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Archiv "Patientenrechte: Mehr Transparenz im medizinischen Behandlungsverhältnis" (28.03.2003)

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die Ärzte – leid, immer wieder als Kostentreiber gemaßregelt zu werden.

Nach Angaben von ABDA-Präsident Friese entfallen „satte“ 62 Prozent des Arzneimittelendpreises in der Gesetz- lichen Krankenversicherung auf die Industrie. Nur 17,9 Prozent entstünden bei der Apotheke. „Der Herstelleran- teil ist die kostentreibende Komponen- te. An den im letzten Jahr um 4,9 Pro- zent gestiegenen Arzneimittelausgaben sind die Apotheken so gut wie gar nicht beteiligt“, betonte Friese. 2002 hätten die Apotheken einen Zuwachs von 1,7 Prozent verzeichnet. Das bedeute fak- tisch eine Nullrunde. „Mit uns prügeln Sie die Falschen“, lautete sein Vorwurf an die Politik.

Dass die ansonsten so wettbewerbs- freundliche Opposition ihre schützen- de Hand über die Apotheker hält, lässt den ABDA-Präsidenten jedoch hoffen.

Denn für eine grundlegende Gesund- heitsreform ist die Regierung auf die Zustimmung der Unionsmehrheit im Bundesrat angewiesen. Deshalb appel- lierte Friese an die Vertreter von CDU/CSU und FDP: „Knicken Sie nicht ein, wenn es um die Aufrecht- erhaltung des Versandhandelsverbots und des Fremd- und Mehrbesitzver- bots geht.“

Doch der außerordentliche Apo- thekertag erschöpfte sich nicht in Ver- weigerung. Die Alternativmodelle der Apotheker für die kommende Gesund- heitsreform enthält eine weitere Reso- lution, die nach heftiger Debatte verab- schiedet wurde. Anstelle des Versand- handels sprechen sich die Apotheker darin für ein wohnortnahes Home-Ser- vice-Konzept und die Entwicklung ei- nes Hausapothekenmodells aus. Außer- dem wollen sie die Arzneimittelpreis- verordnung weiterentwickeln. Dabei soll das Einkommen des Apothekers künftig nicht mehr allein vom Preis des Arzneimittels abhängen. Das neue Preisbildungssystem sieht für apothe- kenpflichtige Arzneimittel feste Ab- gabepreise vor, wobei preisunabhängi- ge und preisabhängige Komponenten sinnvoll kombiniert werden – eine Idee, mit der sich Bundesgesundheitsministe- rin Schmidt nach eigenem Bekunden durchaus anfreunden kann, die aber nicht auf die ungeteilte Zustimmung der Delegierten traf. Heike Korzilius

P O L I T I K

A

A812 Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 1328. März 2003

F

achleute diskutieren seit langem darüber, wie man die Patienten- rechte in Deutschland stärken kann. Die Ärztinnen und Ärzte zeigen in dieser Frage viel Engagement – ein Beispiel dafür ist der Entwurf einer

„Charta der Patienten- rechte“, den die Bun- desärztekammer im Jahr 1999 vorgelegt hat. So wie die Ärztin- nen und Ärzte wün- schen sich auch die Pa- tientinnen und Patien- ten mehr Transparenz

in der medizinischen Behandlung. Sie wollen in medizinische Entscheidun- gen einbezogen werden.

Wir sollten dieses Anliegen ernst nehmen. Seit Antritt meines Amtes als Bundesministerin der Justiz haben mich viele Schreiben erreicht, in de- nen Bürgerinnen und Bürger schil- dern, dass sie sich im Behandlungs- verhältnis nicht ausreichend über ihre Rechte informiert und nicht hinrei- chend in den Behandlungsprozess ein- gebunden fühlen. Auch ist es für viele Patientinnen und Patienten schwierig, dass wir in Deutschland keine spe- zielle gesetzliche Regelung des Arzt- rechts kennen. Die im Bürgerlichen Recht, Strafrecht, Sozialrecht, Berufs- recht und Verfassungsrecht verstreu- ten Regelungen und die Dichte des bestehenden Richterrechts werden vielfach als unüberschaubar kritisiert.

