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Academic year: 2022

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Informationsblatt zur

Förderung der fachärztlichen Weiterbildung / psychotherapeutischen Ausbildung

Im Rahmen des Sicherstellungsauftrags kann die KVB nach § 105 Abs. 1 Ärzte in Weiterbildung bzw. Psychotherapeuten in Ausbildung fördern, die einen Teil ihrer Weiterbildungszeit bzw. praktischen Tätigkeit im ambulanten Sektor ableisten.

Fördergegenstand:

Gefördert werden Weiterbildungszeiten im ambulanten fachärztlichen Bereich während der Weiterbildungszeit bzw. die praktische Tätigkeit im Rahmen der psychotherapeutischen Ausbildung. Die maximale Förderdauer je Facharztgruppe richtet sich nach der

Weiterbildungsordnung der Bayerischen Landesärztekammer und den Ausbildungsrichtlinien der Psychotherapeuten.

Voraussetzungen:

Für die Gewährung einer Förderung muss im Planungsbereich, in dem die Weiterbildung erfolgen soll,

◼ ein Versorgungsgrad von < 100% und mindestens eine volle Zulassungsmöglichkeit vorliegen (Förderung nach 4.1 der gültigen Förderrichtlinie)

◼ darüber hinaus ist eine Förderung in angrenzenden Planungsbereichen unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich möglich, wenn sich im originär förderfähigen Planungsbereich kein Weiterbilder / Ausbilder (PT) zum Zeitpunkt der Antragsprüfung befindet. (Förderung nach 4.5 der gültigen Förderrichtlinie) Für den Arzt in Weiterbildung/Psychotherapeuten in Ausbildung muss

◼ ein bestätigtes Beschäftigungsverhältnis bei einem Arzt mit

Weiterbildungsbefugnis bzw. bei einem zugelassenen Psychologischen

Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vorliegen

◼ der Arzt in Weiterbildung bzw. der Psychotherapeut in Ausbildung ein Interesse zur Niederlassung im Planungsbereich bekunden

(2)

Die Aus- bzw. Weiterbildungsstätte benötigt

◼ eine Zulassung als Vertragsarzt mit Weiterbildungsbefugnis (analog Ausbilder Psychotherapie einen Kooperationsvertrag mit einem staatlich anerkanntem Ausbildungsinstitut)

◼ eine Assistentengenehmigung der KVB

Förderhöhe, Dauer & Auszahlung:

◼ Ärzte: 2.500 € mtl. bei Vollzeittätigkeit (Teilzeit anteilig Std.)

◼ Psychotherapeuten: 16,03 €/Stunde

◼ Weiterbildungsabschnitt min. 6 Monate, max. Förderdauer nach Befugnisdauer und anrechenbarer Weiterbildungszeit im ambulanten Bereich (nähere Informationen liefert die Weiterbildungsordnung)

◼ Auszahlung an Weiterbilder

◼ Rückzahlungsverpflichtung bei vorzeitiger Beendigung

Förderfähige Planungsbereiche nach Arztgruppen:

Nachfolgenden Tabellen können jeweils pro Fachgruppe die förderfähigen Planungsbereiche entnommen werden, in denen mindestens eine volle Zulassung zu besetzen ist. Abhängig von der Versorgungsebene gelten unterschiedliche Planungskreise.

Allgemeine fachärztliche Versorgung:

Als Planungsgrößen dienen die Stadt- und Landkreise in Bayern.

Augenärzte

Grundsätzlich förderfähige Planungsbereiche nach 4.1 der gültigen Förderrichtlinie LK Kronach

LK Fürth

LK Nürnberger Land

LK Weißenburg-Gunzenhausen LK Kitzingen

LK Main-Spessart LK Würzburg

Unter bestimmten Voraussetzungen förderfähige Planungsbereiche nach 4.5 der gültigen Förderrichtlinie:

KR Hof LK Lichtenfels

(3)

KR Coburg KR Bayreuth

LK Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim LK Erlangen-Höchstadt

SK Erlangen SK Nürnberg KR Ansbach

KR Schwabach / Roth SK Fürth

LK Forchheim

KR Amberg / Amberg-Sulzbach LK Neumark i.d. Oberpflaz

LK Weiden i.d. OPf / Neustadt a.d. Waldnaab KR Schweinfurt

KR Bamberg SK Würzburg LK Bad Kissingen KR Aschaffenburg LK Miltenberg LK Kulmbach

Chirurgen und Orthopäden

Grundsätzlich förderfähige Planungsbereiche nach 4.1 der gültigen Förderrichtlinie LK Tirschenreuth

Frauenärzte

Grundsätzlich förderfähige Planungsbereiche nach 4.1 der gültigen Förderrichtlinie LK Rhön-Grabfeld

LK Main-Spessart

Unter bestimmten Voraussetzungen förderfähige Planungsbereiche nach 4.5 der gültigen Förderrichtlinie:

LK Bad Kissingen LK Haßberge KR Schweinfurt

(4)

Hautärzte

Grundsätzlich förderfähige Planungsbereiche nach 4.1 der gültigen Förderrichtlinie LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge

LK Neustadt a. d. Aisch – Bad Windsheim LK Weißenburg - Gunzenhausen

KR Weiden i. d. OPf. / Neustadt a. d. Waldnaab LK Cham

LK Dingolfing-Landau

Unter bestimmten Voraussetzungen förderfähige Planungsbereiche nach 4.5 der gültigen Förderrichtlinie:

