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Teilnahmebedingungen Sonderbedingungen für Sprachkurse

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Academic year: 2022

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Teilnahmebedingungen – Sonderbedingungen für Sprachkurse

Anreise und Flugbuchung: Flugpreis ist im genannten Preis nicht enthalten. Nach Absprache kann World Wide Qualifications Ihnen ein Flugangebot von STA Travel, Zülpicher Str. 178, 50937 Köln einholen und direkt an Sie weiterleiten. Der

entsprechende Flug kann dann nur über STA Traveldirekt gebucht werden. Teilnehmer können jedoch auch Flüge durch ein eigenes Reisebüro bzw. Internet buchen.

Flughafentransfer wird von einigen Schulen angeboten. Bitte überprüfen Sie die

Programmbeschreibung ob Flughafentransfer im Preis enthalten ist oder ob zusätzliche Transferkosten entstehen. Transfer wird nur zu vorgegebenen Ankunfts- und

Abreisezeiten sowie Flughäfen gewährleistet. Da vielerorts der Flughafentransfer in

Gruppen organisiert wird, können am bei Ankunft/Abreise längere Wartezeiten entstehen.

Genaue Flugdaten sind uns mindestens 14 Tage vor Abfahrt mitzuteilen. Stimmen Ankunfts- und Abreisezeiten sowie Orte (oder Flughäfen) nicht mit den Vorgaben überein, oder erfolgt eine Mitteilung weniger als 14 Tage vor Ankunft, so kann der

gegebenenfalls angebotene Flughafentransfer seitens der Schule nicht gewährleistet bzw.

zusätzlich berechnet werden.

Flugdaten Übermittlung bei eigener Anreise: Flugdaten/Reisedaten müssen

rechtzeitig und vollständig übermittelt werden. Wir empfehlen unbedingt die Zusendung des Flugtickets/Zugtickets (in Kopie) oder die Buchungsbestätigung des tickets

mindestens 14 Tage vor Abreise per Email oder Fax, so dass potentielle Fehler vermieden werden. Auch wenn Sie über STA gebucht hatten, und wir den Flug zuerst angefragt hatten, bitten wir Sie uns das Ticket/Buchungsbestätigung zum Ticket zu senden da wir von STA Travel keine automatische Rückmeldung erhalten. Sollten sich die Flugdaten ändern, so bitten wir umgehend um schriftliche Mitteilung. Wir übernehmen keinerlei Haftung für zusätzliche Kosten oder Unanehmlichkeiten welche beim

Flughafentransfer oder Aufenthalt entstehen könnten, aufgrund von fehlerhaft oder missverständlich übermittelten Flugdaten seitens des Teilnehmers

Einreise: Teilnehmer benötigen zur Einreise einen gültigen, maschinenlesbaren Reisepass. Zur Sicherheit sollte der Pass 1 Jahr nach Rückreise aus dem Ausland noch gültig sein. Schüler aus Österreich und Deutschland benötigen für andere EU Länder aktuell kein Studentenvisum. Für die USA ist jedoch ein ESTA Online Meldung nötig . Für Australien ist ein Touristenvisum notwendig welches bei Buchung des Flugtickets über ein Reisebüro beantragt werden kann. Wird jedoch eine Sprachreise gebucht, welche mehr als 18 Zeitstunden umfasst und/oder für einen Aufenthalt von mehr als 12 Wochen ist in den USA und Hawaii und möglicherweise auch in anderen Ländern ein Studenten Visum notwendig.

Bestätigung: Nach Anmeldung erhalten Sie die Reiseunterlagen in Form einer verbindlichen Buchungsbestätigung, Kontaktadresse vor Ort sowie den Reisepreis Sicherungsschein. Daraufhin sind Zahlungen fällig (siehe Allgemeine Reisebedingungen, Bezahlung, unten)

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Steuervergünstigungen: Manche Schulaufenthalte sind steuerlich absetzbar. Dazu benötigen Sie eine Sonderaufstellung welche die Kosten getrennt auflistet. Die Buchung wird dann nicht mehr als „Pauschal“ veranschlagt, sondern die Kosten werden einzeln aufgelistet und berechnet. Sollten sie dies benötigen, teilen Sie uns das bitte bei der Buchung mit. Nachträglich ausgestellte Kostenaufstellungen werden mit €45 für administrative Kosten nachgerechnet.

