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RS-210628-FA-WB-Foerderung

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Academic year: 2022

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Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Elsenheimerstraße 39 80687 München

KVB 80684 München

An alle niedergelassenen Fachärzte für Urologie und Fachärzte für Allgemeinchirurgie sowie Fachärzte für Kinderchirurgie in Bayern

Dr. med. Pedro Schmelz

1. stv. Vorsitzender des Vorstandes

Ihre Ansprechpartner:

Präsenzberatung Praxisführung

28.06.2021

Fachärztliche Weiterbildungsförderung nach § 75a SGB V:

Geändertes Prüfverfahren der Fördervoraussetzung einer konservativen und nicht spezialisierten Tätigkeit

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

im Zeitraum vom 01 Juli 2021 bis einschließlich 31. August 2021 können Vertragsärzte, Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ, die einen Arzt in Weiterbildung bestimmter Fachgruppen beschäftigen oder dies planen, wieder eine Förderung beantragen. Da auch die Weiterbildungen zum Facharzt für Urologie sowie zum Facharzt für Allgemein- chirurgie und Facharzt für Kinderchirurgie förderfähig sind, können sich Weiterbilder für diese Fachgebiete auf eine Förderung im Ausschreibungszeitraum bewerben.

Neu bei der Vergabe von Förderplätzen: Die seitens der Bundesebene festgelegte Fördervoraussetzung, dass die beantragende Praxis überwiegend konservativ und nicht spezialisiert tätig sein muss (vgl. § 3 Abs. 5 der Vereinbarung zur Förderung der Weiter- bildung gemäß § 75a SGB V), wird durch den Beschluss der Vertreterversammlung der KVB am 23. Juni 2021 in Ihren Fachgruppen anhand neuer Kriterien geprüft:

Bei der Arztgruppe der Urologen werden für die Prüfung einer überwiegend konservativen und nicht spezialisierten Tätigkeit künftig neben der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung (PFG) auch die abgerechneten Gebührenord- nungspositionen 32351 und 32720 des Abschnitts 32.3 EBM-Ä als Leistungen der Grundversorgung berücksichtigt.

Bei der Arztgruppe der Chirurgen und Orthopäden (Hinweis: Innerhalb die- ser Arztgruppe sind aktuell nur Fachärzte für Allgemeinchirurgie und Fach- ärzte für Kinderchirurgie förderfähig) werden für die Prüfung einer überwie-

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Seite 2

zum Schreiben vom 28.06.2021

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

gend konservativen und nicht spezialisierten Tätigkeit künftig neben der Pau- schale für die fachärztliche Grundversorgung (PFG) auch die abgerechneten Ge- bührenordnungspositionen 30500 und 30501 des Abschnitts 30.5 EBM-Ä, die Gebührenordnungsposition 33061 des Kapitels 33 EBM-Ä und die Gebührenord- nungspositionen 30600, 30610 und 30611 des Abschnitts 30.6 EBM-Ä als Leis- tungen der Grundversorgung berücksichtigt.

Eine Praxis gilt als überwiegend konservativ und nicht spezialisiert tätig, wenn mehr als 50 % der von ihr abgerechneten Fälle der Grundversorgung zuzuordnen sind. Betrachtet werden dabei immer die letzten vier verfügbaren Quartale, um mögliche zufällige

Schwankungen auszugleichen. Durch die Änderung des Prüfverfahrens, mit der die überwiegend konservative, nicht spezialisierte Tätigkeit in diesen Fachgruppen zielgerichteter abgebildet werden soll, werden weitere (ggf. auch bisher nicht för- derfähige) Praxen förderfähig. Sofern Sie einen Arzt in Weiterbildung beschäftigen o- der dies planen, bewerben Sie sich gerne auf die fachärztliche Weiterbildungsförderung nach § 75a SGB V im nächsten Ausschreibungszeitraum ab dem 01. Juli 2021. Die För- derung umfasst einen monatlichen Gehaltszuschuss von 5.000 Euro für eine Vollzeit- stelle für den Arzt in Weiterbildung. Auch Teilzeittätigkeiten können gefördert werden.

Informationen zu den Fördervoraussetzungen und den Förderantrag finden Sie auf unse- rer Internetseite (www.kvb.de) in der Rubrik Nachwuchs > Weiterbildung > Förderung fachärztliche Weiterbildung > Gesetzliche Förderung nach § 75a SGB V.

Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Berater Praxisführung in Ihrem Beratungscenter.

Die Kontaktdaten finden Sie am Ende unseres Mitgliedermagazins KVB FORUM oder auf unserer Internetseite (www.kvb.de) in der Rubrik Service > Beratung > Bera- tungscenter.

Freundliche kollegiale Grüße

gez.

Dr. Schmelz

1. stv. Vorsitzender des Vorstandes

*** Neuer Termin: Ab Juli Serviceschreiben nur noch über „Meine KVB“ ***

Mit April 2021 kommen diverse Anforderungen auf die KVB-Mitglieder zu, allen voran der Start der Corona-Schutzimpfung in den Praxen. Daher hat sich der KVB-Vorstand für eine Verschiebung des Umstellungstermins entschieden.

Damit erfolgt bis Ende Juni 2021 weiterhin der Versand der KVB-Serviceschreiben auf dem herkömmlichen Weg und zusätzlich über das Nachrichtencenter im Mitgliederportal

„Meine KVB“.

Weitere Infos: KVB-Internetseite unter www.kvb.de/Serviceschreiben-Umstellung

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