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Archiv "Gutachten: Unbrauchbar" (16.10.2009)

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A 2088 Deutsches Ärzteblatt

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Heft 42

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16. Oktober 2009 im Arztberuf, aber ich erwarte vom

Arzt, dass er mehr an mich, seinen Patienten denkt, als an den Geld- beutel und sein Prestige. Leider fin- det man solche menschlichen Ärzte heute seltener . . .

Dr. med. Ute Kiehn-Müller, Westfeld 51, 21635 Jork

Fragen über Fragen

Wenn ich diesen Artikel lese, ver- stehe ich die Welt nicht mehr. Auf was für Angaben beruht die dort an- gezeigte Arbeitszeitstatistik? Wieso

„geht der Nachwuchs“ bei solchen himmlischen Arbeitszeiten

„fremd“? Wieso wird im selben DÄ praktisch jede Woche über – bei den angegebenen Arbeitszeiten über- haupt nicht nachvollziehbare – gru- selige Überarbeitung, göttliche Leistungsanforderungen, Burn-out, und Abwanderung ins Ausland ge- schrieben? Wieso ist mir kaum ein Arzt bekannt, der weniger als 60 Wochenstunden arbeitet, weder im klinischen Bereich noch in der Pra- xis? Sollten die Angaben auf den vertraglich festgelegten Regelar- beitszeiten ohne Berücksichtigung von Überstunden und Bereitschafts- diensten beruhen, sind Rückschlüs- se auf mehr Freizeit völlig unzuläs- sig – da es lediglich zu einer Ver- schiebung zwischen den Sparten gekommen sein kann.

So einen Unsinn zu lesen, macht mich richtiggehend aggressiv – demnach bin ich wohl einer der wenigen Trottel in diesem Lande, der in der heutigen Zeit immer noch keine mit regelmäßigen Freizeitak- tivitäten zu vereinbarende reelle Ar- beitszeit hat . . .

Dr. med. Karin Lawrenz, Abteilung für Kinderchirurgie, HELIOS Klinikum Krefeld, Lutherplatz 40, 47805 Krefeld

Weniger Ärzte verdienen mehr

Ich höre immer Ärztemangel! Im europäischen Vergleich hat Deutschlands „aufgeblähtes Ge- sundheitswesen“ (Prof. Klaus Dör- ner) einen Ärzteüberschuss! . . . Ärzte verursachen zunehmend Kos- ten und wollen auch noch ein gutes Einkommen. Bei begrenztem, ten-

denziell schrumpfendem Volumen der Lohnnebenkosten müssen sich die Ärzte allerdings mit immer we- niger Honorar zufriedengeben. Ergo könnten weniger Ärzte in Deutsch- land auch mehr verdienen, wenn die Sozialabgaben gleich bleiben. Dann steht es sicherlich auch besser „ . . . um die Motivation einer ganzen Generation nachwachsender Ärzte“, wie Sie Prof. Hoppe in Ihrem Bei- trag zitieren.

Erwin Feierabend, Kaiserstraße 59, 69115 Heidelberg

GUTACHTEN

Ein Auftragsgutach- ten für das Bundes- finanzministerium fordert eine stärkere Wettbewerbsorien- tierung in der ge- setzlichen Kranken- versicherung (DÄ 34–35/2009: „Kosten- dämpfung im Gesundheitswesen: Die Kliniken bleiben im Fokus“ von Jens Flintrop).

