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Solidarität mit dem Espace BEJUNE (+FRI) Eines der wesentlichen Elemente der 4

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I 008/2004 JGK 19. Mai 2004 45C

Interpellation

1579 Zuber, Moutier (PSA)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 16.01.2004

Einrichtung von regionalen ärztlichen Diensten der Invalidenversicherung (RAD) — Solidarität mit dem Espace BEJUNE (+FRI)

Eines der wesentlichen Elemente der 4. IV-Revision ist die Bildung von regionalen ärztlichen Diensten (RAD), die für die IV-Stellen die medizinischen Voraussetzungen für den Anspruch von IV-Leistungen untersuchen. In den nächsten Monaten sollen acht bis höchstens zwölf dieser regionalen ärztlichen Dienste geschaffen werden, die ihre Arbeit spätestens am 1. Januar 2005 aufnehmen werden.

In einer Vernehmlassung des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) sollen die Kantone bis zum 30. März 2004 ihre Vorschläge zur Schaffung von RAD-Regionen einreichen.

Das BSV hat im Hinblick auf die Definition dieser Regionen einige Kriterien erarbeitet.

Diese tragen den im Bereich der RAD bestehenden Infrastrukturen Rechnung (Pilotdienste der Kantone VD, GE, TG, AR, AI, TI, GR, AG) und setzen eine Mindestgrösse von 600 000 Einwohnern pro Region voraus.

Im Hinblick auf die Bildung einer französischsprachigen RAD-Region wurden bereits Verhandlungen mit den Kantonen des Espace BEJUNE (+FRI) aufgenommen. Der Kanton Bern, der sich immer als Mittler zwischen der deutschsprachigen und der französischsprachigen Schweiz sieht, ist in diesem Zusammenhang aufgerufen, eine wichtige Rolle zu spielen. Er muss dabei unbedingt den Interessen seiner französischsprachigen Minderheit Rechnung tragen.

Da die Beantwortungsfrist des BSV in einigen Wochen abläuft, bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Hat die Regierung vor, den Regionalrat zu konsultieren, bevor er die vom BSV eingeleitete Vernehmlassung beantwortet?

2. Hat der Regierungsrat seine Vernehmlassungsantwort bereits abgeschickt? Wenn ja:

Welche Grundhaltung vertritt der Kanton?

3. Wird sich der Kanton Bern bei diesem Dossier mit dem Espace BEJUNE solidarisch zeigen?

4. Wird der Regierungsrat — egal wie die neue Organisation aussehen wird — dafür sorgen, dass die Welschen des Kantons Bern eher Zugang zu einem rein französischsprachigen als zu einem zweisprachigen RAD haben werden?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 12.02.2004

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Antwort des Regierungsrates

Die 4. IVG-Revision verpflichtet die IV-Stellen, regionale ärztliche Dienste (RAD) einzurichten, welche ab dem 1.1.2005 operativ sein müssen. Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) hat die Kantone eingeladen, sich bis Ende März 2004 zur Bildung der entsprechenden Regionen zu äussern.

Nach Artikel 47 der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV) werden acht bis zwölf ärztliche Dienste eingerichtet, von denen jeder ein bezüglich der Einwohnerzahl vergleichbares Einzugsgebiet abdeckt. Das BSV hat vorgegeben, dass eine Region mindestens 600'000 Einwohnerinnen und Einwohner haben soll.

Der Kanton Bern hat über 940'000 Einwohnerinnen und Einwohner; er bildet somit von vornherein eine eigene Region.

Mit Schreiben vom 14. April 2004 hat das BSV mitgeteilt, dass es der Schaffung eines RAD für die IV-Stellen der Kantone Bern, Solothurn und Freiburg zugestimmt hat. Dieser Entscheid basierte auf den Anträgen der Regierungen der Kantone Bern und Solothurn sowie einer später eingereichten Stellungnahme des Kantons Freiburg.

Antwort auf Frage 1:

Der Regierungsrat ist bereit, den Conseil régional über die Zusammenarbeit zu orientieren.

Antwort auf Frage 2:

Der Regierungsrat hat die Anfrage des BSV dahingehend beantwortet, dass die Absicht besteht, gemeinsam mit den Kantonen Solothurn und Freiburg ein RAD zu bilden.

Antwort auf Frage 3:

Es ist für die IV-Stelle Bern selbstverständlich, dass Untersuchungen von französischsprechenden Versicherten, insbesondere im psychiatrischen Bereich, auf französisch durchgeführt werden. Einer Lösung im Rahmen von BEJUNE hätte sich der Regierungsrat deshalb nicht verschlossen.

Aus Sicht des Kantons Bern weist eine Zusammenarbeit mit dem Kanton Freiburg aufgrund dessen deutschsprachiger Minderheit aber klare Vorteile auf: Einerseits wird auf diese Weise beiden sprachlichen Minderheiten – sowohl der deutschsprachigen im Kanton Freiburg wie der französischsprachigen im Kanton Bern – am besten gedient und andererseits kann eine Harmonisierung der Entscheide über den gemeinsamen RAD bewirkt werden. Ein eigenständiger, rein französischsprachiger RAD z.B. in Neuenburg hätte diese Vorteile nicht gehabt.

Antwort auf Frage 4:

Oben wurde bereits darauf hingewiesen, dass ein zweisprachiger RAD gemeinsam mit dem Kanton Freiburg grosse Vorteile hat, welcher ein rein französischsprachiger RAD nicht hätte. Deshalb ist eine solche Lösung nicht angestrebt worden.

An den Grossen Rat

Die Antwort des Regierungsrates vom 31. März 2004 wurde aufgrund eines zwischenzeitlich erfolgten Entscheids des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) überarbeitet.

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