Quartalsabrechnung IV/90
manuelles Verfahren
EDV—Ausdruck
Quartalsabrechnung IV/9I
75 %
EDV—Ausdruck
22 %
3%
Quartalsabrechnung IV/89
85 %
5%
10 % 91 %
8%
1% Diskettenabrechnung [manuelles Verfahren]
EDV—Ausdruck
Der Anteil der Diskettenabrechnungen nimmt stark zu, (Werte für 1990 und 1991 geschätzt)t
Datenträgeraustausch:
KV-Organisation im Umbruch
A
nfang Oktober 1990 vollzog sich eine Kom- plettierung in der deut- schen KV-Landschaft. Mit der Quartalsabrechnung 111/90 haben zwei weitere der 18 westdeutschen Kassenärzt- liche Vereinigungen die Ab- rechnung per Datenträger- austausch (ADT) ermöglicht, so daß sich jetzt alle KVen darauf verständigt haben. Da- mit gilt die Diskettenabrech- nung trotz anfänglich hefti- ger Kritik und Integrations- schwierigkeiten als unum- kehrbar installiert.Vor diesem Hintergrund vollzieht sich augenblicklich in den KV-Abrechnungsstel- len ein beeindruckender tech- nischer Wandel (vgl. Abbil- dung). Waren es bei der Vier- teljahresabrechnung IV/89 nur knapp ein Prozent der Kassenärzte, die ihre auf Dis- kette gespeicherten Leistun- gen zur KV senden konnten, so dürften es Ende 1990 etwa zehn Prozent sein. Ein Jahr später werden aller Voraus- sicht nach bereits mehr als ein Fünftel aller Abrechnun- gen per ADT abgewickelt.
In der Einführungsphase der neuen Datenübermitt- lungstechnik wird nach wie vor mit Sicherheitszonen und doppeltem Boden gearbeitet:
So muß der Praxisinhaber vor der Zulassung zur Disketten- abrechnung mindestens ein- mal im „Parallelverfahren", d. h. Diskette plus bedruckte Krankenscheinrückseiten, ei- nen tadellosen Eindruck bei seiner Abrechnngsstelle hin- terlassen. Lediglich in Nie- dersachsen verzichtet die KV-Administration auf den Testlauf. In der Regel wird in den anderen Kassenärztli- chen Vereinigungen aber auch spätestens nach zwei makellosen Probeabrechnun- gen die Zulassung erteilt.
Der einschneidende Wandlungsprozeß in den Ab- rechnungsstellen wird durch die Tatsache, daß EDV-ge- führte Arztpraxen in der Fall- zahlstatistik nach wie vor eher im Vorderfeld zu finden sind, noch zusätzlich ver- stärkt: Zehn Prozent „Disket- ten-Praxen" bedeuten man-
cherorts schon jetzt, daß zwanzig Prozent der Fälle über die elektronischen Me- dien abgewickelt werden.
Bundeseinheitliche Organisation
Eine wesentliche Schlüs- selrolle bei der Bewältigung der neuen Aufgaben in der KV-Organisation nimmt die zentral von der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung (KBV), Köln, entwickelte Fallaufbereitungssoftware (FAS) ein. Mit ihrer Hilfe werden die Disketten auf dem PC eingelesen, geprüft, bearbeitet, richtiggestellt, ausgedruckt und in den kon- ventionellen Datenfluß einge- bettet. Die FAS ist ein in der Sprache C programmiertes modulares Programmsystem, das insbesondere flexibel und anpassungsfähig an von au- ßen gestellte Anforderungen konzipiert wurde. Daß An- passungsfähigkeit hier kein bloßes Schlagwort ist, zeigt die Tatsache, daß es mit der FAS zum ersten Mal in der KV-Geschichte gelungen ist,
ein bundeseinheitliches Orga- nisationsinstrument in den bis zum 3. Oktober 1990 über 60 Abrechnungsstellen einzu- führen.
Die im Abschluß befindli- che dritte Erweiterungsstufe der FAS erschließt in der au- genblicklichen Entwicklungs- phase die für den EDV-Ein- satz so typischen Rationa- lisierungsmöglich ke iten. So konnte im Laufe diesen Jah- res aus dem FAS-Einlesepro- gramm das „Prüfmodul" aus- gekoppelt und den Praxis- computer-Anbietern zur Ver- fügung gestellt werden, damit sie es unentgeltlich in ihre Software-Pakete einbinden.
Damit kann bereits am Ort der Entstehung von Fehlern deren Korrektur veranlaßt werden.
