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RS-210628-WSV-neue-Zielwerte-ab-Juli-2021

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Academic year: 2022

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Datenschutzhinweis: Die Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie unter www.kvb.de/datenschutz.

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Elsenheimerstraße 39 80687 München

An alle Mitglieder der Arztfachgruppen, die von der WSV betroffen sind

Vorstand

Ihr Ansprechpartner: KVB-Servicetelefonie Telefon: 0 89 / 5 70 93 - 4 00 30

Unser Zeichen: Ref VA killianpe

28.06.2021

Wirkstoffvereinbarung: Aktualisierung der Datenbasis

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

der Arzneimittelmarkt unterliegt einer stetigen Veränderung: Neue Präparate werden zugelassen und durchlaufen die frühe Nutzenbewertung, der Ablauf von Patenten macht Generika und Biosimilars auf dem Markt verfügbar, die Krankenkassen schließen neue Rabattverträge ab oder lassen bestehende auslaufen und auch der Gemeinsame Bun- desauschuss nimmt Einfluss auf die Verordnung von Arzneimitteln, z.B. durch die Bil- dung von Festbetragsgruppen.

Um diesen stetigen Veränderungen des Marktes Rechnung zu tragen, müssen wir die Datenbasisder Wirkstoffvereinbarung regelmäßig überprüfen und anpassen: Daher ha- ben wir für die ab dem 01.07.2021 geltenden Zielwerte die bisherige Datenbasis, die auf dem 1. Quartal 2019 fußt, auf das 3. Quartal 2020 aktualisiert. Auf Grund der Systematik der Wirkstoffvereinbarung führt dies vor allem durch den Wegfall und den Neuabschluss von Rabattverträgen sowohl zur Absenkung als auch zur Anhebung einzelner Zielwerte.

Am Prinzip „Steuern statt Prüfen“ ändert sich für Sie nichts. Verordnen Sie weiterhin wo immer möglich generische Präparate und Leitsubstanzen und achten Sie dabei auf vor- handene Rabattverträge.

Einzelheiten zu den aktualisierten Zielwerten, zu den Wirtschaftlichkeitsfaktoren der Ziele und deren Erklärungen finden Sie auf unserer Homepage unter www.kvb.de in der Rubrik Verordnungen / Arzneimittel / Wirkstoffvereinbarung

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Seite 2

zum Rundschreiben vom 28.06.2021

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Haben Sie Fragen zur Wirkstoffvereinbarung? Wir unterstützen Sie gerne mit Informatio- nen und Analysemöglichkeiten, z.B. Auswertungen zu Ihrer „aut idem-Quote“ und beant- worten gerne Ihre Fragen. Ihre Ansprechpartner für Verordnungsfragen stehen telefo- nisch unter 0 89 / 5 70 93 - 4 00 30 oder über die digitalen Zugangsmöglichkeiten in

„Meine KVB“ zur Verfügung.

Zudem sind weitere Webseminare zur Wirkstoffvereinbarung in der Planung, die ge- nauen Termine erhalten Sie in Kürze.

Freundliche kollegiale Grüße

Dr. Krombholz Dr. Schmelz Dr. Ritter-Rupp

Vorsitzender des Vorstandes 1. stv. Vorsitzender des Vorstandes 2. stv. Vorsitzende des Vorstandes

*** Neuer Termin: Ab Juli Serviceschreiben nur noch über „Meine KVB“ ***

Mit April 2021 kommen diverse Anforderungen auf die KVB-Mitglieder zu, allen voran der Start der Corona-Schutzimpfung in den Praxen. Daher hat sich der KVB-Vorstand für eine Verschiebung des Umstellungstermins entschieden.

Damit erfolgt bis Ende Juni 2021 weiterhin der Versand der KVB-Serviceschreiben auf dem herkömmlichen Weg und zusätzlich über das Nachrichtencenter im Mitgliederportal

„Meine KVB“.

Weitere Infos: KVB-Internetseite unter www.kvb.de/Serviceschreiben-Umstellung

Referenzen

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Die bisherige GOP 25320 (Be- strahlung mit Telekobaltgerät bei gut- oder bösartigen Erkrankungen oder Bestrahlung mit einem Linearbeschleuniger bei gutartigen Erkrankungen)