An alle Dienstärzte in den KVB Bereitschaftspraxen und
privat organisierten Bereitschaftspraxen mit Kooperationsvertrag mit der KVB
Vorstand
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Unser Zeichen: Ref VA 14.02.2013
Förderung der Bereitschaftspraxen im Jahr 2013
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die finanzielle Förderung in Höhe von 5,00 € je abgerechnetem und anerkanntem Fall in der Bereitschaftspraxis wird auch im Jahr 2013 fortgesetzt.
Um von der finanziellen Förderung zu profitieren, brauchen Sie in Ihrer Abrechnung kei- ne gesonderte Abrechnungsnummer einzutragen. Der Zuschlag in Höhe von 5,00 € wird – wie in der Vergangenheit auch – automatisiert jedem Behandlungsschein, auf dem die individuelle Kennziffer Ihrer Bereitschaftspraxis angegeben ist, zugesetzt.
Die Vergütung der Förderung für die Quartale 1/2013 bis 4/2013 erfolgt regulär im Rah- men der jeweiligen Quartalsabrechnung.
Freundliche Grüße
Dr. Krombholz Dr. Schmelz Dr. Enger
Vorsitzender des Vorstandes 1. stv. Vorsitzender des Vorstandes 2. stv. Vorsitzende des Vorstandes
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