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Der Grosse Rat des Kantons Bern
Le Grand Conseil du canton de Berne
Montag (Nachmittag), 20. Januar 2014
Grosser Rat
72 2012.0981 übrige Geschäfte
Grossratsbeschluss betreffend den Sessionsplan 2014 (Änderung)
I.
Der Grosse Rat beschliesst auf Antrag der Präsidentenkonferenz, infolge der am 1. Juni 2014 in Kraft tretenden neuen Grossratsgesetzgebung die Sitzungsdauer der Juni-, September- und Novembersession 2014 je um einen Tag zu verlängern.
Es handelt sich um die folgenden Sitzungen:
– Donnerstag, 12. Juni 2014
– Donnerstag, 11. September 2014 – Donnerstag, 27. November 2014 II.
Der Mittwochabend der ersten und der Dienstagabend der zweiten Sessionswoche sind für Abendsitzungen reserviert, die von 17.00 bis 19.00 Uhr dauern (Art. 19 Abs. 3 GO bzw. Art. 4 Abs.
4 revGO). Bei der Beratung des Sessionsprogramms bestimmt die Präsidentenkonferenz bzw. ab Juni 2014 das Büro des Grossen Rates die massgebenden Sitzungszeiten und entscheidet, ob die Abendsitzungen (sowie ab Juni 2014 die Sitzung vom Donnerstag der zweiten Sessionswoche [Art.
19 Abs. 4 GO bzw. Art. 5 Abs. 2 und Art. 25 Abs. 2 revGO]) stattfinden.
III.
Dieser Beschluss tritt mit der Verabschiedung durch den Grossen Rat in Kraft.
Präsident. Es ist halb zwei Uhr, ich bitte Sie, Platz zu nehmen. Ich begrüsse Sie ganz herzlich zur Januarsession 2014 des Grossen Rats. Wir stehen vor der zweitletzten Session der Legislatur 2010–2014. Ich hoffe, Sie sind wunschgemäss in das neue Jahr gestartet. Die Zeit zwischen Ende November des Vorjahres, dem Abschluss der letzten Session, und der Verabschiedung des Programms für die Januarsession des neuen Jahres ist immer sehr kurz, sodass die Traktandenliste nicht allzu reich befrachtet ist. Im Vergleich zu der grossen und belastenden Traktandenliste der Novembersession ist die vorliegende etwas weniger spektakulär. Wir haben deshalb seitens der Präsidentenkonferenz die erste Abendsitzung von Mittwoch dieser Woche gestrichen und gehen davon aus, dass wir am Dienstagnachmittag der zweiten Woche mit den Beratungen fertig werden. Man kann sich aber auch täuschen; dies hängt sehr stark von Ihrer Disziplin ab. Es wäre nicht das erste Mal, dass vermeintlich unbestrittene Geschäfte dann plötzlich doch noch zu reden geben oder dass bei Gesetzen Anträge zu längeren Debatten führen. Wir werden es sehen; ich lasse mich überraschen.
Da keine Vereidigungen anstehen und auch sonst keine Mitteilungen zu machen sind, steigen wir ohne Verzug in die Diskussion ein und würden gleich etwas verlängern, falls Sie damit einverstanden sind: Sie alle haben den Änderungsantrag zum Grossratsbeschluss über den Sessionsplan 2014 erhalten, aber traktandiert werden konnte dieser nicht mehr. Ohne Ihren Widerspruch würden wir den Antrag nun, quasi als Traktandum null, als erstes behandeln und darüber abstimmen. Es handelt sich um eine formelle Änderung, wonach die erwähnten Termine reserviert werden sollen. Ob wir sie dann tatsächlich benötigen, wird später das neue Büro bestimmen, gestützt auf die Traktandenlisten und die Präferenz, ob eher Abendsitzungen oder Sitzungen am Donnerstag der zweiten Woche abgehalten werden sollen. Entschieden ist damit also
Januarsession 2014 2012.0981 2
CONVERT_c1a1077c36294035b64da21167b7b620 17.03.2014
noch nichts. Der Antrag hängt damit zusammen, dass man sich bei der Beratung des Grossratsgesetzes nicht einig geworden ist, was man bevorzugen möchte: am Abend zu tagen oder lieber am zweiten Donnerstag. Wird die Ergänzung des Sessionsprogramms mit diesem Geschäft bestritten? – Das ist nicht der Fall, Sie haben dies damit beschlossen. Da ich gehört habe, dass es gewisse Gegenstimmen zum Änderungsantrag gibt, lasse ich darüber abstimmen. Wer der Änderung des Grossratsbeschlusses betreffend den Sessionsplan 2014 zustimmen will, stimmt Ja, wer dies ablehnt, stimmt Nein.
Abstimmung
Der Grosse Rat beschliesst:
Annahme
Ja 114
Nein 15
Enthalten 5
Präsident. Sie haben der Änderung zugestimmt.