Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Elsenheimerstraße 39 80687 München
An alle im organisierten ärztlichen
Bereitschaftsdienst tätigen Ärztinnen und Ärzte
Dr. med. Wolfgang Krombholz Vorsitzender des Vorstandes
Ihr Ansprechpartner: Mitgliederservice und Beratung Telefon: 0 89 / 5 70 93 400 - 10
Fax: 0 89 / 5 70 93 400 - 11 E-Mail: info@kvb.de
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04.12.2013
Verdoppelung der Wegepauschalen für Besuche über 10 km im Rahmen des
organisierten ärztlichen Bereitschaftsdienstes für Versicherte der AOK Bayern ab dem 01.10.2013
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
gemeinsam mit der AOK Bayern konnten wir eine Verdoppelung der Wegepauschalen für Besuche über 10 km im Rahmen des Bereitschaftsdienstes vereinbaren. Rückwirkend ab dem 01.10.2013 können Sie die in der Anlage genannten Zuschlagsziffern neben den be- kannten Wegepauschalen im Rahmen der regulären Quartalsabrechnung abrechnen.
Die Zuschläge werden von der AOK Bayern außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtver- gütung finanziert und haben somit keine Auswirkungen auf Ihr RLV/QZV.
Bitte beachten Sie:
Die in der Übersicht genannten Zuschläge sind nur von Vertragsärzten abrechenbar,
- die ihre Bereitschaftsdienste im Rahmen des organisierten ärztlichen Bereitschafts- dienstes der KVB in eigener Person durchführen
oder
- die in Vertretung für andere Vertragsärzte ihrer eigenen Bereitschaftsdienstgruppe oder einer Nachbardienstgruppe Bereitschaftsdienste im Rahmen des organisierten ärztlichen Bereitschaftsdienstes der KVB durchführen.
Seite 2 zum Schreiben vom 04.12.2013
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Um die Zuschläge zu erhalten, müssen Sie sowohl die jeweilige Wegepauschale im Bereit- schaftsdienst als auch die entsprechende Zuschlagsziffer in Ihrer regulären Quartalsabrech- nung ansetzen.
Sollten Sie ärztliche Bereitschaftsdienste in Vertretung übernehmen, die nicht Ihrer eigenen Bereitschaftsdienstgruppe oder einer Nachbardienstgruppe zuzuordnen sind, können Sie weiterhin nur die Wegepauschalen für Besuche abrechnen. Die in der Übersicht genann- ten Zuschläge sind in diesen Fällen nicht abrechenbar.
Bei Fragen helfen Ihnen unsere Mitarbeiter am Servicetelefon unter 089 - 57093 400 - 10 gern weiter.
Freundliche kollegiale Grüße
Dr. Krombholz
Vorsitzender des Vorstandes
Seite 3 zum Schreiben vom 04.12.2013
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Übersicht der Zuschläge zu den Wegepauschalen im ärztlichen Bereitschaftsdienst über 10 km für Versicherte der AOK Bayern ab dem 01.10.2013
Abrechnungsnummer Wegepauschale im Bereitschaftsdienst
über 10 km
Wert Neue Zuschlagsziffer AOK Bayern ab
01.10.2013
Wert
95162
über 10 km bei Tage zwischen 7:00 und 19:00 Uhr
17,08 € 95162Z 22,75 €
95163
über 10 km bei Nacht zwischen 19:00 und 7:00 Uhr
22,76 € 95163Z 23,78 €
95164
über 15 km bei Tage zwischen 7:00 und 19:00 Uhr
25,00 € 95164Z 23,96 €
95165
über 15 km bei Nacht zwischen 19:00 und 7:00 Uhr
30,00 € 95165Z 26,70 €
95166
über 20 km bei Tage zwischen 7:00 und 19:00 Uhr
32,50 € 95166Z 34,78 €
95167
über 20 km bei Nacht zwischen 19:00 und 7:00 Uhr
37,50 € 95167Z 40,10 €
Beispiel:
Sie werden im Rahmen Ihres Bereitschaftsdienstes zu einem Versicherten der AOK Bayern gerufen. Die Besuchsstelle ist 12 km entfernt.
Findet der Besuch am Tag zwischen 7:00 Uhr und 19:00 Uhr statt, können Sie hierfür die Wegepauschale 95162 sowie den Zuschlag 95162Z abrechnen.
Findet der Besuch in der Nacht zwischen 19:00 Uhr und 7:00 Uhr statt, können Sie hierfür die Wegepauschale 95163 sowie den Zuschlag 95163Z abrechnen.