• Keine Ergebnisse gefunden

Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Bekanntmachung und Aufhebung von Technischen Regeln

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Bekanntmachung und Aufhebung von Technischen Regeln"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

- Ausschuss für Gefahrstoffe - AGS-Geschäftsführung - BAuA - www.baua.de/ags -

GMBl 2016 S. 880 [Nr. 44] (vom 26.10.2016)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Bekanntmachung und Aufhebung von Technischen Regeln

hier: -TRBS 3146 / TRGS 746 „Ortsfeste Druckanlagen für Gase“

- TRGS 407 „Tätigkeiten mit Gasen – Gefährdungsbeurteilung“

– Bek. d. BMAS v. 1.9.2016 – IIIb 3 – 35125 – 5 –

Gemäß § 21 Absatz 4 der Betriebssicherheitsverordnung bzw. Gemäß § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fol- gende Technische Regel für Gefahrstoffe bekannt:

– Neufassung TRBS 3146/TRGS 746 „Ortsfeste Druckanlagen für Gase“

− Änderung und Ergänzung TRGS 407 „Tätigkeiten mit Gasen – Gefährdungsbe- urteilung“

Die TRBS 3146/TRGS 726 „Ortsfeste Druckanlagen für Gase“, Ausgabe April 2014 (GMBl 2014, S. 606 v. 3.6.2014 [Nr. 28/29]), wird als TRBS 3146/TRGS 746 wie folgt neu gefasst:

(hier den Text der TRBS 3146/TRGS 746 anfügen)

Die TRGS 407 „Tätigkeiten mit Gasen – Gefährdungsbeurteilung“, Ausgabe Februar 2016 (GMBl 2016, S. 328-364 v. 26.4.2016 [Nr. 12-17] wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 3.2.4 Absatz 4 Satz 5 muss es statt „siehe dazu TRBS 3146/TRGS 726 Nummern 4.1.7.2 und 4.1.8.2 jeweils Absatz 6“ heißen „siehe dazu TRBS 3146/TRGS 746 Nummer 4.5.3.2“.

2. In Nummer 4.1 Absatz 3 Nr. 2 muss es statt „TRBS 3146/TRGS 726“ heißen

„TRBS 3146/TRGS 746“.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

In Abschnitt 4.2.2 Absatz 13 wird Satz 2 wie folgt gefasst: " Kann nicht sichergestellt werden, dass abgeführte Luft nicht in den Arbeitsbereich Dritter gelangt, ist diese zu

Gemäß § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Technischen Regeln für Gefahrstoffe bekannt:. - Änderung und Ergänzung

(2) Arbeitsmedizinische Vorsorge dient der Beurteilung der individuellen Wechsel- wirkungen von Arbeit und physischer und psychischer Gesundheit und der

(4) Arbeitsmedizinische Vorsorge ist den betroffenen Beschäftigten nach § 5 Ab- satz 1 in Verbindung mit Anhang Teil 1 Absatz 2 Nummer 1 ArbMedVV durch den

- Ausschuss für Gefahrstoffe - AGS-Geschäftsführung - BAuA - www.baua.de/ags Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

(5) Sofern eine ausschließliche Verwendung von Transporttanks für Natriumhypochloritlösung oder Natriumchloritlösung nicht möglich oder schwierig zu realisieren ist, müssen vor der

In Nummer 4.4.1 Absatz 2 wird Satz 4 wie folgt gefasst: „Ist eine Berechnung des AGW Gemisch aufgrund fehlender Informationen zur Charakterisierung des

„(3) Der Befund „Toleranzkonzentration eingehalten“ gilt, wenn ein nach Anlage 3 Nummer 3.1 Absatz 9 geeignetes Messverfahren zur Überwachung der Toleranz- konzentration