die ganze Seite verlaufende Schrift aus. Unterschiedliche Schriftarten signalisierten, wie bereits erwähnt, zusätzlich die Entstehungsstufe des Stücks. So wurde im17. Jahrhundert für Intitulationes häufig die Kanzleischrift, für den rest-lichen Text die Kurrentschrift verwendet. Für die Quellenbasis aus dem 18. Jahrhundert lässt sich diese Aussage nicht eindeutig bestätigen. Das hat zweierlei Gründe. Einerseits sind aus dieser Zeit kaum Ausfertigungen139 überliefert, andererseits sind die überlieferten Abschriften einheitlich in Kurrentschrift gehalten und weisen meist keine Intitulationes auf. Ein wei-teres, wiederum typisches Merkmal für das 17. Jahrhundert ist in diesem Zusammenhang die Hervorhebung durch Marginalien140am linken Rand sowie (zum Teil auch dadurch bedingte) tendenziell breitere Seitenränder.

Durch die dadurch entstehende Einteilung des Textes wird es gleichzeitig

135Vgl. die Instruktionen von Fürst Maximilian Jakob Moritz, HAL, H153(unten Nr.1.2.2.1bis 1.2.2.14).

136Vgl. die Instruktionen von Fürst Gundaker, HAL, Hs.646und1318(Winkelbauer, Gundaker).

137Siehe ausführlicher dazuHochedlinger, Aktenkunde,7779sowie123.

138Hochedlinger, Aktenkunde,122f.

139Beispiele für Ausfertigungen aus dem18. Jahrhundert: unten Nr.3.3.2; sowie unten Nr.1.3.2.3.

140Eine Ausnahme bildet die Wirtschaftsreform und Instruktion für Johan Blumenwitz, unten Nr.1.3.3.1.

schwieriger, diese Stücke als Abschrift oder Konzept einzustufen. Gleich-wohl entstand dadurch eine Strukturierung des Textes, die in den anderen Fällen mittels einer Gliederung in Absätze oder einer Nummerierung mit arabischen Ziffern oder (gelegentlich lateinischen141) Zahlwörtern erreicht wurde.

Schließlich ist die Ausfertigung am Ende durch die Unterschrift des Aus-stellers, das Datum, den Ausstellungsort und das fürstliche Siegel gekenn-zeichnet. Nur zwei ausgefertigte Instruktionen142wurden neben zahlreichen gesiegelten Dekreten für Feldsberg und Wilfersdorf gefunden. In Abschrif-ten, aber auch in Ausfertigungen ist links von der Unterschrift häufig die Abbreviatur „L. S.“ (locus sigilli) anzutreffen, die als Siegelplatzhalter stand und generell der üblichen Praxis entsprach.143Die geringe Anzahl an „Origi-nalen“ dürfte damit zusammenhängen, dass die Instruktionen überwiegend beim Adressaten verblieben und nur in Einzelfällen an die Herrschaftskanz-lei – etwa in Folge des Dienstaustritts oder Ablebens – retourniert wurden.144 Dekrete dagegen mussten nach vollzogener Abschrift und einer Bestätigung auf dem Original wieder in die Herrschaftskanzlei gebracht werden. Als Sie-gel kam für ein von Hartmann von Liechtenstein gefertigtes Stück145aus der ersten Hälfte des17. Jahrhunderts ein Wachssiegel mit Papiertektur zur Anwendung. Diese Art von Siegel, das auch sein Vater Gundaker für seine Instruktionen benützte146, erfreute sich offenbar im17. Jahrhundert großer Beliebtheit. Im zweiten Stück147, das aus dem Jahr1737stammt, sowie in sämtlichen Dekreten (auch aus dem17. Jahrhundert) wurde roter, einmal schwarzer148Siegellack verwendet. Den Heftfäden, mit denen die zuerst ge-nannte mehrlagige Instruktion Hartmanns zusammengebunden war, dürfte keine besondere Bedeutung beizumessen sein, verwendet wurden dafür ein-farbige weiße bzw. beige Fäden.149

141Siehe unten Nr.1.3.2.3.

142Die Instruktionen Gundakers wurden dabei nicht berücksichtigt, da diese Stücke ohnehin bereits ediert wurden und daher nicht alle Originale von der Autorin kontrolliert wurden.

143Vgl. beispielsweise unten Nr.1.2.2.15oder1.3.1.3.

144Ähnlich verhielt es sich beispielsweise auch im Fall der städtischen Amtsträger, siehe dazu Scheutz, Argusaugen,319f.

145Unten Nr.1.2.1.1.

146Siehe beispielsweise HAL, H1286, Instruktion für den Wilfersdorfer Pfleger Gregor Khorner (auch Karner) vom29.9.1632(nicht ediert).

147Unten Nr.1.3.2.3.

148Unten Nr.3.3.9.

149Vgl. dazu die Verwendung von den Wappenfarben entsprechenden Heftfäden.Hochedlinger, Aktenkunde,130;Wührer, Nutzen,114.

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