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Archiv "Entschließungen zum Tagesordnungspunkt III: Medizinische Forschung in Deutschland" (09.06.1995)

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DOKUMENTATION

und Arbeitsaufwand für Qualitätssicherungsprogramme im Routinebetrieb finanziell abgesichert ist.

Begründung

0 Wenn der Gestaltungsspielraum der Selbstver- waltung — wie vom Bundesgesundheitsminster an- gekündigt — tatsächlich erweitert werden soll, so kommt gerade der Qualitätssicherung im Sinne einer pa- tientenzentrierten, bedarfsgerechten Verbesserung der medizinischen Versorgung eine besondere Rolle zu.

Die Qualitätssicherung der ärztlichen Berufsausübung muß von der Ärzteschaft selbst geregelt werden. Die ärzt- liche Selbstverwaltung verfolgt das Ziel, ein flächendeckendes, möglichst hohes medizinisches Qua- litätsniveau zu erreichen. Die dazu erforderlichen Maß- nahmen auf berufsrechtlicher und sozialrechtlicher Grundlage müssen sinnvoll koordiniert werden.

0 Die Qualitätssicherung ärztlicher Berufsaus- übung muß langfristig angelegt sein, wenn sie zur Ver- sorgungssicherung und Qualitätsverbesserung beitragen soll. Ziel der Qualitätssicherung ist es, Abweichungen festzustellen und deren Ursachen objektiv zu ermitteln, um gegebenenfalls eine Fehlersuche und Fehleranalyse durchführen zukönnen. Qualitätssicherung kann dann selbstverständlich zu mehr Wirtschaftlichkeit führen, wenn erkannt wird, daß auf diagnostische und therapeu- tische Verfahren verzichtet werden kann, weil sie keine oder zu geringe Aussagekraft haben, keine therapeuti- schen Konsequenzen abgeleitet werden oder eine ungün- stige Kosten-Nutzen-Relation besteht.

© Die von Bundesärztekammer und Kassenärzt- licher Bundesvereinigung am 21. März 1995 gegrün- dete „Zentralstelle der deutschen Arzteschaft zur Qua- litätssicherung" konzentriert ärztliche Kompetenz und koordiniert Qualitätssicherungsmaßnahmen zwischen BÄK und KBV. In institutionalisierter Zusammenarbeit mit den in der Arbeitsgemeinschaft Medizinisch-Wissen- schaftlicher Fachgesellschaften zusammengeschlosse- nen Gesellschaften sind in allen Gebieten der Medizin ge- eignete Methoden und Kriterien zu entwickeln, zu eva- luieren und insbesondere auf ihre Aussagekraft bei der täglichen Anwendung zu überprüfen.

0 Mit der Gründung der „Ärztlichen Zentralstelle Qualitätssicherung" haben Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung der erklärten Absicht des Bundesministers für Gesundheit, der Selbstverwal- tung Vorrang einzuräumen, jetzt schon Rechnung getra- gen. Die berufsrechtliche Zuständigkeit der Ärztekam- mern und die kassenarztrechtliche Verantwortlichkeit der Kassenärztlichen Vereinigungen bei der Planungsverant- wortung und Normierungsvorbereitung werden so koor- diniert. Die „Ärztliche Zentralstelle Qualitätssicherung"

entspricht der gemeinsamen Verantwortung der verfaß- ten deutschen Arzteschaft für die Qualitätssicherung der ärztlichen Berufsausübung in der ambulanten und sta- tionären Versorgung. Analoge Einrichtungen sind auf Lan- desebene zu schaffen.

0 Es liegt am Gesetzgeber, endlich die Zustän- digkeiten zu klären und unmißverständlich zu regeln. III

98. DEUTSCHER ARZTETAG

Einheitliche Qualitätssicherung

„Der 98. Deutsche Ärztetag fordert eine unter den Beteiligten abgestimmte einheitliche Qualitätssiche- rung für medizinische Leistungen in Praxis und Klinik.

Diese Qualitätssicherung soll bei den Ärztekammer — in Zusammenarbeit mit den Kassenärztlichen Vereinigun- gen — angesiedelt sein.

