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Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Elsenheimerstraße 39 80687 München
KVB 80684 München Dr. med. Pedro Schmelz
1. stv. Vorsitzender des Vorstandes
Ihre Ansprechpartner:
Präsenzberatung Praxisführung Praxisfuehrungsberatung@kvb.de
16.07.2020
An alle
niedergelassenen Fachärzte für Urologie in Bayern
Fachärztliche Weiterbildungsförderung nach § 75a SGB V:
Förderfähigkeit der Fachärzte für Urologie ab September 2020
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Förderung der fachärztlichen Weiterbildung nach § 75a SGB V steht nun auch angehenden Fachärzten für Urologie offen. Das bedeutet konkret: Niedergelassene Fachärzte, die einen Arzt in Weiterbildung zum Facharzt für Urologie beschäftigen oder dies planen, können eine Förde- rung beantragen. Wir hatten uns in den Gesprächen mit den Landesverbänden der Kranken- kassen sowie den Ersatzkassen intensiv für die Aufnahme Ihrer Fachgruppe in die Förderung eingesetzt.
Die Förderung umfasst einen monatlichen Gehaltszuschuss von 5.000 Euro für eine Vollzeit- stelle für den Weiterbildungsassistenten und wird auf Antrag des Praxisinhabers gewährt, der in seiner Praxis eine Stelle zur Weiterbildung in einer der förderfähigen Fachgruppen anbietet und die Besetzung dieser Stelle nachweisen kann. Die anstellende Praxis (bzw. das anstellende MVZ) ist verpflichtet, die Förderung ohne Abzüge an den Weiterbildungsassistenten weiterzulei- ten und den Förderbetrag, sofern er die im Krankenhaus übliche Vergütung unterschreitet, auf diese anzuheben.
Die Beantragung der Förderung ist aufgrund der begrenzten Zahl an Förderplätzen nur im Ausschreibungszeitraum möglich. Die nächste Ausschreibung findet zwischen dem 1. September und 2. November 2020 statt. Ausgehend von den für Bayern insgesamt verfüg-
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zum Schreiben vom 16.07.2020
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
baren Stellen ist für Fachärzte für Urologie ein Kontingent von 17,10 Stellen pro Jahr vorge- sehen. Übersteigt die Anzahl der beantragten Stellen einer Fachgruppe das verfügbare Stellen- kontingent, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.
Auch bis zu zwei Teilzeittätigkeiten können parallel gefördert werden. Bitte beachten Sie je- doch, dass demselben Antragsteller (Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft oder MVZ) im selben Förderzeitraum eine Förderung entweder für ein vollzeitiges Beschäftigungsverhältnis eines Weiterbildungsassistenten oder für zwei Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse bewilligt wer- den kann. Wir bitten ebenfalls zu beachten, dass Sie eine Genehmigung zur Beschäftigung Ih- res Weiterbildungsassistenten benötigen. Den entsprechenden Antrag finden Sie während des Ausschreibungszeitraums unter www.kvb.de in der Rubrik Nachwuchs > Weiterbildung.
Informationen zu den Fördervoraussetzungen und weitere Details finden Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Nachwuchs > Weiterbildung > Förderung fachärztliche Weiterbildung > Gesetzli- che Förderung nach § 75a SGB V. Der Förderantrag wird dort ebenfalls rechtzeitig zur Aus- schreibung online verfügbar sein.
Haben Sie hierzu noch Fragen? Dann kontaktieren Sie bitte unsere Praxisführungsberater Ihrer Bezirksstelle. Die Kontaktdaten zu Ihren Beratern vor Ort finden Sie am Ende unseres Mitglie- dermagazins KVB FORUM oder unter www.kvb.de/Beratung > Persönliche Beratung bzw. Prä- senzberatung.
Freundliche kollegiale Grüße
gez.
Dr. Schmelz
1. stv. Vorsitzender des Vorstandes Bereichsvorstand Fachärzte