Hier sind nicht nur rechtliche Fra- gen wie die von Art und Umfang der ärztlichen Aufklärung berührt. Es geht

auch darum, unter welchen Bedingun- gen ein bestmöglicher Behandlungser- folg zu erzielen ist. Nach meiner festen Überzeugung setzen gute Behand- lungsergebnisse ein Klima der vertrau- ensvollen Kooperation zwischen Arzt und Patient voraus. Es ist deshalb wichtig, das traditionelle Arzt-Pa- tienten-Verhältnis zu überwinden und zu einem partnerschaftli- chen Miteinander zu gelangen. Hierfür die notwendigen Rahmen- bedingungen zu schaffen ist Aufgabe einer modernen Politik.

Die Bundesregierung stellt sich die- ser Aufgabe und setzt dabei nicht allein auf Gesetze. Im Gegenteil: In der neuen Koalitionsvereinbarung ist festgehalten, dass die Patientenrechte durch eine so genannte Patienten- charta und einen Patientenschutz- beauftragten gestärkt werden sollen.

Ich halte diesen Weg für richtig. Ge- setzgebung setzt Handlungsbedarf voraus, der hier nicht gegeben ist. Bei dieser Einschätzung stütze ich mich unter anderem auf die Ergebnisse ei- ner Arbeitsgruppe zum Thema „Pati- entenrechte in Deutschland: Fortent- wicklungsbedarf und Fortentwick- lungsmöglichkeiten“, die sich in den Jahren 2000/2001 mit der Arzthaftung und einem eventuellen Novellierungs- bedarf auseinander gesetzt hat. Die Arbeitsgruppe war mit Vertretern von Ärzten und Patienten, Richtern und Anwälten, der Versicherungswirt-

Patientenrechte

Mehr Transparenz im medizinischen

Behandlungsverhältnis

Brigitte Zypries

„Die Charta muss also möglichst vielen Patientinnen und Patienten

sowie Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung stehen.“

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P O L I T I K

Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 1328. März 2003 AA813

schaft und der Landesjustizverwaltun- gen ausgewogen besetzt. Nach ihrem Abschlussbericht vom September 2001 besteht derzeit für den Gesetzgeber kein akuter Handlungsbedarf, da wir über ein flexibles, ausdifferenziertes Richterrecht verfügen. Das Richter- recht kann weitaus besser auf die kon- kreten Umstände des Einzelfalles ein- gehen, als dies ein starres Gesetzes- recht könnte. Zudem kann sich die Ge- richtspraxis leichter an den teilweise rasanten medizinischen Fortschritt an- passen. Dies wird auch von Rechtswis- senschaftlern, Richtern und Rechtsan- wälten ganz überwiegend so gesehen.

Allerdings wurden in der Arbeits- gruppe in einzelnen Bereichen, zum Beispiel bei der ärztlichen Aufklärung, Informations- und Vollzugsdefizite hinsichtlich der bestehenden Rechtsla- ge festgestellt. Solche Informations- und Vollzugsdefizite sind – das stellte die Arbeitsgruppe ausdrücklich fest – nicht durch Gesetzesänderungen zu beheben. Wirksamer erscheinen ande- re Wege, wie der einer verstärkten In- formation von Ärzten und Patienten.

Genau an diesem Punkt setzen die

„Patientenrechte in Deutschland“ an.

Diese neue Patientencharta ist kein Gesetz. Es geht auch nicht darum, das bestehende Recht fortzuentwickeln.

Vielmehr informiert das Dokument Patienten und Ärzte über ihre wesent- lichen Rechte und Pflichten bei einer medizinischen Behandlung. Ziel ist es, das geltende Recht deklaratorisch zu- sammenzufassen. Mit seinen knapp formulierten Aussagen schaffen die

„Patientenrechte in Deutschland“

Transparenz und damit eine wichtige Grundla- ge für eine vertrauens- volle Kooperation. Nur wer als Patient seine Rechte kennt, kann sich am Behandlungs- prozess aktiv beteili- gen, eigene Entschei- dungen treffen und damit Verantwortung übernehmen. Und wer als Arzt seine Rechte

und Pflichten kennt, kann den Patien- ten hierbei besser unterstützen.