LK Kitzingen KR Bamberg LK Würzburg

LK Erlangen-Höchstadt LK Fürth

KR Ansbach

KR Schwabach / Roth LK Eichstätt

LK Donau-Ries LK Schwandorf LK Regensburg

KR Straubing / Straubing-Bogen LK Regen

HNO-Ärzte

Grundsätzlich förderfähige Planungsbereiche nach 4.1 der gültigen Förderrichtlinie LK Eichstätt

LK Pfaffenhofen a.d. Ilm LK Lichtenfels

LK Haßberge LK Main-Spessart LK Tirschenreuth

KR Memmingen / Unterallgäu

Unter bestimmten Voraussetzungen förderfähige Planungsbereiche nach 4.5 der gültigen Förderrichtlinie:

LK Weißenburg-Gunzenhausen KR Schwabach / Roth

LK Kelheim LK Donau-Ries

(5)

SK Ingolstadt

LK Neumarkt i.d.Opf.

LK Neuburg-Schrobenhausen LK Freising

LK Dachau

LK Aichach-Friedberg KR Coburg

LK Kronach LK Kulmbach KR Bamberg KR Bayreuth LK Rhön-Grabfeld KR Schweinfurt LK Bad Kissingen KR Aschaffenburg LK Würzburg LK Miltenberg

LK Wunsiedel i. Fichtelgeb.

KR Weiden i.d.OPf. / Neustadt a.d.Waldnaab LK Neu-Ulm

LK Günzburg LK Augsburg

KR Kaufbeuren / Ostallgäu KR Kempten / Oberallgäu

Nervenärzte

Grundsätzlich förderfähige Planungsbereiche nach 4.1 der gültigen Förderrichtlinie LK Kronach

LK Wunsiedel i. Fichtelgeb.

LK Fürth

KR Aschaffenburg LK Bad Kissingen LK Rhön - Grabfeld LK Schwandorf LK Kelheim LK Dillingen LK Donau - Ries

Unter bestimmten Voraussetzungen förderfähige Planungsbereiche nach 4.5 der gültigen Förderrichtlinie:

Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie:

(6)

KR Hof LK Lichtenfels LK Kulmbach KR Coburg LK Main-Spessart LK Miltenberg LK Haßberge KR Schweinfurt

KR Amberg / Amberg-Sulzbach

KR Weiden i.d. OPf. / Neustadt a.d. Waldnaab LK Cham

SK Regensburg LK Neumarkt i.d.Opf.

LK Regensburg LK Eichstätt

LK Pfaffenhofen a.d. Ilm LK Freising

KR Landshut LK Augsburg LK Günzburg KR Ansbach

LK Weißenburg-Gunzenhausen LK Aichach-Friedberg

LK Neuburg-Schrobenhausen

Unter bestimmten Voraussetzungen förderfähige Planungsbereiche nach 4.5 der gültigen Förderrichtlinie:

Fachärzte für Neurologie:

KR Hof LK Lichtenfels LK Kulmbach KR Coburg SK Erlangen

LK Erlangen-Höchstadt

LK Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim SK Nürnberg

KR Ansbach

KR Schwabach / Roth SK Fürth

KR Schweinfurt LK Main-Spessart LK Haßberge

(7)

KR Amberg / Amberg-Sulzbach

KR Weiden i.d. OPf. / Neustadt a.d. Waldnaab LK Cham

LK Regensburg SK Regensburg LK Neumarkt i.d.Opf.

LK Eichstätt

LK Pfaffenhofen a.d. Ilm LK Freising

KR Landshut

LK Weißenburg-Gunzenhausen LK Aichach-Friedberg

LK Augsburg

LK Neuburg-Schrobenhausen

Psychotherapeuten*

Grundsätzlich förderfähige Planungsbereiche nach 4.1 der gültigen Förderrichtlinie LK Tirschenreuth

Unter bestimmten Voraussetzungen förderfähige Planungsbereiche nach 4.5 der gültigen Förderrichtlinie:

Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie KR Bayreuth

LK Wunsiedel i. Fichtelgeb.

KR Weiden i.d.OPf. / Neustadt a.d.Waldnaab

Kinder- und Jugendärzte

Grundsätzlich förderfähige Planungsbereiche nach 4.1 der gültigen Förderrichtlinie LK Mühldorf a. Inn

LK Kronach KR Ansbach

LK Weißenburg - Gunzenhausen LK Rhön - Grabfeld

LK Kitzingen LK Cham

LK Neumarkt i.d. OPf.

LK Schwandorf LK Tirschenreuth LK Freyung - Grafenau LK Regen

(8)

Spezialisierte fachärztliche Versorgung:

Die spezialisierte fachärztliche Versorgung wird auf Ebene der Raumordnungsregionen (ROR) geplant. Diese Regionen wurden vom Bauinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung entworfen. Hiervon gibt es in Bayern 18.

Kinder- und Jugendpsychiater

Grundsätzlich förderfähige Planungsbereiche nach 4.1 der gültigen Förderrichtlinie ROR Oberfranken - Ost

Die genaue Zuordnung der einzelnen Facharztbezeichnungen zu den Facharztgruppen sind der Bedarfsplanungsrichtlinie des G-BA zu entnehmen.

Unter bestimmten Voraussetzungen förderfähige Planungsbereiche nach 4.5 der gültigen Förderrichtlinie:

KR Schwabach / Roth LK Eichstätt

LK Donau - Ries

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