systems auf reine Monistik sei weder politisch durchsetzbar noch finanziell darstellbar, noch im Hinblick auf die Versorgungsnotwendigkeiten mach- bar. Andernfalls sei eine bedarfsge- rechte zeitgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhauslei- stungen in Frage gestellt.
Umstellung auf Teilmonistik
Vorrangig sollte das System auf Teilmonistik umgestellt werden. Die Länder müßten in die Finanzierung, die Rahmenplanung und die Letzt- entscheidungen eingebunden bleiben.
Zumindest sei es erforderlich, daß diese die Finanzierung langfristiger Anlagegüter, insbesondere von Neu- und Ersatzneubauten, weiter über- nehmen.
Dagegen befürwortet die DKG eine schrittweise Umstellung der Fi- nanzierung von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen (kurz- und mittelfristige Anlagegüter) auf die Pflegesätze. Dadurch wäre auch die vom Sachverständigenrat ge- wünschte Liberalisierung der Groß- gerätebeschaffung zu realisieren.
Die Deutsche Krankenhausge- sellschaft befürwortet ebenso wie der Sachverständigenrat einen offensiven Leistungs- und Qualitätswettbewerb zwischen den Krankenhäusern. Die von den Krankenkassen, deren Ver- bänden und teilweise auch von der Po- litik empfohlene Umstellung auf soge- nannte Einkaufsmodelle lehnt die DKG (im Gleichklang mit der Ärzte- schaft) kompromißlos ab. Dies würde die gesetzlich garantierte Sicherstel- lung der stationären Krankenhaus- leistungen in Frage stellen. Zudem würde das bewährte gegliederte Kran- kenhausversorgungssystem aufgelöst oder zumindest unterminiert.
Die DKG befürwortet auch eine Verbesserung des Leistungsbezugs bei der Vergütung. Dies könne helfen, die Leistungsorientierung konsequent auf eine Ergebnisorientierung umzustel- len. Skeptisch beurteilt die DKG die Umstellung auf transparentere, kon- sequent ergebnisorientierte Vergü- tungssysteme (Bonuszahlungen) und die Orientierung an Management- Leitlinien. Dr. Harald Clade
ach Auffassung der Spitzen- verbände der Krankenkas- sen ist die Ausweitung der ambulanten Versorgung nur begrenzt mit Einsparungen im stationären Be- reich verbunden. Einen wesentlichen Mehrbedarf an Arznei- und Heilmit- teln verursache sie ebensowenig, be- haupten die Krankenkassen in einer gemeinsamen Stellungnahme auf ei- ne Studie des Berliner Instituts für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES). Die Erhebung war zu dem Ergebnis gekommen, daß durch die zunehmende Verlagerung von Lei- stungen aus dem Krankenhaus in die ambulante Versorgung ein Mehrauf- wand bei Arznei- und Heilmitteln von rund 3,2 Milliarden DM allein im Zeitraum von 1991 bis 1996 entstan- den sei.
„Ambulante Operationen sind oft zusätzlich“
Die Krankenkassen halten der IGES-Studie vor, „sich an vielen Stel- len auf undifferenzierte Annahmen zu stützen, die die tatsächliche Ent- wicklung der Versorgungsstrukturen nur ungenügend widerspiegeln“.
So werde bei den Modellrech- nungen beispielsweise nicht berück- sichtigt, daß nur ein geringer Prozent- satz der ambulanten Operationen tatsächlich eine Verlagerung aus dem stationären Bereich darstellt. Viele ambulante Operationen würden viel- mehr zusätzlich erbracht, ohne die Krankenhausfallzahlen zu beeinflus- sen. Die Zahl der ambulanten Fälle
habe von 1974 bis 1995 um rund 65 Prozent zugenommen, argumentieren die Krankenkassen. Im selben Zeit- raum seien die stationären Fallzahlen jedoch auch um 50 Prozent gestiegen.
Es sei auffällig, daß sich die Untersu- chung des Berliner Instituts auf eine Abschätzung der Leistungsverschie- bung aus dem stationären in den am- bulanten Sektor beschränke. Die um- gekehrte Entwicklung bliebe hinge- gen unerwähnt. Dies müsse insofern verwundern, als die pharmazeutische Industrie zu einem früheren Zeit- punkt ebendiese Verlagerung unter Budgetgesichtspunkten ins Feld ge- führt und der Verband Forschender Arzneimittelhersteller nunmehr das IGES-Gutachten in Auftrag gegeben habe.
Die Spitzenverbände der Kran- kenkassen kommen in ihrer Stellung- nahme zu dem Ergebnis: „Dement- sprechend wird die von Vertretern der verfaßten Ärzteschaft erhobene For- derung nach einer generellen Auf- stockung der Budgets für Arznei-, Verband- und Heilmittel den Gege- benheiten nicht gerecht.“ Eine solche Forderung verkenne einerseits, daß die Leistungsausweitung im ambulan- ten Bereich „weithin angebotsindu- ziert“ sei, denn nicht alles, was ambu- lant möglich sei, sei auch medizinisch geboten.
Andererseits dürfe nicht die Not- wendigkeit übersehen werden, „bei einem ausgeweiteten Leistungsange- bot bestehende Wirtschaftlichkeitsre- serven konsequent zu nutzen, insbe- sondere im Bereich der Arzneimit- teltherapie“. Josef Maus A-515
P O L I T I K AKTUELL
Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 10, 6. März 1998 (23)