Versuche der Krankenhausträger und Krankenkas- sen, ohne oder gar gegen die verfaßte Arzteschaft den gesetzlichen Rahmen durch sogenannte Bundesempfeh- lungen zur Qualitätssicherung in Krankenhäusern zu er- füllen, werden nicht erfolgreich sein. Sie sind auf kurz- sichtige Qualitätskontrolle ausgerichtet und nicht auf langfristige Qualitätssicherung. Mit besonderer Sorge be- obachtet der Deutsche Ärztetag den Versuch der Kran- kenhausträger und einiger Krankenkassen, Zertifikate zu vergeben, ohne daß für derartige Zertifizierungen valide Kriterien vorliegen. Hier entlarvt sich der Versuch, Qua- litätssicherung als Marketinginstrument zu mißbrauchen.

Nur wenn alle Beteiligten sich auf einheitliche Qualitätssicherungs-Kriterien einigen und deren flächen- deckende Umsetzung überwachen, kann die gesetzlich angestrebte Sicherung der hohen Qualität stationärer und ambulanter Patientenversorgung auch tatsächlich er-

reicht werden." ❑

Ärztliche Kollegialität

„Der Deutsche Ärztetag appelliert an alle Ärztin- nen und Ärzte, das Prinzip der ärztlichen Kollegialität zu achten und anzuwenden, auch und gerade angesichts der schwierigen Rahmenbedingungen, die Gesundheits- und Sozialpolitik der deutschen Arzteschaft aufzwingen.

In Zeiten wachsender staatlicher Reglementierun- gen der ärztlichen Berufsausübung, zum Beispiel durch Budgetierungsmaßnahmen oder durch die Bedarfspla- nung, gerät die ärztliche Kollegialität in ernste Gefahr.

Kollegialität ist ein unverzichtbares Merkmal der ärztli-

chen Berufsausübung." ❑

„Medizinische Forschung in Deutschland — Finanzierung auch durch Drittmittel?"

„Medizinische Forschung dient der Gesundheit der Bürger

Medizinische Forschung dient der Aufklärung von Krankheitsursachen und der Entwicklung neuer oder der

Aussetzung des Arznei- und Heilmittelbudgets

„Der Deutsche Ärztetag fordert den Bundesge- sundheitsminister auf, das Arznei- und Heilmittelbudget für die gesamte Vertragsärzteschaft, besonders in den neuen Bundesländern, auszusetzen."

Begründung

Die besondere Situation, mit der ohnehin ernied- rigten Gesamtvergütung, schafft eine Situation, in der ei- ne flächendeckende, den medizinischen Erfordernissen entsprechende Versorgung nicht mehr möglich ist. Nach bisherigen Berechnungen werden die Regreßsummen für 1994 und 1995 so hoch sein, daß eine große Zahl von Praxisinsolvenzen daraus folgen wird. ❑

Ambulante und stationäre Versorgung zusammenführen

„Der 98. Deutsche Ärztetag bittet den Vorstand der Bundesärztekammer, ein Konzept zu erarbeiten, in welcher Weise der gespaltene Versorgungsauftrag der ambulanten und stationären Versorgung überwunden

werden kann." ❑

Angleichung der Vergütungen in den neuen Bundesländern

„Der Deutsche Ärztetag fordert den Bundesmini- ster für Gesundheit auf, über die in seiner Rede am 23.5.1995 schon angekündigte Erhöhung der Honora- re von 4 Prozent hinaus dafür Sorge zu tragen, daß die ärztlichen Honorare in den neuen Bundesländern auf den Stand in den alten Bundesländern angehoben wer-

den." 111

Verbesserung bestehender Methoden zur Prävention, Er- kennung und Behandlung von Krankheiten, Linderung von Beschwerden und Beseitigung von Funkti- onsstörungen.

