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Archiv "Bereitschaftsdienste: 1-Euro-Job nach Hartz IV" (12.11.2004)

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KBV

Zum EBM 2000plus:

Lieber Fallpauschalen

Seit 30 Jahren bin ich nun Ärz- tin, die Hälfte der Zeit habe ich als niedergelassene Kolle- gin im wiedervereinten Deutschland gearbeitet. Mein Fazit: Nie wieder würde ich in diesem Land als Mediziner ar- beiten wollen. Ich liebe mei- nen Beruf noch immer, aber die Arbeitsbedingungen sind fürchterlich! Da muss man in Zukunft nicht nur ein- bis vierstellige Ziffern schreiben, sondern für jede Leistung, die erbracht wird, sogar fünfstellig sich zur Sache äußern – na prima.

Noch mehr Zahlendreher und Streichmöglichkeiten für die kontrollierenden Büroange- stellten in der KV! Das soll mehr Gerechtigkeit für die Kollegen bringen? Na, wie bitte?

Das Geld, das der KV zur Ver- fügung steht, ist doch eher we- niger, weil die Kassen weniger Mitglieder haben und immer mehr Arbeitslose einzahlen.

Die Arztzahl ist in etwa gleich bleibend – also wo wird da mehr „Gerechtigkeit“ erwar- tet? Vielleicht bekommen die Kollegen, die weniger Patien- ten, aber mehr Zeit für das Studium des neuen EBM ha- ben, auch in Zukunft mehr Geld?

Ein spitzer Stift zahlt sich in Zukunft dann noch besser aus.

Aber die vielen Kollegen, die in erster Linie an die Versor- gung ihrer Patienten denken, sind bestimmt so froh wie ich über das neue Machwerk der KBV. „Gerechtigkeit“ bei der Verteilung von Geld kann und

wird es nicht geben, aber mit einer Fallpauschale für jede Arztgruppe könnte man ruhi- ger leben und viele Stunden bürokratischen Nonsens auf beiden Seiten vermeiden. Und zur eigentlichen Arbeit gehört auch ohne „Zahlenspielerei“

genug Idealismus.

Dr. med. V. Ahrens,

Waldring 104, 39340 Haldensleben

Zum Beitrag „Kommt der neue EBM erst zum April 2005?“ von Josef Maus in Heft 43/2004:

Einführung aussetzen

Nach Durchsicht und Analyse der Unterlagen des vorgesehe- nen EBM 2000plus ist festzu- stellen:

ŒEs handelt sich um ein aus- gesprochen kompliziertes und undurchsichtiges Regelwerk mit einer Anleitung von 1 600 Seiten und ca. 16 000 Lei- stungsausschlüssen, geprägt von unzulässiger Einflussnah- me auf die ärztliche Behand- lungsfreiheit, die gewachsenen Fachkompetenzen und die Praxisabläufe zulasten der Patienten und sog. Dienstlei- ster. Fachgebiete werden ni- velliert und in ihren Kernbe- reichen nicht mehr abgebildet.

In der vorliegenden Form ist keine Verbesserung der Honorartransparenz und der Verteilungsgerechtigkeit im Vergleich zum aktuell gültigen EBM zu erkennen.

ŽDurch die Kompliziertheit der Regelungen und Vor- schriften wird ein hohes Maß an Bindung ärztlicher Auf- merksamkeit und Zeit auf Ko- sten der primären ärztlichen Aufgaben erreicht und somit wertvolle ärztliche Zuwen- dung vernichtet.

Die resultierende Bürokra- tie und Ungerechtigkeit macht laufend Nachbesserun- gen erforderlich und lässt für das eingeführte Regelwerk nur eine unwirtschaftlich kurze Gültigkeitsdauer erwarten.

Alle Entscheidungsträger sind aufgefordert, die Einführung dieses EBM 2000plus auszu- setzen und eine einfache, kla- re, übersichtliche und gerechte

Gebührenordnung auszuar- beiten, in deren Leistungsbe- wertungen sich die gewachse- nen Fachgebiete nachvollzieh- bar wiederfinden und welche die erforderliche ärztliche Lei- stung honoriert und nicht ärzt- liches Handeln nach einer Abrechnungsakrobatik ausrichtet.

Dr. Norbert M. Hien, Friedrichshafener Straße 11, 81243 München

Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 101⏐⏐Heft 46⏐⏐12. November 2004 AA3093

B R I E F E

Leserzuschriften werden von der Redaktion sehr beachtet. Sie geben in erster Linie die Meinung des Briefschreibers wieder und nicht die der Redaktion. Die Veröffentlichungsmöglichkeiten sind leider beschränkt; der Redaktion bleibt oft keine andere Wahl, als unter der Vielzahl der Zuschriften eine Auswahl zu treffen. Die Chance, ins Heft zu kommen, ist umso größer, je kürzer der Brief ist. Die Redaktion muss sich zudem eine – selbst- verständlich sinnwahrende – Kürzung vorbehalten.

