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Archiv "Arzthaftungsprozess: Gutachten muss umfassend sein" (15.08.2008)

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A1754 Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 3315. August 2008

S T A T U S

In der Relation sieht das so aus:

Kamen vor fünf Jahren auf eine Chefarztausschreibung 2,4 Ober- arztausschreibungen, waren es im vergangenen Jahr bereits 3,6.

In der Inneren Medizin wurden in diesem Jahr bisher 24 Prozent mehr Oberarztpositionen ausgeschrieben

als im Vergleichszeitraum des Vor- jahres, in der Chirurgie waren es so- gar 31 Prozent. Dabei stellt sich in einigen Teilbereichen dieser Fächer die Bewerbersituation als ausge- sprochen schwierig dar. Ganz be- sonders rasant hat sich im letzten halben Jahr die Nachfrage nach Gefäßchirurg(inn)en entwickelt:

Hier wurden bisher 70 Prozent mehr Oberarztpositionen ausgeschrieben als im Vorjahr. Damit hat die Gefäßchirurgie sogar noch die Vis- zeralchirurgie überholt, die in den vergangenen beiden Jahren die we- nigsten potenziellen Bewerber je

Stellenausschreibung vorweisen konn- te. In den Fachgebieten Viszeral- chirurgie und Orthopädie/Unfall- chirurgie ging die Nachfrage ge- ringfügig zurück, hingegen konnten in der Inneren Medizin die Gast- roenterologie und die Kardiologie nochmals leichte Zuwachsraten ver-

buchen und liefern sich weiterhin ein „Kopf-an-Kopf-Rennen“, wobei die Führung im ersten Halbjahr wieder an die Kardiologie ging.

Dass auf der „einfachen“ Fach- arztebene die Bewerberdecke in kurzer Zeit so knapp geworden ist, hängt auch damit zusammen, dass seit dem endgültigen Inkrafttreten des Arbeitszeitgesetzes zum 1. Ja- nuar 2007 fast alle Krankenhäuser verstärkt frischgebackene Fachärz- tinnen und Fachärzte zur Auffüllung ihrer Stellenpläne suchen. Beson- ders augenfällig ist dies zurzeit in den Fachgebieten Anästhesiologie,

Psychiatrie und Psychotherapie so- wie Radiologie, wo deutlich mehr Facharztpositionen ausgeschrieben wurden als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Profitierten im letzten Jahr alle Fachgebiete von der weiter steigen- den Nachfrage, stellt sich die Situati- on in der ersten Hälfte des laufenden Jahres etwas differenzierter dar. Es gibt durchaus Fachgebiete, in denen die Nachfrage leicht zurückging (Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Kinder- und Jugendmedizin) oder stagnierte (Psychiatrie und Psycho- therapie). Hier von einer beginnen- den Trendwende zu sprechen, wäre allerdings mehr als verfrüht. Es ist zu berücksichtigen, dass sich die Nach- frage generell bereits auf einem sehr hohen Niveau befindet, sodass gerin- ge Schwankungen im Bereich des Normalen liegen. Überdurchschnitt- liche Zuwachsraten allerdings ver- zeichneten die Fachgebiete Radiolo- gie (plus 13 Prozent), Anästhesiolo- gie (plus 20 Prozent), Kardiologie (plus 23 Prozent) und Neurologie (plus 25 Prozent). Und auch für Chirurgen ohne Schwerpunktbe- zeichnung stieg die Zahl der Stellen- ausschreibungen um ein Drittel.

Eine außergewöhnlich starke Nachfragebelebung verzeichnen zur- zeit einige „kleinere“ Fachgebiete, die traditionell im Stellenmarkt Deutsches Ärzteblatt eher unterre- präsentiert sind. Dies hängt damit zusammen, dass sich die entspre- chenden Fachärztinnen und Fach- ärzte untereinander gut kennen und hier viele Positionen, gerade auf der Oberarztebene, in sehr großem Maß über informelle Kanäle besetzt wer- den (weit stärker als dies beispiels- weise in der Chirurgie oder Inneren Medizin der Fall ist). Dass diese Fachgebiete jetzt stärker im Anzei- genteil vertreten sind, ist ein deutli- ches Indiz dafür, dass auch hier die Bewerberdecke inzwischen so dünn ist, dass die informellen Kanäle bei Stellenbesetzungen nicht mehr aus- reichen. So wurden in der HNO- Heilkunde bisher 44 statt 25 Stel- lenanzeigen gezählt, in der Strah- lentherapie 25 statt 17 und in der Nuklearmedizin 20 statt 14. I Dr. Wolfgang Martin E-Mail: mainmedico@t-online.de

RECHTSREPORT

Arzthaftungsprozess:

Gutachten muss umfassend sein

In Arzthaftungsprozessen hat das Gericht zur Aufklärung des medizinischen Sachverhalts in der Regel Sachverständige einzuschalten. Dies schließt allerdings nicht aus, dass ein außerhalb des Rechtstreits erstelltes Gutachten, das etwa in einem anderen Verfahren verwendet wurde, grundsätzlich auch im Arzthaftungsprozess ver- wertet werden kann. Das hat der Bundesge- richtshof (BGH) entschieden.

Nach seiner Rechtsprechung gilt dieser Grundsatz auch für medizinische Gutachten aus einem Verfahren vor einer Schlichtungsstelle oder Gutachterkommission. Allerdings muss der Richter ein gerichtliches Sachverständigengut- achten dann einholen, wenn das vergleichbare Gutachten nicht alle Fragen beantwortet hat, wie im entschiedenen Fall.

Die Klägerin hatte sich eine Trümmerfraktur der linken Kniescheibe zugezogen. Sie wurde konservativ behandelt und leidet heute an einer Chondropathie dritten Grades in Form einer aus- geprägten Arthrose des linken Kniegelenks. Sie ist der Meinung, der betreffende Arzt habe die

Stufenbildung der Frakturstücke übersehen. Die konventionelle Behandlung habe eine Ruhigstel- lung zunächst nicht gewährleisten können, weil keine geeignete Schiene zur Verfügung gestan- den habe. Die Tage später eingetroffene Motor- schiene habe nicht gesessen und keinen ausrei- chenden Halt geschaffen. Die Operation sei zu- dem verspätet und fehlerhaft vorgenommen wor- den. Infolge dieser unsachgemäßen Behandlung sei die Stelle am Knie verwachsen; außerdem seien weitere Operationen erforderlich geworden.

Der Sachverständige des im vorausgegange- nen Schlichtungsverfahrens erstellten Gutach- tens kam zu dem Ergebnis, dass ein Behand- lungsfehler nicht vorliege und die Behandlung sach- und fachgerecht erfolgte. Nach Auffassung des BGH hat es das Berufungsgericht aber ver- säumt, den Hinweis der Klägerin auf der Grund- lage einer Stellungnahme eines Orthopäden nachzugehen, wonach eine sofortige Operation angezeigt gewesen wäre. Diesem Widerspruch hätte das Gericht aber nachgehen müssen, in- dem es ein gerichtliches Sachverständigengut- achten einholt. Daher sei es verpflichtet, die Kla- ge erneut zu prüfen. (Beschluss vom 6. Mai 2008, Az.: VI ZR 250/07) RA Barbara Berner

Die zunehmende Spezialisierung vollzieht sich in den Akut-

krankenhäusern vor allem auf der Oberarztebene.

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