Hochqualifizierte Grundlagenforschung und klini- sche Forschung sowie die Entwicklung in der Medizin- technik in Deutschland haben in den vergangenen Jahrzehnten zu herausragenden Fortschritten in der me- dizinischen Diagnostik und Therapie geführt. Das Spek-

Entschließungen zum Tagesordnungspunkt III

Medizinische Forschung in Deutschland

Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 23, 9. Juni 1995 (63) A-1681

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trum der Behandlungsmöglichkeiten in nahezu allen Ge- bieten der Medizin ist um ein Vielfaches erweitert und verbessert worden. Diese Fortschritte, einschließlich der größeren Sicherheit für den Patienten, kommen in unse- rem Gesundheitssystem jedem Bürger zugute.

Der hohe Stand der medizinischen Forschung in Deutschland ist gefährdet

Dieser hohe Stand sowie die Erforschung und An- wendung weiterer neuer Verfahren sind nicht nur durch die knapper werdenden Ressourcen aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gefährdet, son- dern auch durch die immer höheren Anforderungen der Administration, die Universitätsklinika und Krankenhäu- ser zu erfüllen haben. Bei aller notwendigen Förderung und Koordinierung von Forschungsvorhaben darf die der Forschung innewohnende Dynamik nicht durch gesetzli- che oder administrative Rahmenbedingungen gebremst werden. Schwerpunkte in der Forschung müssen daher in Abstimmung mit den in der Wissenschaft und For- schung tätigen Organisationen und Personen so verein- bart werden, daß die Grundlagenforschung und die klini- sche Forschung nicht unnötig erschwert oder gar behin- dert werden.

Grundlagenforschung und Klinische Forschung ergänzen sich

Die Wechselwirkungen zwischen Grundlagenfor- schung und angewandter klinischer Forschung haben, wie die Beispiele der Gentechnologie - Prödiktive Medi- zin, Arzneimittel-" Gewinnung" -oder der Mikroelektro- nik (zum Beispiel bildgebende Verfahren), aber auch in der Chemie - biochemische Diagnostik - zeigen, be- deutsame Ergebnisse für die Erkennung und Behandlung von Krankheiten gebracht. Auch in vielen anderen Gebie- ten erhält die Grundlagenforschung wichtige Impulse aus dem Bereich der angewandten Wissenschaften.

Interdisziplinäre und interprofessionelle Zusam- menarbeit sind wichtiger denn je, müssen aber auch zwi- schen Universität und forschender Industrie gefördert werden. Die Voten der Ethikkommission sind einzubezie- hen.

Innovationsfreundliche Rahmenbedin- gungen für forschende Pharma- und Medizintechnik erforderlich

Die Pharmazeutische und Medizintechnik-Indu- strie hat ihre Forschungs- und Entwicklungskosten in der Vergangenheit fast ausschließlich selbst getragen; weni- ger als drei Prozent kamen aus öffentlichen Mitteln, die vor allem für internationale Kooperationen mit Univer- sitätsinstituten oder der WHO verwandt wurden. Eine di- rekte Forschungsförderung für die Industrie ist nur dann sinnvoll, wenn es sich um Projekte mit einem großen An- teil in der Grundlagenforschung und langen klinischen Entwicklungszeiten handelt. Gleichwohl ist es Aufgabe

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98. DEUTSCHER ÄRZTETAG

des Staates, innovationsfreundliche Rahmenbedingun- gen für die Arzneimittel und Medizintechnik entwickeln- de und herstellende Industrie am Wirtschaftsstandort Deutschland zu gewährleisten.

Forschungsförderung muß effizient sein

Der Staat kann nicht aus der Verantwortung für die strukturellen Voraussetzungen der medizinischen Ver- sorgung und damit auch für die Leistungsfähigkeit unse- res hochentwickelten und weltweit anerkannten Gesund- heitssystems entlassen werden. Bund und Länder sind daher aufgerufen, ihre gemeinsam mit Wissenschaftlern aller Gebiete erarbeiteten Forschungsprogramme mitein- ander abzustimmen, Fürderschwerpunkte zu definieren und laufende Vorhaben auszubauen - oder aber gege- benenfalls zu stoppen - und die finanziellen Mittel an- zupassen.