Wie schon gesagt, gibt es Vorläufer zu den „Patientenrechten in Deutsch- land“: Die Gesundheitsministerkon- ferenz beschloss bereits 1999 ein Papier mit dem Titel „Patientenrechte in Deutschland heute“. Wenig später ver- öffentlichte auch

die Bundesärzte- kammer den be- reits erwähnten Entwurf einer

„Charta der Pati- entenrechte“. Bei- de Papiere waren allerdings nicht konsensfähig.

Mit den „Pati- entenrechten in Deutschland“ liegt nun erstmals eine einheitliche deut-

sche Patientencharta vor, die von allen am Gesundheitswesen Beteiligten mit- getragen wird. In dieser allgemeinen Akzeptanz und der nur dadurch zu er- reichenden weiten Verbreitung liegt der besondere Wert des neuen Doku- ments. Auf Initiative des Bundesmini- steriums der Justiz und in Zusammen- arbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung ist es gelungen, Vertreter der Patienten- und Ärzteverbände, der Krankenhäu- ser, der Gesundheitsministerkonfe- renz, der Justizministerkonferenz, der gesetzlichen Krankenkassen und der privaten Krankenversicherer sowie der freien Wohlfahrtsverbände an ei- nem Tisch zusammenzubringen. Die beiden Ministerien ha- ben dabei bewusst nur eine moderierende Rolle eingenommen.

Bereits nach vier Mo- naten, am 16. Oktober 2002, konnten die in- haltlichen Arbeiten an den „Patientenrechten in Deutschland“ abge- schlossen werden. Da- mit ist zugleich ein erster Schritt zur Um-

setzung der Koalitionsvereinbarung getan.

Ob die Erwartungen, die sich an die „Patientenrechte in Deutschland“

richten, erfüllt werden, muss abge- wartet werden. Die positive Resonanz auf das Dokument, die das Bundesmi- nisterium der Justiz bisher erreichte, stimmt mich aber schon jetzt zuver- sichtlich, dass wir hiermit die Pati- entenrechte wirk- sam und nachhal- tig stärken. Eines muss allerdings klar gesehen wer- den: Der Erfolg des Projektes hängt maßgeblich davon ab, ob es gelingt, die Information dorthin zu trans- portieren, wo sie benötigt wird. Die Charta muss also möglichst vielen Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung stehen. Unser Ziel ist es daher, dass die „Patientenrechte in Deutschland“

künftig nicht nur über die an den Ar- beiten beteiligten Organisationen zu beziehen sind, sondern auch in Kran- kenhäusern,Arztpraxen und bei Kran- kenversicherungen bereitliegen.

Zu diesem Zweck haben die Mitglie- der der Arbeitsgruppe in gemeinsamer Anstrengung eine Broschüre in der Auflage von einer halben Million Exemplaren herausgebracht, die bei den beteiligten Organisationen, natür- lich aber auch beim Bundesministeri- um der Justiz und beim Bundesmini- sterium für Gesundheit und Soziale Si- cherung erhältlich ist. Darüber hinaus ist der Wortlaut der „Patientenrechte in Deutschland“ auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz (www.bmj.bund.de) und des Bundes- ministeriums für Gesundheit und Sozi- ale Sicherung (www.bmgs.de) abrufbar.

Brigitte Zypries Bundesministerin der Justiz Mohrenstraße 37 10117 Berlin

„Nur wer als Patient seine Rechte kennt, kann sich am Behandlungsprozess aktiv beteiligen, eigene Entscheidungen treffen und damit Verantwortung

übernehmen.

Und wer als Arzt seine Rechte und Pflichten kennt,

kann den Patienten hierbei besser unterstützen.“

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries:

Erstmals eine einheitliche deutsche Pa- tientencharta

Foto:dpa

GASTKOMMENTAR

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