Eine erweiterte Version des „Prüfmoduls", die nach eingehenden Tests wahr- scheinlich Anfang 1991 ko- stenlos verteilt werden kann, wird neben den bereits be- kannten Plausibilitätsprüfun- gen auch eine Sortierliste und eine Fallzusammenstellung ausdrucken. Damit werden weitere sinnvolle Arbeits-
schritte in die Arztpraxis vor- verlagert. Das „Prüfmodul"
ist als Teilprogramm der Fall- aufbereitungssoftware unter dem Betriebssystem MS-DOS lauffähig. Etwa 70 Prozent der EDV-abrechnenden Ärz- te könnten heute theoretisch diesen KV-Service nutzen — Tendenz steigend. Damit er- öffnet sich den Kassenärztli- chen Vereinigungen relativ unvermittelt die Chance, das Software-Tohuwabohu von über 200 unterschiedlichen.
Programmen im Abrech- nungsbereich auf einen ge- meinsamen Nenner zu brin- gen. Vielfach wird der Wunsch geäußert, dieses Prüfmodul zur ausgewachse- nen Abrechnungssoftware zu erweitern. Auf einen Schlag wäre eine Vielzahl von Vor- teilen erreicht: Sicherheit für die Ärzte, Problem- und Auf- wandsreduzierung für die KV, Wegfall des KBV-Gut- achterverfahrens sowie Kon- zentration der Investitionen seitens der Anbieter auf die Programmteile jenseits der Abrechnung.
Versichertenkarte und Diskettenabrechnung
Eine standardisierte Ab- rechnungssoftware würde sich auch positiv auf die Be-
A-3766 (92) Dt. Ärztebl. 87, Heft 47, 22. November 1990
mühungen der KBV aus- wirken, die Krankenversi- chertenkarten programm- technisch in den Praxiscom- puter zu integrieren. Ab 1.
April 1991 sollen in den Feld- versuchsregionen Rendsburgl Eckernförde, Dortmund und Main-Taunuskreis einschließ- lich Wiesbaden alle EDV- Praxen mit entsprechender Hard-und Software zum Ein- lesen der Versichertendaten vom Magnetstreifen ausge- stattet sein. Das kranken- scheinlose Zeitalter, das da- mit eingeläutet wird und ab 1.
Januar 1992 in der gesamten Republik nach Maßgabe des SGB V Einzug halten soll, verheißt dem EDV -Arzt wi- dersinniger Weise aber im-
mer noch keine papierfreie Abrechnung.
So fordert der Gesetzge- ber im SGB V, daß der Versi- cherte bei der Vorlage der Plastikkarte mit seiner Unter- schrift auf einem Formular bestätigen muß, daß er tat- sächlich beim Kartenausstel- ler versichert ist. Bei der Dis- kettenabrechnung hat dies zur Folge, daß zu jedem Ab- rechnungsdatensatz eigens ein Unterschriftspapier pro- duziert werden muß.
..,.. Die KBV hat auf die- sen Umstand in der EDV-An- wendung hingewiesen und bewirkt, daß der Bestäti- gungsvermerk nicht zur Kas- senärztlichen Vereinigung mitgeliefert werden muß.
Doch bei aller Freude über diesen Teilerfolg, auf die Weiterleitung des Über- weisungsseheins werden die Krankenkassen vorläufig wohl nicht verzichten. Dem- zufolge muß beispielsweise ein Internist, der ein etwa ausgeglichenes Aufkommen an Uberweisungs- und origi- nären Fällen hat, trotz Versi- chertenkarte mit .Magnet- streifen zu jedem Uberwei- sungsdatensatz auf Diskette, also bei der Hälfte seiner Fäl- le, das entsprechende Formu- lar den Abrechnungsunterla- gen beifügen. Für Notfall-/
Vertreterschein sowie den Belegarztschein ist die pa- pierlose Abrechnung noch keine beschlossene Sache.
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vermeidet überschießende Neuproduktion wirkt bei Bronchitis und bei Sinusitis
Aber auch wenn die ge- setzlichen Krankenkassen den Zeichen der Zeit folgend auf die parallele Mitlieferung von Papier verzichteten, blie- be immer noch das Problem der besonderen Kostenträger.
Für dieses Kassensegment (z. B. Sozialämter, BVG u. a.) haben die Maßgaben des "Gesundheits-Reformge- setzes" keine Wirkung. Ein Plastikausweis mit seinen ra- tionalisierungsträchtigen Op- tionen ist hier vorläufig nicht in Sicht.
Dip!.-Wirtsch.-Ing.
Gilbert Mohr KBV -Rechenzentrum Ottostraße 1
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übet eine längere Zeit angewandt werdeo. Zum l\bhusteo nach Bronchografie 2-3 Kaps. GeJomy~rtol' orte soll am besteQeine halbe Stunde vor den Mahlzelte jedochJJicht mit einem heißeo Getränk eingeooromen werden.
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G. Pohi-Boskamp
GmbH &l&.J2:...2214 Hohenlock.stedt
Dt. Ärztebl. 87, Heft 47, 22. November 1990 (93) A-3767