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Archiv "Parvovirus-B19-Infektionen in der Schwangerschaft" (01.12.1988)

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DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT

KURZBERICHT

Parvovirus-B19-Infektionen in der Schwangerschaft

D

as humane Parvovirus B19 ist der Erreger des Erythema infectiosum (Ringelröteln, Fifth Dis- ease). Ferner kann häufig bei soge- nannten atypischen Exanthemen se- rologisch eine akute B19-Infektion nachgewiesen werden. Differential- diagnostisch ist eine Abgrenzung zu den Röteln gelegentlich nicht mög- lich. Die B19-Infektion kann bei Pa- tienten mit chronischer hämolyti- scher Anämie zu einer aplastischen Krise führen. Auch bei sonst gesun- den Normalpersonen kann nach B 19- Infektion ein passagerer Hämoglo- binabfall auftreten, der jedoch meist subklinisch verläuft. Insbesondere bei Frauen können häufig Arthral- gien mit bevorzugtem Befall der klei- nen Gelenke beobachtet werden.

In der Schwangerschaft kann die B19-Infektion in etwa 20 Prozent der Fälle zum Hydrops fetalis mit re- sultierendem intrauterinen Frucht- tod führen. Ursächlich wird hierfür eine Inhibition der fetalen Erythro- poese verantwortlich gemacht. Nach bisherigen Erkenntnissen kann die B19-Infektion in allen Stadien der Schwangerschaft zu Komplikationen führen, wobei besonders das erste und zweite Trimenon betroffen zu sein scheinen. Die Latenzzeit zwi- schen mütterlicher Infektion und Einsetzen der fetalen Komplikation kann bis zu zwölf Wochen dauern.

Gegenwärtig gibt es keine Hinweise auf B19-assoziierte Embryopathien.

Aus diesem Grunde ist die B19-In- fektion in der Schwangerschaft der- zeit keine Indikation für die Schwan- gerschaftsunterbrechung.

Die Bestimmung von spezifi- schen Antikörpern der IgM- und IgG-Klasse gegen B19 ( Anti-B19- IgM und -IgG) ist derzeit durch limi- tierte Verfügbarkeit von B19-Anti- gen nur eingeschränkt in wenigen Laboratorien möglich. Deshalb ist die klinische Diagnosestellung von besonderer Wichtigkeit.

Aufgrund der bisher vorliegen- den Untersuchungen zur B19-Infek- tion in der Schwangerschaft werden bei Kontakt von Schwangeren mit an Ringelröteln Erkrankten oder bei mit B19-Parvovirus infizierten Schwangeren folgende Empfehlun- gen gegeben:

Maßnahmen bei Verdacht auf Parvovirus-B19-Infektion in der Schwangerschaft (Exanthem, Arthralgie, aplastische Krise)

1. Sofortige serologische Unter- suchung von Anti-B19-IgM und -IgG.

2. In den ersten vier Wochen nach Infektion der Mutter sollen wö- chentliche Ultraschallkontrollen auf Hydrops fetalis und in der Folge bis zur 12. Woche zwei wöchentliche Kontrolluntersuchungen durchge- führt werden.

3. Eine Bestimmung von a-Fe- to-Protein ist empfohlen.

4. Beim Auftreten von fetalen Komplikationen kann eine intraute- rine Austauschtransfusion in Erwä- gung gezogen werden.

5. Bei Rötelnverdacht in der Schwangerschaft empfehlen wir die differentialdiagnostische Untersu- chung auf Anti-B19-IgM.

Maßnahmen bei Kontakt einer Schwangeren zu Personen mit Erythema infectiosum

1. Bei Kontakt einer Schwange- ren mit einem Kind mit Erythema infectiosum besteht in der Regel kei- ne Ansteckungsgefährdung mehr, wenn das Kind bereits ein Exanthem zeigt.

2. Ist ein Kontakt mit einem er- krankten Kind während der Inkuba- tionszeit erfolgt, so besteht bei Anti-B19-IgG-negativen Schwange- ren das Risiko einer Ansteckung. In

diesem Fall sollte der B19-Immun- status abgeklärt werden. Ist die Mut- ter seronegativ, kann ein B19-Anti- gen-Nachweis (Nukleinsäurehybri- disierung oder ELISA) durchgeführt werden. Zusätzlich sollte aber im Abstand von einer Woche nach der Ersteinsendung eine nochmalige Se- rumprobe auf Anti-B19-IgM unter- sucht werden.

3. Über eine ausreichend pro- tektive Wirkung von Immunglobu- linpräparaten liegen derzeit keine Erkenntnisse vor.

Verhalten von Schwangeren am Arbeitsplatz

Treten in einem Kindergarten oder in der Schule Erythema-infec- tiosum-Fälle auf, so ist eine Schwan- gere mit unbekanntem B19-Immun- status in der Regel nur durch Kin- der, die sich in der Inkubationszeit der B19-Infektion befinden, gefähr- det. Kinder mit Exanthem scheiden in der Regel kein B19-Virus mehr über den Nasen-Rachen-Raum aus.

Untersuchung des B19-Immunstatus (Anti-B19-IgG) ist angezeigt. Auf- grund des hohen Infektionsrisi- kos für den Feten ist eine Beurlau- bung einer Anti-B19-IgG-negativen Schwangeren bis zum Abklingen der Epidemie angezeigt.

Privatdozent Dr. M. Roggendorf, Dr.

med. T. F. Schwarz, Max-von-Pettenko- fer-Institut für Hygiene und Medizini- sche Mikrobiologie der Universität Mün- chen

Prof. Dr. med. K.-O. Habermehl, Institut für Klinische und Experimentelle Virolo- gie der Freien Universität Berlin Prof. Dr. med. G. Maasg Hygienisch- bakteriologisches Landesuntersu- chungsamt „Westfalen", Münster

Korrespondenzanschrift:

Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung der Viruskrankheiten (DVV)

Prof. Dr. med. Friedrich Deinhardt Max-von-Pettenkofer-Institut für

Hygiene und Medizinische

Mikrobiologie der Universität Pettenkoferstraße 9 a

8000 München 2

Dt. Ärztebl. 85, Heft 48, 1. Dezember 1988 (69) A-3445

Referenzen

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