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Wer darf Medizin studieren?

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Academic year: 2022

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Wer darf Medizin studieren?

Der Bedarf an Ärzten hat in den vergangenen Wochen Fragen zum Zulassungsverfahren für das Medizin- studium aufgeworfen. Nach Ansicht des Medizinischen Fakultätentages (MFT) werden in der Diskussion drei Punkte außer Acht gelassen:

1. Breit gefächerte Zulassungsbedin- gungen erlauben auch Bewerbern mit weniger guten Noten eine Zulas- sung.

2. Verwerfungen des Gesundheits- systems lassen sich nicht durch Ver- pflichtungen von Schulabgängern für spätere landärztliche Tätigkeiten kor- rigieren.

3. Durch seit Jahren real sinkende Landesmittel können die Universitä- ten nicht noch mehr Mediziner qua- litätsgesichert ausbilden.

Auf Basis des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen sind seit Jahren notenunabhängige Vor- abquoten etabliert. In der Medizin werden über 15 Prozent der Studien- plätze für besondere Antragsteller reserviert. Mit einer Vorabquote von 8 Prozent für Bildungsausländer aus Nicht-EU-Staaten erscheint Deutsch- land als einsamer Spitzenreiter. Von den verbleibenden Studienplätzen dürfen die Universitäten 60 Prozent

selber auswählen. Hierfür nutzen die Medizinischen Fakultäten auch Aus- wahlgespräche zur Ergründung der Motivation, fachspezifische Studier- fähigkeitstests und vielfältige Bonus- punktoptionen. Boni werden unter anderem für soziales Engagement und abgeschlossene medizinische Berufsausbildungen vergeben. Beim Auswahlverfahren der Hochschulen haben auch geeignete Bewerber eine Chance, die Durchschnittsnoten bis zu 2,5 erreichen. Für die Abiturbes- ten sind nach Besetzung der Vorab- quoten lediglich 20 Prozent reser- viert. Gerichtsurteile und Gesetze räumen jedoch der Abiturnote einen maßgeblichen Einfluss bei der Aus- wahl der Studierenden ein. „Dies schafft Rechtssicherheit und sorgt dafür, dass eher die ein Medizinstu- dium aufnehmen, die den gesetzli- chen Prüfungsvorgaben gewachsen sind. Denn das Studium ist durch die neue Ärztliche Approbationsordnung mit Prüfungsregularien überfrachtet worden“, erklärte dazu MFT-Präsi- dent Prof. Dr. med. Dieter Bitter- Suermann. Mit den vielen staatlich festgelegten Prüfungen haben ge - rade die Studierenden die größten Probleme, die mit schlechteren Abi- turnoten zugelassen wurden. Dazu zählen auch die 20 Prozent, die auf- grund der Wartezeit zum Zuge kom- men.

Es gäbe auch keinerlei Hinweise da - rauf, dass schlechtere Durchschnitts- noten zu besseren Ärzten führen.

Verschiedene Untersuchungen doku- mentierten hingegen, dass gute Abi- turienten den staatlichen Prüfungs- anforderungen besser gewachsen seien. Eine Landarztquote mit lang- jährigen beruflichen Verpflichtungen sei für Studienanfänger keine ziel- führende Maßnahme. Wohl kaum ein Abiturient könne sich mit 18 Jah- ren auf die Landarzttätigkeit festle- gen. Erst im Studium lerne man die vielen Facetten der Medizin kennen.

Die fachärztliche Spezialisierung sei erst später möglich.

Seit zehn Jahren ist die Summe der Landesmittel für die ärztliche Grund- ausbildung in Deutschland faktisch eingefroren. Sämtliche Kostensteige- rungen müssen durch Einsparungen aufgefangen werden. Das ebenfalls unveränderte Kapazitätsrecht belas- tet die Universitäten noch dazu mit fast 20.000 Zulassungsklagen für die rund 10.000 Medizinplätze. Wenn die Politik die Anzahl der Ärzte pro Einwohner noch weiter erhöht, dann muss sie auch die laufenden Mittel für die Kapazitätserweiterung bereit- stellen.

Knut Köhler M.A.

Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Berufspolitik

Ärzteblatt Sachsen 7 / 2010 407

Erste Facharztprü- fung gebührenfrei

Mit seinem Beschluss, für die Fach- arztprüfung beim Erwerb des 1.

Facharzttitels ab dem 1. Juli 2010 keine Gebühren zu erheben, hat der 20. Sächsische Ärztetag ein wichti- ges berufspolitisches Zeichen für junge Kollegen gesetzt. Nach abge- schlossener sechsjähriger Ausbil- dung und Approbation sowie einer mindestens fünfjährigen Weiterbil- dung, ist der Erwerb eines Facharzt- titels fester Bestandteil in der beruf- lichen Karriere von Ärzten. Um selb- ständig an der Versorgung gesetz- lich Versicherter teilzunehmen, ist die Erlangung eines Facharzttitels

grundlegende Voraussetzung. Der 113. Deutsche Ärztetag 2010 hat weiterhin festgestellt, dass zu den Patientenrechten der „etablierte An - spruch der Patienten auf Facharzt- standard in der medizinischen Ver- sorgung gezählt werden“.

Die Gebührenfreiheit für die Aner- kennung des ersten Facharzttitels ist Bestandteil eines umfangreichen Maß- nahmekatalogs zur Unterstützung der jungen Ärzte durch die Sächsi- sche Landesärztekammer. Zu ihren gesetzlich verankerten Pflichten ge - hören unter anderem die Durchfüh- rung von Prüfungen nach Weiterbil- dungsordnung, die Erteilung von Weiterbildungsbefugnissen und die

Zulassung von Weiterbildungsstät- ten. Verpflichtende Weiterbildungs- kurse sind im Fort- und Weiterbil- dungsprogramm der Sächsischen Landesärztekammer fest integriert.

Hinzu kommt die im Jahr 2007 durchgeführte Befragung von Fach- arztkandidaten und von Weiterbil- dungsbefugten im Jahr 2009. Im Ergebnis sind verschiedene Maß- nahmen initiiert worden. So werden unter anderem regelmäßig Infor- mationsveranstaltungen für Ärzte in Weiterbildung sowie individuelle Beratungen für angehende Fach- ärzte angeboten.

Dr. med. Katrin Bräutigam Ärztliche Geschäftsführerin E-Mail: aegf@slaek.de

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