Dienstag, 8. Januar 2019
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Amtliche Bekanntmachung
Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Maberzell Nr. 9
„Trätzhof – Im Hinterfeld“
• Beschluss über die Ergebnisse der Offenlegung gemäß
§ 3 (2) und § 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
• Beschluss über die erneute Offenlegung gemäß § 3 (2) BauGB und über die Beteiligung der Behörden und sons- tigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sit- zung am 14.12.2018 über die Ergebnisse der im Rahmen der Betei- ligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öf- fentlicher Belange gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen entschieden, einer Erweiterung des Geltungsberei- ches zugestimmt und die erneute Offenlegung des Bebauungsplanes gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren für die Außen- bereichsentwicklung gemäß § 13b BauGB aufgestellt.
Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 22, Flur 3 und in Teilbe- reichen zwei im Eigentum der Stadt Fulda befindliche Wegeparzel- len mit den Flurbezeichnungen Flur 3, Flurstück 67 und Flur 4, Flur- stücke 39 und 49 sowie weitere Flurstücke in der Flur 4, Flurstück 36/3 und teilweise 36/4, 37, 38, 7, 6, 5/2 und 5/4, alle in der Gemar- kung Maberzell.
Im Einzelnen wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wie folgt begrenzt:
Im Nordwesten: Durch die Flurstücke 20, 21, Flur 3 und inner- halb der Wegeparzelle Flur 4, Flurstück 39 und das Flurstück 3/4.
Im Nordosten: Durch die Flurstücke 3/4, 4/3, 4/8, 4/9, 4/7, 5/3,6 und 7, alle Flur 4.
Im Südosten: Innerhalb der Flurstücke 36/2, 36/4, 37, 38 und innerhalb der Wegeparzelle 49, alle Flur 4.
Im Südwesten: Durch die Flurstücke 67 (Wegeparzelle) 3/3, beide Flur 3 und 35/4, Flur 4.
Alle Flurstücke befinden sich in der Gemarkung Maberzell.
Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 2,80 ha. Die Größe der Sied- lungsfläche umfasst 1,48 ha.
Die Lage ist aus der Abbildung ersichtlich:
Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, die Voraussetzungen für die Realisierung eines Erweiterungsbaus des Landhotels zu schaffen sowie dem Wunsch nach Baugrundstücken für Ortsansässige zu entsprechen.
Das Verfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren. Die Bestimmungen des § 13a BauGB sind entsprechend anzuwenden.
Bei Bebauungsplänen gelten Eingriffe in den Naturhaushalt gemäß
§ 13a als vor dem Verfahren erfolgt oder zulässig. Somit ist die Pla- nung von der Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsrege- lung nach § 18 BNatSchG ausgenommen.
Kompensationsmaßnahmen sind nicht erforderlich. Ebenfalls un- terliegt das Vorhaben keiner Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Aus Gründen der Umweltvorsorge wurde dennoch eine überschlä- gige Einschätzung potenzieller Folgewirkungen für den Naturhaus- halt zu den Punkten
• Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
• Fläche, Geologie, Boden und Wasser
• Luft, Klima mit Informationen zu den lokalklimatischen Bedingen
• Ortsbild/Naherholung
• Natura 2000-Gebiete, sonstige Schutzgebiete und – objekte
• Bevölkerung, menschliche Gesundheit und Erholungsnutzung
• Emissionen, Abfall und Abwasser
• Darstellungen des Landschaftsplanes (2004) und des Regional- plans Nordhessen (2009)
vorgenommen, mit dem Ergebnis, dass durch die Überplanung eine Verschärfung negativer Folgen für diese Umweltmedien ausgeschlos- sen werden kann.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden ge- mäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevantem Inhalt eingegangen:
– Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Bauleitplanung – Boden- schutz, zum Thema Umfang Umweltprüfung im Verfahren nach
§ 13b BauGB,
– Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Immissionsschutz, Bergauf- sicht, mit dem Hinweis auf vorsorgenden Bodenschutz.
Sonstige Stellungnahmen mit wesentlichen umweltrelevanten Infor- mationen sind nicht eingegangen.
Die erneute Offenlegung gemäß § 3 (2) BauGB findet in der Zeit vom 16.01.2019 bis 15.02.2019
statt.
Während dieser Zeit liegen der Entwurf des Bebauungsplanes ein- schließlich Begründung und die eingegangenen Stellungnahmen mit umweltrelevanten Belangen beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadt- schloss, Schlossstraße 1, Bürgerbüro, zur allgemeinen Einsichtnahme aus und können zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag, Dienstag, Donnerstag von 8:00–18:00 Uhr
Mittwoch von 8:00–12:00 Uhr
Freitag von 8:00–15:00 Uhr
und Samstag von 9:00–12:00 Uhr,
sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsübli- cher Feiertag fällt.
Stellungnahmen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes können in- nerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift zu fol- genden Sprechzeiten beim Magistrat der Stadt Fulda – Stadtplanungs- amt – vorgebracht werden:
Montag bis Donnerstag 8:30 – 12:30 Uhr und 14:00–16:00 Uhr
Freitag 8:30 – 13:00 Uhr.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Be- schlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.
