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Neue Formen der Medienbereitstellung im Zeitalter von Internet und digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien

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Academic year: 2022

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Nutzungsordnung für EDMOND-Medien

Neue Formen der Medienbereitstellung im Zeitalter von Internet und digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien

EDMOND NRW

Elektronische Distribution von Medien On Demand

Allgemeines

Das Medienzentrum des Kreises Steinfurt stellt den Schulen im Bereich des Kreises Steinfurt Medien zum Down- load via Datennetz und/oder über optische Trägermedien zur Verfügung.

Berechtigung

Der Schulträger erhält ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den durch das Medienzentrum des Kreises Steinfurt bereit gestellten Medien. Das Recht dieses Nutzungsrecht auf Dritte zu übertragen wird dem Schulträger nicht übertragen. Die Schule ihrerseits ist berechtigt, die Medien zu nutzen. Die Berechtigung zum Download beantragt der Lehrer bzw. die Lehrerin schriftlich (per Post oder Fax) beim Medienzentrum des Kreises Steinfurt. Die Daten für den passwortgeschützten Download - wie Login-Name und Passwort - dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Nutzung

Die bereit gestellten Medien dürfen nur im Rahmen schulischer Aktivitäten genutzt werden. Im Rahmen dieser Nutzung ist das Kopieren der Medien auf optische und magnetische Trägermedien erlaubt, soweit dies im Rah- men einer schulischen Nutzung erforderlich ist. Die Medien dürfen auf allen in der Schule befindlichen Rechnern genutzt werden. Darüber hinaus ist sowohl für Lehrerinnen und Lehrer als auch in Ausnahmefällen für Schüle- rinnen und Schüler des Vertragspartners die Nutzung der Medien auf dem heimischen PC erlaubt, soweit die Nutzung im schulischen Kontext stattfindet (z.B. Unterrichtsvorbereitung, Hausaufgaben, Referatsvorbereitung).

Schüler/Schülerinnen erhalten den Zugang zu diesen Medien ausschließlich in Form optischer und magnetischer Trägermedien. Sie sind nicht berechtigt, Medien downzuloaden.

Die Bearbeitung der Medien selbst sowie ihre Verarbeitung, insbesondere die Mischung mit anderen Materialien, sind nur zu Übungszwecken zulässig, solange gewährleistet ist, dass das neu hergestellte Werk nur im Klassen- oder Arbeitsgemeinschaftsverbund präsentiert und im übrigen nicht veröffentlicht wird.

Dateien, die im Rahmen der o.g. Regelung bei Schülerinnen und Schülern zu Hause auf dem PC gespeichert werden, sind nach der Nutzung spätestens mit Ablauf des Schuljahres zu löschen. Für auf Trägermedien und Rechnersystemen in der Schule oder bei der Lehrkraft zu Hause gespeicherte Dateien gilt das Ablaufdatum der Nutzungslizenz des jeweiligen Mediums.

Nutzung von EDMOND Mobile

Lehrkräften ist es gestattet, über ihren EDMOND-Account Schülerinnen und Schülern einen temporären Schüler- key einzurichten. Über diesen Zugang können Schülerinnen und Schülern von Lehrkräften vorselektierte Medien im Browser betrachten. Eine Downloadfunktion wird ihnen nicht angeboten.

Dauer der Nutzungsrechte

Die Schule ist berechtigt, die bereit gestellten Medien während der Laufzeit der Nutzungslizenzen der Medien zu nutzen. Die für die jeweiligen Medien individuell gültigen Nutzungslizenzen und Fristen gehen aus der vom Medienzentrum des Kreises Steinfurt der Schule über Internet zugänglich gemachten Datenbank hervor. Nach Ablauf der Lizenzzeit ist die Schule verpflichtet, die auf dem Server der Schule gespeicherten Medien zu löschen.

Urheberrechte

Urheberrechte dürfen nicht verletzt werden (z.B. durch Nutzung der Medien außerhalb des schulischen Kontexts oder nach Ablauf der Lizenzzeit).

Eventuell für Vorführungen fällig werdende GEMA-Tantiemen sind nicht abgegolten. Sie sind ggf. durch den Ver- anstalter mit der GEMA abzurechnen.

Nichtbeachtung

Eine Nichtbeachtung der Nutzungsordnung kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Zudem kann bei Verstoß dem Lehrer/der Lehrerin die Berechtigung zum Download entzogen werden. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Steinfurt/Westfalen.

(Stand: April 2004 mit Änderungs- vereinbarung vom Oktober 2015)

Referenzen

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