Unbrauchbar

Das Auftragsgutachten geht von illu- sionären Prämissen aus und ist daher unbrauchbar. Was die Großökono- men, auch die aus dem Finanzminis- terium, taugen, konnten wir einst bei der Wiedervereinigung und jüngst bei der Finanz- und Wirtschaftskrise erleben. Und wer, wie kürzlich noch DIW-Präsident Zimmermann in ganzseitigen Anzeigen von Kosten- explosion im Gesundheitswesen schwadronierte, ist sicherlich ein ganz großer Großökonom. Was in der Krise an Geld vernichtet wurde, soll schon wieder, wie bei der Wie- dervereinigung, das Gesundheitswe- sen heilen. Solange „die Wirtschaft“

mit allen Tricks die Gesundheit von 82 Millionen Personen zum Zwecke ihrer Gewinnmaximierung unge- straft und ungebremst zerstören darf, ohne die Rechnung dafür bezahlen zu müssen, wird das Geld nie rei- chen. Ich beobachte das Herumge- eiere in der Gesundheitspolitik seit über 40 Jahren. Es ist nur noch lä- cherlich. Weltweit wird kein Ge- sundheitspolitiker darum herum- kommen, die Kosten für die Gesund-

heitsschäden in voller Höhe auf die Preise aller Produkte und Dienstleis- tungen als Abgabe draufzuschlagen und zweckgebunden in einen Ge- sundheitsfonds zu überführen. Die strikte Anwendung des Verursacher- prinzips im Gesundheitswesen – das ist soziale Marktwirtschaft. Dazu sagt aber auch Herr zu Guttenberg als sozialer Marktwirtschaftler kein einziges Wort. Heute finanziert die Solidargemeinschaft von 82 Millio- nen jene Teile der Wirtschaft, die mit vorsätzlicher Körperverletzung von Millionen ihren Profit maximieren.

Das ist Umverteilung von unten nach oben auf die „starken Schul- tern“ der Zigaretten-, der Alkohol- und der Nahrungsindustrie, um die drei wichtigsten zu nennen. Markt- versagen nennen es die Ökonomen, kommen aber nicht auf die Idee, da- raus Konsequenzen zu ziehen.

Dr. med. Dipl. biochem. Rudolf H. Seuffer, Ferdinand-Lassalle-Straße 40, 72770 Reutlingen

MEDIZINSTUDIUM

Die Universität Ol- denburg will in Ko- operation mit Gro- ningen einen Bache- lor- und einen Mas- terabschluss anbie- ten (DÄ 36/2009:

„Konkrete Pläne in Oldenburg“ von Bir- git Hibbeler und DÄ 27/2009: „Gefahr für ein hochwertiges Medizinstudium“

von Jan Schulze).

Falsche Frontstellung

Herr Prof. Jan Schulze, Präsident der Sächsischen Landesärztekam- mer, warnt in seinem Artikel ein- dringlich vor der Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen in deutschen medizinischen Fakul- täten und begründet dieses u. a. mit

„Qualitätsverlust“, „geringerer Be- rufsqualifikation“, sinkender „Mo- bilität“ der Studierenden. Fazit: „Es darf keinen Bruch einer mehr als 800-jährigen Tradition mit einheitli- chen und hochwertigen Studiengän- gen“ geben.

Er übernimmt damit die Argumente des Deutschen Ärztetags und des Medizinischen Fakultätentags, die beide die „Bologna-Abschlüsse“

GU C

E t f f W t s versicherung (DÄ 34

S U

D d o n l t t Konkrete Pläne in O

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Deutsches Ärzteblatt

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16. Oktober 2009 A 2089 rundum ablehnen, während die

Hochschulrektorenkonferenz und die Kultusministerkonferenz Druck ausüben, um eben die bisherigen Staatsexamensstudiengänge durch solche mit Bachelor- bzw. Master- abschluss zu ersetzen – ein Riss, der inzwischen große Verunsiche- rung schafft . . . Die Furcht und Ver- unsicherung auf deutscher Seite be- ruht auf der Tatsache, dass in der Medizin ein drei- bis 3,5-jähriger Bachelor eingeführt werden könnte (Inzwischen kursieren Schlagworte

wie „Feldscher“, „Arzthelfer“ oder

„Halbarzt“, die der Versachlichung der Debatte nicht eben dienlich sind). Schaut man sich das angel- sächsische System, das Vorbild für Bologna, einmal genauer an, so stellt man fest, dass es sich bei un- serer gegenwärtigen Debatte um ei- ne falsche Frontstellung handelt, denn nicht etwa der Bachelor of Arts (BA) oder der Bachelor of Sci- ence (BSc) können Vorbild für das deutsche Medizinstudium sein, son- dern allenfalls der angelsächsische

medizinische Hochschulabschluss.

