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Archiv "Bereitschaftsdienste: Vorurteil bestätigt" (12.11.2004)

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das Arbeitszeitgesetz einhal- ten (zum Beispiel die meiner Frau in Thuine) . . .

Dr. Oliver Breitmeier, Haferweg 23, 49716 Meppen

Vorurteil bestätigt

. . . Aus meiner Sicht ist Ihnen bei der Berichterstattung ein schwerwiegender Fehler un- terlaufen. Sie schreiben im zweiten Absatz, dass bei dem

Mitentscheidungsverfahren der Rat, als verlängerter Arm der Einzelstaaten, das letzte Wort hat. Einwände des Parla- mentes fließen in die Ent- scheidungsfindung ein, eine ablehnende Haltung kann auf- schiebende Wirkung entfalten.

Dies ist die falsche Beschrei- bung des Mitentscheidungs- verfahrens. Im Mitentschei- dungsverfahren kann keine Richtlinie und auch keine Än- derung einer bestehenden

Richtlinie beschlossen wer- den, wenn das Europäische Parlament nicht zustimmt. In- sofern sind wir gleichberech- tigt mit dem Ministerrat. Ich bedaure, dass Sie durch Ihre Berichterstattung erneut das Vorurteil bestätigen, dass das Europäische Parlament an sich nichts zu sagen hat und vielleicht auch deshalb die zahlreichen Kommentare von Europaabgeordneten, die den Kommissionsvorschlag durch-

aus kritisch aufgenommen ha- ben, nicht wiedergeben.

Ich bitte Sie dringend, diesen Fehler zu korrigieren, denn die Lobbyarbeit der Bundes- ärztekammer, des Marburger Bundes und sicherlich auch einzelner Mediziner kann nur dann erfolgreich sein, wenn al- le Interessierten auch gut in- formiert sind.

Dr. med. Peter Liese,

Mitglied des Europäischen Parlaments, Le-Puy-Straße 17, 59872 Meschede B R I E F E

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