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Als Gegenleistung für die Übertragung der Grundstücke sollten die Erwerber die Schulden und Garantien der konkursiten Stiftung Bellelay übernehmen

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I 128/2006 STA 14. März 2007 STA C Interpellation

0429 Blank, Aarberg (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 06.06.2006

Landwirtschaftsbetrieb Bellelay: Ging alles mit rechten Dingen zu?

Gemäss Medienmitteilung vom 2. März 2006 teilte der Regierungsrat mit, dass zur Ret- tung des Landwirtschaftsbetriebes Bellelay der Landwirtschaftsbetrieb von der konkursiten Stiftung an Gemeinden und Private übergehen soll. Zu diesem Zwecke übt der Kanton Bern vorerst sein bestehendes Kaufrecht und anschliessend erfolgt der Eigentumsüber- gang an verschiedene namentlich genannte Private sowie eine Aktiengesellschaft Promo- tion Bellelay S.A. Der Regierungsrat erinnerte in der Medienmitteilung daran, dass der Grosse Rat am 2. Dezember 1999 einen Kredit von 7,18 Mio. Franken für die Sanierung des Landwirtschaftsbetriebes bewilligt hatte.

Als Gegenleistung für die Übertragung der Grundstücke sollten die Erwerber die Schulden und Garantien der konkursiten Stiftung Bellelay übernehmen. Der Kanton Bern solle die Grundstücke nicht zu Eigentum erwerben und auch keine Schulden übernehmen. Dem gegenüber verzichtete der Kanton Bern auf eigene Forderungen gegenüber der konkursi- ten Stiftung in der Höhe von Fr. 102'424.75. Weitere Einzelheiten sind der erwähnten Me- dienmitteilung zu entnehmen.

Seither machen verschiedene Gerüchte über die genaue Abwicklung dieses Grundstückgeschäftes die Runde. Zur definitiven Klärung stelle ich deshalb folgende Fragen:

1. Wie hoch war der Kaufpreis für die Übertragung der Grundstücke an die Privaten und die genannte Aktiengesellschaft? Bestand ein Verkehrswert-Gutachten oder wie wur- de der Verkehrswert durch den Regierungsrat festgestellt?

2. Weshalb wurde der Kaufpreis nicht an den Kanton Bern als Verkäufer ausbezahlt sondern dadurch getilgt, dass die Erwerber die Schulden und Garantien der konkursiten Stiftung Bellelay übernahmen? Ging das Kaufsrecht des Kantons Bern nicht den Schulden der Stiftung vor und hätte somit der Kanton Bern das Eigentum an den Grundstücken ohne Übernahme von Schulden bewirken können?

3. Wie hoch waren diese durch die Erwerber übernommenen Schulden und wer waren die Gläubiger? Wurden diese Schulden der Stiftung durch den Kanton Bern in irgen- deinem Zeitpunkt anerkannt oder eine entsprechende Mithaftung übernommen?

4. Wie viel Geld hat der Kanton Bern nebst den erwähnten 7,18 Mio. Franken in irgen- deiner Form für den Landwirtschaftsbetrieb Bellelay und die Grundstücke aufgewen- det?

5. Wer sind die Aktionäre der vorerwähnten Promotion Bellelay S.A.? Wie hoch ist die Beteiligung der involvierten Gemeinden am Aktienkapital, welche in der Medienmittei- lung in Aussicht gestellt wurde?

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6. Wie wurde sichergestellt, dass die Käufer mit den übertragenen Grundstücken nicht spekulieren können?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 08.06.2006

Antwort des Regierungsrates Allgemeine Bemerkungen

Der Regierungsrat stellt einleitend die grösseren Zusammenhänge dieser Angelegenheit dar:

– Der Regierungsrat und der Grosse Rat kamen im Jahr 1999 gemeinsam zum Schluss, dass der Landwirtschaftsbetrieb Bellelay einer privaten Trägerschaft zu übertragen sei.

– Die 7,18 Mio Franken, die der Grosse Rat 1999 gesprochen hat, waren keine Subvention an die Stiftung Bellelay. Es handelte sich um einen Baukredit, der dazu bestimmt war, dem Kanton gehörende Gebäulichkeiten zu sanieren und umzunutzen.

Der Unterhalt dieser Bauten kostete viel (Fr. 700'000.- pro Jahr), und der Kanton wollte sie abstossen. Die Gebäude mussten daher so umgebaut werden, dass sie im Interesse der Region, des Tourismus, der Pferdezucht (Freiberger Rasse) und der Natur genutzt werden konnten. Zu diesem Zweck wurden der Stiftung Bellelay die Liegenschaften als Schenkung überlassen.

– Heute, im Jahr 2007, sind die sanierten Bauten trotz des Konkurses der Stiftung Bellelay immer noch da, und sie werden gemäss der ursprünglich vorgesehenen Bestimmung genutzt. Eigentümer ist nicht mehr die Stiftung; Eigentümer sind nun eine Aktiengesellschaft und zwei Familien, wobei die drei Eigentümer vertraglich miteinander verbunden sind. Die heutige Situation ist folglich mit derjenigen vergleichbar, die man 1999 herbeiführen wollte.