Die Bildung von Förderschwerpunkten ist ange- sichts knapper finanzieller Mittel notwendig. Forschungs- schwerpunkte im Gesundheitswesen im engeren Sinne sollten grundsätzlich auf anwendungsorientierten Er- kenntnisgewinn ausgerichtet sein, um die Gesundheit der Menschen zu erhalten oder wiederherzustellen (zum Beispiel Prävention, Diagnostik, Therapie und Rehabilita- tion von Herz-Kreislauf-, Infektions- und Suchtkrank- heiten sowie Stoffwechsel- und Krebserkrankungen).

Drittmittelforschung ist unverzichtbar

Deutschland ist als rohstoffarmes Land auf Spitz- zenleistungen in der internationalen Innovation ange- wiesen.

Forschung allgemein, nicht nur naturwissenschaft- liche Forschung, sondern auch die Forschung in den Gei- steswissenschaften, kann nicht allein aus Mitteln des Staates finanziert werden. Enge Zusammenarbeit zwi- schen der forschenden Industrie und den Forschungsein- richtungen des Staates ist in vielen Bereichen seit lan- gem üblich und fester Bestandteil gemeinsamer Aktivitä- ten. Dies muß auch für die Forschung in der Medizin gel- ten. Forschungsförderung durch Drittmittel ist daher ein unerlößlicher Bestandteil der Forschungsfinanziening.

Um innovative Leistungen in der Wissenschaft zu gewährleisten, gilt es ein günstiges Umfeld für die For- schung zu schaffen. Entsprechende Voraussetzungen für die Medizinforschung können nur gemeinsam vom Bund, den Ländern und von den forschenden Einrichtun- gen - insbesondere den Hochschulen und den Universi- tätskliniken - erbracht werden. Die Einwerbung von Drittnnitteln, die von den Forschungsförderorganisatio- nen, Stiftungen und nicht zuletzt von der Industrie zur Verfügung gestellt werden, sind eine wichtige und unver- zichtbare Ergänzung in der Förderung und Finanzierung medizinischer Forschung in Deutschland.

Krankenkassen sind zu beteiligen

ln der klinischen Forschung gibt es Themenberei- che, die für die Krankenkassen von großer Bedeutung sind, zum Beispiel industrieunabhängige Beurteilung von A-1682 (64) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 23, 9. Juni 1995

alten oder neuen Behandlungsmethoden fraglicher Wirk- samkeit, neuerer Verfahren der Qualitätssicherung und so weiter. Den Kassen sollte die Mitwirkung bei der F~

nanzierung, Projektplanung, Antragsbegutachtung und Ergebnisevaluation von Projekten der angewandten klini- schen und Umsetzungsforschung ermöglicht werden.

Drittmittelfinanzierung muß transparent sein

Bei Drittmittelforschung ist insbesondere folgen- des zu beachten:

~ Eine finanzielle Förderung von Forschungsvor- haben durch Industrieunternehmen soll der wissenschaft- lichen Kooperation dienen.

~ Die zu fördernden Projekte sind nach strengen wissenschaftlichen Kriterien auf ihre Effektivität und Eff~

zienz hin zu überprüfen und gegebenenfalls vorzeitig ab- zubrechen.

~ Ein Zusammenhang zwischen Vergabe und Volumen von Forschungs- und Entwicklungsauftrögen so- wie Beschaffung von Verbrauchs- und Investitionsgütern darf nicht Voraussetzung für die Förderung sein.

~ Die Finanzierung von Forschungsvorhaben muß frei sein von jeder Verknüpfung an die Vergabe von Aufträgen für Erzeugnisse oder Diensrieistungen.

~ Die Herkunft und Verwendung der Finanzmit- tel muß transparent sein.

~ in wissenschaftlichen Publikationen und Arti- klen in Fachzeitschriften ist eine Drittmittelfinanzierung anzuzeigen.

Forderungen des 98. Deutschen Ärztetages

~ Die Rahmenbedingungen für den Forschungs- standort Deutschland müssen international wettbewerbs- fähig sein.

~ Die medizinischen Forschungseinrichtungen an den Universitäten und an den Krankenhäusern sollen in Abhängigkeit von der Qualität ihrer Forschung geför- dert werden.

