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Landrat des Kantons Basel-Landschaft. Parlamentarischer Vorstoss 2010-383

> Landrat / Parlam ent || Geschäfte des Landrats

Titel: Motion von Rolf Richterich, FDP-Fraktion: Anstellung Schulleitung: Mitsprache Lehrpersonen neu regeln

Autor/in: Rolf Richterich

Mitunterzeichnet von: Ceccarelli, Frey, Gschwind, Herrmann, Hollinger, Imber, Rufi, Schafroth und Schmidt

Eingereicht am: 11. November 2010

Bemerkungen: --

Verlauf dieses Geschäfts

Mit der Einführung des Bildungsgesetzes im Sommer 2003 wurden die Schulen teilautonome, geleitete Organisationen mit neuen Schulleitungen. In den letzten Jahren kam es in vielen Schulen zu Wechseln in der Schulleitung. Im damit verbundenen Anstellungsprozess eines neuen Schullei- tungsmitgliedes haben die Schulräte immer wieder die Erfahrung gemacht, dass das Vorschlags- und Empfehlungsrecht des Lehrerinnen- und Lehrerkonvents in der Praxis sehr problematisch ist.

Auch wenn die Konventsmitglieder wissen, dass sie lediglich ein Vorschlagsrecht haben und der Schulrat Anstellungsbehörde eines neuen Schulleitungsmitgliedes ist, haben sie trotzdem eine hohe Erwartungshaltung: Entscheidet ein Schulrat gemäss Vorschlag des Konvents, sind keine Probleme zu erwarten. Entscheidet ein Schulrat aber gegen den Vorschlag des Konvents, sind Konflikte zwischen Schulrat und Konvent in der Regel vorprogrammiert; teilweise führte dies gar zu juristi- schen Nachspielen.

Damit ein Konvent ein Empfehlungsrecht abgeben kann, werden die Kandidierenden in der Regel vor den Konvent oder einen Konventsausschuss eingeladen. Dies ist für die Kandidierenden immer wieder schwierig, da sie meist in ungekündigter Stellung sind und der Datenschutz in diesem Rahmen nicht gewährleistet ist. Weigert sich eine Kandidatin oder ein Kandidat, vor dem Konvent zu erscheinen - wozu sie oder er juristisch das Recht hat - wirft das unweigerlich einen Schatten auf die Bewerbung. Zudem muss ein Konvent dem Schulrat dann eine Empfehlung aus einer unvoll- ständigen Auswahl abgeben, und der Schulrat wählt allenfalls eine Person, die der Konvent gar nicht gesehen hat.

Die Mitsprache des Lehrerinnen- und Lehrerkonvents ist mit einer im Bildungsgesetz festgelegten Vertretung im Schulrat ausreichend gewährleistet. Zudem legt der Schulrat nach Rücksprache mit einer Vertretung des Lehrpersonenkonvents den Ablauf des Anstellungsverfahrens für Schulleitun- gen fest.

Die Konferenz der Schulratspräsidien ist der Meinung, dass die Anstellung eines Schulleitungsmit- gliedes eine wichtige strategische Aufgabe ist und ein Konvent kein Vorschlags- und Empfehlungs- recht haben soll. Der Vorstand der Konferenz hat im Januar / Februar 2010 unter den Schulrats- präsidien eine Umfrage zur Abschaffung oder Beibehaltung des Vorschlags- und Empfehlungs- rechtes des Konvents bei der Anstellung eines Schulleitungsmitgliedes gemacht: Von den 118 Schulräten im Kanton BL sind 104 (88%) für eine Abschaffung und 14 (12%) für die Beibehaltung der heutigen Regelung.

Antrag

Das Bildungsgesetz sei entsprechend zu ändern, wobei eine Streichung von § 74 Abs. 2 lit. e.

des Bildungsgesetzes vorzunehmen ist und die jeweils hierzu geltenden Verordnungen entsprechend anzupassen sind.

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