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Archiv "RANDNOTIZ: Vorübergehend außer Betrieb" (30.03.2007)

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 13⏐⏐30. März 2007 A825

A K T U E L L

DEUTSCHER ÄRZTINNENBUND

Unterstützung für die Familienministerin

Die Große Koalition muss die Bun- desfamilienministerin in ihrem Be- streben unterstützen, außerhäusliche Betreuungsangebote von Kleinkin- dern zu erweitern, und darf sie nicht blockieren. Das fordert der Deut- sche Ärztinnenbund (DÄB) in ei-

nem Brief an die Bundestagsfraktio- nen von Union und SPD. Er rea- gierte damit auf die Kritik an Dr.

med. Ursula von der Leyen (CDU).

„Insgesamt sind etwa 80 Prozent der circa zwei Millionen Beschäf- tigten im Gesundheitswesen, die in direktem Patientenkontakt arbeiten, weiblich. Da Menschen nicht nur an Werktagen zwischen 8.30 und 16.30 Uhr krank werden, sind wir auf das, was die amtierende Minis- terin nach Vorarbeiten durch die frühere Familienministerin Renate Schmidt (SPD) endlich in die Wege leiten will, angewiesen“, heißt es in dem Schreiben. Ärztinnen und Zahn- ärztinnen, so der DÄB, erwarteten bedarfsgerechte, familienorientierte gesellschaftliche Rahmenbedingun- gen und echte Wahlmöglichkeiten anstelle von Vorschriften. Rie

Das Sozialgericht Köln hat am 21.

März in einem erstinstanzlichen Ur- teil die Beanstandung des Richtli- nienbeschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur en- teralen Ernährung durch das Bundes- gesundheitsministerium für rechts- widrig erklärt. Das teilte der G-BA in Siegburg mit.

Da das Ministerium lediglich die Rechtsaufsicht über den G-BA aus- übt, hat es nach Auffassung des Sozi- algerichts mit der Beanstandung der Richtlinie seine Befugnisse über- schritten. Die Ersatzvornahme des Ministeriums, die aufgrund der rechtswidrigen Beanstandung eben- falls rechtswidrig ist, bleibt allerdings vorerst gültig. Sobald die Entschei- dung des Sozialgerichts rechtskräftig ist, kann der G-BA die Richtlinien zur enteralen Ernährung neu gestalten.

Zum Hintergrund: Im Oktober 2005 hatte das Bundesgesundheits- ministerium mit einer Ersatzvornah- me geregelt, in welchen Fällen die gesetzlichen Krankenkassen Trink- und Sondennahrung in der ambulan- ten Versorgung bezahlen müssen. Es hatte zuvor die vom G-BA erarbeite- ten Vorschläge dreimal abgelehnt.

Dessen Richtlinie definierte alle ver-

ordnungsfähigen Produkte und die Krankheitsbilder, bei denen Sonden- nahrung ausnahmsweise auch am- bulant verordnungsfähig sein sollte.

Der Nutzen von enteraler Ernährung konnte damals, so der G-BA, für viele Indikationen nicht wissenschaftlich belegt werden.

Die Ersatzvornahme des Ministe- riums sehe dagegen eine Generalin- dikation für künstliche Ernährung als

medizinische Maßnahme vor ohne Definition der medizinisch notwen- digen Voraussetzungen, kritisierte der Bundesausschuss. Vor diesem Hin- tergrund habe man sich im Sinne der behandelnden Ärzte und betroffenen Patienten entschlossen, gegen die Er- satzvornahme zu klagen. HK

Sicher, es ist ein Albtraum. Wenn ein großes Unternehmen sein gesamtes IT-System umstellt, ist das Chaos programmiert. Die Software ent- wickelt ein Eigenleben, die Mitarbei- ter stoßen an die Grenzen ihrer Fähigkeiten und ihrer Geduld. Den- noch versuchen die meisten Betrie- be zu verhindern, dass das interne

Durcheinander die Servicequalität über die Maßen beeinträchtigt.

Nicht so die DKV, weiß die Finan- cial Times Deutschland (FTD) zu be- richten. Der private Krankenversi- cherer bereitet sich und seine Kun- den offensiv auf das Chaos vor. In- zwischen hat er 360 000 seiner 800 000 Vollversicherten schriftlich gebeten, fällige Rechnungen zu sammeln und möglichst erst im September oder Oktober dieses Jahres einzureichen. Dann, so hofft das Krisenmanagement offenbar, ist das System wieder funktionsfähig.

Den Versicherten, die der Bitte ent- sprechen, winkt ein Karstadt-Gut- schein im Wert von 25 Euro.

Interessant ist jetzt die Frage, wie sich die „Kreditbereitschaft“ der DKV-Versicherten auf deren Zah- lungsmoral auswirkt. Wird die Arzt- rechnung erst im September oder Oktober erstattet, könnte sich manch einer versucht fühlen, sei- nem Arzt oder seiner Ärztin das ih- nen zustehende Honorar ebenfalls erst im Herbst zu überweisen. Die derart unfreiwilligen Kreditgeber dürfte diese Aussicht trotz aller Lie- be zur privaten Krankenversiche- rung wenig erfreuen.

Die Konkurrenz aus dem Lager der gesetzlichen Krankenkassen lacht sich derweil ins Fäustchen. Ein solches Schreiben hätte unser Haus nie verlassen, wird der Chef der Techniker Krankenkasse in der FTD zitiert. Das sei von Professionalität weit entfernt. Recht hat er.

RANDNOTIZ

Heike Korzilius

Vorübergehend außer Betrieb

ENTERALE ERNÄHRUNG

Beanstandung ist rechtswidrig

Foto:dpa

Foto:ddp

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