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Archiv "Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte Vom 18. Januar 2007" (27.04.2007)

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A1190 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 17⏐⏐27. April 2007

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 18.

Januar 2007 beschlossen, die Anlage 8 der Richtlinie über die Ver- ordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 31. August 1993 (BAnz. S. 11155), zuletzt geändert am 18. Januar 2007 (BAnz S. 3122), wie folgt zu ändern:

I. Die Übersicht in Anlage 8 über die nach Nr. 18 der Arzneimit- tel-Richtlinie ausgeschlossenen Fertigarzneimittel wird in der Tabelle „Nikotinabhängigkeit“ um den Wirkstoff „Varenicli- ne“ und dessen ATC-Code „N 07 BA 03“ sowie das Fertigarz- neimittel „Champix“ ergänzt.

II. Die Änderungen treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 18. Januar 2007

Gemeinsamer Bundesausschuss Der Vorsitzende

Hess

Beschluss

des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie/AMR in Anlage 9:

Off label use

Vom 18. Januar 2007

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 18.

Januar 2007 beschlossen, die Anlage 9 der Richtlinie über die Ver- ordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 31. August 1993 (BAnz. S. 11155), zuletzt geändert am 18. Januar 2007 (BAnz.

S. 3122), wie folgt zu ändern:

I. In der Anlage 9 der Arzneimittel-Richtlinie wird im Teil A unter

I. 5-Fluorouracil-haltige Arzneimittel;

1. Hinweise zur Anwendung von 5-Fluorouracil gemäß Nr. 24

c) Folgende Wirkstoffe sind für die Indikation Mammakar- zinom zugelassen:

nach der Wirkstoffbezeichnung „Anastrozol“ die Wirkstoff- bezeichnung „Exemestan“ hinzugefügt.

II. Die Änderungen treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 18. Januar 2007

Gemeinsamer Bundesausschuss Der Vorsitzende

Hess

Beschluss

des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte

Vom 18. Januar 2007

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 18.

Januar 2007 beschlossen, die Richtlinien über die Bedarfsplanung und die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Un- terversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung (Bedarfspla- nungs-Richtlinien-Ärzte) in der Fassung vom 9. März 1993 (BAnz. Nr. 110 a vom 18. Juni 1993), zuletzt geändert am 21. Fe- bruar 2006 (BAnz. S. 2541), wie folgt zu ändern:

I. Nach Nummer 7 werden folgende Nummern 7 a und 7 b ein- gefügt:

„7 a) Führen Vertragsärzte, die nach ihrer bisherigen Be- zeichnung einer der Arztgruppen nach Nummer 7 zuge- ordnet worden sind, aufgrund von Änderungen des Weiterbildungsrechts in weiterbildungsrechtlich zuläs- sigen Fällen eine Bezeichnung für ein Gebiet, dessen Definition zwei Arztgruppen nach Nummer 7 betrifft, bleiben sie der Arztgruppe zugeordnet, in deren Versor- gungsauftrag die Praxis überwiegend ärztliche Leistun- gen erbringt. Besondere Regelungen für den Fall der Umwandlung von Bezeichnungen oder Änderungen von Gebieten im Rahmen dieser Richtlinien bleiben un- berührt.

7 b) Im Falle der Praxisnachfolge gilt, dass die Praxis auch für Ärzte ausgeschrieben werden kann, welche ganz oder teilweise in einem Gebiet tätig sind, welches mit dem alten Gebiet übereinstimmt.“

II. Inkrafttreten

Die Änderungen der Richtlinien treten am Tag nach ihrer Be- kanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 18. Januar 2007

Gemeinsamer Bundesausschuss Der Vorsitzende

Hess K A S S E N Ä R Z T L I C H E B U N D E S V E R E I N I G U N G

Bekanntmachungen

Beschluss

des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie/AMR in Anlage 8:

Lifestyle-Arzneimittel

Vom 18. Januar 2007

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