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Academic year: 2022

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• Stellen Sie eine Vollmacht aus, wenn Sie nicht selbst zur Kfz-Zulassungsstelle kommen können.

• Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass die Zulassung eines Fahrzeugs für einen Minderjährigen nur mit der

Einverständniserklärung beider Elternteile vorgenommen werden kann.

• Bei Diebstahl des Fahrzeugs sowie bei Diebstahl bzw. Verlust der Kennzeichen lassen Sie sich bitte zuerst eine Bescheinigung hierüber bei der zuständigen Polizeiinspektion ausstellen. Diese Bescheinigung wird auch bei Verlust der Kennzeichen benötigt, wenn das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt werden soll.

• Teilen Sie uns eine Namensänderung bitte sofort mit; die Vorlage beider Zulassungs-

bescheinigungen ist erforderlich!

• Geben Sie uns nach einem Umzug innerhalb des Stadtgebietes bitte sofort Ihre neue Anschrift bekannt. Legen Sie hierzu bitte unverzüglich Ihren Kfz-Schein bzw. die

Zulassungsbescheinigung I vor.

• Teilen Sie uns bitte unverzüglich schriftlich den Verkauf Ihres noch zugelassenen Fahrzeugs mit.

Diese Mitteilung muss folgende Angaben enthalten:

- Kennzeichen des Fahrzeugs - Name und Anschrift des Käufers - Bestätigung des Käufers, dass er den

Fahrzeugbrief und –schein bzw.

Zulassungsbescheinigung I und II erhalten hat.

• Beachten Sie bitte auch die Hinweise auf der Rückseite Ihres Fahrzeugscheines bzw. der Zulassungsbescheinigung I.

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gerne

die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerbüros.

Bürgerbüro Stadtmitte An der Blauen Kappe 18 86152 Augsburg

Bürgerbüro Lechhausen Neuburger Str. 20 86167 Augsburg

Bürgerbüro Haunstetten Tattenbachstr. 15 86179 Augsburg

Stadt Augsburg

Bürgerbüros

Servicezeiten:

Montag 8.00 – 15.00 Uhr Dienstag 8.00 – 12.30 Uhr Mittwoch 7.00 – 12.30 Uhr Donnerstag 8.00 – 17.30 Uhr Freitag 8.00 – 15.00 Uhr Telefon (0821) 324 – 9999

E-Mail: kfzzulassung@augsburg.de Internet: www.augsburg.de

Kurzinformation der Kfz-Zulassungsbehörde

Haben Sie

alle erforderlichen Unterlagen?

(s. Rück- bzw. Innenseite)

Referenzen

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