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BFH-Urteil zur Rentenbesteuerung: Politik muss endlich handeln!

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Nr. 19/2021 3. Juni 2021

DGB Bundesvorstand, Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik

BFH-Urteil zur Rentenbesteuerung: Politik muss endlich handeln!

Seit dem Jahr 2005 wird die Rentenbesteuerung in Deutschland schrittweise umgestellt. Vor 2005 wurden die Rentenbeiträge der Berufstätigen „vorgelagert" be- steuert, die Rentenauszahlungen waren hingegen über- wiegend steuerfrei. Seither läuft die Umstellung auf eine

„nachgelagerte" Besteuerung der ausgezahlten Rente.

Bis 2025 sollen die Beitragszahlungen dann vollständig steuerfrei und die ausgezahlten Renten ab 2040 mit dem Wegfall des Rentenfreibetrags vollständig steuerpflichtig sein. Grundsätzlich ist dagegen wenig einzuwenden:

Da mit dem höheren Einkommen im Erwerbsleben für die meisten Menschen auch ein höherer Steuersatz einher- geht, wird ein Teil der Steuerpflicht in jenen Lebens- abschnitt verlagert, in dem wegen der meist niedrigeren Alterseinkünfte auch ein geringerer Steuersatz angewen- det wird.

Allerdings verlangte das Bundesverfassungsgericht schon vor fast 20 Jahren, dass im Zuge dieser Umstellung eine zweifache Besteuerung in jedem Fall auszuschließen ist. Und schon seit 15 Jahren warnen Fachleute davor, dass die Übergangsregelung dies nicht ausreichend ge- währleiste. Die Bundesregierungen blieben aber untätig.

Stattdessen ließ man die Finanzämter zum Nachteil der steuerpflichtigen Senioren falsch rechnen, um die Über- gangsregelung nicht ändern zu müssen. So wurde bisher nicht nur der Rentenfreibetrag, sondern z. B. auch der Grundfreibetrag, der jedem Steuerpflichtigen zusteht, bei der Berechnung der steuerfreien Renten miteinbezogen.

So ließ sich behaupten, eine doppelte Besteuerung exis- tiere nicht.

Mit einer detaillierten Kritik hat nun der Bundesfinanzhof (BFH) festgestellt, dass dies ebenso unzulässig ist wie die unzureichende Berücksichtigung der unterschiedlichen

Lebenserwartung von Frauen und Männern. Da die Finanzverwaltung zwingend an die BFH-Rechtsprechung gebunden ist, wird sie diese Rechentricks nun abstellen müssen.

Das Problem einer drohenden Zweifachbesteuerung ist damit aber noch nicht aus der Welt. Vielmehr wird nun offensichtlich, dass der Übergangszeitraum bis zur vollen Besteuerung der Renten zu knapp und jener bis zur völligen Steuerfreiheit der eingezahlten Beiträge zu lang bemessen ist. Eine Verkürzung des Übergangszeitraums auf der Beitragsseite, der ohnehin bereits 2025 abläuft, würde nur wenig Wirkung zeigen und vor allem nieman- dem helfen, der bereits Rente bezieht. Auch weil im Zeit- verlauf der steuerpflichtige Rentenanteil bei den Neu- rentnerinnen und -rentnern stark ansteigt (siehe Grafik), fordert der DGB deshalb vor allem, dass sehr viel länger als derzeit vorgesehen, ein Teil der Rentenleistung nicht besteuert werden darf.

Zudem trägt das Steuerrecht den Eigenarten der knapp- schaftlichen Rentenversicherung und anderen Altersvor- sorgesystemen zu Lasten der Steuerpflichtigen nicht hin- reichend Rechnung. Deshalb muss eine Neuordnung der Übergangsregeln zur Besteuerung der Alterseinkünfte auch diese Probleme endlich aus der Welt schaffen.

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