Krankheiten/Allergien: Im Falle, dass bei den/m Teilnehmer/in irgendwelche

Krankheiten oder Allergien vorliegen oder Medikamente einzunehmen sind, sei es noch so gering, bitten wir dies ausführlich auf einem Beiblatt oder per Email mitzuteilen. Das ist insbesondere bei der Platzierung in einer Wohngemeinschaft bzw. Gastfamilie wichtig.

Zusätzlich bitten wir, Medikamente und Informationen zur Einnahme mitzugeben. Alle Informationen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Krankenversicherung: Die Schulen erwarten, dass jeder Teilnehmer kranken-, Unfall- sowie Haftpflicht versichert sind. Für manche Schulaufenthalte, insbesondere in Kanada, USA, Hawaii oder Schulaufenthalte welche ein Studentenvisum benötigen, ist der

Nachweis einer Krankenversicherung Pflicht. Personen mit einer gesetzlichen deutschen Krankenversicherung sind innerhalb der EU versichert, (jedoch nicht außerhalb der EU).

Bei EU Aufenthalten: Bitte EU Auslandskrankenkarte bzw. Schein mit auf die Reise nehmen. Diese kann bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden.

Eine Reisekrankenversicherung für Reisen außerhalb der Eu können wir ihnen vermitteln.

Reiseversicherung: Unfall – und Haftpflicht Versicherung: Wir vermitteln eine solche Auslandsreiseversicherung. Innerhalb der EU beträgt diese €47 für 14-21 Tage und €61 für 28 Tage bzw. 4 Wochen. Für einen längeren Aufenthalt erstellen wir Ihnen gerne vor der Buchung ein Angebot. Das Paket enthält Haftpflicht-, Gepäck-, Unfall-,

Reiseassistance Versicherung (letzteres zahlt Eltern im Notfall z.B. die Reise zum Krankenhaus ins Ausland). Wir melden Sie bei der Versicherung erst dann, wenn die Abflug und Ankunftsdaten fest stehen. Eine Versicherungskarte erhalten Sie 2-3 Monate vor Abfahrt. Informationen und Bestimmungen bitte der Datei „ACE-08-German.pdf“ – im Email Anhang – entnehmen.

Außerhalb der EU vermitteln wir zusätzlich eine Krankenversicherung. Preise und Details der Versicherungsprämien für Reiseländer außerhalb der EU erhalten Sie auf Anfrage.

Informationen zur Caremed Versicherung: Versicherungsschutz wird unter der CareMed International Travel Insurance Police, ausgestellt an CareMed GmbH in Bonn und unterschrieben on ACE

European Group, Ltd. Sie verpflichten Sich, die Versicherungsbedingungen (Datei im Anhang, ACE- 06-German.pdf) gelesen und akzeptieren. Versicherungsleistungen enthalten, Seite 12 der Datei:

„CareMed Gold“: Reiseunfall (I), Reise Assistance (T), Reisegepäck (L), Reisehaftpflicht (3)-

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Reiserücktrittskostenversicherung: Wir empfehlen eine Reise

Rücktrittskostenversicherung über die Hanse Merkur Versicherung AG, Siegfried Wedells- Platz 1, 20352 Hamburg. Wir senden Ihnen ein Antragsformular für die Hanse Merkur Reiserücktrittskostenversicherung mit der Buchungsbestätigung zu (auf Wunsch gerne im Voraus). Selbstverständlich können Sie alle Versicherungen auch über Ihr eigenes

Reisebüro oder anderweitig abschließen.

Schulregeln des Sprachschulaufenthaltes:

Bei einer Sprachschule treffen sich Studenten aus vielen verschiedenen Nationen.

Betreuer, Lehrer und Gastfamilien sind stets darauf bedacht, den Studenten den

Aufenthalt angenehm zu gestalten, und dafür zu sorgen das Kursteilnehmer die Sprache intensiv erlernen sowie ein wunderbares Auslandserlebnis zu schaffen und den

Anforderungen der Teilnehmer aus sehr verschiedenen Kulturen gerecht zu werden.

Dieses Ideal funktioniert jedoch nur dann, wenn der einzelne Schüler die Initiative ergreift und aktiv an dem Programm teilnehmen sowie gewisse Regeln beachten.

Folgende grundsätzliche Regeln sind vom Student/Schüler/Teilnehmer deshalb zu beachten: (Das Wort „Schüler“ „Teilnehmer“ betrifft alle Kursteilnehmer auch

„Schülerrinnen“ bzw. Lehrer wenn es sich um eine Lehrerfortbildung handelt!)

