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Archiv "Verhandlungen über Bereitschaftsdienste verlangt" (26.03.1981)

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Academic year: 2022

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Bericht und Meinung NACHRICHTEN AUS DEN BUNDESLÄNDERN

Verhandlungen

über Bereitschaftsdienste verlangt

Die Gewerkschaften der Kranken- hausärzte haben gleichlautend an die öffentlichen Arbeitgeber ap- pelliert, die längst überfälligen Manteltarifverhandlungen über die zeitliche Begrenzung der Bereit- schaftsdienste für Krankenhaus- pflegepersonal, medizinisch-tech- nisches Personal und Ärzte sowie eine Neubewertung der Bereit- schaftsdienste aufzunehmen. Die Gewerkschaften der Kranken- hausberufe haben in getrennten Aktionen zum Teil detaillierte For- derungen angemeldet. So hat die Tarifgemeinschaft für Angestellte im Öffentlichen Dienst (TGÖ), der neben der Deutschen Angestell- ten-Gewerkschaft (DAG) der Mar- burger Bund (MB) und die Ge- meinschaft von Gewerkschaften und Verbänden des öffentlichen Dienstes (GGVöD) angehören, an- läßlich eines zweiten Sondie- rungsgespräches am 23. Februar in Bonn ein Forderungenbündel an die öffentlichen Arbeitgeber (Bund, Länder und Gemeinden) adressiert. Zu den Hauptforderun- gen der TGÖ zählt die Begrenzung der am stärksten belasteten Be- reitschaftsdienste (Stufe D) von bisher acht und mehr auf künftig vier pro Monat. Weniger hoch be- lastete Bereitschaftsdienste (bis- herige Stufen A bis C; 0 bis 40 Prozent Arbeitsbelastung wäh- rend des Dienstes) sollen eben- falls nach den Diensthäufigkeiten abgestuft reduziert werden. Nach dem TGÖ-Vorschlag sollen statt der bisher vier differenzierten Be- lastungsstufen nur noch drei Be- reitschaftsdienststufen zulässig sein. Dabei sollen die einzelnen Einsatzstufen wesentlich besser bewertet und als Arbeitszeit ange- rechnet werden. Grundsätzlich sollen Überstunden und Sonder- einsatzzeiten nur dann zulässig sein, wenn die gewertete Arbeits- zeit 60 Stunden monatlich nicht übersteigt. Rufbereitschaft soll nur dann dienstlich angeordnet werden dürfen, wenn die Einsatz-

zeit weniger als zehn Prozent be- trägt.

Die Gewerkschaften legen Wert darauf, daß geleistete Bereit- schaftsdienste, die über das zuläs- sige Maß hinausgehen, vorrangig durch Freizeit ausgeglichen wer- den. Der Freizeitausgleich soll vor oder nach einem mindestens achtstündigen Arbeitseinsatz mit einer mindestens dreistündigen Dauer gewährt werden. Es sei si- cherzustellen, so fordert das TGÖ- Paket weiter, daß nach einer unun- terbrochenen Arbeitszeit von 24 Stunden eine Ruhepause von min- destens 11 Stunden gewährt wird.

Falls dennoch nicht mehr Arbeits- zeit durch Freizeit ausgeglichen werden kann, soll sich der Über- stundenvergütungssatz mit jeder Zusatzarbeitsstunde um 1,5 Pro- zent erhöhen.

Nach Angaben der DAG und des MB sind die Auswirkungen der an- gemeldeten Forderungen zwar nicht exakt zu quantifizieren, doch seien mindestens weitere 4000 ärztliche Planstellen neu zu schaf- fen, um die Bereitschaftsdienste voll nach dem DAG/MB-Modell auszugleichen. Diese Stellenaus- weitung und die Forderung, Spit- zenleistungen generell zu „ver- steuern", könne „natürlich nicht kostenneutral" aufgefangen wer- den, so Dr. jur. Guido Braun, stell- vertretender Vorsitzender der MB- Tarifkommission, Geschäftsführer und Justitiar des Landesverban- des des Marburger Bundes Bay- ern, München. Die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV) dringt (laut Pres- seerklärung vom 2. März) neben einer Reduzierung der Bereit- schaftsdienste auf eine „geregelte Arbeitszeit, planbare Freizeit und

Festlegung von Höchstgrenzen für die Gesamtarbeitsbelastung"

(auch die Arbeitszeitordnung müs- se für das Krankenhauspersonal gelten, so die ÖTV). Dies liege nicht nur im Interesse der Be- schäftigten, sondern schütze vor allem auch die „Patienten vor Be- handlungsfehlern durch übermü- detes Personal". HC

BERLIN

Neuer Vizepräsident der Ärztekammer

Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin hat bei Nach- wahlen zum Vorstand Dr. Joachim Basset zum Vizepräsidenten ge- wählt. Als weitere Mitglieder wur- den Dr. Eckhard Lenz und Dr. Kon- rad Voigt in den Vorstand gewählt.

Die Nachwahlen waren notwendig geworden, weil der bisherige Vize- präsident Dr. Dr. Mariantonius Hofmann und der bisherige Beisit- zer Dr. Erhard Sundermann in den Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin gewählt wor- den sind. Nach dem Berliner Kam- mergesetz dürfen Vorstandsmit- glieder der Ärztekammer Berlin nicht zugleich Vorstandsmitglie- der der Kassenärztlichen Vereini- gung Berlin sein. DÄ

HESSEN

Drogenbekämpfung

„zentrale Aufgabe"

Als die "zentrale und dringlichste Aufgabe der hessischen Sozialpo- litik im Jahr 1981" hat Sozialmini- ster Armin Clauss die Verwirkli- chung des Landesprogramms zur Bekämpfung des Drogenmiß- brauchs bezeichnet. Nachdem die Zahl der Beratungsstellen im Haushaltsjahr 1980 mit einem Auf- wand von 3 Millionen DM von 16 auf 22 erweitert wurde, sind für das Jahr 1981 mindestens weitere acht Einrichtungen geplant, für die aus dem Landeshaushalt 4,3 Millionen DM zur Verfügung stehen.

Mit 2,7 Millionen DM unterstützt das Land eine Langzeittherapie- Einrichtung der Inneren Mission bei Darmstadt mit 28 Therapieplät- zen. Weitere Langzeittherapie-Ein- richtungen mit 30 beziehungswei- se 80 Plätzen sollen am Vogels- berg und bei Bad Schwalbach ein- gerichtet werden. WZ DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 13 vom 26. März 1981 597

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