Weitere Informationen zum Verfahrensablauf und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung erhalten Sie von den Mitarbeiterin- nen und Mitarbeitern des Stadtplanungsamtes. Während der Ausle- gungsfrist sind alle wichtigen Informationen und Unterlagen auch im Internet unterhttp://www.bauen-fulda-stadt.deveröffentlicht.
Fulda, den 04.01.2019 Der Magistrat der Stadt Fulda gez. Dr. Heiko W i n g e n f e l d Oberbürgermeister
Öffentliche Zustellung
durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Ates, Ibrahim
Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgeset- zes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom
12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354)
wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument der Behörde:
Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren, Unterhaltsvorschussstelle
Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
51/04 UVK 001-01006 vom 16.10.2018 51/04 UVK 006-03234 vom 07.12.2018
Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Murat Altinok Kronberger Straße 40 65812 Bad Soden am Taunus öffentlich zugestelltwird.
Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.
Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtig- ten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis don- nerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr am
Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 238, Gebäude: Palais Buttlar abgeholt oder eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fris- ten in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekannt- machung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Fulda, den 18.12.2018 Im Auftrag
gez. K r a u s e und S c h ä f e r Öffentliche Zustellung
durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Patenge, Roberto
Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgeset- zes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom
12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354)
wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument der Behörde:
Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren, Unterhaltsvorschussstelle
Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
51/04 UVK 001-02238 vom 12.12.2018
Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Roberto Patenge Trätzhofstraße 15 36041 Fulda
öffentlich zugestelltwird.
Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.
Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmäch- tigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr am
Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 238, Gebäude: Palais Buttlar abgeholt oder eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürch- ten sind.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekannt- machung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Fulda, den 28.12.2018 Im Auftrag
gez. K r a u s e Jahresrechnung 2017 – Erteilung der Entlastung
gemäß § 114 HGO
I. Beschluss der Verbandsversammlung
1. Auf der Basis des Berichts des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Fulda über die Prüfung der Jahresrechnung 2017 in Form eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes und der Feststellung, dass gegen die Entlastung des Verbandsvorstandes keine Beden- ken bestehen, wird festgestellt, dass
die durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2017 zu keinen Beanstandungen geführt hat,
der Jahresabschluss 2017 und der Anhang auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschrif- ten und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen des AVF entspricht und
der Jahresabschluss 2017 und der Anhang unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsäch- lichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Abwasserverbandes Fulda vermittelt.
2. Der geprüfte Jahresabschluss 2017 wird mit einer Bilanzsumme von139.849.948,84 €und einem Jahresergebnis in der Gesamt- ergebnisrechnung in Höhe von1.015.816,90 €festgestellt.
3. Das Jahresergebnis 2017 in Höhe von 1.015.816,90 € wird voll- ständig in die „Rücklage für bereits getätigte Investition“ einge- stellt.
4. Dem Verbandsvorstand, dem Verbandsvorsitzenden und der Geschäftsführung des Abwasserverbandes Fulda werden nach
§ 114, Abs. 1, HGO für den Jahresabschluss zum 31.12.2017 die Entlastung erteilt.
Fulda, 08.01.2019 Vorsitzende der Verbandsversammlung gez. Margarete H a r t m a n n
II. Bekanntmachung
Der vorstehende Beschluss über die Jahresrechnung 2017 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die Jahresrechnung mit dem Erläuterungsbericht liegt zur Ein- sichtnahme vom 09.01.2019 bis 10.01.2019 jeweils in der Zeit von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr, am 11.01.2019 in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und vom 14.01.2019 bis 17.01.2019 jeweils in der Zeit von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr in der Geschäftsstelle des Abwasserverbandes Fulda, Langebrückenstraße 46, 36037 Fulda, Zimmer 201, öffentlich aus.
Fulda, 08.01.2019 Abwasserverband Fulda
(Siegel) Der Verbandsvorstand
gez. Daniel S c h r e i n e r Verbandsvorsitzender Am
Mittwoch, 16.01.2019, 18:00 Uhr,
findet eine Sitzung des Behindertenbeirats beim Magistrat der Stadt Fulda im Sitzungszimmer D 105 (Kurfürstenzimmer) des Stadtschlos- ses statt.
Tagesordnung 1. Barrieremelder
2. Onlineanzeige Behindertenparkplätze 3. Behindertenparkplätze
4. Leitfaden zur Barrierefreiheit Weihnachtsmarkt/Winterwald 5. Sonstiges BB vom 16.01.2019
Fulda, 4. Januar 2019 Der Vorsitzende:
Hanns-Uwe T h e e l e Hinweis auf öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3 Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Palais Altenstein, Zim- mer B 211, Schlossstraße 4–6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115, Telefax (0661) 102-2117 schreibt den Abbruch des Postverteilzen- trums in Haimbach aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/2594 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Hinweis auf öffentliche Ausschreibung gemäß VOL/A § 3 Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Palais Altenstein, Zim- mer B 211, Schlossstraße 4–6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115, Telefax (0661) 102-2117 schreibt für das Stadtjubiläum 2019 die Anmietung, Montage, Umbau und Demontage von Zelten und Pagoden aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/2624 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabe- unterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.