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RS-210119-fachaerztliche-Weiterbildung-75a-SGB-V

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Academic year: 2022

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Datenschutzhinweis: Die Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie unter www.kvb.de/datenschutz.

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Elsenheimerstraße 39 80687 München

An alle bayerischen Ärzte der förderfähigen Fachgruppen für die Förderung der fachärztli- chen Weiterbildung gem. § 75a SGB V

Geschäftsführung

Ihre Ansprechpartner:

Präsenzberatung Praxisführung

19.01.2021

Fachärztliche Weiterbildungsförderung nach § 75a SGB V:

Nächster Ausschreibungszeitraum ab dem 25. Januar 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

der nächste Ausschreibungszeitraum beginnt bereits am 25. Januar 2021. Vertragsärzte, Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ, die einen Arzt in Weiterbildung bestimmter Fachgruppen beschäftigen oder dies planen, können im Zeitraum vom 25. Januar 2021 bis einschließlich 24. März 2021 eine Förderung beantragen.

In der insgesamt bereits neunten Ausschreibungsrunde können für das Förderjahr 2021 145,05 Förderplätze für alle in Bayern grundsätzlich förderfähigen Fachgruppen (Au- genärzte, Frauenärzte, Hautärzte, HNO-Ärzte, Kinderärzte, Kinder- und Jugendpsychia- ter, Fachärzte für Allgemeinchirurgie, Fachärzte für Kinderchirurgie, Nervenärzte, Fach- ärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Urologen) beantragt werden.

Es ist sichergestellt, dass mindestens 12,5 % der für Bayern jährlich verfügbaren Förder- stellen für Kinderärzte reserviert sind.

Bitte beachten Sie: Wird der Antrag rückwirkend für einen bereits begonnenen Weiterbil- dungsabschnitt gestellt, ist die Förderung maximal bis zum Monatsersten des Eingangs des Förderantrags möglich. Das bedeutet, dass eine rückwirkende Förderung bis 1. Januar 2021 ausschließlich für Anträge, die bis zum 31. Januar 2021 eingehen, ge- währt werden kann, sofern ab diesem Zeitpunkt sämtliche Fördervoraussetzungen vorlie- gen.

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Seite 2

zum Schreiben vom 19.01.2021

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Die Förderung umfasst einen monatlichen Gehaltszuschuss von 5.000 Euro für eine Vollzeitstelle für den Arzt in Weiterbildung. Auch Teilzeittätigkeiten können gefördert wer- den. Informationen zu den Fördervoraussetzungen, den derzeit freien Stellen für die fol- genden Förderjahre und weitere Details finden Sie auf unserer Internetseite

(www.kvb.de) in der Rubrik Nachwuchs > Weiterbildung > Förderung fachärztliche Wei- terbildung > Gesetzliche Förderung nach § 75a SGB V. Der Förderantrag ist am 25. Januar 2021 ab 9 Uhr abrufbar.

Die Beantragung der Förderung ist nur im Ausschreibungszeitraum möglich. Übersteigt die Anzahl der beantragten Stellen das verfügbare Stellenkontingent, wird ein Auswahl- verfahren durchgeführt. Bitte beachten Sie auch, dass demselben Antragsteller (Einzel- praxis, Berufsausübungsgemeinschaft oder MVZ) im selben Förderzeitraum eine Förde- rung entweder nur für ein vollzeitiges Beschäftigungsverhältnis eines Arztes in Weiterbil- dung oder für zwei Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse bewilligt werden kann.

Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich gerne direkt an unsere Berater Praxis- führung in Ihrer Bezirksstelle. Die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie am Ende unseres Mitgliedermagazins KVB FORUM oder im Internet unter www.kvb.de in der Rubrik Ser- vice > Beratung > Präsenzberatung > Praxisführung.

Freundliche Grüße

gez.

Stephan Spring Geschäftsführer

*** Countdown: Ab April Serviceschreiben nur über „Meine KVB“ ***

Ab April 2021: KVB-Serviceschreiben ausschließlich über das Nachrichtencenter im Mitgliederportal „Meine KVB“ abrufbar. Der Versand über E-Mail, Fax und Post wird Ende März eingestellt.

Weitere Infos: KVB-Internetseite unter www.kvb.de/Serviceschreiben-Umstellung

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