~ Bei der Projektförderung ist auf strenge wis- senschaftliche Kriterien und auf Prozeß- und Ergebnis- qualität zu achten.

~ Die Förderung des wissenschaftlichen Nach- wuchsesauch durch internationalen Austausch und durch flexiblere Laufbahn- und Vergütungsstrukturen ist unver- zichtbar.

~ Die Voraussetzungen für die Einrichtung von Forschergruppen für interdisziplinäre Forschungsprojekte an Universitäten sind unverzüglich zu schaffen.

~ Die Bereiche der klinischen Forschung, bei de- nen die Mitgestaltung und Mitfinanzierung durch die Krankenkassen erfolgen kann oder muß, sind zu definie- ren.

~ Die finanzielle Förderung von Forschung durch Einwerbung von Drittmitteln muß transparent sein. Dritt- mittelkanten müssen unabhängig von denjenigen, die den Forschungsauftrag durchführen, verwaltet werden.

(3)

..,.. Bei der Verwendung der eingeworbenen Dritt- mittel soll derjenige, der sie eingeworben hat bezie- hungsweise den Forschungsoultrog ausführt, ein Mit-

spracherecht hoben." 0

Medizinische Forschung in Deutschland

"Der 9 8. Deutsche Ärztetag fordert den Gesetz- geber auf, sehr schnell Regelungen zu treffen, die es den Universitätskliniken der neuen Bundesländer ermögli- chen, in das Krankenhausinvestitionsprogramm einbezo- gen zu werden."

Begründung

ln den neuen Bundesländern können nichtuniver- sitäre Krankenhäuser zur Verbesserung der medizini- schen Versorgung Sondermittel aus dem oben genann- ten Programm gemäß Art. 14 GSG in Anspruch nehmen.

Die Hochschulkliniken sind aus dieser Förderung ausge- schlossen. Dies führt einerseits zu einer Differenz in der Ausstattung zum Nochteil der Hochschulkliniken, die ei- nen beträchtlichen Teil der Maximolversorgung trogen, und birgt andererseits die Gefahr, daß Forschungsmittel für die Ausstattung zur Krankenversorgung verwendet

werden. 0

Förderung der Grundlagen·

forschung über Entstehung und Behandlung

von Suchterkrankungen

"Angesichts der anholtenden und besorgniserre- genden Zunahme chronifizierter Verlaufsformen von Al- kohol-, Medikamenten-und Drogenabhängigkeit sind on den Universitäten bevorzugt Forschungsschwerpunkte und Lehrstühle zur Grundlogenforschung über Präventi- on, Behandlung und Rehabilitation von Suchterkrankun- gen aufzubauen.

Der Deutsche Ärztetag fordert den Gesetzgeber auf, dafür Steuermittel einzusetzen und gesetzliche Re- gelungen zu schoflen, auf deren Grundloge die alkoholproduzierende und tabakproduzierende Industrie dazu verpflichtet wird, Aufgaben für die oben aufgeführ- ten Forschungsschwerpunkte und Lehrstühle zu leisten."

Begründung

Die Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgeloh- ren zählt hierzulande 3 Millionen behandlungsbedürftige Alkoholkronke, 1 Million Medikamentenabhängige und co. 500 000 Drogenabhängige. Jährlich sterben co.

40 000 Menschen on den Folgen der Alkoholkronkheit.

Diese Enrwicklung muß unter anderem durch den zweck- gebundenen Einsatz von Steuermitteln, die aus der Be- steuerung von Alkohol und Tabak stammen, zur För- derung der Volksgesundheit bekämpft werden. Die Soli-

...

