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Archiv "BEHÖRDENUMGANG: Verwalteter Blödsinn" (18.10.1990)

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Selbst durchführen oder gezielt verordnen

Naturheilverfahren in der ärztlichen Praxis

Herausgegeben von H.-D. Hentschel Geleitwort von H. Schipperges

1990, ca. 400 Seiten,

96 Abbildungen, in 108 Teilabbildungen, 81 Tabellen, gebunden, DM 98,— ISBN 3-7691-0220-7

Das Buch erschließt die heute kaum je ausgenutzten Möglichkeiten, Naturheilverfahren in der Praxis selbst durchzuführen oder erfolgversprechend zu verordnen.

Der Inhalt orientiert sich an dem Curriculum „Natur- heilverfahren", vermittelt die Grundlagen der Natur- heilweisen und gibt eine ausführliche Beschreibung aller wissenschaftlich untermauerten und daher von der Lehrmedizin anerkannten Verfahren. Als Besonderheit bietet das Lehrbuch übersichtliche Therapiepläne für häufig vorkommende Erkrankungen.

Aus dem Inhalt:

Grundlagen, Hydrotherapie, Saunabad,

Massagetherapie, Bewegungstherapie, Chirotherapie, Ernährungstherapie, Phytotherapie, Ordnungstherapie, Balneotherapie, Klimatherapie, Therapiepläne.

Autogenes Training — Basispsychotherapeutikum

Ein Weg zur Entspannung und zum Selbst Von H. Binder und K. Binder

1989, 162 Seiten, 4 Abbildungen, 9 Tabellen, broschiert, DM 34,— ISBN 3-7691-0194-4

Neben Antworten auf alle Fragen der Vermittlung des AT, ihrer Modifikation und Störmöglichkeiten findet der interessierte Arzt spezielle Kurskonzepte, die die praktische Anwendung beim Patienten erleichtern.

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Ja, ich bestelle aus der Deutscher Ärzte-Verlag GmbH, Postfach 40 02 65, 5000 Köln 40, durch die Buchhandlung

Expl. Hentschel, Naturheilverfahren Expl. Binder, Autogenes Training

je DM 98,- je DM 34,—

Name, Vorname PLZ, Ort DÄ 42-90

Raubmorden auch aktive Sterbehilfe, Tötung auf Ver- langen, unterlassene Hilfelei- stung und Vernachlässigung.

Eine Studie zur Phänome- nologie dieser Taten aus dem Zehn-Jahres-Zeitraum 1976 bis 1985 in Aachen erbrachte folgende Ergebnisse:

• Gelegentlich werden Tötungsdelikte zufällig ent- deckt, ohne daß primär ein Tatverdacht bestanden hat.

Dies war in der Gruppe der älteren Tatopfer dreimal (zu- sammenhängend) der Fall, kam dagegen in der über vier- mal so großen Gruppe der jüngeren Opfer nicht vor.

• Fälle von aktiver Ster- behilfe, Tötung auf Verlan- gen etc. wurden im Untersu- chungszeitraum nicht beob- achtet, wohl aber elf Raub- morde.

• Gelegentlich bestan- den erhebliche Schwierig- keiten, bei vorbestehenden Krankheiten einen natürli- chen Tod nach (aber nicht in- folge von) Gewalteinwirkung von einem nichtnatürlichen Tod abzugrenzen.

Diese Befunde stimmen nachdenklich, was die Anzahl nichtentdeckter Tötungsde- likte an älteren Menschen an- geht. Wie oft werden getöte- te, ältere Menschen als natür- lich gestorben beerdigt, und kein Zufall führt zur Entdek- kung der Tat? Sollten Raub- morde tatsächlich wesentlich häufiger sein als zum Beispiel Tötung auf Verlangen? Ist nicht der Hausarzt mit der Diagnose der Todesart über- fordert, wenn sogar Obdukti- on und histologische Organ- untersuchung nicht in allen Fällen Klarheit erbringen?

Aber nicht nur der Auf- klärung – durch richtiges und sorgfältiges Erstellen der To- desbescheinigung (ein fast unendliches Problem) –, son- dern ebenso der Prävention sollte die ärztliche Sorge gel- ten. Gerade in Fragen der so- zialen Einbindung, der Ver- hütung von Vereinsamung, der Gründung von Selbsthil- fegruppen älterer Menschen kann der Hausarzt eine wert- volle unterstützende Rolle übernehmen.

Lit.: Schäfer, A. T. (1989):

Tötungsdelikte an älteren Menschen. Archiv f. Krimino- logie 183, 65-78

Dr. med. Achim Th. Schä- fer, Augustastraße 27, 5100 Aachen

BEHÖRDENUMGANG

Über den Umgang mit einer Stadtverwaltung:

Verwalteter Blödsinn

Morgens halb neun. Das Telefon schreckt den aus- wärts noch viel vertretenden Pensionisten aus der „Routi- ne der Ruhe". Eine Freundin von uns berichtet, daß ihr Mann, unser Freund, tot im Bett liege – und ob ich wohl die ärztlichen Notwendigkei- ten übernehmen wolle.

Deutliche Starre besteht bereits. Ich attestiere den Eintritt des Todes „in den er- sten Stunden des 27. Juni 90."

Fünf km Heimfahrt Dort erwischt mich sofort das Tele- fon, diesmal „die Stadtver- waltung": Das ginge nicht, es müsse ein genauer Zeitpunkt des Todes angegeben sein.

Auf die Frage von mir, wo das geschrieben stehe und wenn, dann sollten sie sich jemand suchen, der das könne, ent- steht Unruhe und Gemurmel.

Dann der „amtliche" Vor- schlag an mich: Bitte setzen Sie ein „zwischen 00.00 Uhr und 03.00 Uhr". . . Ich erkläre mein Einverständnis – bei grundsätzlicher Verständnis- losigkeit – und fahre wieder hin – fünf km. Dort erklärt man mir „amtlich", man hätte alles schon vorbereitet, aber 00.00 Uhr, das ginge nicht, deshalb habe man 00.01 Uhr bis 03.00 Uhr eingesetzt. Ich schaue wohl etwas entgeistert über diesen verwalteten Blöd- sinn und denke an Steuerzah- lungen .. .

Aber das Beste kommt wie oft am Schluß. Da werde ich

„amtlich" angelächelt: Ja, 00.00 Uhr – das hätte ja noch der 26. Juni 1990 sein kön- nen . . .

Dr. med. Helmuth Iske, Bergstraße 27, 4444 Bad Bentheim-Geldehaus

Straße Datum, Unterschrift

Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten. A-3182 (10) Dt. Ärztebl. 87, Heft 42, 18. Oktober 1990

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