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RS-131204-Bereitschaftsdienst-Zuschlag-Wegepauschalen-AOK

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Academic year: 2022

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Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Elsenheimerstraße 39 80687 München

An alle im organisierten ärztlichen

Bereitschaftsdienst tätigen Ärztinnen und Ärzte

Dr. med. Wolfgang Krombholz Vorsitzender des Vorstandes

Ihr Ansprechpartner: Mitgliederservice und Beratung Telefon: 0 89 / 5 70 93 400 - 10

Fax: 0 89 / 5 70 93 400 - 11 E-Mail: info@kvb.de

Unser Zeichen: Ref VA

04.12.2013

Verdoppelung der Wegepauschalen für Besuche über 10 km im Rahmen des

organisierten ärztlichen Bereitschaftsdienstes für Versicherte der AOK Bayern ab dem 01.10.2013

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

gemeinsam mit der AOK Bayern konnten wir eine Verdoppelung der Wegepauschalen für Besuche über 10 km im Rahmen des Bereitschaftsdienstes vereinbaren. Rückwirkend ab dem 01.10.2013 können Sie die in der Anlage genannten Zuschlagsziffern neben den be- kannten Wegepauschalen im Rahmen der regulären Quartalsabrechnung abrechnen.

Die Zuschläge werden von der AOK Bayern außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtver- gütung finanziert und haben somit keine Auswirkungen auf Ihr RLV/QZV.

Bitte beachten Sie:

Die in der Übersicht genannten Zuschläge sind nur von Vertragsärzten abrechenbar,

- die ihre Bereitschaftsdienste im Rahmen des organisierten ärztlichen Bereitschafts- dienstes der KVB in eigener Person durchführen

oder

- die in Vertretung für andere Vertragsärzte ihrer eigenen Bereitschaftsdienstgruppe oder einer Nachbardienstgruppe Bereitschaftsdienste im Rahmen des organisierten ärztlichen Bereitschaftsdienstes der KVB durchführen.

(2)

Seite 2 zum Schreiben vom 04.12.2013

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Um die Zuschläge zu erhalten, müssen Sie sowohl die jeweilige Wegepauschale im Bereit- schaftsdienst als auch die entsprechende Zuschlagsziffer in Ihrer regulären Quartalsabrech- nung ansetzen.

Sollten Sie ärztliche Bereitschaftsdienste in Vertretung übernehmen, die nicht Ihrer eigenen Bereitschaftsdienstgruppe oder einer Nachbardienstgruppe zuzuordnen sind, können Sie weiterhin nur die Wegepauschalen für Besuche abrechnen. Die in der Übersicht genann- ten Zuschläge sind in diesen Fällen nicht abrechenbar.

Bei Fragen helfen Ihnen unsere Mitarbeiter am Servicetelefon unter 089 - 57093 400 - 10 gern weiter.

Freundliche kollegiale Grüße

Dr. Krombholz

Vorsitzender des Vorstandes

(3)

Seite 3 zum Schreiben vom 04.12.2013

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Übersicht der Zuschläge zu den Wegepauschalen im ärztlichen Bereitschaftsdienst über 10 km für Versicherte der AOK Bayern ab dem 01.10.2013

Abrechnungsnummer Wegepauschale im Bereitschaftsdienst

über 10 km

Wert Neue Zuschlagsziffer AOK Bayern ab

01.10.2013

Wert

95162

über 10 km bei Tage zwischen 7:00 und 19:00 Uhr

17,08 € 95162Z 22,75 €

95163

über 10 km bei Nacht zwischen 19:00 und 7:00 Uhr

22,76 € 95163Z 23,78 €

95164

über 15 km bei Tage zwischen 7:00 und 19:00 Uhr

25,00 € 95164Z 23,96 €

95165

über 15 km bei Nacht zwischen 19:00 und 7:00 Uhr

30,00 € 95165Z 26,70 €

95166

über 20 km bei Tage zwischen 7:00 und 19:00 Uhr

32,50 € 95166Z 34,78 €

95167

über 20 km bei Nacht zwischen 19:00 und 7:00 Uhr

37,50 € 95167Z 40,10 €

Beispiel:

Sie werden im Rahmen Ihres Bereitschaftsdienstes zu einem Versicherten der AOK Bayern gerufen. Die Besuchsstelle ist 12 km entfernt.

 Findet der Besuch am Tag zwischen 7:00 Uhr und 19:00 Uhr statt, können Sie hierfür die Wegepauschale 95162 sowie den Zuschlag 95162Z abrechnen.

 Findet der Besuch in der Nacht zwischen 19:00 Uhr und 7:00 Uhr statt, können Sie hierfür die Wegepauschale 95163 sowie den Zuschlag 95163Z abrechnen.

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