LESERZUSCHRIFTEN

Bereitschaftsdienste

Zu dem Beitrag „Rolle rückwärts in Brüssel“ von Jens Flintrop in Heft 41/2004:

Unheilige Allianz

Bei der Diskussion um das Ar- beitszeitgesetz gewinnt man den Eindruck, dass hier eine Minderheit, die allerdings in der Öffentlichkeit sehr aktiv ist, die Diskussion bestimmt und vehement für das aktuelle deutsche Arbeitszeitgesetz eintritt. Dessen Durchsetzung führt für die Mehrheit der be- troffenen Ärzte zu Schichtar- beit-ähnlichen Zuständen mit gravierenden Auswirkungen auf Weiterbildungsmöglichkei- ten, Einkommen und wissen- schaftliche Arbeitsmöglichkei- ten. Es ist unverständlich, war- um die im „alten“ deutschen Arbeitszeitgesetz enthaltenen Regelungen nicht konsequent genutzt wurden. Es war und ist ganz sicher eine berechtigte Forderung, dass nach der nor- malen Regeldienstzeit von acht Stunden und einem anschließenden Bereitschafts- dienst Freizeitausgleich ge- währt wird. Dieses Modell berücksichtigt nach meiner langjährigen Erfahrung weit- gehend die beruflichen, finan- ziellen und persönlichen Inter- essen der betroffenen

Ärzte . . .

Dr. med. Jürgen Krug,Krankenhaus Grimma, Kleiststraße 5, 04668 Grimma

1-Euro-Job nach Hartz IV

Das ist ja rührend, die DKG sorgt sich um die Einkom- menssituation der Klinikärz-

te! Erst wird die ärztliche Ar- beit im Krankenhaus über Jahrzehnte durch ungezählte Überstunden entwertet, jetzt liegt der Stundenlohn brutto irgendwo bei 15 Euro (5 000 Euro bei 320 Stunden Ar- beit/Anwesenheit pro Monat im Krankenhaus), und da fol- gert der DKG-Präsident rich- tig, dass ein gutes Einkommen durch eine 48-Stunden-Woche nicht mehr erzielt werden kann. Was liegt da näher als die Wochenarbeitszeit weiter auszudehnen? Auch viele Ärzte haben diese Logik ja in- zwischen übernommen und fürchten um ihren Lebens- standard bei Umsetzung des EuGH-Urteils. Richtigerweise weist der gleiche DKG-Präsi- dent auch auf den Personal- engpass in den Kliniken hin.

Mein Vorschlag dagegen:

Wenn wir den Bruttolohn ei- nes Klinikarztes auf 7,50 Euro senken, müssten die Kollegen mindestens 96 Stunden pro Woche arbeiten. Damit müss- te der Ärztemangel doch zu beheben sein! Optimal für die Patientenbetreuung und die Weiterbildung wäre es natür- lich, wenn wir alle Kranken- hausärzte auf einen 1-Euro- Job nach Hartz IV vermitteln könnten.

Gott sei Dank muss sich ja kein qualifizierter Arzt mehr dieser Logik aussetzen: Wer der deutschen Sprache mäch- tig ist und gute medizinische Kenntnisse mitbringt, findet heute kurzfristig einen Ar- beitsplatz außerhalb der deut- schen Krankenhäuser, an dem er/sie vernünftig bezahlt und behandelt wird. So ist es mir beim MDK ergangen. Es gibt ja sogar ein paar Kliniken, die

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das Arbeitszeitgesetz einhal- ten (zum Beispiel die meiner Frau in Thuine) . . .

Dr. Oliver Breitmeier, Haferweg 23, 49716 Meppen

Vorurteil bestätigt

. . . Aus meiner Sicht ist Ihnen bei der Berichterstattung ein schwerwiegender Fehler un- terlaufen. Sie schreiben im zweiten Absatz, dass bei dem

Mitentscheidungsverfahren der Rat, als verlängerter Arm der Einzelstaaten, das letzte Wort hat. Einwände des Parla- mentes fließen in die Ent- scheidungsfindung ein, eine ablehnende Haltung kann auf- schiebende Wirkung entfalten.

Dies ist die falsche Beschrei- bung des Mitentscheidungs- verfahrens. Im Mitentschei- dungsverfahren kann keine Richtlinie und auch keine Än- derung einer bestehenden

Richtlinie beschlossen wer- den, wenn das Europäische Parlament nicht zustimmt. In- sofern sind wir gleichberech- tigt mit dem Ministerrat. Ich bedaure, dass Sie durch Ihre Berichterstattung erneut das Vorurteil bestätigen, dass das Europäische Parlament an sich nichts zu sagen hat und vielleicht auch deshalb die zahlreichen Kommentare von Europaabgeordneten, die den Kommissionsvorschlag durch-

aus kritisch aufgenommen ha- ben, nicht wiedergeben.

Ich bitte Sie dringend, diesen Fehler zu korrigieren, denn die Lobbyarbeit der Bundes- ärztekammer, des Marburger Bundes und sicherlich auch einzelner Mediziner kann nur dann erfolgreich sein, wenn al- le Interessierten auch gut in- formiert sind.

Dr. med. Peter Liese,

Mitglied des Europäischen Parlaments, Le-Puy-Straße 17, 59872 Meschede B R I E F E

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