Weitere Indikationen können durch den Anerkennungsausschuss gemäß § 4 Abs. 3 des Kurarztvertrages festgelegt werden.
2. Strukturierte Therapiekonzepte mit multidisziplinärem Ansatz
Strukturierte Therapiekonzepte müssen entsprechend der jeweiligen Indikation folgende Maßnahmen beinhalten:
❃ Balneo- und Hydrotherapie in den ver- schiedenen Formen, Klimatherapie,
❃ aktive und passive Bewegungstherapie mit den verschiedenen Formen der Übungsbehandlung und Krankengym- nastik,
❃ weitere Verfahren der physikalischen Therapie,
❃ Ernährungs- und Diättherapie,
❃ Ruhe- und aktive Entspannungsbe- handlung,
❃ verhaltenspräventive Maßnahmen.
Zur Durchführung der Konzepte sind für eine Kompaktkur folgende Vorausset- zungen zu erfüllen:
❃ ausführliche Therapiepläne, die auf die einzelnen Indikationen ausgerichtet sind,
❃ Übersicht und Leistungsbeschreibun- gen über verhaltenspräventive Maß- nahmen und sonstige Beratungs- und Betreuungsangebote am Kurort,
❃ inhaltliche Festlegung der indikations- zentrierten Patienten-Gesprächs-Se- minare,
❃ Sicherstellung von Angeboten gesund- heitsgerechter Ernährung am Kurort,
❃ Benennung der in die Konzeption inte- grierten Ärzte und nichtärztlichen Therapeuten sowie der Fachkräfte für verhaltenspräventive Maßnahmen mit Aussagen zur Qualifikation.
3. Behandlung in stabilen Gruppen Durch nachprüfbare Organisation ist si- cherzustellen, dass zur Durchführung von Kompaktkuren Patientengruppen nach Indikationen getrennt gebildet werden.
Die Gruppengröße soll maximal 15 Teil- nehmer umfassen. Jede Gruppe wird während der gesamten Dauer von fest zu- geteilten, entsprechend qualifizierten Gruppenleitern betreut. Während der ge- samten Dauer bleibt die Zusammenset- zung der Patientengruppe stabil.
4. Interdisziplinäre Qualitätszirkel Für die Qualitätssicherung der Kompakt- kuren sind fachspezifisch ausgerichtete Qualitätszirkel aller an der Kompaktkur Beteiligten (insbesondere Ärzte und Therapeuten) notwendig. Die Qualitäts- zirkel stehen unter ärztlicher Leitung.
Über die regelmäßigen Zusammenkünf- te sind Ergebnisprotokolle zu fertigen.
Zur Beurteilung der Maßnahme wird von den Patienten regelmäßig am Ende der Kompaktkur ein Bewertungsfrage- bogen über die an der Kompaktkur Be- teiligten (insbesondere Ärzte und Thera- peuten) sowie über die Durchführung der Therapiemaßnahmen ausgefüllt, von dem Kompaktkuranbieter ausgewertet und mit den Beteiligten im Rahmen der regelmäßigen Qualitätszirkel bespro- chen. Auf Anforderung sind die Auswer- tungen den Krankenkassen zur Verfü- gung zu stellen.
5. Organisation
Verantwortlich für die Organisation der jeweiligen Kompaktkuren ist der Kom- paktkuranbieter (z. B. Kurverwaltung).
Die Organisation umfasst u.a.:
❃ Einladung zur Kompaktkur,
❃ Information der Patienten über Kur- ärzte und Therapeuten,
❃ Bildung der Gruppen,
❃ Bildung und regelmäßige Durchfüh- rung der Qualitätszirkel.
6. Anerkennungsverfahren
Anträge auf Anerkennung von Kom- paktkuren an den Anerkennungsaus- schuss (§ 4 des Kurarztvertrages) sind vom Kompaktkuranbieter an die Kas- senärztliche Vereinigung Westfalen-Lip- pe – Kurärztliche Verwaltungsstelle –, Dortmund, auf einem Vordruck einzu- reichen, der vom Anerkennungsaus- schuss zur Verfügung gestellt wird. Dem Antrag sind das medizinisch-therapeuti- sche und das ergänzende Konzept beizu- fügen; die Eignung der Ärzte und des nichtärztlichen Personals ist nachzuwei- sen. Die Anerkennung entfällt, wenn die an die Kompaktkuren gestellten Voraus- setzungen nicht oder nicht mehr erfüllt sind.
E Nachsorge
Nachsorge soll die während der Ambu- lanten Vorsorgeleistung erreichten Fort- schritte dauerhaft sichern.
Nach Abschluss einer Ambulanten Vorsorgeleistung sollen die Patienten besser motiviert sein, die während der Maßnahme erhaltenen Anregungen zur Gesundheitsförderung oder Selbsthilfe in den eigenen Tagesablauf zu integrieren.
Diese Motivation kann durch eine geziel- te Nachbetreuung genutzt und dauerhaft gefördert werden. Im Rahmen der Nach- sorge sind insbesondere Fragen gesund- heitsfördernder Lebensweisen im Alltag, z. B. Weiterführung der ausgewogenen Ernährung, Entspannung, Stressabbau und ausgleichende Gesundheitsgymna- stik bzw. Bewegungstherapie von Bedeu- tung. Entsprechende Verhaltensanwei- sungen, z. B. besonders auch bei Diabe- tes, sollte der Kurarzt dem Patienten ver- mitteln.
Im Abschlussgespräch soll der Kurarzt Empfehlungen für eine gesündere Le- bensweise geben und auf entsprechende Angebote (z. B. der Krankenkassen) am Wohnort hinweisen.
Die mit dem Patienten erarbeiteten Empfehlungen für eine Umsetzung und Weiterführung im Alltag sind im Bericht des Kurarztes dem weiterbehandelnden Arzt des Patienten mitzuteilen, damit durch diese empfohlene Nachsorge der Effekt der ambulanten Vorsorgeleistung zu einem langfristigen Erfolg geführt werden kann.“
Die Neufassung tritt am 1. Juli 2001 in Kraft.
Köln/Siegburg, den 28. Mai 2001 ✮ B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R
Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 26½½½½29. Juni 2001 AA1783
4. Rostocker Antibiotikatage
– Grundlagen, Klinik und Praxis –
vom 7. bis 8. September 2001 im Klinikum der Universität Rostock Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. med. Bernd Drewelow, Klinische Pharmakologie der Universität Rostock
Schwerpunktthemen: UAW/Nebenwirkungen; Wichtige Infektionen im Krankenhaus;
Ökonomische Aspekte
Ort:Institutsgebäude Schillingallee 70, 18055 Rostock
Teilnahmegebühren: Ärzte, Naturwissenschaftler: 160 DM, Tageskarte: 80 DM, AiP:
50 DM, Studenten (auf Anfrage bei vorhandener Kapazität): kostenfrei
Zusatzinformation:Anerkennung der Veranstaltung als AiP-geeignet durch die Ärzte- kammer M-V liegt vor. Ebenfalls hat die Ärztekammer M-V für die Veranstaltung 14 Weiterbildungspunkte anerkannt.
Anmeldung: Sekretariat der Abteilung Klinische Pharmakologie, Schillingallee 70, 18055 Rostock, Telefon: 03 81/4 94-57 80 oder -81, Fax: 4 94-57-82
Weitere Informationenim Internet unter www-ipharma.med.uni-rostock.de/anbiot.htm