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RS-130701-Palliativ-Foerderung-in-3-2013

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Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Elsenheimerstraße 39 80687 München

Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, Düsseldorf, BLZ 300 606 01, Konto-Nr. 7 105 171 717

An alle Ärzte, die Besuche bei Palliativpatienten abrechnen

Dr. med. Wolfgang Krombholz Vorsitzender des Vorstandes

Ihr Ansprechpartner: Mitgliederservice und Beratung Telefon: 089 - 570 93 400 - 10

Fax: 089 - 570 93 400 - 11 Email: info@kvb.de

Unser Zeichen: Ref VA 01.07.2013

Fortführung der Förderung von Besuchen bei Palliativpatienten im 3. Quartal 2013 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

mit Schreiben vom 20.03.2013 haben wir Sie über die Förderung von Besuchen bei Pal- liativpatienten im ersten Halbjahr 2013 informiert. Für das zweite Halbjahr war auf Bun- desebene die Einführung neuer Gebührenordnungspositionen zur Palliativversorgung vorgesehen. Da sich diese bundesweite Einführung jedoch verzögert, werden Sie die bisherige Förderung auch im 3. Quartal 2013 erhalten.

Über die Regelung für das 4. Quartal 2013 werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Zur Erinnerung: Um von der Förderung zu profitieren, beachten Sie bitte die folgenden Punkte bei der Abrechnung von Besuchen bei Palliativpatienten:

 Bitte setzen Sie in Ihrer Abrechnung neben den GOPen 01410, 01411, 01412, 01413 sowie 01415 EBM (einschließlich der Besuche in der Nachtzeit mit "N"- Kennzeichnung) bei dem ersten Besuch eines Patienten im Quartal auch die Kennziffer 97005 an. Bei jedem weiteren Besuch dieses Patienten im Quartal wird die Kennziffer automatisch hinzugefügt.

 Der Zuschlag wird nur vergütet, sofern Sie einen Patienten mit gesicherter Di- agnose „Palliativbehandlung“ (Z51.5) behandelt haben.

 Der Zuschlag beträgt maximal 15,00 Euro.

Freundliche Grüße

Dr. Krombholz

Vorsitzender des Vorstands

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