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Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Elsenheimerstraße 39 80687 München

KVB 80684 München

An alle bayerischen Ärzte der förderfähigen Fachgruppen für die Förderung der fachärztli- chen Weiterbildung gem. § 75a SGB V

Dr. med. Pedro Schmelz

1. stv. Vorsitzender des Vorstandes

Ihre Ansprechpartner:

Präsenzberatung Praxisführung Praxisfuehrungsberatung@kvb.de

30.07.2020

Fachärztliche Weiterbildungsförderung gem. § 75a SGB V:

Nächster Ausschreibungszeitraum vom 01. September bis 02. November 2020

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die zweite Ausschreibung von Förderplätzen in der fachärztlichen Weiterbildung nach

§ 75a SGB V im Jahr 2020 findet vom 1. September 2020 bis einschließlich 2. November 2020 statt. In der insgesamt bereits achten Ausschreibungsrunde können Förderplätze für alle in Bayern grundsätzlich förderfähigen Fachgruppen mit freien Stellen beantragt werden. Die tatsächlich freien Stellen je Fachgruppe werden rechtzeitig zum Start der Ausschreibung auf unserer Internetseite veröffentlicht.

Mit den Anpassungen der Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V betragen die monatlichen Förderbeträge für eine Vollzeitstelle ab dem 1. Juli 2020 5.000,- € (bisher: 4.800,- €). Entsprechende Anpassungen bereits laufender Förderungen werden durch die KVB automatisch vorgenommen.

(2)

Seite 2

zum Schreiben vom 30.07.2020

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Von den bundesweit vorgesehenen maximal 2.000 Stellen entfallen 2020 auf Bayern 315,02 Stellen (Vollzeitäquivalente). Mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen wurde vereinbart, dass folgende Arztgruppen (im Sinne der Bedarfs- planung) bzw. Facharztbezeichnungen grundsätzlich förderfähig sind:

•Augenärzte

•Frauenärzte

•Kinderärzte

•HNO-Ärzte (inklusive Fachärzte für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen)

•Hautärzte

•Kinder- und Jugendpsychiater

•Urologen

•Fachärzte für Allgemeinchirurgie, Fachärzte für Kinderchirurgie

•Nervenärzte (Neurologen und Psychiater)

•Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

Informationen zu den Fördervoraussetzungen und weitere Details finden Sie auf unserer Internetseite (www.kvb.de) in der Rubrik Nachwuchs > Weiterbildung > Förderung fach- ärztliche Weiterbildung > Gesetzliche Förderung nach § 75a SGB V. Der Förderantrag sowie weitere Informationen, unter anderem zur Aufteilung der förderfähigen Stellen, werden dort ebenfalls rechtzeitig zur Ausschreibung online verfügbar sein.

Die Beantragung der Förderung ist nur im Ausschreibungszeitraum vom 1. Sep- tember 2020 (ab 9 Uhr) bis zum 2. November 2020 möglich. Übersteigt die Anzahl der beantragten Stellen die verfügbaren Stellenkontingente, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Bitte beachten Sie auch, dass demselben Antragsteller (Einzelpraxis, Be- rufsausübungsgemeinschaft oder MVZ) im selben Förderzeitraum eine Förderung ent- weder nur für ein vollzeitiges Beschäftigungsverhältnis eines Arztes in Weiterbildung oder für zwei Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse bewilligt werden kann.

Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich gerne direkt an unsere Berater Praxis- führung in Ihrer Bezirksstelle. Die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie am Ende unseres Mitgliedermagazins KVB FORUM oder im Internet unter www.kvb.de/Beratung und dort unter Präsenzberatung > Praxisführung bzw. Persönliche Beratung > Praxisführung.

Freundliche kollegiale Grüße gez.

Dr. Schmelz

1. stv. Vorsitzender des Vorstandes

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