Es gibt in England, Schottland, Ir- land und den Commonwealth-Län- dern wie Indien aber keine Ärzte mit nur dreijähriger Ausbildung.

Das Medizinstudium ist dort grund- sätzlich fünf- bis sechsjährig. Das Äquivalent des deutschen medizini- schen Staatsexamens ist der MBBS, Medical Bachelor/Bachelor of Sur- gery. Medizin erfordert eben nicht einen einzelnen Bachelor-Degree, sondern einen doppelten mit fast doppelter Studienzeit (Der Master

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A 2090 Deutsches Ärzteblatt

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16. Oktober 2009 ist der Spezialisierung vorbehalten).

Ergo: Das deutsche und das angel- sächsische Studienmodell liegen eben gar nicht so weit auseinander, von einem Qualifikationsgefälle kann keine Rede sein. Im Wesentli- chen geht es hier um eine „systemi- sche“ Anpassung innerhalb der EU, die durchaus Vorteile mit sich bringt (u. a. das europäische ECTS- System, das auch Teilstudienleis- tungen vergleichbar macht und damit die europäische Mobilität fördert, letztlich natürlich auch zu einem Wettbewerb europäischer medizini- scher Fakultäten untereinander führt, den die deutsche Seite nicht scheuen sollte und auch nicht zu scheuen braucht).

Würde die deutsche Debatte diesem Paradigma folgen und sich nicht auf die Diskussion unsinniger dreijähri- ger Medizinstudiengänge einlassen, die überhaupt nicht auf der Linie von „Bologna“ liegen, könnte man die Sache mit größerer Gelassenheit angehen.

Dr. med. Marianne Jansen,

Dr. phil. Hans G. Jansen, Hamburger Straße 97, 28205 Bremen

PATIENTENVERFÜGUNG

Ein erster Überblick über die neuen Be- stimmungen des Dritten Gesetzes zur Änderung des Be- treuungsrechts (DÄ 36/2009: „Alte und neue Regelungen: Patientenverfügun- gen werden verbindlich“ von Marlis Hübner).

Protest überfällig

Mit dem Dritten Gesetz zur Ände- rung des Betreuungsrechtes (Stün- ker-Entwurf) ist keine 65 Jahre nach Ende des Dritten Reiches ein neues Euthanasiegesetz kreiert wor- den, das den Ärzten vorschreibt, auch in nicht aussichtslosen Fällen lebenserhaltende Maßnahmen zu unterlassen, wenn eine entspre- chend lautende Patientenverfügung vorliegt. Der zentrale ethische Ge- danke des hippokratischen Eides – die Lebenserhaltung – wird damit über Bord geworfen, nachdem be-

reits vor einigen Jahren die Abtrei- bung legalisiert worden ist, der jedes Jahr circa 115 000 gesunde Kinder in Deutschland zum Opfer fallen (die drei Prozent kriminologischen und medizinischen Indikationen be- reits herausgerechnet).

Bei der Abfassung einer solchen Verfügung braucht nicht einmal ein Arzt – geschweige denn ein Inten- sivmediziner – beratend zugegen gewesen sein. Dem Betreuer wird ein höherer Stellenwert im Ent- scheiden des weiteren Vorgehens beziehungsweise Unterlassens ein- geräumt als dem Arzt . . . Der Wille des Patienten ist ein hohes Gut, welches dem Arzt in der Entschei- dungsfindung wichtig sein muss.

