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Archiv "Drittmittel: Ausweg aus der Falle" (21.05.2004)

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P O L I T I K

A

A1472 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 2121. Mai 2004

E

ine bessere Verzahnung an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Krankenversor- gung, die Ingangsetzung der integrativen Versorgung und die Realisierung des be- reits vor 30 Jahren ausgerufenen Grund- satzes „ambulant vor stationär“ schei- nen auch künftig prägendes Leitbild für eine permanente Weiterentwicklung des Gesundheitswesens zu sein – so das Cre- do des für Fragen der Gesundheitsver- sorgung und des Krankenhauswesens zuständigen Unterabteilungsleiters des Bundesgesundheits- und Sozialministe- riums, Georg Baum, vor dem Interni- stenkongress in Wiesbaden.

Die seit Januar geltenden punktuellen Leistungsausgrenzungen, erhöhte Zu- zahlungen und vor allem die Kassen-/

Praxisgebühr sind aus der Sicht des Ex- perten der Administration eher ein not- wendiges Übel und ein kaum ergiebiges fiskalisches Steuerungselement im Ge- samt aller Reformkomponenten. Sie hätten aus der Sicht des Ministeriums aber Tiefgang und zeigten Breitenwir- kung. Schleunigst müsse das bisherige größte Hemmnis der Verzahnung und arbeitsteiligen Krankenversorgung – die leistungshemmenden sektoralen Bud- gets – überwunden werden. Einen we- sentlichen Aktionshebel sieht Baum darin, dass künftig die Verpflichtung zum gemeinsamen und einheitlichen Han- deln der Krankenkassen ebenso wie die Verpflichtung, den vertragsärztlichen Bereich ausschließlich über den Sicher- stellungsauftrag und die strikte Bedarfs- planung zu regeln, „gelockert“ werden.

Eine Vielzweckwaffe, um bestehende Strukturen zu überwinden und um die fragmentierten Leistungen zu einem ganzheitlichen Leistungsbündel „aus ei- nem Guss“ zusammenzuführen, ist nach dem Willen der Bundesregierung die

„Integrierte Versorgung“, ein durch die

selbst besorgte Anschubfinanzierung in Gang gesetzter bisher lahmender Selbst- läufer auf Selbstverwaltungsebene. Aus der Sicht des Ministeriums geht kein Weg daran vorbei, verkrustete Struktu- ren zu „erodieren“ und den Sicherstel- lungsauftrag durch eine weitgehende Kaltstellung der Kassenärztlichen Verei- nigungen aufzubrechen. Dadurch soll ei- ne bisher verschlossene Tür zur besseren Verzahnung von Arztpraxen und Kran- kenhäusern „aufgestoßen“ werden.

Eines stellte Georg Baum klar: Es geht bei der geforderten Ausweitung der praxis- und klinikambulanten Be- handlung nicht um eine Konzentration bisher ambulant erbrachter Leistun- gen an die Krankenhäuser, sondern

um eine sukzessive Überführung von stationären Leistungen in die am- bulante und die klinikambulante Versorgung. Damit würde das „klassi- sche vollstationäre Leistungsspek- trum“ schrumpfen. Der Knackpunkt:

eine Zusammenführung der Entgelt- und Vergütungssysteme von ambulan- tem und stationärem Sektor. Als ein Schlüsselinstrument und als eine Voraussetzung für die Neuorganisa- tion im Bereich stationär/ambulant sieht das Ministerium die konsequente Übertragung des Morbiditätsrisikos auf die Krankenkassen und die Einführung von budgetablösenden Regelleistungsvolumina. So rasch wie möglich. Dr. rer. pol. Harald Clade

Gesundheitsreform

Ambulant vor stationär

Bundesministerium für Gesundheit bleibt optimistisch.

W

issenschaftler, die erfolgreich Drittmittel einwerben, sitzen in der Falle: Einerseits erwarten die Hochschulen, unterstützt durch § 25 Hochschulrahmengesetz, Aktivitäten bei der Mittelbeschaffung, andererseits droht ihnen nach § 331 Strafgesetzbuch eine Verurteilung wegen Vorteilsnah- me. Diese Strafvorschrift ist 1997 in das StGB eingeführt worden in der guten Absicht, Korruption zu bekämpfen. Für die Forschung, vor allem auch die klini- sche Forschung, erscheint diese Bestim- mung problematisch (vergleiche dazu den Titelaufsatz von DÄ, Heft 43/2003:

„Drittmitteleinwerbung – strafbare Dienstpflicht?“ von Brigitte Tag und Jochen Tröger).

Jetzt kommt Bewegung in die verfah- rene Lage. Ausgangspunkt ist ein Sym- posium im November 2003 in Heidel- berg. Anlässlich der Präsentation des Tagungsbandes am 7. Mai 2004 in Berlin ließ der Vorsitzende des Bundestags- rechtsausschusses, Andreas Schmidt, ein gewisses Einlenken erkennen. Er

hält eine Ergänzung von § 331 StGB für möglich. Danach könne die Einwer- bung von Drittmitteln dann zulässig sein, wenn sich die Wissenschaftler nach den jeweiligen landesgesetzlichen Vor- schriften richteten. Vorschläge eines ei- genen Drittmittelgesetzes oder einer weitergefassten Definition des Strafbe- standes der Vorteilsnahme wies er zu- rück. Die Vorsitzende des Forschungs- ausschusses des Bundesausschusses, Ul- rike Flach, befürwortete vor der Presse in Berlin eine Bundesregelung, gestand zugleich aber ein, dass dafür zurzeit kei- ne Mehrheit zu finden sein würde.

Prof. Dr. jur. Brigitte Tag wies darauf hin, dass nicht in allen Bundesländern Drittmittelregelungen bestehen, ja, sol- che Regelungen zum Teil ausdrücklich abgelehnt werden. Tag wies darauf hin, dass der Bundesgerichtshof in zwei Ent- scheidungen im Jahr 2002 aufgezeigt habe, dass der Strafbestand der Vorteils- annahme deutlich zu weit gefasst ist, und schlug vor, in § 331 StGB klarzu- stellen, dass Vorteilsannahme nicht vor- liege, „wenn der Vorteil dienst- bzw.

hochschulrechtlich erlaubt ist“.

Als landesrechtliche Regelung wur- de in Berlin beispielhaft die aus Baden- Württemberg erwähnt. Prof. Dr. med.

Jochen Tröger, Heidelberg, hält dieses

„filigrane Netzwerk“ allerdings für kaum praktikabel. Norbert Jachertz

* Brigitte Tag, Jochen Tröger, Jochen Taupitz (Hrsg.): Dritt- mitteleinwerbung – Strafbare Dienstpflicht?, Springer Heidelberg, 2004, 300 Seiten

Drittmittel

Ausweg aus der Falle

Eine Ergänzung von

§ 331 StGB ist im Gespräch.

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