Freizeitprogramm und Risikosportarten: Bei Sprachreisen werden Risikosportarten, wie Reiten, Surfen, Klettern, Kayak-Kanu Fahrten, Tauchen, Segeln, Quadbikefahren, Parcour und weitere angeboten. Vor Ort werden Sicherheitsvorkehrungen getroffen, jedoch handelt es sich hierbei um Aktionen welche auch mit gewissen Gefahren verbunden sind. Eltern/Teilnehmer erkennen ein Eigenrisiko bei der Anmeldung an.

Körpergröße/Übergröße: Aufgrund vieler Gegebenheiten der Sportausrüstung oder Pferde (insbesondere Reiten/surfen/Segeln) bitten wir bei Anmeldung um Anfrage der Möglichkeiten, wenn Teilnehmer überdurchschnittlich groß oder schwer sind.

Schüler/Kursteilnehmer haben die Pflicht:

1. Aktiv am Unterricht teilzunehmen

2. Aktiv an den Freizeitaktionen teilzunehmen sofern diese im Programm enthalten sind. Freizeitaktionen welche zusätzlich/freiwillig nach Wahl von der Schule aus angeboten werden, sind keine Pflicht.

3. Zu allen Unterrichtszeiten und Aktionen pünktlich zu erscheinen 4. Ist der Schüler krank, so hat er dass bei der Schule abzumelden.

5. Der Schüler darf sich nur in (von Betreuern, Gastfamilie, Schulleiter)

vorgeschrieben Räumlichkeiten/Umgebungen aufhalten und ist insbesondere bei Ausflügen bei der Gruppe und in der Reichweite der Betreuer zu bleiben. Der Schüler darf sich ohne Abmeldung nicht von der Gruppe entfernen.

6. Teilnehmer müssen die Anweisungen und Regeln der Schulleitung und deren Angestellte, Lehrern, Betreuern, Gastfamilie, örtlichen Behörden einhalten und sind den o.g. Personen all Zeit mit Respekt zu begegnen.

7. Teilnehmer müssen sich an die Landesgesetze halten.

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8. Einnahme sowie Besitz von Drogen, extremer Alkohol Missbrauch ist während des gesamten Aufenthaltes nicht erlaubt. Raucher: Bitte auf die Landesgesetze achten und diese bei dem Betreuer/Schulleitung vor Ort erfragen. In vielen Ländern ist Rauchen in öffentlichen Einrichtungen, Schulen, Restaurants usw. nicht mehr erlaubt.

9. Schüler dürfen sich selbst oder andere Teilnehmer nicht mutwillig oder wissendlich in Gefahr bringen.

10. Von Teilnehmern wird stets Höflichkeit, Ordnung sowie „gutes Benehmen“

erwartet.

11. Die Nutzung bzw. selbst fahren motorisierter Gefährte ist nicht Bestandteil des Sprachkurses/Angebotes und erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers.

12. Gegenstände Fremder sowie Gefährte (z.B. Fahrrad, Ruderboote) oder

elektronische Gegenstände (z.B. Computer, Telefon) dürfen nur mit vorheriger Absprache des Besitzers genutzt werden. Reiten und Handhabung von Pferden und Tieren ist nur unter Aufsicht oder mit eindeutiger Erlaubnis eines

Betreuers/Besitzers erlaubt.

13. Gastfamilien: Wenn Schüler in Gastfamilien untergebracht werden, so haben sich Schüler an das Leben der Familie anzupassen und die Hausregeln zu befolgen.

Sollte der Schüler Grund zur Beschwerde über die Gastfamilie haben, so muss sich der Teilnehmer umgehend an den entsprechenden Betreuer bzw. Schulleitung wenden.

14. Pünktlichkeit: Schüler müssen pünktlich zu den Mahlzeiten und anderen

Veranstaltungen erscheinen. Insbesondere Schüler unter 18 müssen zu den von Betreuern oder der Gastfamilie vorgeschriebenen Zeiten wieder zu Hause sein. Für das morgendliche pünktliche Aufstehen ist der Schüler selber verantwortlich.

Schüler sollten eine Uhr und Wecker zum Aufenthalt mitbringen.

15. Sprachunterricht findet in der Regel wochentags und vormittags statt. Der Unterricht kann in seltenen Fällen nachmittags statt finden, je nach Planung der sonstigen Programme sowie Anzahl der Sprachgruppen. Sprachunterricht findet an manchen Schulen nicht an lokalen Feiertagen statt und wird dann nicht nachgeholt. Es sei denn es wird ausdrücklich auf einen anderen Schulbeginn hingewiesen, beginnt der Sprachunterricht jeweils montags und endet freitags. Es ist im ermessen der Schulleitung am An- und Abreisewochenende zusätzliche Aktionen anzubieten.