98. DEUTSCHER ÄRZTETAG

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dargemeinschalt der Versicherten muß durch solche Fi- nanzierungen im Sinne des Verursacherprinzips in bezug auf diese gesundheitlichen Folgeschäden enftostet wer-

den. 0

Medizinische Forschung in Deutschland

"Der 98. Deutsche Ärztetag fordert die Kranken- hausträger auf, ollen Ärzten die Beteiligung on klinischer

Forschung zu gestatten und nicht in Anstellungsverträgen

ausdrücklich zu verbieten." D

Untertarifliche Vergütung und Drittmittelförderung

"Der Einsatz von Drittmitteln im klinischen Be- reich darf- wenn Stellen für Ärzte geschaffen werden- nicht dazu führen, daß untertorifliehe Vergütung bezahlt

wird." 0

Entschließungen zum Tagesordnungspunkt IV

Tätigkeitsbericht

der Bundesärztekammer

Fortsetzung des Dialoges zwischen Ärzteschaft und Politik

"Der Deutsche Ärztetag fordert die Verhandlungs- führer der deutschen Ärzteschaft auf, unsere berechtigten Interessen und Forderungen auf der Grundloge des Ge- sundheitspolitischen Programms der deutschen Ärzte- schaft und auf der Ebene der konkreten Angebote des Bundesgesundheitsministers Seehafer anläßlich seiner Rede zu der Eröffnung des 98. Deutschen Ärztetages om 23.5.1995 in Stuttgortfortzusetzen." 0

Änderung § 19 Abs. 1 Satz 5 MBO (Kollegiales Verhalten)

"Der Vorstand der Bundesärztekammer wird be- auftragt, folgende Änderung der Müster-Berufsordnung in

§ 19 Abs. 1 Satz 5 vorzunehmen:

"Ein leitender Arzt, in dessen Abteilung ein Arzt/eine Ärztin unterhalb des geltenden Tarifrechts be- schäftigt wird und diesen weiterbildet, handelt damit un- lauter und unwürdig im Sinne der Berufsordnung." D

Berufsordnung

"Der Deutsche Ärztetag appelliert on die Lon- desärztekommern, auf die Einhaltung der Berufsordnung unter folgendem Aspekt zu achten:

Der wirtschofftiche Druck auf die Ärzteschaft in Kli- nik und Proxis darf nicht dazu führen, daß zunehmend Ärztinnen und Ärzte unter Mißachtung der Berufsordnung für ärztliche Arbeit unangemessen oder überhaupt nicht bezahlt werden. Wer hier die Notloge von Kolleginnen und Kollegen ausnutzt, trägt mit dazu bei, daß der wirk- liche Bedarf der Gesellschaft an ärzfticher Arbeit- und damit auch die notwendigen Kosten - verschleiert wer-

den. Ein Angebot ärztlicher Arbeitskraft unter Preis kann auch dazu dienen, in unlauterer Weise andere Mitbewer- . ber um die Chance einer Beschäftigung zu bringen, und verstößt deshalb ebenfalls gegen die Berufsornung. "D

Weiterbildung und Verträge zur Anstellung

"Eine untertorifliehe Beschäftigung von Ärzten in Klinik und Proxis widerspricht dem Kollegialitätsprinzip der ärzftichen Berufsordnung. Besonders Chefärzte kön- nen sich aus dieser Regelung nicht exkulpieren mit dem Hinweis, daß die Verwaltung der Vertragspartner des Arz- tes ist. Sie dürfen bei Kenntnis des Sachverhaltes diese unterbezahlten Kollegen nicht in ihrer Abteilung beschäf-

tigen." D

Untertarifliche Vergütung

"Abteilungsleiter und Chefärzte, die in ihrem Wirkungsbereich zulassen, daß junge Ärzte unterhalb der haus- und regional üblichen torifliehen Vergütung bezahlt werden, verstoßen gegen die Berufsordnung und laufen Gefahr, wegen einer fehlenden persönlichen Eignung die Weiterbildungsermächtigung entzogen zu bekommen.

Die Not junger Ärztinnen und Ärzte darf nicht aus-

genutzt werden." D

Nebeneinnahmen der Chefärzte

" Werden bei stationärer, teilstationärer oder am- bulanter Krankenhausbehandlung wohlärzftiche Leistun- gen gesondert berechnet, so sind die anderen Kranken- hausärzte on den hieraus erzielten Einnahmen im

Rah-

men ihrer Leistungen zu beteiligen. Chefärzte, die die- sem Verlongen nicht nachkommen, verstoßen gegen die Berufsordnung(§ 15 Abs. 2)." D Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 23, 9. Juni 1995 (69) A-1683

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