– Indem er das Geschäft 1999 guthiess, akzeptierte der Grosse Rat die Idee, die Gebäulichkeiten kostenlos und endgültig an Private abzugeben. Zu diesem Zeitpunkt ging es nicht darum, investitionsbereite Interessenten zu suchen oder ein Kaufsrecht zu stipulieren. Erst im Augenblick der Vertragsunterzeichnung vor dem Notar liess der Regierungsrat ein Kaufsrecht festschreiben; dank diesem konnte er nach dem Konkurs der Stiftung Bellelay eingreifen und eine dem ursprünglichen Konzept ähnliche Lösung treffen. Der Kanton hat 1999 nicht versucht, eine gewinnbringende Lösung anzustreben. Es bestand kein Grund, dass dies 2006 anders sein sollte. Im übrigen erhielt die Stiftung 1999 Liegenschaften ohne Schuldbelastung, während die Käufer von 2006 die von der Stiftung verursachten Schulden übernehmen mussten. Es ist daher kaum realistisch anzunehmen, dass andere Interessenten bereit gewesen wären, dem Kanton Geld zu bezahlen und sich gleichzeitig zur Verwirklichung der ursprünglichen Zielsetzungen zu verpflichten.

Antwort auf die Fragen Fragen Nr. 1 und 2

Der 1999 vom Grossen Rat gesprochene Kredit sollte es dem Kanton erlauben, die Gebäulichkeiten zu sanieren und umzubauen, um sie anschliessend abstossen zu können.

Nach dem Konkurs der Stiftung stand für den Regierungsrat nicht zur Diskussion, die Liegenschaften wieder mit allen damit verbundenen Risiken und Ungewissheiten zu Eigentum zu übernehmen, um die Möglichkeit zu prüfen, sie anschliessend günstig zu verkaufen. Seine Absicht war vielmehr, eine Lösung zu finden, welche es gestattete, die 1999 festgelegten ursprünglichen Zielsetzungen zu bewahren. Damit waren die Gläubiger einverstanden. Mit Hilfe der Vereinigung der Gemeinde- und Burgergemeindepräsidenten des Amtsbezirks Moutier wurde eine derartige Lösung ausgearbeitet und von allen Beteiligten inklusive den Gläubigern akzeptiert. Um eine solche Lösung zu treffen, musste der Kanton jedoch formal sein Kaufsrecht ausüben. Er hat die Liegenschaften praktisch gleichzeitig wieder veräussert, so dass er die Risiken und Belastungen eines Eigentümers gar nicht übernehmen musste.

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Der Verkaufswert der Gesamtheit der Liegenschaften ist im Auftrag des Konkursamtes auf 3'400'000 Franken geschätzt worden. Für den Bauernhof „Grosse Fin“ wurde ein Verkaufspreis von 1'300'000 Franken festgelegt, für das Pferdezentrum der gleiche Betrag. Das historische Gebäude wurde zum symbolischen Preis von 1 Fr. an die Promotion Bellelay AG verkauft. Gemäss der Lebensfähigkeitsstudie der Fondation rurale interjurassienne sind allerdings für den Bauernhof und das Pferdezentrum dringliche Investitionen von 580'000 bzw. 1'000'000 Fr. nötig, während das historische Gebäude für eine Nutzung nicht in Betracht kommt.

Die Frage des Kaufsrechts im Falle einer Stiftung ist komplex. Sicher scheint zu sein, dass das Kaufsrecht nicht gegenüber allen Schulden Vorrang hatte (Beispiel: IHG-Darlehen, das der Kanton teilweise hätte zurückzahlen müssen).

Frage Nr. 3

Die Erwerber haben die Schulden und Garantien der Stiftung Bellelay zu einem Gesamtbetrag von Fr. 2'818'524.33 übernommen. Gläubiger waren vor allem die Banque cantonale du Jura und die Eidgenossenschaft (SECO, Darlehen IHG) sowie weitere Personen, die durch das Konkursamt vertreten wurden.

Mit Schreiben vom 25. April 2002 hat die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion gegenüber der Banque cantonale du Jura Erklärungen bezüglich des Kaufsrechts und seiner Implikationen abgegeben. Aufgrund dieser Erklärungen erhielt die Stiftung Bellelay den benötigten Kredit. Ohne diesen Kredit hätte sie wahrscheinlich schon damals Konkurs anmelden müssen.

Frage Nr. 4

Gemäss dem von der Oberaufsichtskommission beauftragten Gutachter hat das Dossier Bellelay den Kanton Bern insgesamt Fr. 8'148'368.60 gekostet.

Frage Nr. 5

Die Aktien der Promotion Bellelay SA befinden sich zum grossen Teil in den Händen von Privatpersonen, unter ihnen die Erwerber des Landwirtschaftsbetriebs und des Pferdezentrums. Hinzu kommen 40 Einwohnergemeinden und einige Burgergemeinden.

Frage Nr. 6

Es wurden Massnahmen getroffen, damit die betreffenden Grundstücke nicht zu Spekulationsobjekten werden können. Vorsichtsmassnahmen wurden beim Eintrag ins Grundbuch getroffen, wo der Promotion Bellelay SA für den Bauernhof und für das Pferdezentrum vertraglich ein qualifiziertes Vorkaufsrecht auf die Dauer von 25 Jahren zugesichert wird.

An den Grossen Rat

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