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Archiv "Kostenverlagerung bei Arzneimitteln: Krankenkassen bestreiten höhere Aufwendungen" (06.03.1998)

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systems auf reine Monistik sei weder politisch durchsetzbar noch finanziell darstellbar, noch im Hinblick auf die Versorgungsnotwendigkeiten mach- bar. Andernfalls sei eine bedarfsge- rechte zeitgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhauslei- stungen in Frage gestellt.

Umstellung auf Teilmonistik

Vorrangig sollte das System auf Teilmonistik umgestellt werden. Die Länder müßten in die Finanzierung, die Rahmenplanung und die Letzt- entscheidungen eingebunden bleiben.

Zumindest sei es erforderlich, daß diese die Finanzierung langfristiger Anlagegüter, insbesondere von Neu- und Ersatzneubauten, weiter über- nehmen.

Dagegen befürwortet die DKG eine schrittweise Umstellung der Fi- nanzierung von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen (kurz- und mittelfristige Anlagegüter) auf die Pflegesätze. Dadurch wäre auch die vom Sachverständigenrat ge- wünschte Liberalisierung der Groß- gerätebeschaffung zu realisieren.

Die Deutsche Krankenhausge- sellschaft befürwortet ebenso wie der Sachverständigenrat einen offensiven Leistungs- und Qualitätswettbewerb zwischen den Krankenhäusern. Die von den Krankenkassen, deren Ver- bänden und teilweise auch von der Po- litik empfohlene Umstellung auf soge- nannte Einkaufsmodelle lehnt die DKG (im Gleichklang mit der Ärzte- schaft) kompromißlos ab. Dies würde die gesetzlich garantierte Sicherstel- lung der stationären Krankenhaus- leistungen in Frage stellen. Zudem würde das bewährte gegliederte Kran- kenhausversorgungssystem aufgelöst oder zumindest unterminiert.

Die DKG befürwortet auch eine Verbesserung des Leistungsbezugs bei der Vergütung. Dies könne helfen, die Leistungsorientierung konsequent auf eine Ergebnisorientierung umzustel- len. Skeptisch beurteilt die DKG die Umstellung auf transparentere, kon- sequent ergebnisorientierte Vergü- tungssysteme (Bonuszahlungen) und die Orientierung an Management- Leitlinien. Dr. Harald Clade

ach Auffassung der Spitzen- verbände der Krankenkas- sen ist die Ausweitung der ambulanten Versorgung nur begrenzt mit Einsparungen im stationären Be- reich verbunden. Einen wesentlichen Mehrbedarf an Arznei- und Heilmit- teln verursache sie ebensowenig, be- haupten die Krankenkassen in einer gemeinsamen Stellungnahme auf ei- ne Studie des Berliner Instituts für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES). Die Erhebung war zu dem Ergebnis gekommen, daß durch die zunehmende Verlagerung von Lei- stungen aus dem Krankenhaus in die ambulante Versorgung ein Mehrauf- wand bei Arznei- und Heilmitteln von rund 3,2 Milliarden DM allein im Zeitraum von 1991 bis 1996 entstan- den sei.

„Ambulante Operationen sind oft zusätzlich“

Die Krankenkassen halten der IGES-Studie vor, „sich an vielen Stel- len auf undifferenzierte Annahmen zu stützen, die die tatsächliche Ent- wicklung der Versorgungsstrukturen nur ungenügend widerspiegeln“.

So werde bei den Modellrech- nungen beispielsweise nicht berück- sichtigt, daß nur ein geringer Prozent- satz der ambulanten Operationen tatsächlich eine Verlagerung aus dem stationären Bereich darstellt. Viele ambulante Operationen würden viel- mehr zusätzlich erbracht, ohne die Krankenhausfallzahlen zu beeinflus- sen. Die Zahl der ambulanten Fälle

habe von 1974 bis 1995 um rund 65 Prozent zugenommen, argumentieren die Krankenkassen. Im selben Zeit- raum seien die stationären Fallzahlen jedoch auch um 50 Prozent gestiegen.

Es sei auffällig, daß sich die Untersu- chung des Berliner Instituts auf eine Abschätzung der Leistungsverschie- bung aus dem stationären in den am- bulanten Sektor beschränke. Die um- gekehrte Entwicklung bliebe hinge- gen unerwähnt. Dies müsse insofern verwundern, als die pharmazeutische Industrie zu einem früheren Zeit- punkt ebendiese Verlagerung unter Budgetgesichtspunkten ins Feld ge- führt und der Verband Forschender Arzneimittelhersteller nunmehr das IGES-Gutachten in Auftrag gegeben habe.

Die Spitzenverbände der Kran- kenkassen kommen in ihrer Stellung- nahme zu dem Ergebnis: „Dement- sprechend wird die von Vertretern der verfaßten Ärzteschaft erhobene For- derung nach einer generellen Auf- stockung der Budgets für Arznei-, Verband- und Heilmittel den Gege- benheiten nicht gerecht.“ Eine solche Forderung verkenne einerseits, daß die Leistungsausweitung im ambulan- ten Bereich „weithin angebotsindu- ziert“ sei, denn nicht alles, was ambu- lant möglich sei, sei auch medizinisch geboten.

Andererseits dürfe nicht die Not- wendigkeit übersehen werden, „bei einem ausgeweiteten Leistungsange- bot bestehende Wirtschaftlichkeitsre- serven konsequent zu nutzen, insbe- sondere im Bereich der Arzneimit- teltherapie“. Josef Maus A-515

P O L I T I K AKTUELL

Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 10, 6. März 1998 (23)

Kostenverlagerung bei Arzneimitteln

Krankenkassen bestreiten höhere Aufwendungen

Die Spitzenverbände der Krankenkassen glauben nicht an eine nennenswerte Mehrbelastung der ambulanten

Versorgung durch Leistungsverlagerung aus dem stationären Sektor. Sie widersprechen der IGES-Studie (DÄ, Heft

3/1998) zu den Arznei- und Heilmittelverordnungen.

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