16. Es wird empfohlen, dass alle Schüler/Studenten/Teilnehmer die jeweilige Sprache des Sprachunterrichts auch außerhalb des Unterrichts sprechen, auch zu Ihren eigenen Landsleuten. Eine Sprachschule wird von Schülern mehrerer Nationen besucht. Alle Schüler müssen kulturelle und religiöse Unterschiede akzeptieren und mit Respekt begegnen. Es kann vorkommen, dass Schüler einer Nation in Anzahl überwiegt. Es kommt gelegentlich vor, dass einige Schüler in Ihrer eigenen Landessprache sprechen weil sie z.B. nur sehr geringe Fremdsprachenkenntnisse besitzen

17. Für Teilnehmer mit der Staatsbürgerschaft aus Deutschland oder Österreich:

Innerhalb der EU Schüler einen eigenen gültigen Reisepass oder Personalausweis.

Außerhalb der EU benötigen Schüler einen gültigen Reisepass. Pässe müssen bei den meisten Reiseländern mindestens 6 Monate gültig sein. Visum für

Staatsbürger aus Deutschland oder Österreich: Teilnehmer mit deutscher oder österreichischer Staatsbürgerschaft benötigen für Reisen nach Irland, England, Malta, Spanien, Frankreich kein Visum. Australien: Für einen Sprachkurs von weniger als 25 U.Stunden pro Woche ist ein Touristenvisum notwendig. USA: Bei einem Sprachkurs mit 25 Unterrichtsstunden oder mehr ist ein Studentenvisum zu beantragen. Für Kanada ein Visum erst bei einem Aufenthalt ab 3 Monaten

notwendig. Für Australien benötigen Schüler bei einer Sprachreise ab 3 Monaten und 25 Unterrichtsstunden oder mehr ein Studentenvisum. USA: Für Sprachreisen unter 25 Unterrichtsstunden pro Woche brauchen Schüler aktuell (Stand: August 2010) kein Visum zu beantragen, jedoch müssen sie auf einer Website der US Botschaft ein Formular ausfüllen. Schüler welche ein Studentenvisum benötigen,

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bekommen die nötigen Instruktionen, Formulare sowie nötigen Dokumente von uns nach Schulbestätigung.

18. Teilnehmer mit einer Staatsbürgerschaft aus anderen Ländern: Erkundigen Sie sich bitte bei der Botschaft des Reiselandes! Für manche Staatsbürger ist auch ein Visum für Irland, England und Malta sowie andere EU Länder zu beantragen!

(Auch wenn Sie aus einem anderen EU Land kommen, gilt für viele Reiseländer innerhalb der EU immer noch eine Visapflicht). Adressen der entsprechenden Botschaft können Sie bei uns anfragen.

Bei den meisten unserer Sprachreisen begrenzen wir die Anzahl deutscher Schüler, so dass Schüler die Sprache optimal lernen können. Wir können jedoch keine prozentuale Begrenzung von Schülern anderer Nationen gewährleisten.

Genaue Informationen der jeweiligen Sprachreise bzw. Fortbildung bitte auf Anfrage.

19. Unterkunft in Gastfamilien und Boardinghouse / Residenzen

/Apartments: „Gastfamilien“ sind in den meisten Fällen wie der Name sagt, Familien mit Kindern. Jedoch wird dieser Begriff allgemein verwendet und sollte richtiger „Gastgeber“ heißen. Gastfamilien können auch Ehepaare oder

Alleinstehende mit oder ohne Kinder sein, ältere Ehepaare, oder Paare welche nicht verheiratet sind. Bei Schülern über 18 können bei den meisten

Sprachschulen nur Einzelzimmer gewählt werden. . Die Distanzen zwischen Gastgeber und Schule sind ganz unterschiedlich: Grundsätzlich sind die Gastfamilien in kleinen Orten meist zu Fuß von der Schule entfernt. In

Großstädten, insbesondere Weltstädten wie Sydney, London, Vancouver, Toronto und anderen Städten kann man mit höheren Anreisezeiten rechnen. Gastfamilien sind nicht alle zu Fuß von der Schule aus erreichbar und können 15-30 Minuten und in seltenen Fällen bis zu 60 Minuten oder weiter mit öffentlichen

Verkehrsmitteln von der Schule entfernt. Das gemeinsame Leben in der

Gastfamilie ist ganz unterschiedlich, für die meisten Studenten über 18 entspricht es jedoch mehr einer Wohngemeinschaft in seltenen Fällen auch einer Pension.