Wenn jedoch der Wunsch nach akti- ver oder passiver Euthanasie in Fäl- len mit einer nicht aussichtslosen Prognose vorgetragen wird, darf diesem Wunsch weiterhin keine Folge geleistet werden, zumal der Wille des Patienten bei drohendem Tod alles andere als konstant ange- nommen werden kann. Vielleicht gibt es künftig wenige A-Kranken- häuser, in denen die Ethik der Le- benserhaltung noch etwas zählt, und B-Krankenhäuser, in denen man mit der gesetzlich erwünschten Tötung durch passive Euthanasie weniger zimperlich ist . . .

PD Dr. med. Ernst Eising , Elper Weg 66, 45657 Recklinghausen

Drei Grundsätze für Palliativmediziner

Die Patientenverfügung ersetzt die Einwilligung des Patienten, wenn es dieser bedarf. Das ist nicht der Fall, wenn die vom behandelnden Arzt vorgeschlagenen oder vom Patien- ten gewünschten therapeutischen Maßnahmen gar nicht indiziert, weil zwecklos sind. Nicht indizierte therapeutische Maßnahmen darf der Arzt nicht ergreifen, auch wenn der Patient sie sich wünscht . . . Für Pal- liativmediziner gibt es meines Er- achtens drei Grundsätze. Sie lauten:

1. Der Beruf des Arztes ist in einem hervorragenden Maß ein Beruf, in dem die Gewissensentscheidung des einzelnen Berufsangehörigen im Zentrum der Arbeit steht. In den ent- scheidenden Augenblicken seiner

Tätigkeit befindet sich der Arzt in ei- ner unvertretbaren Einsamkeit, in der er – gestützt auf sein fachliches Kön- nen – allein auf sein Gewissen ge- stellt ist (BverwG NJW 68/218/219).

2. Die Anerkennung der Abhängig- keit gehört ebenso zur menschlichen Existenz wie das Bestreben, sich ein selbstgestaltetes Glück zu verschaf- fen. Am Ende ihres Lebens bleibt den meisten Menschen aller rhetori- schen Tünche zum Trotz nichts ande- res übrig, als auf das Verständnis und die Barmherzigkeit derer zu vertrau- en, in deren Hände sie gelegt sind.

Was hier am Platz wäre, ist eher eine medizinische Tugendethik, die die Ärzte in der Kunst des rechtzeitigen und einfühlsamen Loslassens übt, als die Intonierung der immer gleichen Selbstbestimmungslitanei . . . 3. Die Ärzteschaft verfügt über un- vergleichliche Kräfte, um bei dem Großteil der Menschen die Not und Angst vor dem Sterben zu lindern.

Die Ärzte können den Prozess des Sterbens menschlich gestalten und ihm eine Würde verleihen, die die- sem allerletzten Lebensabschnitt zumeist fehlt (Lown „Die verlorene Kunst des Heilens“, 2002; S. 224).

Dr. Peter Holtappels, Windmühlenstieg 5, 22607 Hamburg

KASSENÄRZTE

Der Erweiterte Be- wertungsausschuss hat für 2010 eine Honorarsteigerung um 3,7 Prozent be- schlossen (DÄ 37/

2009: „Honorar 2010: Mehr Geld, mehr Regelungen“

von Sabine Rieser).

Zu viel Rechnerei

Es wurde viel Geld bezahlt, um be- triebswirtschaftlich kalkulierte Ho- norare auf der Basis eines Oberarzt- gehaltes zu berechnen. Die jetzt ausbezahlten Honorare liegen ca.

33 Prozent darunter. Ich verstehe nicht, wie Ärzte sich einen solchen, wie dort beschriebenen Schwach- sinn gefallen lassen können. Über- und Unterversorgung, was soll das?

Die ärztliche Leistung bleibt gleich.

Es wäre ganz einfach: ein Euro = E

ü s D Ä t 3 neue Regelungen: Pa

SS

D w h H u s 2 2010: Mehr Geld me

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Referenzen

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