Dies bedeutet, man lebt relativ unabhängig innerhalb der Gastfamilie. Dadurch hat man den Vorteil mit „native“ Speakers zu kommunizieren, ohne jedoch auf seine Freiheiten zu verzichten. Einige Familien sind sehr aktiv und nehmen den Gastschüler überall hin mit, andere machen das nicht oder sind eher passiv und viel zu Hause. Hausregeln und Sauber machen: Manche Gastgeber übernehmen den kompletten Haushalt, während die Studenten bei andern Gastgebern mit

„anpacken“ müssen.

Boardingschool/Residenz/Apartments: Studenten über 18 können in den meisten Fällen ein Einzelzimmer wählen. Andere Ausstattung (wie Küche,

manchmal Bäder, Wohnzimmer) wird mit anderen Studenten geteilt. Siehe auch Programmbeschreibung.

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Qualität der Unterkünfte: Der Standard der Häuser ob Gastfamilie oder Boardinghouse/Residenz/Apartments in der Wohngemeinschaft ist ganz unterschiedlich. Bei einem Aufenthalt in allen angebotenen Ländern ist im Allgemeinen mit einem geringeren hygienischen Standard als hier bei uns in Deutschland zu rechnen sowie mit kleineren Zimmern. Jedoch sind einige Gastgeber auch sehr penibel, andere eben nicht. Schüler müssen sich dem Lebensstil innerhalb der Gastfamilie anpassen bzw. diesen tolerieren, auch wenn der Lebensstil nicht dem eigenen entspricht. Auch sind gerade in England und Irland viele Häuser älter. Sicherlich ist es eine schöne Erfahrung für eine Zeit z.B.

in einem alten Herrenhaus zu wohnen, einem historischen Stadthaus, oder einem waschechten kleinen Cottage. Aber „Alter“ eines Hauses wirkt sich insbesondere auf die Ausstattung aus: Bäder, Heizungsanlagen usw. sind manchmal nicht mehr Zeitgemäß und kein Luxus.

Bettengröße: In einigen Ländern sind die Standard Betten kürzer als in

Deutschland (ca. 190 cm). Für Teilnehmer welche überdurchschnittlich groß sind, bitte im Vorfeld anfragen ob das möglich ist.

In Irland können sich z.B. dunkle Wasserflecken an den sanitären Anlagen bilden.

Diese stammen von dem torfhaltigen Wasser und sind nicht auf hygienische Missstände zurückzuführen. Da sich die Unterkünfte alle unterscheiden, sind selbstverständlich auch viele Unterkünfte in sehr neuen Häusern dabei. Jedoch werden in keinster Weise Gastgeber oder Boarding/Residenz Unterkünfte mit

„Sterne“ angeboten! Die Unterkünfte gehören in die „basic“ Kategorie, ohne das Versprechen von Luxus. Boardinghouse/Residenzen sind zweckmäßig eingerichtet und entsprechen oft einer älteren Jugendherberge bzw. Pension, letzteres gilt insbesondere für Apartments in der Wohngemeinschaft in Irland.

Sonder Wünsche bei Unterkünften welche nicht ausdrücklich buchbar sind:

Gerne nehmen wir Rücksicht auf Ihre Wünsche bei der Organisation von

Unterkünften! Eine Garantie können jedoch wir nicht erteilten, es sei denn es ist ausdrücklich buchbar (laut Programmbeschreibung) und erscheint als solches auf Ihrer Buchungsbestätigung.

Hotel Buchungen: Bei einigen Sprachreisen ist es möglich ein Hotel oder eine Pension zu buchen. Möchten Sie mehr „Luxus“ , dann empfehlen wir, wenn angeboten, ein Sterne Hotel zu buchen. In England besteht die Möglichkeit eines

„Executive Homsestays“ . Das sind ausgesuchte, gute, saubere, oft makellose Gastgeber! Entnehmen Sie die entsprechenden Informationen aus den

Beschreibungen oder Websites der entsprechenden Hotels oder Pensionen.

„Hostel“ Unterkunft bezieht sich auch auf den Standard einer Jugendherberge.

„Pensionen“ sind einfache Herbergen, kleine Hotels ohne Sterne.

Wasserqualität Leitungswasser: Hier in Deutschland haben wir in fast allen Bundesländern mit die beste Wasserqualität der Welt! Das ist leider in anderen

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Ländern nicht der Fall. Fragen Sie Ihren Gastgeber ob das Wasser in Ihrem Reiseort aktuell trinkbar ist!

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